Firma auf Malta – Wenn das Finanzamt ermittelt (Folge 1)

von Philipp M. Sauerborn

Der Realitätscheck zur Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU im Falle einer Firma auf Malta

Die Kanzlei Dr. Werner & Partner betreut seit mehreren Jahren Unternehmer, die auf Malta eine Gesellschaft gründen. Struktur und Aufbau der zu gründenden Gesellschaften variieren je nach Anforderungen unserer Mandanten. Besonders als deutscher Gesellschafter einer Limited auf Malta kann man in das Visier deutscher Steuerbehörden geraten. Zu unseren wichtigsten Grundsätzen zählt es, dass eine Firmengründung auf Malta mit der dahinter stehenden Firmenstruktur auch vor deutschen Finanzbehörden Bestand hat. Und zwar nicht, weil wir ein Steuerschlupfloch nutzen, sondern weil wir plausibel darlegen können warum und in welchem Umfang die Firma auf Malta operiert und daher seiner sich daraus ergebenden Steuerpflicht (auf Malta) nachkommt.

Wir geben Ihnen heute Einblick in einen Fall einer unserer Mandanten, der Post vom Finanzamt bekommen hat. Wir verfolgen diesen Fall auf unserem Blog und lassen Sie live an den Entwicklungen teilhaben.

Post vom Finanzamt – Anhörung zu zwischenstaatlicher Auskunft in Steuersachen

Im vorliegenden Fall wurde unser Mandant vom Finanzamt angeschrieben und ihm die Möglichkeit der Anhörung zum folgenden Fall gewährt:

Auf Malta ansässige Firma A (operierende Gesellschaft in Malta, 100% der Anteile von maltesischer Holding H gehalten) überweist einen sechsstelligen Betrag an deutsche GmbH, Firma B, die einer ausländischen Gesellschaft Firma C wiederum ein Darlehen gewährt und die Überweisung des entsprechenden Betrages tätigt.

Für die deutsche Behörde sieht das auf den ersten Blick nach Betrug / möglicher Steuerhinterziehung aus und entsprechende Informationen, die der Klärung des Sachverhalts dienen sollen, werden eingeholt und bei den ausländischen Steuerbehörden angefragt. In diesem Fall bei der Steuerverwaltung von Firma A, dem maltesischen Finanzamt sowie Firma C, der anderen ausländischen Steuerverwaltung. Das Finanzbehörden innerhalb Europas Informationen austauschen ist nicht ungewöhnlich und die Kooperation zwischen den Behörden verläuft in der Regel reibungslos und zeitnah.

Das Schreiben des Finanzamtes dient in diesem Fall einerseits als Information, bietet unserem Mandanten jedoch gleichzeitig die Möglichkeit der Anhörung (gem. § 117 Abs. 4 S.3 Abgabenordnung) und Bereitstellung von Informationen.

Firma auf Malta: Warum die Struktur auf Malta so wichtig ist

Sicherlich, so ein Brief vom Finanzamt mag nicht angenehm sein, doch als betreuender Corporate Service Dienstleister ist unsere Kanzlei in diesem Fall keineswegs beunruhigt. Vielmehr zeigt sich einmal mehr, wie wichtig die Struktur der Gesellschaft auf Malta ist. Es reicht nicht aus eine Gesellschaft zu gründen und die Geschäfte von Deutschland aus zu betreiben. Nein, es muss auf plausible Art und Weise der Geschäftsbetrieb auf Malta errichtet werden. Mit Büro und Geschäftsführer. Einem Geschäftsführer der auf Malta lebt und keinem deutschen Shareholder gegenüber weisungsgebunden ist. Das ist es, was wir Interessenten immer wieder mitteilen müssen. Am sinnvollsten lässt sich dies mit einem Umzug nach Malta realisieren.

Die konkreten Fragen des Finanzamts zur Firma in Malta

Im Schreiben des Finanzamts ist aufgeführt, dass es sich bei der Firma A aus Malta, nach Recherchen des Bundeszentralamtes für Steuern, um eine Briefkastenfirma handle. Für die Steuerbehörde ein weiteres Indiz für den Verdacht der Steuerhinterziehung bzw. dass hier etwas nicht stimmen kann. Was nun folgt, sind die konkreten Fragen (Firmen- und personenbezogenen Daten anonymisiert) des Finanzamts zur Firma A, die der Aufklärung dienen sollen:

Deutsches Finanzamt ermittelt bei Firma in Malta

  1. die folgenden Auskünfte und Unterlagen bei der Bank X; Malta zu erheben:
    1. Namen der Personen, die über dieses Konto verfügungsberechtigt sind
    2. Namen der Personen, die das Bankkonto eröffnet haben
    3. aktuelle und ev. frühere Kontoinhaber des Kontos X
    4. Kontoauszüge für dieses Konto ab Beginn der Firma A Ltd. bis 2015
    5. diese Auskünfte auch für weitere Konten bei der Bank X, die der Firma A gehören Firma B GmbH z.Hd. unseres Mandanten
  2. die folgenden Auskünfte und Unterlagen beim Unternehmen bzw. aus Unterlagen der Steuerverwaltung zu erheben bzw. eine Außenprüfung zu veranlassen:
    1. Bilanzen und Gewinnermittlungen ab Unternehmensbeginn
    2. Sitz/ Betriebsstätte der Firma A
    3. Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma A und der Firma B in Deutschland sowie Firma C im Ausland
    4. Unternehmensgegenstand/-zweck und tatsächliche Ausübung/ Art und Umfang der Tätigkeit

Trotz Ermittlungen des Finanzamt sind Informationen deutlich

Während sich unser Mandant an dieser Stelle – nachvollziehbarerweise – von einer renommierten deutschen Anwaltskanzlei beraten lässt (die Beratungsempfehlung nächste Woche in Folge 2), können wir zur Gelassenheit raten. Die Firma A hat einen Geschäftsführer auf Malta. Unser Mandant, ist weder weisungsbefugt, noch beim Konto zeichnungsberechtigt. Er hat nicht einmal Einsicht auf das Konto der Firma A auf Malta. In den Geschäftsjahren der Firma A auf Malta wurden operative Geschäfte auf Malta getätigt (Import / Export über Malta abgewickelt). Die maltesische Firma A hat einen Gewinn erzielt und 35% Körperschaftssteuer – mehr als in Deutschland – an das maltesische Finanzamt bezahlt. Die maltesischen Behörden werden entsprechende Informationen bei der Bank auf Malta einholen und bestätigt bekommen, was ich Ihnen hier dargelegt habe.

Wie sich der Fall weiterentwickelt, lesen Sie im nächsten Update kommende Woche.

Mandanten, die länger als 12 Monate Mandanten bleiben
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Über Philipp M. Sauerborn

Philipp Maria Sauerborn ist diplomierter Steuerberater und Experte für International Tax & Blockchain. Als CEO der Kanzlei Dr. Werner & Partners in Malta hat er bereits über 3000 Mandanten zu deren persönlicher Steuersituation beraten.

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Der oben genannte Artikel basiert lediglich auf unabhängigen Recherchen und kann keine Rechtsberatung darstellen. Wenn Sie weitere Informationen erhalten möchten, kontaktieren Sie uns bitte für einen Termin.

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