Jeder potenzielle Mandant von Dr. Werner & Partner erhält vor der Firmengründung in Malta eine umfangreiche, kostenlose Strukturberatung, und unterschreibt erst dann seinen Vertrag als Mandant. Die Ausgangslage der Mandanten in puncto Wissen, Geld und Beharrlichkeit (um nur einige Bereiche zu nennen) variiert bisweilen gewaltig. Einige Mandanten sind reichlich enttäuscht, wenn sie mit der Tatsache konfrontiert werden, dass sie ihre Limited nicht in Malta gründen können oder sollten, oder WIE sie die Firma in Malta gründen sollten.
Firmengründung in Malta nur mit echtem Geschäftsführer
Ja, Sie benötigen tatsächlich einen Geschäftsführer in Malta und nein, ein Strohmann, Treuhänder, Erfüllungsgehilfe oder wie immer Sie ihn nennen mögen, reicht nicht aus. Ja, die Bank wird Sie früher oder später im Rahmen des CRS (Common Reporting Standard) ans Heimatfinanzamt melden, auch wenn Sie nirgends offiziell als Geschäftsführer oder Gesellschafter gelistet sind. Nein, die von uns zur Verfügung gestellte registrierte Adresse ist kein echtes Büro und kann daher auch nicht als solches genutzt werden. Diese Adresse dient nur zur leichteren Verwaltung des Unternehmens und gewährleistet eine problemlose Kommunikation mit allen Behörden, aber sie ist nichts weiter als ein Briefkasten (nein, das ist weder zwielichtig, verdächtig noch eine Grauzone, auch wenn manche es so darstellen möchten, aber das ist eine andere Geschichte). Nein, es gibt keine wie auch immer geartete Anonymität und ja, wir werden Sie melden, wenn wir Sie illegaler Aktivitäten verdächtigen, wie z. B. (aber nicht ausschließlich) der Geldwäsche oder Steuerhinterziehung. Wenn Ihr Geschäft es erfordert, werden Sie eigene Büroräume anmieten und Mitarbeiter in Malta einstellen müssen und, ja, zweizeilige Rechnungen für Beratungsleistungen deutlich jenseits der 100 000 EUR gehören der Vergangenheit an. Die oben genannte Liste ist übrigens keinesfalls besserwisserisch, beleidigend oder herablassend gemeint: Viele Rahmenbedingungen, die bis vor 2 Jahre noch funktioniert haben, haben sich geändert und ändern sich noch. Und wir sind ehrlich zufrieden, wenn wir unseren Mandante auf den neuesten Stand bringen können.
Kosten einer Firmengründung in Malta nicht gering
Einige Mandante sind natürlich auf dem neuesten Stand und einige kennen sich in manchen Bereichen sogar besser aus als wir. Die meisten Mandanten verlieren aufgrund der oben genannten Punkte das Interesse an einer Firmengründung auf Malta, aber in manchen Fällen ist der Mandant bestens gerüstet, um in Malta eine reguläre Malta Limited zu gründen. Selbstverständlich bedeutet das vor allem eins: KOSTEN. Eine Niederlassung mit Geschäftsführer, Büro, Mitarbeitern usw. zu gründen, dürfte den Kunden mindestens 50 000 EUR im Jahr kosten. Das ist also nichts, was „man einfach so macht“, sondern das Ganze sollte hieb- und stichfest sein.
Jetzt kommt der Wermutstropfen: Angenommen, ein Investor gründet ein perfekt durchstrukturiertes Unternehmen in Malta, mit monatlichen Kosten für einen Geschäftsführer in Malta von 5000 EUR, einem Büro für 2000 EUR und 2 Verwaltungsfachleuten für jeweils 1500 EUR, dann bedeutet das Kosten von über 100 000 EUR im Jahr, wobei unsere Gebühren für Unternehmensberatung, Buchführung, Wirtschaftsprüfung usw. noch dazukommen.
BEPS als Gefahr für Firmengründung in Malta
Der Investor wird nur als Gesellschafter geführt, und hat nur Zugriff auf das Bankkonto. Angenommen, er nimmt alle wichtigen Verhandlungen mit Kunden selbst vor und schickt die Verträge nur noch zur Unterzeichnung natürlich nach Malta. Angenommen der Gesellschafter ist nur teilweise in die Unternehmensverwaltung involviert. Klingt das für Sie nach einem nachvollziehbaren Szenario? ALLE ZUVOR GENANNTEN ANNAHMEN MACHEN DIE MALTESISCHE STRUKTUR HÖCHSTWAHRSCHEINLICH ÜBERFLÜSSIG. Die ganzen 100 000 EUR pro Jahr für die Katz.
Wieso? Wegen BEPS. Natürlich ohne es zu wissen, hat der Investor
- Den Firmensitz in sein Heimatland verlegt (bei dem es sich vermutlich um ein Hochsteuerland handelt): Die unbegrenzte Kontrolle über das Bankkonto macht ihn de facto zum Geschäftsführer und dieser Umstand allein kann den Firmensitz in das Land verlegen, in dem der De-facto-Geschäftsführer beheimatet ist (in einigen Ländern wie der Schweiz, Irland oder Zypern ist das nicht so wichtig).
- Eine Vertreterbetriebsstätte eingerichtet – gemäß BEPS richtet derjenige eine Betriebsstätte ein, der das Recht auf den Abschluss von Verträgen innehaelt.
- Eine Leitungssbetriebsstätte eingerichtet – auch wenn er nur zum Teil in die Verwaltung involviert ist (z. B. technisch), kann er für diese Funktion eine Leitungsbetriebsstätte einrichten.
Ja, diese Ausführungen sind vielleicht ein wenig drastisch, aber ich möchte die Fallstricke herausstellen, und davon gibt es jede Menge. Das Ergebnis der oben genannten Sachverhalte könnte im besten Fall viel Papierkram und Streit mit den Finanzämtern bedeuten, was allein schon eine Menge Geld kostet. Im schlimmsten Fall zieht es den Verlust der Investition, einen Steuerstreitfall und keine oder nur geringe Steuervorteile nach sich.
Wir können Sie über die richtige Strukturierung des Unternehmens in Malta beraten und Sie vor bösen Überraschungen bewahren. Bitte beachten Sie, dass für jene Mandanten, die den Wohnsitz nach Malta verlegen, die o.g. Probleme und Risiken so gut wie nicht bestehen. Daher ist dies in der heutigen Zeit oft der beste Weg. Zum einen, weil man den Aufwand für Substanz spart, zum anderen, weil dieser Schritt drastische positive steuerliche Auswirkungen haben kann (z.B. legale Gesamtbesteuerung von 5-8%).