ICO in Malta durchführen – darum macht das wirklich Sinn! (2020)

von Philipp M. Sauerborn

In meinem heutigen Post möchte ich ein wenig Hintergrundwissen schaffen, zu einem in Malta absolut heißen Thema: ICOs!

Im Zusammenhang mit Kryptowährungen und Blockchain-Technologie spielt der Begriff ICO eine zentrale Rolle. Umso wichtiger ist es, die genaue Bedeutung zu kennen und in Zusammenhänge einordnen zu können.

Was ist also ein Initial Coin Offering (ICO)?

Und was hat die Mittelmeerinsel Malta mit dem Thema zu tun?

Ich habe eine Erklärung und einige Hintergrundinformationen zur Blockchain-Insel Malta zusammengestellt – und das nicht ohne Grund: Die beiden Komponenten spielen nämlich perfekt zusammen. Lesen Sie also selbst.

Für diejenigen, die sich noch nicht ausführlich mit der Thematik auseinandergesetzt haben: Was ist ein ICO?

Was zunächst etwas technokratisch klingt, ist auf den zweiten Blick ganz logisch: Die Parallelen zwischen einem IPO, dem Initial Public Offering, also dem Börsengang oder wörtlich: dem ersten öffentlich Angebot von Aktien, und dem Initial Coin Offering (ICO) sind durchaus vorhanden – allerdings bezieht sich letzterer statt auf Unternehmensanteile vielmehr auf Kryptowährungen. Angeboten werden also statt Aktien sogenannte Tokens, die Sie sich als digitale Coupons vorstellen können.

Token eines ICOs berechtigen zu unterschiedlichsten Dingen

Die Funktion dieser Token kann variieren – auch hier drängt sich der Vergleich mit Aktien auf, die zum Beispiel teilweise mit Stimmrecht, teilweise ohne Stimmrecht verkauft werden. In der Regel werden Tokens jedoch ausgegeben, um als Währung für ein zu finanzierendes Projekt zu fungieren – die Entwicklung einer Kryptowährung beispielsweise oder den Aufbau eines ganz realen Unternehmens. Anleger können auf diese Weise bereits in eine Kryptowährung investieren, die es noch gar nicht gibt:

Startet die digitale Währung erfolgreich durch, steigt der Wert der Token und verspricht interessante Gewinne. Alternativ können diese Token jedoch auch ein Nutzungsrecht für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen enthalten oder als rein monetärer Wert behandelt werden. Mit dem Erlös aus der Token-Ausgabe finanzieren beispielsweise Startups ihr Vorhaben. In diesem Fall können die Tokens mit bestimmten Stimmrechten ausgestattet sein – so wie es bei Aktionären ebenfalls möglich ist.

Es lässt sich also festhalten: Ein ICO ist eine Art digitaler Börsengang zur Finanzierung von unterschiedlichsten Projekten.

Was ist an einem ICO so vorteilhaft?

Es lag auf der Hand, dass junge innovative Unternehmen die Idee des Börsengangs, mit dem Aktiengesellschaften frisches Geld akquirieren können, in die digitale Welt übertragen – und vereinfachen. Die Blockchain-Technologie bietet sich geradezu an, garantiert sie doch maximale Sicherheit in den Prozessen, ohne dass es hohe regulative Hürden gäbe.

Um dieses Handling zu ermöglichen, haben sich die Initiatoren ein der Blockchain-Technologie entsprechendes Äquivalent zur Aktie eingeführt: den oben erwähnten Token.

Welche Vorbereitungen sind zu treffen, damit ein Initial Coin Offering erfolgreich abläuft?

Wie bei jeder anderen Projektfinanzierung auch benötigen die Initiatoren zunächst ein Whitepaper, schließlich wollen sie Investoren von ihrem Vorhaben überzeugen. In dieser Beschreibung sollten daher alle wichtigen Eckdaten des Projektes enthalten sein – im Prinzip handelt es sich also um eine Art Businessplan, der transparent und übersichtlich alle Pro-Argumente zusammenfasst. Schon die Qualität des Whitepapers wird als Indiz für die Seriosität eines Vorhabens gewertet.

So sollten folgende Punkte in einem Whitepaper abgearbeitet werden:

  • Welche Ziele verfolgen die Initiatoren mit dem ICO?
    Es sollte klar hervorgehen, welche Probleme das Projekt auf welche Weise lösen soll.
  • Wer gehört zum Team und bringt welche Qualifikationen mit?
    Ausschlaggebend sind die Menschen, die das Projekt mit ihren Erfahrungen und Kompetenzen realisieren sollen. Darüber hinaus sollte der Firmensitz beschrieben werden.
  • Wie sieht die Roadmap aus?
    Hier wird den potenziellen Investoren dargestellt, was das Unternehmen bisher schon geleistet hat und wie die nächsten Schritte aussehen.

Diese Fragen müssen vor dem ICO geklärt sein

Über die Angaben zum Projekt selbst hinaus benötigen potenzielle Investoren natürlich auch einen genauen Überblick zum Initial Coin Offering selbst. Je detaillierter dieser dargestellt wird, umso besser. Folgende Punkte sollten klar umrissen werden:

  • Zeitraum für Initial Coin Offering
  • Anzahl der auszugebenden Coins/Token
  • Preis für Coins
  • Geplante Einnahmen und deren Verwendung
  • Anzahl der für das Team einbehaltenen Coins

Zum Verkauf starten die Initiatoren eine Kampagne, wobei sowohl Fiat- als auch Kryptowährungen akzeptiert werden können. Meist kommen dabei Bitcoin oder Ethereum zum Einsatz.

Welche Rolle spielt Malta beim Thema ICO?

Kommen wir zur großen Frage: Welche Rolle spielt Malta beim Thema ICO?

Die Insel im Mittelmeer entwickelt sich immer mehr zum Blockchain-Paradies und läuft auf diese Weise anderen Ländern den Rang ab: Das Parlament hat nämlich drei Gesetze verabschiedet, die einen komfortablen Rechtsrahmen für Blockchain-Vorhaben schaffen:

  • den Malta Digital Innovation Authority Act
  • den Innovative Technological Arrangement and Services Act
  • den Virtual Financial Asset Act

Mit diesen Gesetzen regelt Malta nicht nur die ICOs selbst, sondern auch die Vermarktungskampagnen auf der Grundlage eines Whitepapers sowie alle mit Kryptowährungen zusammenhängenden Dienstleistungen. Was aber noch viel wichtiger ist: Diese Gesetzgebung definiert die Anlegerrechte und -pflichten ebenso wie die Befugnisse der maltesischen Finanzbehörden – das gibt trotz der Regularien in erster Linie Sicherheit für alle Beteiligten.

Malta mit Vorreiterrolle bei ICOs

Damit übernimmt der Inselstaat eine Vorreiterrolle, schließlich avancierte Malta so zur ersten Gerichtsbarkeit weltweit, die auf diesem interessanten Gebiet wirklich Rechtssicherheit schafft. Während das Europäische Parlament erst in den letzten Tagen eine gemeinsame Position zur Regulierung des ICO-Verfahrens formuliert hat, schafft Malta bereits Fakten. Insbesondere für Anleger und Investoren dürfte dies beruhigend sein, denn Unternehmen erhalten die notwendigen rechtlichen Instrumente – und agieren in einem rechtlich regulierten Umfeld. Der Standort wird somit noch interessanter, denn auch der steuerliche Hintergrund birgt einige Vorteile – und das ist ja schließlich nicht irrelevant.

So ist es kein Wunder, dass sich bereits eine ganze Reihe der Krypto- und Blockchain-Firmen auf der Insel angesiedelt haben. Nicht zuletzt die Exchanges, also Börsen für Kryptowährungen, wie OKex, BitBay oder Binance haben hier ihren Standort gewählt. Selbst das maltesische Verkehrsministerium will mit einem Blockchain-Startup zusammenarbeiten, nämlich mit Middleware, um die Technologie zur Verbesserung des Public Transport Service zu nutzen. Aber auch die Spielindustrie fühlt sich hier zu Hause, denn die Anwendungen bieten sich geradezu an, in diesem Bereich eingesetzt zu werden – und Malta ist schon seit Jahren ein Zuhause für viele Online-Anbieter.

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Einen ICO in Malta durchführen – Jetzt ist die Zeit

Abschließend noch eine Anmerkung: Die Gesetze, die die Regierung verabschiedet hat, treten vermutlich zum 01.11.2018 in Kraft – noch gibt es hier keine handfesten Äußerungen. Dann startet eine Übergangszeit, in der die Durchführung eines ICOs in Malta noch deutlich leichter ist. Daher empfiehlt es sich, hier zeitnah aktiv zu werden.

Die Kanzlei Dr. Werner & Partner hat sich als einer der führenden Dienstleister und Berater rund um das Thema ICO in Malta etabliert. Wer selbst über einen ICO nachdenkt, dem empfehle ich einen Blick auf den englischsprachigen Ratgeber auf der Kanzlei-Seite: ICO in Malta.

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Über Philipp M. Sauerborn

Philipp Maria Sauerborn ist diplomierter Steuerberater und Experte für International Tax & Blockchain. Als CEO der Kanzlei Dr. Werner & Partners in Malta hat er bereits über 3000 Mandanten zu deren persönlicher Steuersituation beraten.

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Disclaimer

Der oben genannte Artikel basiert lediglich auf unabhängigen Recherchen und kann keine Rechtsberatung darstellen. Wenn Sie weitere Informationen erhalten möchten, kontaktieren Sie uns bitte für einen Termin.

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3 Antworten

  1. Hallo Herr Sauerborn,

    das mit der Körperschaftssteuer 35% ist klar und die Anwendung der 6/7 Refund ebendem. Nach den Regel die hier eingehalten werden müssen. Die VAT mit 18% ist ohne jeden Zweifel selten angesprochen und zu beachten. Der BTC ist ein Security Token, wir planen aus der Natur unserer App bedingt einen Utility Token. Dieser ist ein Investment auf Basis B2C und kann später erst in der App genutzt werden. Somit versteht sich der geplante Token als eine Art zukünftiges Zahlungsmittel das nicht an ein bestimmtes Versprechen gebunden ist, sonder frei nutzbar und sogar handelbar ist. Die einhergehende Wertsteigerung nach dem Erhalt des Gegenwerts am Tag der Übertragung des Token an den privaten (nennen wir ihn mal) Investor, ist ein gewünschter Nebeneffekt i.S.d. Investors. Daher sehe ich unseren ICO mit diesem Token am Limbo zu VAT „ja oder nein“. Es werden keine Anteile der Firma mit dem Token verkauft, kein Mitspracherecht und auch keine Aussage auf zukünftige Gewinne oder Erfolge in einem Versprechen abgegeben.

    MfG Friedrich E Blanke
    aus dem sonnigen Rio de Janeiro

  2. Hallo, ohne Zweifel sind schon ein paar grundlegende Fragen beantwortet wenn es um den ICO geht. Was aber noch offen ist und sich mir hier stellt ist die Handhabung der Einkünfte aus dem ICO und die Gelder die in die Firma (Start Up) eingehen. Sind diese mit der Körperschaftssteuer von 35% zu besteuern oder sieht das Maltesische Steuergesetzt vor, dass diese Geldeingänge keine Gewinne sind aber Investitionen die das Start Up unabdingbar braucht und zur Gründung verwenden muss. Die Spätere Anwendung der 6/7 Regelung bringt zwar 30% zurück, die jedoch von den Inhabern der Firma ein Einkommensteuer zu besteuern sind. Also auch hier eine Reduzierung der Investitionsgelder. Wenn wir von einer mittleren Steuerlast von 33% ausgehen sind das ebendem immer noch 10% con den 35% zuvor. D.h. wenn die Inhaber die Gelder zurückfließen lassen wäre die reale Steuerlast circa 15% und das Resultat der Firma würde 65+20 = 85% bedeuten.

    1. Hallo Herr Blanke,

      die Steuer hängt von vielen Faktoren ab, das kann ich leider nicht in einem Blogpost pauschalisieren. Zum einen die Gewinnsteuer, die, “irgendwann” (meist abhängig von der Art des Token, dem Zeitpunkt der Fertigstellung der Plattform und dem Rückfluss des Token) normal berechnet wird. In Malta gibt es dann in der Tat für viele ICOs auch den Refund. Einen wichtiger Aspekt ist aber auch VAT – schließlich richtet sich das Angebot meistens an Endkunden (B2C). Dann fällt u.U. VAT in der EU, aber u.U. auch ausserhalb der EU an. Nicht unbedingt und auch nicht unbedingt sofort (auch hier ist die Tokencharakterisitik wichtig), aber man muss es auf dem Schirm behalten – denn das kann ja im “worst case” ca. 20% Umsatzwegfall bedeuten. Das gilt übrigens nicht nur für “Malta ICO”s sondern für jedes ICO weltweit – wird aktuell oft vernachlässigt aber ist in meinen Augen immens wichtig.

      Viele Grüße aus Malta
      Philipp Sauerborn

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