Malta Limited: Diese Anträge und Dokumente sind Pflicht

von Philipp M. Sauerborn

Die Gründung einer Malta Limited ist wahrlich kein einfaches Unterfangen, der Unterhalt ebenfalls nicht. Große Sorgfalt ist hier sehr wichtig, da das Finanzamt immer besonders genau hinsieht, wenn die effektive Steuerlast niedrig ist. Diese Sorgfalt ist bei uns in der Kanzlei Dr. Werner & Partner schon immer sehr hoch geschrieben worden, weshalb unsere Mandanten stets ausgezeichnet aufgestellt sind, wenn es um Amtswege geht. Wir bieten unseren Mandanten, diese voll zu übernehmen, um so Fehler zu vermeiden. Welche die wichtigsten Anträge und Dokumente hier einzureichen sind, möchte ich in meinem heutigen Beitrag klären.

Annual Return für Malta Limited obligatorisch

Obligatorisch ist in Malta der Annual Return für die Firma. Der Annual Return ist eine Art Rückmeldung an das maltesische Finanzamt, welche über das Unternehmen aufklärt. In diesem Formular müssen sämtliche Änderung der Unternehmensverhältnisse vermerkt werden, wie Umzüge oder Änderungen der Geschäftsführer. Wenn sich nichts Bedeutendes geändert hat, muss dennoch ein Annual Return eingereicht werden. Das Finanzamt Maltas stellt so sicher, dass die Firma noch in Betrieb ist. Frist für das Einreichen dieser Meldung ist das Gründungsdatum der Malta Limited.

VAT Return muss in Malta jedes Quartal eingereicht werden

Ebenfalls Pflicht ist die VAT Return. VAT bedeutet Value Added Tax und damit Mehrwertsteuer, was die VAT Return zu einer Umsatzsteuererklärung macht. Diese muss alle drei Monate am Ende eines jeden Quartals bei der Mehrwertsteuerbehörde, also dem VAT Departement, eingereicht werden. Erzielt die maltesische Limited keinen Umsatz, so muss eine Nullmeldung eingereicht werden.

Audit für Malta Limited muss von Wirtschaftsprüfern geprüft werden

Zu guter Letzt ist noch eine Audit einzureichen. Hierbei handelt es sich um eine von Wirtschaftsprüfern bestätigte Bilanz des Unternehmens. Wir von der Kanzlei Dr. Werner & Partner suchen hierfür immer ein externes Wirtschaftsprüferunternehmen auf, mit welchem wir eng zusammen arbeiten. Einzureichen ist die Audit spätestens zehn Monate nach dem Bilanzstichtag.

Oberste Priorität hat bei uns die Richtigkeit aller Vorgänge der von uns gegründeten Malta Limiteds. Dazu gehört auch das pünktliche Einreichen aller nötigen Dokumente, worauf wir großen Wert legen.

Mandanten, die länger als 12 Monate Mandanten bleiben
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Über Philipp M. Sauerborn

Philipp Maria Sauerborn ist diplomierter Steuerberater und Experte für International Tax & Blockchain. Als CEO der Kanzlei Dr. Werner & Partners in Malta hat er bereits über 3000 Mandanten zu deren persönlicher Steuersituation beraten.

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Disclaimer

Der oben genannte Artikel basiert lediglich auf unabhängigen Recherchen und kann keine Rechtsberatung darstellen. Wenn Sie weitere Informationen erhalten möchten, kontaktieren Sie uns bitte für einen Termin.

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