Die OECD hat vergangenen Monat einen Aktionsplan vorgestellt, der die Steuervermeidung im Ausland verhindern soll. Viele Staaten haben sich dazu erklärt, den 15-Punkte Plan zeitnah umsetzen zu wollen, auch wenn es teilweise noch Gesetzeshürden gibt, die es zu überwinden gilt. Nachdem ich einen Beitrag über den Base Erosion and Profit Shifting Aktionsplan, kurz BEPS, verfasst hatte, erreichten mich einige Fragen, was sich konkret für die Malta Limited ändern wird. Dies möchte ich in meinem heutigen Beitrag beleuchten.
BEPS soll Steuerschlupflöcher stopfen
Zunächst einmal möchte ich kurz zusammenfassen, was der BEPS Aktionsplan überhaupt ist. Es handelt sich hierbei um einen 15-Punkte Plan im Kampf gegen die Ausnutzung von Steuerschlupflöchern, die sich durch international unterschiedliches Steuerrecht ergeben. Während es direkt nach der Vorstellung des Planes auf Grund von rechtlichen Fragen (BEPS ist kein staatsrechtlicher Vertrag) noch unklar war, ob er überhaupt umgesetzt werden konnte, so macht es jetzt den Eindruck, als würde er zumindest in Teilen wirklich Realität werden.
BEPS beeinflusst Malta Limited Modell nur teilweise
Generell stellt sich nun natürlich die Frage, inwiefern BEPS das Malta Limited Modell beeinflusst. Prinzipiell basiert das Malta Limited Modell auf der in der EU geltenden Niederlassungsfreiheit und somit ist klar, dass solange die Unternehmensmasse wirklich in Malta liegt, BEPS keine Auswirkungen auf das Unternehmen hat. Interessant wird es erst, wenn Teile des Unternehmens im Ausland liegen. Problematisch wird es nämlich, wenn nach Auffassung des jeweiligen Finanzamts eine Betriebsstätte der Malta Limited außerhalb Maltas vorliegt, denn dann herrscht dort Steuerpflicht. Ein Punkt des Aktionsplans sieht nun vor, dass Warenlager entgegen der bisherigen Form auch als Betriebsstätten gewertet werden. Ein Management in Malta und Warenlager beispielsweise in Deutschland würde damit bedeuten, dass an beiden Orten eine Steuerpflicht besteht.
Dazu möchte ich abschließend kurz erwähnen, dass die von der Kanzlei Dr. Werner & Partner gegründeten Firmen in Malta hierbei keine Probleme zu erwarten haben, da wir größten Wert darauf legen, dass die Unternehmensmasse in Malta liegt. Wie immer sieht die Sache von Fall zu Fall anders aus und bedarf einer detaillierten Betrachtung. Wenn Sie also wissen möchten, wie es in ihrem speziellen Fall aussieht, dann können Sie mir gerne schreiben.