Malta Limited Gründung 2026: So funktioniert das 5%-Steuer-Setup
Zuletzt aktualisiert: 1. März 2026

Dass man auf Malta nur 5% Steuern bezahlt, das wissen wahrscheinlich mittlerweile die meisten. Aber wie das erreicht wird, darauf muss ich auch in diesem Jahr nochmals genauer eingehen. Denn in der Tat gab es hier eine wichtige Entwicklung.
Ich will hier nichts falsches versprechen.
Das Setup in Malta ist weder unkompliziert noch günstig. Aber klar ist auch:
Einmal richtig aufgesetzt zahlen Sie 5% Steuern. Punkt.
Deswegen lassen Sie uns das Thema angehen, ohne Schnörkel und frei heraus.
Beginnen wir zunächst mit einem kurzen Blick zurück.
Damals: Der Tax Refund in Malta, die 6/7 Rückerstattung
Malta hat auf dem Papier einen der höchsten Steuersätze der Welt für Unternehmen, nämlich 35%. Aber als „Ausländer“, der der Gesellschafter in einem solchen Malta Unternehmen ist, hatte man einen Anspruch auf eine Rückerstattung von 6/7 der gezahlten Steuern.
Das ist zunächst eine einfache Rechenaufgabe:
35% geteilt durch 7 sind 5%. Ein Siebtel Steuern, sechs Siebtel keine Steuern (Refund) macht eben genau 5%.
Ich kann vorweg nehmen:
Heute bezahlen Sie für 5%. Basta.
Kein Refund. Kein Cashflow Problem, aber Sie brauchen das richtige Setup – das erläutere ich weiter unten. Aber erst mal dazu wie das überhaupt alles zusammen gehört und kommt.
Malta vor der Legal Notice 110 im Jahre 2019
Vor der Erlassung dieser Legal Notice mussten Unternehmen in der Tat 35% bezahlen und der GESELLSCHAFTER erhielt auf Antrag die besagten 30% zurück. Und da Malta mit seinem Modell relativ viel Erfolg hatte, wurde die Administration und Bearbeitung ein sehr langer und bürokratischer Prozess.
Malta wurde zum Opfer seines Erfolges.
Für die Antragsteller hieß das oft lange Wartezeiten, manchmal über 2 Jahre.
Was damit ein Problem für den Cashflow war.
Das Model Malta schien zwar attraktiv, aber sein Geld dem Finanzamt für 2 Jahre der Bürokratie zu überlassen, das schien unsicher und unattraktiv. Der große Vorteil hat seine Nemesis gefunden: Maltas Refund Antrag.
Die wirkliche Gefahr kam aber von woanders – aus Brüssel.Denn:
Der Tax Refund auf Grund der Hin- und Herbezahlerei (vom Steuerzahler zum Finanzamt und zurück) wurde auch ein Hilfsmittel für Geldwäscher. Und ja, das System hat schwarze Schafe hervorgebracht. Da will ich gar nichts beschönigen.
Kurzum:
Die Malta Refund war auf einmal nicht nur unattraktiv, sondern war auch noch ein Werkzeug für Kriminelle geworden.
EU macht wegen 5% Refund bei Malta Limited Druck
Was kam, war Druck aus Brüssel. Klar.
Und die Lösung, die nun schon seit einigen Jahren in Kraft ist und die Problem ein für alle mal gelöst hat heißt LN110.2019. Das ist eine Legal Notice, die das Parlament in Malta erlassen hat und die das Ganze wesentlich einfacher macht.
Ich möchte nur ungern in die Tiefen steuerlicher Gesetzesgestaltung tauchen, aber mit dieser Legal Notice der Refund praktisch abgeschafft. Zwar findet er technisch und legal immer noch statt, aber:
Wer aus irgendeinem Grunde einen Anspruch auf einen solchen Refund gat, der kann ihn mit zu zahlender Steuer sofort gegenrechnen.
5% direkt. Kein Refund Antrag mehr. Keine 2 Jahre mehrWarten
Wie ich oben bereits erwähnt habe, ist das Problem des Cashflows damit für „normale“ Steuerzahler gelöst. Und das Problem mit dem Geldwäscher auch. Rechnen Sie mit 5%. Im Cashflow und auch insgesamt. Ich erwähnte weiter oben ebenfalls die „richtige Struktur“.
Dazu komme ich jetzt. Einmal für alle, die nicht in Malta wohnen als Inhaber, und einmal für alle, die in Malta wohnen (der bessere Weg).
Das Malta Holding Modell ermöglicht 5% mit Firma in Malta
Wer in Malta gründet, muss auch mindestens eine Holding gründen.
Doch warum?
Das Malta Holding Model hat einen effektiven steuerrechtlichen Hintergrund, den ich gerne folgend erklären möchte.
Malta Holding Modell ein steuerrechtlicher Kniff
Das Model Malta Holding schützt Sie steuerrechtlich vor 2 Dingen:
- Der sofortigen Besteuerung der Dividenden – Siehe unten „Die Sache mit den Dividenden“
- Der kompletten Besteuerung der Rückerstattung – Siehe unten „Die Sache mit dem Refund“
Konkret wird beim Malta Holding Modell zum einen die volle Körperschaftssteuer fällig und in den Büchern auch abgezogen. Im exakt gleichen Moment wird in der Holding die Steuererstattung – Sie erinnern sich, 6/7 – als Einnahme verbucht.
Zurecht könnte man jetzt fragen: Warum? Es fließt doch gar nichts.
Und genau das tut es eben doch: Steuerrechtlich.
Firma in Malta: Die Sache mit der Dividende
Den Anspruch auf Tax Refund hat nur der Gesellschafter, der seine Dividende auch wirklich zieht, sich also von seiner Gesellschaft ausschütten lässt.
In vielen Ländern fällt in so einem Moment die Kapitalertragssteuer an, in Malta ist es die gleiche Steuer von 35%.
Hier kommt jetzt aber die alles entscheidende Ausnahme, die mit einer Holding in Malta erzielt wird:
Das Gesetz in Malta verbietet eine doppelte Besteuerung.
Heißt: Da auf Ebene der operativen Gesellschaft bereits einmal 35% gezahlt wurden – nicht vergessen: nur in den Büchern! – ist auf Ebene der maltesischen Holding die Dividende steuerfrei. Das hat zunächst einmal nichts mit dem Refund zu tun, erklärt aber, warum sie die maltesische Holding benötigen.
In vielen Ländern wie z.B. Deutschland ist das übrigens ähnlich: Wer eine Holding nutzt, muss nie die volle Dividende versteuern. In Deutschland sind es beispielsweise nur 5% der Ausschüttung. Wer z.B. 100.000€ von Tochter- an Muttergesellschaft ausschüttet, muss nur auf 5.000€ Steuern zahlen.
Das bedeutet: die Dividende ist erst einmal steuerfrei.
Und wie muss nun der Refund besteuert werden?
Dazu kommt es jetzt.
Malta Limited Gründung: Die Sache mit dem Tax Refund
Per se unterliegt der Refund Steuern. In Malta sogar der persönliche Einkommenssteuersatz, wenn Sie keine Holding haben.
Also bis zu 35%!
Das liegt daran, dass der Refund nicht als Kapitalertrag zu klassifizieren ist, sondern ein Hybrid ist.
Und dieser Refund wird daher nicht mit der günstigeren Steuer auf Kapitalerträge besteuert, sondern voll mit Einkommensteuer, bis zu 35%.
Jetzt aber der Clou:
Für Kapitalgesellschaften ist der Refund ebenfalls steuerfrei.
Das erklärt, warum die maltesische Holding dazwischen gezogen wird.
Achtung Malta Holding: Keine 5% Steuern beim Wohnsitz im Ausland
Die Holding erhält also die Dividende UND die Holding den Tax Refund.
Was dann passiert?
Aus der Malta Holding schütten Sie dann, zu einem Zeitpunkt Ihrer freien Wahl eine Dividende aus.
Und dann?
Nun ja, dann sind wir auf oberster Ebene angekommen und Ihr Wohnsitzland bittet zur Kasse.
Sie versteuern dann die Differenz mit dem Steuersatz auf Dividendenerträge am Wohnsitzland.
Diese Steuer ist von Land zu Land unterschiedlich. Mit folgendem Rechner können Sie aber einmal vergleichen, wie viel Steuer Sie am Ende des Tages effektiv bezahlen, je nachdem, in welchem Land Sie leben. Stets im Vergleich dazu, wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Malta verlagern (dann sind es nämlich in Summe 5%, und nicht nur auf Ebene der Gesellschaften).
Dividenden-Besteuerung: Effektive Steuerlast vergleichen
Vergleichen Sie, wie hoch Ihre Steuerlast für die Dividende Ihrer Malta Firmen wäre – einmal, wenn Sie Ihren Wohnsitz beibehalten, einmal, wenn Sie nach Malta auswandern. Die Berechnung berücksichtigt die Körperschaftsteuer in Malta (5%) und die Steuer auf Kapitalerträge in Ihrem Wohnsitzland auf den nach maltesischer Steuer verbleibenden Gewinn. Also konkret: Das was an Steuern anfällt, bis der Gewinn bei Ihnen privat auf dem Konto ist.
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Dass es eben nur so wenig Steuer zu zahlen gibt, wenn man in Malta wohnt, verdankt man einem weiteren steuerlichen Kniff. Dann braucht es jedoch eine weitere Holding.
Dazu jetzt.
DW&P QuickCheck - Eignungstest
Sie sind Unternehmer, möchten nach Malta auswandern und steuerlich profitieren?
Malta Limited gründen mit zwei Holdings
Nach Malta zu ziehen und dann dort die Malta Gesellschaften zu gründen ist steuerlich betrachtet für mich der Königsweg, und genauso für viele hunderte Mandanten.
Warum das so ist, dazu gibt es viele weitere Artikel hier in meinem Blog.
In diesem Fall sieht das Malta Holding Model ein wenig anders aus, erweitert um eine weitere Holding Gesellschaft.
Richtig gelesen.
Auf die Holding wird eine weitere Holding gesetzt, also eine Doppelholding.
Der Unterschied:
Hier kommt keine maltesische Gesellschaft mehr zum Einsatz, sondern eine Gesellschaft außerhalb Maltas.
Die Idee dahinter:
Der oben beschriebene Mechanismus funktioniert nur, wenn Sie als oberster Shareholder der Malta Firmen nicht in Malta steuerlich ansässig sind.
Um aber auch auf persönlicher Ebene von minimaler Steuerlast zu profitieren – also auch keine Kapitalertragssteuer zu zahlen – hilft der Umzug nach Malta. Denn wie vorhin erklärt sind Dividenden in Malta nur dann steuerfrei, wenn diese einer Kapitalgesellschaft zufließen.
Ausnahme: Die Dividende kommt aus dem Ausland. Dann ist sie auch für Privatpersonen steuerfrei.
Genau hier kommt die weitere Holding hinzu. Auf die Malta Holding wird eine Holding in einem anderen Land gesetzt. Und natürlich wählt man hierfür ein Land, das Auslandseinkünfte ebenfalls steuerlich attraktiv (=steuerfrei) behandelt.
Und dessen Dividende für Sie als Privatperson in Malta dann wiederum ebenfalls steuerfrei ist.
Und siehe da: So landet man bei 5% Steuern effektiv, auf erwirtschaftete Gewinn mit Ihrem Unternehmen, die nach 5% Steuern nach auf Ihrem privaten Konto landen. Niedriger geht es kaum.
Darum ist eine Firma in Malta eine legale Lösung zur steuerlichen Optimierung
Jetzt habe ich viel darüber geschrieben, wie das Setup funktioniert. Aber wie kann es überhaupt sein, das ein so niedriger Steuersatz möglich ist? Schließlich fällt der Vorwurf von Steuerhinterziehung schnell.
Und ich glaube auch den Grund zu kennen.
Cayman Island – kleines Land, große Firmen, Steuerhinterziehung.
Panama – kleines Land, große Firmen, Steuerhinterziehung.
Barbados – kleines Land, große Firmen, Steuerhinterziehung.
Malta – kleines Land, großes Firmen… Na?
Steuerhinterziehung?
Könnte man meinen. So ist es aber nicht.
In Malta ist die Situation eine andere.
Maltas Steuervorteile sind erwünscht
Die vielen kleinen Steuerparadiese hatten alle gemeinsam, dass ein großes Geheimnis daraus gemacht wurde, wer denn nun dort eine Firma besaß.
Es wurde verschleiert, was das Zeug hielt.
Viele Unternehmen freuten sich:
Firmen Konstrukte wurden aufgebaut, Steuerschlupflöcher ausgenutzt und am Ende stand die minimale Steuerlast.
Besonders das Austricksen der Finanzämter durch Ausnutzen von Steuerschlupflöchern war stets eine dunkelgraue sowie schwarze Zone.
Jetzt kommt der große Unterschied in Malta:
Keine Steuerschlupflöcher, keine Geheimnisse, und alles gesetzeskonform.
Der Grund? Der maltesische Staat sieht Steuererleichterungen vor und hat diese fest in seinen Gesetzen verankert.
Und bekanntermaßen besitzt jeder Staat der Welt die Souveränität, seine eigene Steuergesetzgebung zu definieren.
Fraglich ist nun natürlich, was Malta dann von anderen Staaten unterscheidet, die ebenfalls souverän eine besondere Steuerpolitik verfolgen.
Der entscheidende Punkt hierzu kommt jetzt.
Firma in Malta dank freiem Binnenmarkt und Niederlassungsfreiheit – Malta rocks EU
Wie anfangs erwähnt, ist Malta seit 2004 EU-Mitglied. Dies bringt gewisse Vorteile mit sich.
Die wichtigsten zwei im Kontext Firmengründung in Malta:
- Niederlassungsfreiheit
- Freier Binnenmarkt
Die Niederlassungsfreiheit in der EU sorgt dafür, dass sich jeder Unternehmer vergleichsweise unbürokratisch überall in der EU niederlassen darf und dort seiner Geschäftstätigkeit nachgehen darf. Hierzu der Wortlaut:
Selbstständig Erwerbstätige und Leistungserbringer oder juristische Personen im Sinne von Artikel 54 AEUV, die in einem Mitgliedstaat rechtmäßig eine Tätigkeit ausüben können i) ihre Wirtschaftstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat stetig und dauerhaft ausführen (Niederlassungsfreiheit: Artikel 49 AEUV) oder ii) ihre Dienstleistungen vorübergehend in anderen Mitgliedstaaten anbieten und erbringen, aber weiter im Herkunftsland ansässig bleiben (Dienstleistungsfreiheit: Artikel 56 AEUV).
Weiter hat die EU den freien Binnenmarkt etabliert.
Mitgliedsstaaten ermöglicht der Zugang zum freien Binnenmarkt den direkten Handel mit anderen Mitgliedsstaaten der EU – ohne umständliche Bürokratie.
Auch hierzu im Wortlaut:
Mit der Einheitlichen Europäischen Akte von 1986 wurde das Ziel des Binnenmarkts in den EWG-Vertrag aufgenommen, der als ein „Raum ohne Binnengrenzen […], in dem der freie Verkehr von Waren, Personen und Dienstleistungen sowie von Kapital gewährleistet ist“, definiert wurde.
Die Kombination aus beidem macht die Gründung einer Malta Limited möglich.
Haftungsausschluss: Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Steuerrechtliche Regelungen unterliegen ständigen Änderungen. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Steuerberater. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.
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