Kritik am Malta Limited Modell berechtigt?

von Philipp M. Sauerborn

Mein Tätigkeitsbereich bei der Kanzlei Dr. Werner & Partner besteht darin, internationale Mandanten/Interessenten hinsichtlich der Steueroptimierung in Malta zu beraten. Ebenfalls Teil unseres Dienstleistungsspektrums ist das Gründen einer Malta Limited für unsere Mandanten. Oftmals klingt bei meinen Gesprächen mit den Interessenten die Sorge durch, wie man die Firmierung in Malta den begründen solle, da das Malta Limited Modell wie jedes andere Steueroptimierungsmodell immer einer gewissen Grundkritik ausgesetzt sei. Fraglich ist meiner Meinung jedoch, ob die Kritik am Malta Limited Modell überhaupt berechtigt ist.

Steuerhinterziehung prinzipiell mit jeder Gesellschaft möglich

Es stellt sich hierbei die Frage, ob und wenn ja, in welchem Maße das Malta Limited Modell Angriffsfläche für Kritik bietet. Das erste Wort was in diesem Zusammenhang dann in den allermeisten Fällen genannt wird, ist Steuerhinterziehung. Malta Limited und Steuerhinterziehung, passt das zusammen? Ich sage jein, denn: so wie man mit einer GmbH in Deutschland oder eine UK Limited Steuern hinterziehen kann, so kann man natürlich auch mit einer Malta Limited Steuern hinterziehen und genau deshalb wurde der ein oder andere deutsche Unternehmer mit einer Malta Limited wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Letztlich hat dies nichts mit der Malta Limited an sich zu tun, sondern mit dem Umgang mit diesem Modell zur Steueroptimierung.

Kanzlei Dr. Werner & Partner gründet nur legitime Firmen

Wenn wir bei der Kanzlei Dr. Werner & Partner Firmen in Malta gründen, dann legen wir ganz besonderen Fokus darauf, dass es niemals zu solch einer Verurteilung kommen kann. Dieser Weg ist vielleicht nicht der leichteste, aber er ist definitiv der einzig wahre. Es stellt sich dann nämlich gar nicht mehr die Frage, ob der Geschäftsbetrieb die Voraussetzungen für eine Besteuerung in Malta erfüllt.

Beim Abweisen der Kritik am Malta Limited Modell stütze ich mich immer auf geltendes EU-Recht. Hier ist klar die Niederlassungsfreiheit von Unternehmen geregelt und der Binnenmarkt wesentlich vereinfacht worden. Besonders von Zweitem hat beispielsweise Deutschland enorm profitiert. Auf der einen Seite profitieren und gleichzeitig die Vorteile anderer bemängeln? Dies scheint in meinen Augen ein falsches Verständnis von der EU zu sein.

Mandanten, die länger als 12 Monate Mandanten bleiben
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Über Philipp M. Sauerborn

Philipp Maria Sauerborn ist diplomierter Steuerberater und Experte für International Tax & Blockchain. Als CEO der Kanzlei Dr. Werner & Partners in Malta hat er bereits über 3000 Mandanten zu deren persönlicher Steuersituation beraten.

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