Steuern 2018: Ist Malta für Affiliates ein attraktiver Wohnort?

von Philipp M. Sauerborn

Wir befinden uns im letzten Quartal des Jahres 2017 und viele Menschen machen sich bereits Gedanken um die steuerliche Situation im Jahr 2018. Hierzu zählen mitunter auch die Affiliates – ein Stamm an Berufstätigen, für die Malta eine gute Adresse sein kann, sofern man sich mit dem Land und der Kultur anfreunden kann.

Affiliates und Affiliate Marketing: Steuern auf Provisionseinnahmen

Für diejenigen, die mit dem Begriff Affiliate nichts anfangen können: Affiliates sind Onlineunternehmer, die Produkte anderer bewerben und für jeden Kauf, der auf ihre Bemühungen zurückzuführen ist, eine Provision erhalten. Es gibt riesige Affiliate-Plattformen, auf denen Shopbetreiber Produktinformationen bereitstellen, die die Affiliates dann veröffentlichen können. Es werden dann personalisierte Links erstellt, durch die sich die Käufe der Kunden eindeutig den Affiliates zuordnen lassen können – und wodurch diese entlohnt werden. Im Zeiten von Onlinehandel ist dies Shopbetreiber ein gut investiertes Werbebudget, denn schließlich fließt nur dann Geld, wenn auch ein Verkauf erzielt wurde.

Malta Limited für Affiliates eine denkbare Lösung

Nun, wie ich schon in einigen Beiträgen erläutert habe, ist bei der Gründung einer Malta Limited besonders wichtig, dass die Wertschöpfung eines Unternehmens in Malta stattfindet und dass echte Unternehmensmasse in Malta liegt. Ansonsten läge kein Fall von niedrigen Steuern, sondern ein Fall von Steuerhinterziehung vor. Diese Bedingungen können Affiliates leichter erfüllen, als viele andere. Ein Affiliate kann ohne weiteres nach Malta ziehen und in Malta seiner Arbeit nachgehen und erfüllt somit eine der Bedingungen, um von Malta steuerlich zu profitieren.

Steuern für Affiliates in Malta – der Einzelfall entscheidet

Im Rahmen einer ersten unverbindlichen Prüfung, die ich bei Interessenten, die sich bei mir melden, durchführe, stellt sich in der Regel recht schnell heraus, ob es zu einer Zusammenarbeit kommen kann oder nicht. Nicht zuletzt die persönliche Einstellung ist in meinen Augen jedoch eine der wichtigsten Komponenten. Wer sich nicht vorstellen kann, nach Malta zu ziehen und sich auf das Land einzulassen, dem rate ich in der Regel von einer Gründung ab und schließe eine Zusammenarbeit von vornherein aus. Internationale Finanzabkommen wie BEPS oder CRS haben mich und das Team bei der Kanzlei Dr. Werner & Partner in unserer Einstellung hierzu bestätigt. Wer im Affiliatemarketing tätig ist, sich prinzipiell vorstellen kann, nach Malta zu ziehen und seine Möglichkeiten ausleuchten möchte, den lade ich herzlich dazu ein, mir eine Nachricht zukommen zu lassen.

Mandanten, die länger als 12 Monate Mandanten bleiben
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Über Philipp M. Sauerborn

Philipp Maria Sauerborn ist diplomierter Steuerberater und Experte für International Tax & Blockchain. Als CEO der Kanzlei Dr. Werner & Partners in Malta hat er bereits über 3000 Mandanten zu deren persönlicher Steuersituation beraten.

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Der oben genannte Artikel basiert lediglich auf unabhängigen Recherchen und kann keine Rechtsberatung darstellen. Wenn Sie weitere Informationen erhalten möchten, kontaktieren Sie uns bitte für einen Termin.

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