Kriterien für eine Malta Limited bzw. Gründung in Malta

von Philipp M. Sauerborn

Die Gründung einer Firma in Malta wird immer populärer und wir bei der Kanzlei Dr. Werner & Partner haben ein gesteigertes Interesse an der Malta Limited feststellen können. Verständlicherweise, denn nur wenige Menschen haben kein Problem mit einer hohen Steuerlast. Was wir jedoch auch feststellen, ist, dass das Vorwissen der Interessenten zum Thema Firmengründung in Malta große Lücken aufweist. Zwar sind wir gewissermaßen da, um solche Lücken zu füllen, oftmals ließe sich jedoch von vornherein die Idee verwerfen, da die fundamentalsten Voraussetzungen nicht gegeben sind. Darum seien diese hier heute vorgestellt.

Substanzschaffung muss für Gründung von Malta Limited möglich sein

Das fundamentalste Kriterium ist Möglichkeit der Substanzschaffung in Malta. Wer den Betrieb seines Unternehmens nicht nach Malta verlegen kann, der wird nicht vom Malta Limited Modell profitieren können. Mit Substanzschaffung ist in diesem Zusammenhang die Verlegung der Unternehmensmasse nach Malta gemeint. Das schließt das Ausführen von geschäftsführenden Tätigkeiten physisch von Malta aus ein, aber auch die eigentliche Tätigkeit des Unternehmens. Prinzipiell ist es zwar möglich, dass der Geschäftsführer nach wie vor im Ausland lebt, davon raten wir aber in der Regel ab. Dieses Kriterium schließt beispielsweise handwerkliche Betriebe aus, während Onlinedienstleister prädestiniert sind.

Gründung von Malta Limited lohnt sich nicht immer

Nicht zwingend eine Grundvoraussetzung, aber in meinen Augen dennoch wichtig: der perspektivische Umsatz. Die Gründung einer Malta Limited macht bei niedrigen Umsätzen schlichtweg keinen Sinn, da der Aufwand (sowohl finanziell als auch zeitlich) zu hoch wäre. Die Messlatte setzen wir dabei bei knapp 250 000€ perspektivischem Gewinn an. Sehr hoch wird jetzt der ein oder andere denken, insbesondere in der Onlineglücksspielbranche, die in Malta ein starkes Wachstum zu verzeichnen hat, ist dies jedoch eine durchaus zu erreichende Marke.

Mit diesen Einschränkungen will ich niemanden entmutigen, seine unternehmerischen Ideen umzusetzen, vielmehr dient er der Desillusionierung. Das Malta Limited Modell eignet sich hervorragend zur Senkung der effektiven Steuerlast, nur einfach nicht für jedermann.

Mandanten, die länger als 12 Monate Mandanten bleiben
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Über Philipp M. Sauerborn

Philipp Maria Sauerborn ist diplomierter Steuerberater und Experte für International Tax & Blockchain. Als CEO der Kanzlei Dr. Werner & Partners in Malta hat er bereits über 3000 Mandanten zu deren persönlicher Steuersituation beraten.

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Der oben genannte Artikel basiert lediglich auf unabhängigen Recherchen und kann keine Rechtsberatung darstellen. Wenn Sie weitere Informationen erhalten möchten, kontaktieren Sie uns bitte für einen Termin.

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