Dass Malta für ausländische Unternehmer attraktive Steuermodelle vorsieht, habe ich im Laufe dieses Blogs nun schon mehrfach thematisiert. Vor allem, weil es eine der Kern-Aufgaben der Kanzlei Dr. Werner & Partner ist, Menschen mit Interesse an einer Malta Limited zu beraten und die Gründung ebendieser durchzuführen. Doch was viele nicht wissen: auch für Privatpersonen im Angestelltenverhältnis sieht die maltesische Regierung großzügige Steuervorteile vor. Eine Ersparnis von bis zu 66% ist hierbei keine Seltenheit.
15% Effektivbesteuerung für Angestellte mit dem Global Residence Programme
Möglich macht dies ein Steuermodell mit dem Namen Global Residence Programme. Doch was verspricht dieses Modell? Ähnlich wie bei einer Malta Limited lässt sich mit ihm der reguläre Steuersatz um einen Großteil senken, in diesem Falle der Einkommenssteuersatz. Wer alle Voraussetzungen erfüllt, die ich im nächsten Absatz nenne, kann in den Genuss von 15% Effektivbesteuerung kommen. Steuerzahler in Deutschland, die von einem Spitzensteuersatz von knapp 45% geplagt sind, sparen somit enorm.
Investition in Maltas Immobilienmarkt ist Voraussetzung
Um vom Global Residence Programme profitieren zu können, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein, die der maltesische Staat verlangt. Mit dem Hintergrundgedanken Investoren in das Land zu locken, ist eine der Voraussetzungen, dass in Malta investiert werden muss. Jedoch nicht wie beim Inidividual Investor Programme, bei dem viel Geld in Staatsanleihen investieren muss, sondern es muss in Immobilien investiert werden. Der Käufer hat hierbei die Wahl zwischen einer Investition im ruhigeren Gozo oder im Süden der Hauptinsel mit einem Gesamtvolumen zwischen 220 000€ und 275 000€ oder alternativ monatliche Mietkosten von mindestens 8 750€ jährlich. Da man aber ohnehin in Malta gemeldet sein muss, stellt dies in der Regel weniger ein Problem dar.
Wer Lohn aus dem Ausland bezieht kann vom Global Residence Programme profitieren
Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Anstellungsverhältnis nicht in Malta besteht. Der Lohn muss also aus dem Ausland bezogen werden, da jeder Lohn, der aus Malta stammt, regulär versteuert wird. Gerade für international vielreisende Geschäftspersonen ist dies sicherlich einfacher zu bewerkstelligen, als arbeitstechnisch verwurzelte Menschen. Zudem sollte darauf geachtet werden, nie mehr als 183 Tage pro Jahr in einem Land anderen zu sein, da dies ebenfalls eine Auflage ist.
Das Global Residence Programme ist die Alternative für Angestellte um im Ausland Steuern zu sparen. Wer kein Unternehmen führt und von einer Malta Limited profitieren kann, der sollte in jeden Falle in Betracht ziehen, das Global Residence Programme zu nutzen.