Global Residence Programme: 15% Steuern für Angestellte

von Philipp M. Sauerborn

In der noch kurzen Geschichte dieses Blogs habe ich nun schon oft Malta als Land angepriesen, in dem jeder Geld durch Steuerersparnisse sparen kann. Bisher ging es dabei häufig um das Sparpotenzial für eine Malta Limited und weniger um das für Angestellte oder, um es allgemein gültig auszudrücken, Nicht-Unternehmer.

Wie kann man als Privatperson Steuern sparen?

Sicherlich muss ich an dieser Stelle sagen, dass man mit einer Firma in Malta prozentual am Meisten sparen kann. Wie soll aber jemand sparen, der keine Malta Limited hat? Nun, auch für all diejenigen hat Maltas Regierung Anreize geschaffen, um nach Malta zu ziehen.

15% Besteuerung für Nicht-Malteser

Das Gesetz, dass die Regierung eingeführt hat, sieht für Personen, die bestimmte Kriterien erfüllen, eine Besteuerung in Höhe von 15% vor. Also 20% weniger als der Steuerhöchstsatz von 35%. Um in den Genuss dieser Niedrigbesteuerung zu kommen, müssen allerdings eine Reihe an Kriterien erfüllt sein.

  • Man ist in Malta gemeldet und ist nie mehr als 183 Tage pro Jahr in einem anderen Land (Bsp.: 60 Tage Deutschland, 60 Tage England, 60 Tage Frankreich, 60 Tage Italien, 60 Tage Spanien, 65 Tage Malta à möglich; 200 Tage Deutschland, 165 Tage Malta à Nicht möglich)
  • Man besitzt nicht die maltesische Staatsbürgerschaft
  • Man hält Immobilien, die für min. 220 000€ (Süden Maltas und Gozo) bzw. 275 000€ (Zentral- und Nordmalta) gekauft wurden. Alternativ: 8 750€ (Süd-Malta + Gozo) bzw. 9 600€ (Zentral- und Nordmalta) Mietkosten pro Jahr
  • Man ist im Besitz einer Krankenversicherung
  • Man erhält seinen Lohn aus dem Ausland

Wer neben seinen Einkünften aus dem Ausland noch welche durch Beschäftigungen in Malta generiert, muss diese normal mit 35% versteuern.

Besonders lohnenswert für Besserverdienende

Besonders lohnenswert ist die Besteuerung für Besserverdienende, denn ein Haken gibt es bei der Sache. So beträgt der Mindestbetrag, der an Steuern bezahlt werden muss, 15 000€. Rechnerisch gesehen kommt man also ab einem Einkommen von 100 000€ auf den niedrigen Steuersatz von 15%. Für die Beantragung des niedrigen Steuersatzes fallen Gebühren in Höhe von etwa 6 000€ an. Hat man eine Immobilie im Süden Maltas oder auf Gozo gekauft, sinkt auch hier die Gebühr um 500€ auf 5 500€.

Man sieht: Für jeden Besserverdienenden ist die Besteuerung durch das „Global Residence Programme“ sehr lohnenswert. Das Programm richtet sich vor allem an Personen, die ihr Geld in Immobilien investieren wollen, was in Zeiten der Finanzkrise, aber auch generell, keine schlechte Entscheidung ist.

Wer sich gut mit dem wunderschönen Malta anfreunden kann, und sich vorstellen könnte, nach Malta zu ziehen, der sollte sich unbedingt Gedanken darüber machen. Gerne können wir in einem Beratungsgespräch über Ihre Möglichkeiten sprechen. Die Kanzlei Dr. Werner & Partner kann Ihnen auch zu diesem Thema behilflich sein.

Mandanten, die länger als 12 Monate Mandanten bleiben
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Über Philipp M. Sauerborn

Philipp Maria Sauerborn ist diplomierter Steuerberater und Experte für International Tax & Blockchain. Als CEO der Kanzlei Dr. Werner & Partners in Malta hat er bereits über 3000 Mandanten zu deren persönlicher Steuersituation beraten.

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Disclaimer

Der oben genannte Artikel basiert lediglich auf unabhängigen Recherchen und kann keine Rechtsberatung darstellen. Wenn Sie weitere Informationen erhalten möchten, kontaktieren Sie uns bitte für einen Termin.

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2 Antworten

  1. Danke für den Artikel, das klingt sehr interessant! Nachdem Sie auch Angestellte erwähnen hier meine Frage: kann man in der Betriebsstaette eines Fonds in Deutschland arbeiten (Nebenwohnsitz als Pendler, ohne persönlichen Bezug zu Deutschland) und unter Einhaltung der 182 Tage Regel in Deutschland dann mit Hauptwohnsitz in Malta leben und von der 15% flat tax profitieren? Malta scheint nicht das Problem zu sein, aber würden die Steuerbehörden in Deutschland so eine Konstruktion akzeptieren und das Doppelbesteuerungsabkommen gelten lassen?

    Danke für den guten Blog!
    Oliver

    1. Im Modernen Steuerrecht wird die Tageszählung mittlerweile etwas zweitrangig eingestuft, mit Zweitwohnsitzen lässt sich leider nur wenig Abhilfe schaffen, der Lebensmittelpunkt wird hier zum entscheidenden Faktor, wir bieten gerne ein kostenloses Erstgespräch an, um Ihre Situation zu beleuchten und Möglichkeiten gemeinsam zu eruieren, wir freuen uns auf Ihre geschätzte Kontaktaufnahme.

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