Warum ein Schiff bzw. eine Yacht nach Malta ausflaggen?

von Philipp M. Sauerborn

Die Kanzlei Dr. Werner & Partner bietet unter anderem an, Mandanten bei der Ausflaggung von Schiffen und Yachten nach Malta zu unterstützen, damit diese Steuern sparen können. Unser Dienstleistungsspektrum reicht dabei von der einfachen Beratung bis hin zur kompletten Abwicklung der Registrierung des Schiffes mit all seinen rechtlichen Tücken und Finessen. Was viele Menschen jedoch wundert, ist die Tatsache, dass einige Schiffskäufer mit ihrem Schiff extra den Weg nach Malta suchen, dieses dort registrieren, um dann wieder mitsamt Schiff gen Heimat zu fahren. Der Grund ist auch hier wieder bei der Steuerthematik zu suchen.

 Malta mit gutem Ruf unter den Ausflaggungszielen

Zunächst einmal ist es gängige Praxis, sein Schiff unter fremder Flagge zu führen. Dabei gibt es neben Malta noch weitere Zielländer, die in dieser Hinsicht attraktive Steuerbedingungen bieten. Besonders eine Wanderung der Schiffe nach Osteuropa war und ist zu beobachten. Was hierbei jedoch immer außer Acht gelassen wird: Im Gegensatz einiger anderer beliebter Ausflaggungsziele steht das maltesische Schiffsregister auf der Liste der Pariser MOU. Diese Vereinigung vereinigt 27 Mitgliedsstaaten und regelt bestimmte Standards, zu denen sich die Mitglieder verpflichtet haben.

 Hohe steuerliche Ersparnis bei Yacht-Registrierung in Malta

Wie bereits angedeutet, ist der Hauptgrund für die Ausflaggung nach Malta allerdings von steuerlicher Natur. Dabei wird bei der Registrierung des Schiffes zwischen Pleasure Yacht und Commercial Yacht unterschieden. Hier die richtige Wahl zu treffen und vor allem die Ausgestaltung einer Yacht-Registrierung rechtssicher zu betreiben, ist dabei die Schwierigkeit. Unabhängig davon bieten die jeweiligen Formen Vor- und Nachteile. Es blühen einem aber je nach Wahl der Registrierungsform beim Kauf des Schiffes äußerst günstige Mehrwertsteuersätze (bis zu 70% niedriger als regulär).

Malta hat in der Schifffahrt international einen hervorragenden Ruf, was unter anderem die Führung der MS Deutschland dazu bewegte, die Ausflaggung nach Malta zu planen. Dieser Plan wurde zwar durch sehr viele patriotische Fans torpediert, dennoch zeigt er, dass Malta – besonders bei Commercial Yachts – zu Recht einer der Top-Adressen Europas ist.

Mandanten, die länger als 12 Monate Mandanten bleiben
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Über Philipp M. Sauerborn

Philipp Maria Sauerborn ist diplomierter Steuerberater und Experte für International Tax & Blockchain. Als CEO der Kanzlei Dr. Werner & Partners in Malta hat er bereits über 3000 Mandanten zu deren persönlicher Steuersituation beraten.

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Disclaimer

Der oben genannte Artikel basiert lediglich auf unabhängigen Recherchen und kann keine Rechtsberatung darstellen. Wenn Sie weitere Informationen erhalten möchten, kontaktieren Sie uns bitte für einen Termin.

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2 Antworten

  1. Sehr geehrter Herr Sauerborn,

    mein Mandant besitz eine CNB-Segelyacht 70 Ft. Baujahr 2002 (VAT-paid) mit einer „Malta-Gesellschaft“. Die Yacht liegt seit rund drei Jahren im Trockendeck in Barcelona da die Registrierung in Malta abgelaufen ist.

    Was können Sie zur Wiederinbetriebnahme empfehlen?

    Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.

    Mit freundlichem Gruß

    Thomas Reindl

    1. Lieber Herr Reindl

      Wenn die Yacht in der Gesellschaft als “pleasure” eingetragen ist, dann ist es die Inbetriebnahme eher eine Formalität. Ein neuer Vertreter wird appointed, Fees werden fällig und es kann wieder auf die Reise gehen. Wenn die Yacht als “Commercial” registriert ist, und das auch bleiben soll, dann müsste für ein neues “Operational Certificate” (läuft idR nach 3 Jahren aus) ein neues Tauglichkeitsgutachten erstellt werden, von hiesigen Gutachtern. Da die Yacht trocken liegt, wird der Gutachter aus MT nach ESP fliegen müssen fuer 1 -2 Tage – die Kosten übernimmt der Mandant.

      Viele Grüße aus Malta
      Philipp Sauerborn

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