Die Firmengründung auf Malta, als das Gründen einer Malta Limited, ist zugegebenermaßen mit relativ viel Aufwand verbunden. Nichts desto trotz lohnt sich diese Gründung für viele Unternehmer enorm, denn das Sparpotenzial bei der Besteuerung von Unternehmensgewinnen ist groß. In meinem heutigen Beitrag möchte ich aufzeigen, wie dieses Potenzial in Malta genutzt werden kann.
Firmengründung/ Malta Limited nicht für jedermann geeignet
Zunächst einmal ist eine Firmengründung in Malta nicht für jedermann geeignet. Das Malta Limited Modell kommt nur dann zum Tragen, wenn die Unternehmensgewinne der Malta Limited auch in Malta erzielt werden. Wichtig ist hierbei also die Hauptbetriebsstätte, also die Unternehmensmasse. Es muss immer sichergestellt sein, dass diese in Malta liegt. Kategorisch auszuschließen vom Malta Limited sind beispielsweise nahezu jeder handwerkliche Betrieb. Auf der anderen Seite erfüllen Unternehmen, deren Dienstleistung unabhängig vom Ort sind, nahezu prädestiniert für eine Firmengründung in Malta. Hier sind beispielsweise Onlineangebote wie Onlineglücksspiel zu nennen. Für dieses ist Malta ganz nebenbei ohnehin eine besonders attraktive Adresse, hierzu mehr in meinem Beitrag: Onlineglücksspiellizenz aus dem Ausland: Malta beliebt
Malta Limited bietet 6/7 Steuererstattung
Wer eine Malta Limited gründet und die entsprechenden Voraussetzungen mit sich bringt, dem werden natürlich einige Vorteile geboten. Neben den „Soft Advantages“ ist an erster Stelle der Steuervorteil zu nennen, der sich durch eine Firmengründung in Malta ergibt. Zunächst wird hier nämlich ein Körperschaftssteuersatz in Höhe von 35% fällig, was natürlich alles andere als niedrig ist und schon gar nicht die Bezeichnung Steuervorteil verdient hat. Ausländische Gesellschafter erhalten jedoch eine Steuererstattung, und die hat es in sich. Sie beträgt 6/7 des gezahlten Steuersatzes und wird dem Gesellschafter auf ein angegebenes Konto überwiesen.
Malta Limited Steuererstattung birgt Steuerfalle
An dieser Stelle ein kleiner Hinweis vor einer Steuerfalle: Die Erstattung ist steuerpflichtig. Wohnen Sie also als Gesellschafter in Deutschland, wird die Erstattung regulär als Einkommen versteuert. Davon abgesehen empfehlen wir von der Kanzlei Dr. Werner & Partner Gründern aber ohnehin eine Wohnsitzverlagerung nach Malta.
Die Firmengründung in Malta ist natürlich wesentlich komplexer als dass sie in einem einfachen Beitrag vollständig erklärt werden könnte. Bei weiteren Fragen empfehle ich Ihnen deshalb, sich direkt mit mir in Kontakt zu setzen.