Das Thema beherrschte die Finanzpresse innerhalb der letzten Wochen enorm: In Luxemburg und den Niederlanden sollen in großem Ausmaß internationale Konzerne wie Starbucks bevorzugt worden sein und ihnen so große Steuergeschenke gemacht worden sein. Entspricht dieser Vorwurf der Wahrheit, würde aller Voraussicht nach ein großer Brocken an Steuergelder für die genannten Staaten wegfallen. Nun äußerte sich der Politiker Arnold Cassola zu dem Thema und stellte die Frage, ob Malta für den Fall einer Untersuchung gewappnet sei.
Auch in Malta können Unternehmen ihre Steuerlast senken
Dass auch Malta irgendwann genauer von der Presse beäugt werden würde, war abzusehen. Schließlich können auch hier Unternehmen von einer ansprechenden Steuerpolitik profitieren und ihre effektive Steuerlast senken. Sollte sich Malta also nach Alternativen umsehen, sollte das Land für Investoren durch EU-Maßnahmen unattraktiv werden? Ähnliches spricht auch Cassola an:
In Anbetracht der Aufforderung an Juncker, bis Dezember 2015 Maßnahmen gegen unfairen Wettbewerb – womit illegale Staatshilfen gemeint sind – in der EU zu ergreifen, fragt man sich, ob die maltesische Regierung darauf vorbereitet ist, von der aktuellen Finanzpolitik abzuweichen. Die finanziellen Anreize, die die maltesische Regierung ausländischen Investoren gibt, beispielsweise der Onlineglücksspielbranche, werden von der EU eventuell als nicht akzeptable Form der Staatshilfe erklärt.
In Malta wurden keine internationalen Konzerne bevorzugt
Bei den Beispielen die er nennt, wie hier die Onlineglücksspielbranche, die sich vermehrt in Malta ansiedelt, erscheint seine Befürchtung plausibel. Malta hat in den letzten Jahren in der Tat vermehrt auf Investoren aus dem Ausland gesetzt. Nun kommt aber das große Aber. Zum einen ist Malta nicht abhängig von den Investoren. Sicherlich werden sie mehr und mehr wichtig für das Land, wichtigstes Standbein ist aber nach wie vor die Tourismus-Branche die knapp 40% der Wirtschaftsleistung des Landes ausmacht. Darüber hinaus kann Malta nichts vorgeworfen werden, so lange alle Unternehmen gleich behandelt werden, und dies ist der Fall. Ebenfalls wichtig: Die Steuerersparnis in Malta ergibt sich nicht etwa durch einen verringerten Steuersatz, sondern zunächst zahlen die Unternehmen den vollen Steuersatz in Höhe von 35%. Erst durch eine Erstattung, die der ausländische Gesellschafter erhält und regulär versteuern muss, sinkt der Effektivsteuersatz. All diese Faktoren und insbesondere der der Gleichberechtigung, bedeuten, dass das Malta Limited Modell vollkommen legal ist.
Wenn Sie dennoch Fragen zu dem Thema haben, können Sie mich gerne in der Kanzlei Dr. Werner & Partner kontaktieren.