Aus dem Fall Uli Hoeneß lernen: Von Malta legal profitieren

von Philipp M. Sauerborn

Jetzt, da es im Fall Ulli Hoeneß doch zu einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft kommt, möchte ich doch nochmals kurz auf diesen Fall eingehen. Ich muss sagen, dass ich selbst überrascht über die Anklage war, wenngleich ich im Falle Hoeneß über den genauen Sachverhalt nicht ausreichend informiert bin und dahingehend auch kein abschließendes Urteil habe. Vielmehr legt der Fall Hoeneß wieder dar, dass wohlhabende Personen oftmals Versionen zur Reduzierung der eigenen Steuerlast wählen, die gerichtlich wenigstens streitbar sind, wie der aktuelle Fall zeigt.

Uli Höneß wird das Hinterziehen von Steuern vorgeworfen.

Geldwäsche mit Malta Limited nicht möglich

Ich möchte nicht sagen, dass Herr Hoeneß Steuern hinterzogen hat, jedoch zeigt – sofern man der Berichterstattung Glauben schenken kann – die Gestaltung in seinem Fall, dass der Vorwurf der Steuerhinterziehung schnell entstehen kann, wenn Gelder, Gewinne, Investitionen in Nicht-EU-Ländern wie der Schweiz oder Liechtenstein angelegt werden und damit der Eindruck entsteht, dass sie am deutschen Fiskus vorbei geschafft werden.

Gestiegene Anfragen bezüglich Geld aus dem Ausland

Dabei ist der Fall Hoeneß lediglich ein sehr populäres Beispiel, ich habe im Rahmen meiner Tätigkeit bei Dr. Werner & Partner mittlerweile viele Anfragen von Interessenten bekommen, die Geld aus Zypern, der Schweiz oder Offshore-Ländern mithilfe einer maltesischen Gesellschaft in die EU bringen möchten.

Diesem Plan muss ich jedoch im Regelfall eine klare Absage verteilen. Neben sehr restriktiven Geldwäschegesetzen in das maltesische Finanzministerium sehr darauf bedacht, sich nicht ähnliche Probleme wie Zypern einzuhandeln, und führt daher Prüfungsverfahren zur Vermeidung eines solchen Szenarios durch.

Legale Alternative zur illegalen Geldwäsche

Dabei ist der Weg zur Steueroptimierung über die Gründung einer Limited auf Malta für eine Vielzahl von Unternehmen möglich und mit der entsprechenden Beratung effektiv und schnell umzusetzen. Dabei werden nicht, wie im Fall Hoeneß vermutet, bestehende Steuerschlupflöcher ausgenutzt, sondern die Beratung von Dr. Werner & Partner ist darauf ausgerichtet sowohl nationales als auch EU-Recht einzuhalten und ausschließlich legale Möglichkeiten zur Steuerreduzierung auszunutzen. Die Möglichkeiten sind dabei je nach Anforderung unterschiedliche und hängen beispielsweise davon ab, ob sie sich auf eine natürliche oder juristische Person beziehen.

Mandanten, die länger als 12 Monate Mandanten bleiben
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Über Philipp M. Sauerborn

Philipp Maria Sauerborn ist diplomierter Steuerberater und Experte für International Tax & Blockchain. Als CEO der Kanzlei Dr. Werner & Partners in Malta hat er bereits über 3000 Mandanten zu deren persönlicher Steuersituation beraten.

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Der oben genannte Artikel basiert lediglich auf unabhängigen Recherchen und kann keine Rechtsberatung darstellen. Wenn Sie weitere Informationen erhalten möchten, kontaktieren Sie uns bitte für einen Termin.

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