Firma in Malta gründen – Diese 8 Fehler machen viele
Zuletzt aktualisiert: 10. Februar 2026

Es geht ums liebe Geld und um die Steuern, die jedes Land gerne verdienen und behalten möchte. Und da sind viele, um nicht zu sagen alle Mittel erlaubt.
Wer gerne in Malta eine Firma gründen würde, um von 5% Steuern zu profitieren, ist gerade am Anfang oft euphorisch.
Und so habe ich schon mit einigen Mandanten zusammengearbeitet, die nach Gründung zu mir gekommen sind, weil sie bei einem günstigen Anbieter am Markt einen Schnellschuss gemacht haben.
Dann, lieber Leser, haben Sie den Salat, wie man so schön sagt.
Damit Sie nicht die gleichen Fehler machen, möchte ich einmal die häufigsten Fehler und Falschannahmen teilen, die mir in meiner langen Beratungshistorie begegnet sind.
Wie immer: Praxisnah, direkt, ohne Schönfärberei.
Los gehts.
Fehler Nr. 1 bei Firmengründung in Malta: Firma im Heimatland schließen, dann nach Malta
Fangen wir mit dem naheliegendsten an:
Sie sind erfolgreicher Unternehmer in Ihrem Land, sagen wir Deutschland, und jetzt wollen Sie nach Malta. 5% Steuern winken. Sie sind sogar bereit, hier her umzuziehen.
Also was machen Sie? Als erstes machen Sie die Firma in Deutschland dicht.
Vielleicht sind Sie Affiliate-Marketer. Oder Webdesigner. Vielleicht auch nur freiberuflicher Berater? Das macht die Verlagerung vermeintlich einfacher. Aber sie macht sie nicht weniger gefährlich.
Denn:
Seit einigen Jahren gibt es ATAD, die Anti-Steuervermeidungsrichtlinie der EU. Die besagt, das wenn immer Unternehmenstätigkeiten von einem EU Land in ein anderes übertragen werden, das „Verlierer“-Land dafür Steuern verlangen darf.
Das Gesetz trägt die Handschrift von Deutschlands ehemaligem CDU-Finanzminister Wolfgang Schäuble. Den störte es nämlich tierisch, das Unternehmen ganz einfach abgewandert sind in Niedrigsteuerländer.
Und da ein Gesetz hierfür nur in Deutschland gegen EU-Recht verstoßen hätte, hat der schlaue Wolfang es kurzerhand zu EU-Recht gemacht.
Was bedeutet das ganz konkret?
Nun ja, wer erfolgreich unternehmerisch tätig ist, und dafür das Land wechselt, hat das zu versteuern.
Wie viel?
Ich wünschte hier wäre eine einfache Antwort möglich, aber das liegt tatsächlich im Ermessen Ihres Finanzbeamten.
Theoretisch ist es wie folgt: Es wird betrachtet, welchen Wert die zu verlagernde Tätigkeit hat, und dieser Wert wird dann versteuert.
Achtung: Diese Steuer ist nicht mit der Wegzugsbesteuerung auf Anteilen an Kapitalgesellschaften zu verwechseln! Diese Steuer, um die es hier geht, fällt auf Ebene des Unternehmens an, betrifft also auch Freiberufler und Selbstständige ohne GmbH oder ähnlich.
Lange Rede kurzer Sinn: Wer mit schnellem „Dichtmachten“ vor Wegzug meint, Steuern zu sparen, dem fällt das früher oder später auf die Füße.
Beispielrechnung: Sie arbeiten in einer 1-Mann GmbH und erbringen Beratungsdienstleistungen. Sie machen 100.000€ Gewinn. In Zukunft wollen Sie die gleichen Kunden aus dem Ausland bedienen. Wird das Ganze ins Ausland verlagert, nimmt das deutsche Finanzamt nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren einen Wert von 1.375.000€ an. Darauf zahlen Sie Körperschafts- und Gewerbesteuer. Also etwas über 400.000€.
Wow.
Wie man es besser macht:
Man verlagert nicht einfach Tätigkeiten ins Ausland. Idealerweise verbleibt sogar alles in Deutschland, und alles, was im Ausland aufgebaut wird, wird eben zusätzlich und neu aufgebaut.
Fehler Nr. 2: Malta Limited neues Geschäft einfach zuschieben
Jetzt könnte man sagen: OK – ich behalte das Unternehmen in Deutschland, ziehe nach Malta und mache in Malta nur das Neugeschäft.
Das ist schon mal weniger „schlimm“ aus steuerlicher Perspektive, aber auch das löst steuerliche Zahlungen aus.
Ich sage immer: Sehen Sie es praktisch und realitätsnah.
Wenn Ihre deutsche Firma ein Lead bekommt, sich aber – aus welchem Grund auch immer – dafür entscheidet, für die Anfrage nicht tätig zu werden. Würden Sie es einem fremden Dritten einfach so überlassen? Kostenlos? Oder würden Sie dafür Geld verlangen?
Das Finanzamt misst dem auf jeden Fall irgendeinen Wert bei.
Denn ggf. war es ja die Reputation Ihres deutschen Unternehmens, die die Anfrage hervorgerufen hat? Und die muss bezahlt werden.
Wie man es besser macht:
Trennen Sie die Geschäfte klar. Ich weiß, das ist nicht für jedes Business denkbar und möglich, aber es ist der einfachste Weg. Wenn das nicht geht, achten Sie, dass Sie einen realistischen Preis in die Heimat bezahlen. Wie immer gilt: Realistisch handeln, dann geht es auch durch.
Fehler Nr. 3: Geheimniskrämerei mit Malta Firma vor dem Finanzamt
Wie sollen die das denn herausfinden?
Ich liebe diese Frage und ich höre Sie oft. Früher häufiger als heute, aber dennoch.
Es ist die Frage, die gestellt wird, wenn ich rate, es sauber und ordentlich zu machen und keine Geheimnisse vor dem Finanzamt zu haben oder Dinge zu verschleiern.
Zu allererst denke ich, dass es ohnehin die Falsche Herangehensweise ist. Darauf zu setzen, nicht erwischt zu werden, hat Sie sicherlich bisher auch noch nicht dazu motiviert, im Restaurant die Zeche zu prellen oder im Supermarkt zu klauen. Warum also beim Thema Steuern?
Ganz davon abgesehen leben wir aber auch in einer Zeit, in der alles immer transparenter wird. Auch ein ausländisches Finanzamt kann beim maltesischen Finanzamt um Auskunft erbeten – und diese auch erhalten.
Banken screenen Sie, und melden das an die Ämter. Sie werden ganz einfach immer häufiger komplett durchleuchtet.
Vergessen Sie nicht: Sie können es 1000 Mal gut verschleiern – ein einziger Fehler reicht oft aus, und Sie fliegen auf.
Im Übrigen sind Sie z.B. in Deutschland verpflichtet, ausländische Beteiligungen zu melden, so lange Sie unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig sind. Melden Sie Beteiligungen nicht, besteht der Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung.
Wie es besser geht:
Bleiben Sie sauber, seien Sie transparent. Es gibt genug Wege, die Dinge so zu gestaltet, dass man trotz aller Mechanismen gut dasteht.
Fehler Nr. 4: Von Malta Limited Rechnung nach Deutschland schreiben
Auch das ist einer meiner liebsten Klassiker.
Sie wohnen in Deutschland. Sie haben Ihr Unternehmen in Deutschland. Jetzt gründen Sie eine Malta Limited mit Holding und schreiben Rechnungen von der Malta Firma nach Deutschland. Ohne echten Geschäftsbetrieb in Malta.
Schöne Vorstellung. Aber nicht realistisch.
Es kommt heute mehr denn je darauf an, wo Wertschöpfung stattfindet. Und dort liegt dann auch das Besteuerungsrecht.
Einfach eine Rechnung zu schreiben und damit Gewinne zu verschieben, ist nicht legal.
Wie es besser geht:
Nur, wenn auch echte Substanz in Malta vorliegt, also echter Wertschöpfung, dann darf für die in Malta erbrachte Wertschöpfung auch eine Rechnung geschrieben werden. Jedoch – und das ist wichtig – auch nur zu realistischen Preisen. Wer seiner eigenen Firma Mondpreise aufbrummt, wird vom Finanzamt recht schnell deutlich zu spüren bekommen, dass diese Praxis nicht funktioniert.
Fehler Nr. 5 - Malta Limited gründen, aber Verbindungen zur Heimat behalten
Meine Mandanten sind oftmals die Geschäftsführer ihrer eigenen Firmen. Das macht ja auch irgendwo Sinn.
Geschäftsführer haben im Steuergesetz schon immer eine besondere Rolle gespielt. Denn immer dort, wo sich der Geschäftsführer aufhält, liegt der Ort der Geschäftsleitung.
Auch das klingt erst mal plausibel.
Was aber, wenn Sie Geschäftsführer sind, in Malta leben, aber in der Heimat noch Frau und Kind haben? Oder Sie dort noch ein Büro unterhalten – für Meetings zum Beispiel.
Damit lösen Sie recht schnell eine so genannte Betriebsstätte aus.
Wer nicht seinen Lebensmittelpunkt verlagert – und dazu gehört eben, mit Partner:in und und Kind auswandern, Wohnung kündigen, Fußballverein verlassen, Büro kündigen – dem wird unterstellt, in der Heimat weiterhin auch beruflich tätig zu sein.
Was folgt ist das Auslösen einer Betriebsstätte. Und das wiederum zieht ein Besteuerungsrecht nach sich.
Heißt: Nicht alles kann in Malta versteuert werden, und ein Teil muss in dem anderen Ländern – meist zu höheren Sätzen – versteuert werden.
Wie es besser geht:
Ihr Geschäftsführer sollte mit allen sieben Sachen in Malta leben. Wenn Sie selbst das sind, dann gilt das entsprechend für Sie. Kappen Sie die Verpflichtungen in Ihrer Heimat, sofern diese Ihre Anwesenheit erfordern.
Fehler Nr. 6: Mit Malta Firma nur 183 Tage in Malta sein (Mythos!)
Die Zahl 183 unter Steuerberatern beliebt.
183 Tage in einem Land, und schon sind Sie dort steuerpflichtig.
Oder anders herum:
Weniger als 183 in einem Land und alles ist gut?
Mitnichten.
Um diese Zahl gibt es Aufklärungsbedarf:
- Ist die Zahl von Land zu Land unterschiedlich und in – falls vorhanden – entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen definiert. In manchen Ländern sind es mehr, bei anderen weniger.
- Gilt diese Zahl ausschließlich für Privatpersonen. Sie privat sind beispielsweise automatisch dann steuerpflichtig in Deutschland, wenn Sie mehr als 183 Tage dort verbringen.
- Wenn Sie nachweislich jedoch Ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, aber so viel reisen, dass Sie weniger als 183 Tage in Deutschland sind, gleichzeitig aber in keinem anderen Land länger als in Deutschland, sind Sie dennoch in Deutschland steuerpflichtig.
- Die Zahl hat rein gar nichts mit dem Auslösen einer Betriebsstätte für ausländische Gesellschaften in Deutschland zu tun! Hier gelten deutlich strengere Maßstäbe. Eine Geschäftsleitungsbetriebsstätte kann bereits entstehen, wenn Sie als Geschäftsführer einer Malta Limited regelmäßig aus Deutschland heraus geschäftsleitende Tätigkeiten ausüben – eine feste Tagesgrenze gibt es im Gesetz nicht. In der Praxis orientieren sich viele Berater an einer Schwelle von rund 60 Tagen pro Jahr, ab der das Risiko einer Betriebsstätte erheblich steigt. Das wiederum löst Besteuerung auf Unternehmens-Ebene aus.
Wie es besser geht:
Verlassen Sie sich als Unternehmer nicht auf die 183 Tage Regel. Diese betrifft Sie primär privat. Werden Sie nur dann Geschäftsführer Ihrer Firma in Malta, wenn Sie auch vorhaben, dort die allermeiste Zeit zu verbringen. Überlassen Sie die Geschäftsführung ansonsten einem lokal wohnhaften Mitarbeiter.
Fehler Nr. 7: Nur eine Malta Limited (ohne Holding)
Zugegeben, dieser Fehler passiert keinem meiner Mandanten. Umso häufiger aber, wenn schnell gegründet wurde.
Angenommen, Sie sind bereits in Ihrer Heimat unternehmerisch tätig. Sie haben eine Kapitalgesellschaft, vielleicht sogar mehrere und eine Holding Gesellschaft in Ihrer Heimat, die alle Einnahmen bündelt.
Dank EU-Mutter-Tocher-Richtlinie sind Sie in der Regel vor einer erneuten vollen Besteuerung der Dividenden, die Sie von Ihren lokalen Gesellschaften ausschütten, geschützt.
Also denken Sie sich: prima, dann zahle ich für Neugeschäft in Malta 5% Steuern und die Dividende ist am Ende fast steuerfrei.
Falsch!
Ein großer Irrglaube ist es, die 5% Steuern in Malta als gegeben anzusehen. In der Realität sind es 35% Körperschaftssteuer, die nur durch einen Tax-Refund auf effektiv 5% gedrückt werden können.
Der Tax Refund ist im Ausland nicht als Dividende klassifiziert, und damit auch nicht durch die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie geschützt.
Ergo: Sie unterliegt der vollen Steuer.
Wie es besser geht:
Achten Sie von Anfang an auf das richtige Setup. Nur so können Sie die Steuerlast minimieren.
Fehler Nr. 8: Firma in Malta ohne echte Substanz und ohne Büro
Ich habe es bereits angeschnitten. Das Thema Wertschöpfung und Substanz spielt heute die alles entscheidende Rolle.
Sie wird es sein, um die Sie sich mit dem Finanzamt im Fall der Fälle streiten.
Spielen Sie daher das Spielchen einmal im Kopf durch.
Sie haben neben Ihrer deutschen GmbH noch eine Firma in Malta, eine Malta Limited. Der Finanzbeamte fragt bei Ihnen an, bitte darzulegen, was der Geschäftszweck der Firma in Malta ist und wie die Gesellschaft vor Ort operiert.
Finanzbeamte mögen traditionell aufgebaute Unternehmen. Büro, Geschäftsführer, lokales Bankkonto, eine echte Telefonnummer.
Was passiert, wenn Sie voll digital daher kommen? Virtual Office in Valletta? Ein Geschäftsführer, der gleichzeitig auch Geschäftsführer bei 25 anderen Firmen ist (wobei das mittlerweile in Malta von der MFSA streng reguliert ist und eine Genehmigung erfordert), vielleicht sogar eine deutsche Handynummer im Impressum Ihrer deutschen Webseite?
Man kann die Vermutung zumindest nicht verübeln, dass hier ohne echte Substanz operiert wird. Und das löst Diskussions- und Erklärungsbedarf aus, der nicht sein muss.
Ich weiß, ich wiederhole mich, aber: Seien Sie ehrlich, machen Sie es richtig, versuchen Sie nicht, künstlich Gewinne zu verschieben. Wir befinden uns in den 2020ern, und es ist nicht mehr 2008.
Wie es besser geht:
Mieten Sie sich ein echtes Büro, auch wenn es kostet. Wohnen Sie selbst vor Ort und seien Sie selbst der Geschäftsführer, agieren Sie ehrlich von Malta aus. Schlichtweg: Bauen Sie Ihr Unternehmen nicht auf wackligem Fundament auf, sondern seien Sie ehrlich unternehmerisch tätig.
Haftungsausschluss: Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Steuerrechtliche Regelungen unterliegen ständigen Änderungen. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Steuerberater. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.
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