Malta die Steueroase? – Faktencheck zur Steueroptimierung

von Philipp M. Sauerborn

Maltas Steuerpolitik mit seinen Möglichkeiten zur Steueroptimierung wurde bereits mehrfach kontrovers diskutiert, oftmals – leider – mit einem fehlenden Fundament aus Fachwissen zur Situation und Rechtslage. Nicht ohne Grund fiel der Name Malta im Skandal um die Steuertricks in Luxemburg und den Niederlanden nicht allzu häufig. Sicherlich liegt das zum einen am Bekanntheitsgrad der Möglichkeiten zur Steueroptimierung in Malta, aber dass seitens der EU den Maßnahmen, wie sie in Malta ergriffen wurden, nicht längst ein Riegel vorgeschoben wurde, lässt einen bereits erahnen, dass so viel nicht faul sein kann.

Malta ist eine Steueroase wie jeder andere

Ob Malta eine Steueroase ist, kann meiner Meinung nach nicht eindeutig beantwortet werden. Wer unter einer Steueroase einen Staat versteht, in dem die Multis Milliardenbeträge vor den heimischen Steuerbehörden verstecken und mit einem 1-Mann-Büro verwalten, dem kann ich sagen: Malta ist keine Steueroase. Wer das Ganze jedoch etwas weniger negativ sieht und für den eine Steueroase schlichtweg ein Staat mit attraktivem Steuermodell ist, dem kann ich sagen: Ja, Malta ist eine Steueroase. Viele Gründe, wie Maltas EU Mitgliedschaft, lassen mich außerdem zum Fazit kommen, dass – wenn wir Malta eine Steueroase nennen – Malta keinesfalls eine Steueroase wie jede andere ist.

Die Steueroptimierung in Malta kann nur illegal sein

Um ein bisschen aus dem Nähkästchen zu plaudern: Keine Frage habe ich im Laufe meiner Tätigkeit bei der Kanzlei Dr. Werner & Partner öfter zu meiner Arbeit oder generell zu Malta gehört, als ob das denn alles legal sei. Dabei musste ich feststellen, dass die meisten davon ausgehen, dass die Steueroptimierung in Malta illegal sei. Beschwichtigend kann ich dann immer sagen, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Natürlich: Sowie man in Deutschland auch mit einem Unternehmen Steuern hinterziehen kann, so kann man das in Malta auch, hier unterscheidet sich der Standort Malta nicht von anderen. Dass die Steuermodelle aus Malta aber legal sind, liegt vor allem an Maltas EU-Mitgliedschaft. Durch die Niederlassungsfreiheit, die fest in EU-Gesetzen verankert ist, kann ein Unternehmen seinen Unternehmensstandort frei wählen und seine Dienstleistung dennoch in der EU anbieten, ohne große bürokratische Hürden überwinden zu müssen. Und da nach diversen Doppelbesteuerungsabkommen immer dort eine Steuerpflicht vorliegt, wo die Unternehmensmasse, also in Form einer Betriebsstätte, liegt, lässt sich an der Besteuerung einer Firma in Malta ebendort nichts aussetzen. Hier möchte ich erwähnen, dass wir von der Kanzlei Dr. Werner & Partner immer größten Wert darauf legen, dass von uns für unsere Mandanten gegründeten Malta Limiteds stets auf der sicheren Seite stehen, also in Malta eine ordentliche Betriebsstätte vorweisen können.

Niedrige Steuern erreicht man in Malta nur durch Tricks

Die Steuermodelle der großen amerikanischen Unternehmen sind in der Regel so aufgebaut, dass nach Lücken in der Steuergesetzgebung und Doppelbesteuerungsabkommen verschiedener Staaten gesucht wird, um dann aus einer Kombination ebendieser die Steuerlast zu senken. Apple ist hier ein gutes Beispiel, da der Iphone-Hersteller dieses System in Perfektion beherrscht, auch wenn es durch den neuen Aktionsplan BEPS fraglich ist, ob die alten Methoden auch in Zukunft funktionieren werden. Worauf ich aber eigentlich hinaus will: Die Steueroptimierung in Malta stützt sich in keiner Weise auf das Ausnutzen von Steuerschlupflöchern. Wenn wir als Beispiel das Malta Limited Modell nehmen: Hierbei muss das Unternehmen regulär 35% Körperschaftssteuer zahlen, kann aber, sofern der Gesellschafter nicht Malteser ist, eine Erstattung von 6/7 der gezahlten Steuer beantragen. Der Gesellschafter erhält diese Erstattung dann ganz regulär auf sein Bankkonto überwiesen (nicht das Unternehmen erhält die Erstattung zurück!) und er muss diese normal versteuern. Abhängig von Fall zu Fall ergeben sich dann noch weitere Möglichkeiten, beispielsweise wenn der Gesellschafter seinen Lebensmittelpunkt nach Malta verlegt (was wir von der Kanzlei Dr. Werner & Partner ohnehin empfehlen) oder eine Holding angeschlossen wird.

Eines steht fest: Viel von dem, was man über Malta und seine Möglichkeiten zur Steueroptimierung hört, ist nicht wahr. Ich hoffe ich konnte mit meinem Faktencheck etwas dazu beitragen, die Missverständnisse aus der Welt zu schaffen. Sollten dennoch noch Fragen offen sein, dürfen Sie mich gerne jederzeit kontaktieren., ich freue mich, von Ihnen zu hören.

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Über Philipp M. Sauerborn

Philipp Maria Sauerborn ist diplomierter Steuerberater und Experte für International Tax & Blockchain. Als CEO der Kanzlei Dr. Werner & Partners in Malta hat er bereits über 3000 Mandanten zu deren persönlicher Steuersituation beraten.

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Disclaimer

Der oben genannte Artikel basiert lediglich auf unabhängigen Recherchen von Philipp M. Sauerborn und kann keine Rechtsberatung darstellen. Wenn Sie weitere Informationen erhalten möchten, kontaktieren Sie uns bitte für einen Termin.

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