Es soll der große Wurf im Kampf gegen Steuergestaltung und Gewinnverlagerung werden: Die OECD hat einen Aktionsplan mit dem Namen „Base Erosion and Profit Shifting“, kurz BEPS, vorgestellt. Der Plan soll verhindern, dass Konzerne Gewinne zwischen Tochterfirmen hin und her schieben und so eine Versteuerung gänzlich umgehen. Doch kaum vorgestellt, gibt es bereits erste Zweifel an der Effektivität des Plans.
BEPS soll Steuerschlupflöcher stopfen
Kern des Plans ist das Stopfen von Steuerschlupflöcher, die dazu führen, dass ein Unternehmen praktisch keine Steuern zahlt. Dieses Szenario ist dann möglich, wenn zwei Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen vereinbart haben, aber Geschäftstätigkeiten steuerlich anders bewerten. Als Beispiel ist hier Apple zu nennen: Nach irischem Recht muss ein Unternehmen sich dort beim Fiskus melden, wo es gemanagt wird. Nach amerikanischen Recht muss es sich jedoch dort melden, wo das Unternehmen gegründet wurde. Wo muss sich also ein Unternehmen, dass in Irland gegründet wurde, aber in den USA gemanagt wird, melden? Apple interpretiert diese Lücke so, dass das entsprechende Tochterunternehmen nirgends Steuern zahlt.
Regeln für Lizenz- und Patentgeschäfte sollen verschärft werden
Darüber hinaus soll die Praxis, einem Tochterunternehmen im Ausland Lizenzen und Patente zu übertragen und diesem dann gewinnsenkend Nutzungsgebühren für ebendiese zu überweisen, unterbunden werden. Laut Plan sollen zukünftig Patenteinnahmen dort besteuert werden, wo die Forschung für das Patent betrieben wurde.
Warenlager nach „Base Erosion and Profit Shifting“-Plan auch Betriebsstätten
Außerdem soll im Zuge einer Neuinterpretation der Betriebsstätte international handelnden Onlineshops die Steuerlastminderung erschwert werden, da nach dem Plan Warenlager auch als Betriebsstätte angesehen werden würden, was bisher nicht der Fall ist. Somit ergäbe sich hierfür eine Steuerpflicht am Ort des Warenlagers.
Armrechnen von Tochterunternehmen soll eingeschränkt werden
Ein weiterer Punkt im Aktionsplan soll das Armrechnen von Konzernen verhindern. Hiermit ist gemeint, dass sich Mutter- und Tochterunternehmen für interne Dienstleistungen horrende Gebühren in Rechnung stellen, wodurch der effektive Gewinn für das eine Unternehmen praktisch gegen 0 geht. Stattdessen sollen nach dem BEPS-Plan in Zukunft für interne Dienstleistungen zwischen sei „verwandten“ Firmen marktübliche Preise vorgeschrieben werden.
Rechtliche Hürde für „Base Erosion and Profit Shifting“-Plan
Ob der 15-Punkte Plan jedoch überhaupt umgesetzt werden kann, ist bereits jetzt anzuzweifeln. Die Gründe hierfür sind vielseitig: Zum einen handelt es sich bei dem Plan nur um Empfehlungen und um keinen völkerrechtlichen Vertrag, sie müssten also erst von jedem Parlament beschlossen werden. Darüber hinaus ist der Datenaustausch unter Ländern in vielen Fällen illegal, da ein Steuergeheimnis besteht. Nichtsdestotrotz wäre eine Umsetzung wünschenswert, da die Methoden – insbesondere die der amerikanischen Multis – durchaus fragwürdig sind.
Folgen für Malta Limited Modell überschaubar
Gehen wir nun einmal davon aus, der 15-Punkte Plan würde so vollständig in der EU umgesetzt werden. Würde das nicht auch bedeuten, dass das das Ende des Malta Limited Modells und des Malta Holding Modells bedeuten würde? Für eine Antwort muss hier etwas differenziert werden. Eine meiner Beiträge hier auf philippsauerborn.com befasst sich mit dem Steuerkonzept der österreichischen Möbelkette XXXL. Diese verringert durch Lizenzgeschäfte in Malta ihre Steuerlast. Ob dieses Vorgehen weiter möglich wäre, bezweifle ich, da sich der BEPS-Plan direkt um solche Patent- und Lizenzgeschäfte kümmert und dieses Steuerschlupfloch zu stopfen versucht.. Auf der anderen Seite handelt es sich bei dem Malta Limited Modell nicht um das Ausnutzen eines Steuerschlupfloches, sondern ist ein vom Staat Malta ins Leben gerufenes Steuermodell, um die Attraktivität des Unternehmensstandorts Malta zu steigern. Es läge also in keiner Weise im Interesse Maltas, dass das so nicht mehr möglich wäre. Außerdem zielt der BEPS-Plan besonders auf Briefkastenfirmen ab, sprich: Auf Unternehmen die Tochterunternehmen betreiben, die einzig und allein ihre Tätigkeit ausüben, um die Steuerlast zu senken. Bei den nach dem Malta Limited Modell gegründeten Unternehmen handelt es sich allerdings nicht um Briefkastenfirmen, sondern um Unternehmen mit Sitz auf Malta und mit einer ordentlichen Betriebsstätte hier. Kein Zweifel: Es gibt Unternehmen, die in Malta Briefkastenfirmen unterhalten und für diese könnte es nun eng werden, aber seien Sie sich sicher, dass alle von der Kanzlei Dr. Werner & Partner für unsere Mandanten gegründeten Firmen in Malta eine ordentliche Struktur aufweisen. Soll heißen, dass wir nur mit Mandanten zusammenarbeiten, die eine echte Betriebsstätte in Malta aufbauen wollen.
Ob der Aktionsplan mit dem Titel „Base Erosion and Profit Shifting“ so umgesetzt wird, wird sich zeigen. Wie gesagt, vielerorts fehlt die rechtliche Grundlage, welche erst geschaffen werden müsste. Nichtsdestotrotz hätte Malta nichts zu befürchten, schlichtweg weil das Malta Limited Modell keine illegale Steuerpraxis ist, sondern eine solide Möglichkeit, ein Unternehmen mit niedriger Steuerlast zu führen.