Update: Double Irish With a Dutch Sandwich: So sparen Apple und Co.

von Philipp M. Sauerborn

Update vom 29.03.2017: 

Angesichts der neuerlichen Steuersituation hervorgerufen durch Apples Verurteilung zur Nachzahlung eingesparter Steuersummen in Irland hat sich die Sachlage etwas geändert. Hierfür möchte ich auf meinen Beitrag zu Apples Steuernachzahlungen in Irland verweisen.


Eine Firma in Malta ist für viele Unternehmen die Möglichkeit, innerhalb der EU auf verhältnismäßig einfachem Wege die Steuersituation zu verbessern und das Unternehmen so zu entlasten. Von den ganz großen Unternehmen hat man allerdings noch nichts im Hinblick auf eine Firmierung in Malta gehört. Was machen Apple, Microsoft und Co. und warum nutzen solche Unternehmen nicht auch die Malta Limited? Dieser Frage möchte ich heute auf den Grund gehen.

Steuereinsparungen bei Apple in Milliardenhöhe durch Verlagerungen ins Ausland

Dass Unternehmen wie Microsoft und Apple sehr viel Aufwand darin investieren, um möglichst wenig Steuern zu bezahlen ist verständlich. Bei knapp 73 Milliarden beziehungsweise 171 Milliarden Dollar Umsatz jährlich sind das gleichzeitig äußerst rentable Bemühungen. Apple beispielsweise hat durch einen speziellen Deal mit der irischen Regierung Steuereinsparungen im zweistelligen Milliarden Bereich erreicht. Der Deal sieht vor, statt der ohnehin niedrigen 12% Steuern nur 2% Steuern zahlen zu müssen. Durch Auslagerung von Lizenzgeschäften auf Tochterfirmen im Ausland und der Hortung von Bargeldreserven ebenfalls in steuergünstigen Ländern zahlt Apple verhältnismäßig kaum Steuern in den USA, wenn auch der bezahlte Betrag in der Summe sehr hoch ist. John McCain, ehemaliger Präsidentschaftskandidat in den USA sagte hierzu treffend:

„Apple bezeichnet sich selbst als größten amerikanischen Steuer Zahler der Körperschaftssteuer, aber gemessen an der reinen Größe ist es auch einer von Amerikas größten Steuervermeidern.“

Double Irish With a Dutch Sandwich System ist kompliziertes Steuermodell

Das System das Apple, Microsoft und auch Google verfolgen heißt Double Irish With a Dutch Sandwich. Ohne näher darauf eingehen zu wollen, werden hierbei durch zwei irische Firmen (Double Irish) sowie eine Firma in den Niederlanden (Dutch) Steuern gespart. Das Geld wandert hierbei von der einen irischen Firma zum niederländischen Unternehmen und zurück zur zweiten irischen Firma (Sandwich: Irland – Niederlande – Irland). Durch ein Abkommen zwischen den Niederlanden und Irland fallen so nahezu keine Steuern an. Besonders bei Lizenzgeschäften wird dies ausgenutzt.

Apples Steuermodell ist sehr kostspielig – Für die meisten ist das Malta Modell geeigneter

Nun wird auch klar, warum solche Unternehmen nicht auch auf Malta mit einer Malta Limited angesiedelt sind: Zwar ist die Effektivbesteuerung sehr attraktiv, die durch das Double Irish With a Dutch Sandwich System entstehende Besteuerung erlaubt aber noch größere Einsparungen. Warum nutzen dann nicht alle Unternehmen dieses kuriose System? Ganz einfach: Es ist enorm aufwendig und kostspielig. Das Erbauen eines solchen Systems dauert sehr lange und ist steuerrechtlich eine absolute Gratwanderung. Apple und Co. haben für viel Geld Steuerexperten aus der ganzen Welt angeheuert, um das Risiko möglicher Steuernachzahlungen zu minimieren. Zusätzlich dazu machen die besonderen Deals der Unternehmen mit der irischen Regierung die Steuersätze erst möglich.

Wer also noch kein Unternehmensimperium unter seinen Fittichen hat, für den ist das Unternehmenssplitting in Irland und den Niederlanden nahezu unrealisierbar. In diesen Fall ist eine Malta Limited wesentlich interessanter und die Gründung mithilfe der Experten der Kanzlei Dr. Werner & Partner auch einfacher.

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Über Philipp M. Sauerborn

Philipp Maria Sauerborn ist diplomierter Steuerberater und Experte für International Tax & Blockchain. Als CEO der Kanzlei Dr. Werner & Partners in Malta hat er bereits über 3000 Mandanten zu deren persönlicher Steuersituation beraten.

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Disclaimer

Der oben genannte Artikel basiert lediglich auf unabhängigen Recherchen von Philipp M. Sauerborn und kann keine Rechtsberatung darstellen. Wenn Sie weitere Informationen erhalten möchten, kontaktieren Sie uns bitte für einen Termin.

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