Bei der Kanzlei Dr. Werner & Partner beraten wir internationale Mandanten rund um die Themen Steueroptimierung in Malta, beispielsweise für Unternehmen mit dem Malta Limited Modell, aber auch für Privatpersonen, die ihre Steuerlast im Rahmen einer so genannten Relocation nach Malta senken wollen. Wie auch bei der Firmengründung in Malta arbeiten wir nicht mit jedem Interessenten zusammen, nämlich dann nicht, wenn die Ersparnis durch die Wohnsitzverlagerung nach Malta den Aufwand nicht gerechtfertigt. Für viele stellt sich dann jedoch die generelle Frage, ob sich solch eine Relocation nach Malta überhaupt lohnt.
Indivdual Investor Programme und Global Residence Programme interessant
Aufmerksame Leser dieses Blogs werden wissen, dass ich kein Freund von pauschalen Aussagen bin, da jeder Fall doch zu individuell ist und ein Urteil oft erst dann gefällt werden kann, wenn alle Details klar sind. So ist es auch hier wieder, da „sich lohnen“ natürlich ganz darauf ankommt, was erreicht werden soll. Wenn es um den finanziellen Aspekt geht, dann lohnt sich eine Relocation nach Malta in meinen Augen nur mit dem Global Residence Programme oder, jedoch für die wenigsten interessant, dem Individual Investor Programme.
Relocation und Global Residence Programme bringt 15% Besteuerung
Das Global Residence Programme ist eine Möglichkeit, die persönliche Steuerlast zu senken. Hierbei wird Einkommen, das im Ausland generiert wird, mit nur 15% besteuert. Vorausgesetzt, dass alle Auflagen hierfür erfüllt sind (nachzulesen sind diese unter: Global Residence Programme Malta: Die Voraussetzungen). Die 15% Besteuerung erreicht man jedoch nur, wenn das Einkommen mindesten 100 000€ pro Jahr beträgt, alles darunter wird mit mindestens 15 000€ besteuert. Außerdem wird Einkommen, das in Malta erzielt wird regulär besteuert.
Für Malta Limited Gründer empfiehlt sich Wohnsitzverlagerung
Auch für Unternehmer, die in Malta eine Firma gegründet haben, macht ein Umzug nach Malta Sinn. Da im Rahmen der Gründung ohnehin Substanz in Malta geschaffen werden muss (beispielsweise ein Büro), ist es von großem Vorteil, wenn man vor Ort ist. Daher empfehlen wir unseren Mandanten auch immer eine Wohnsitzverlagerung nach Malta.
Für viele spielen dann natürlich noch Argumente wie das Wetter eine wichtige Rolle, das bekommt man jedoch auch an anderen Orten, die Steuervorteile jedoch nicht. Wer die Voraussetzungen für das Global Residence Programme erfüllt und mindestens 100 000€ pro Jahr verdient, oder aber Inhaber einer Maltesischen Limited ist, für den lohnt sich die Wohnsitzverlagerung nach Malta in den meisten Fällen schon.