Malta Limited gründen 2026: Kosten, Steuern & kompletter Guide
Zuletzt aktualisiert: 1. März 2026

Herzlich willkommen zu meinem Themen-Artikel zur Malta Limited Gründung.
Weil es genügend „Scharlatane“ und Verkäufer gibt, möchte ich zunächst klarstellen, was Sie früher oder später sowieso zwischen den Zeilen lese können.
Ich berichte hier von der ungeschönten Wahrheit. Keine Steuerberater-Schwarzmalerei, aber auch keine euphorischen Loblieder auf Malta.
Sehen Sie es als praktischen Gradmesser, den Sie für sich selbst nutzen können.
Wie gründet man in Malta? Wie sind die Steuern? Wo ist der Haken? Was sagt der deutsche Fiskus? Diese Fragen möchte ich beantworten.
Wichtig vorab: Dieser Artikel handelt vom Königsweg – Sie gründen eine Malta Limited und ziehen selbst nach Malta. Das ist das Setup, das ich seit über zehn Jahren lebe und für hunderte Mandanten aufgebaut habe. Wenn Sie hingegen in Deutschland wohnen bleiben und trotzdem eine Malta Limited betreiben wollen, dann lesen Sie meinen Artikel zu den 10 Geboten für Malta-Limited-Gesellschafter mit Wohnsitz Deutschland. Das ist ein völlig anderes Spielfeld mit völlig anderen Regeln.
Bereit? Dann los.
Ihr Philipp M. Sauerborn
Zuletzt aktualisiert: Februar 2026
Das Wichtigste auf einen Blick
- Rechtsform
- Private Limited Company (Ltd.)
- Effektiver Steuersatz
- 5% (Full Imputation System)
- Mindestkapital
- 1.165 EUR
- Gründungsdauer
- ca. 10 Arbeitstage
- EU-Mitglied
- Seit 2004
- Amtssprache
- Englisch
- Jährliche Wirtschaftsprüfung
- Pflicht
- Holding erforderlich
- Ja (mindestens eine)
Malta Firmengründung – Wie alles beginnt.
Als ich 2011 aus der Finanzmetropole London nach Malta zog, war das Staunen groß.
„Wirklich? Was willst du dort? Wo liegt Malta überhaupt?“
Was viele nicht wussten: Ich hatte mich schon länger mit Malta auseinandergesetzt und kannte die Vorteile. Und jetzt kommt es: Es war genau die richtige Entscheidung. Malta floriert und blüht auf. In meiner Tätigkeit als Mitarbeiter bei der Kanzlei Dr. Werner & Partner hätten die Voraussetzungen nicht besser sein können. Der Grund ist die folgenden Vorteile, die Malta für Unternehmer und Unternehmen bietet:
Maltas niedrige Steuern als Anreiz: Politik fördert grenzüberschreitend agierende Unternehmen
Sie müssen sich vorstellen:
Malta ist eine kleine Insel, viel Sandstein, sehr felsiges Ackerland. Ertragreich war die Landwirtschaft also nie. Die Schifffahrt hat das Land währenddessen lange über Wasser gehalten. Auch heute noch spielt der Fischfang in Maltas Wirtschaft eine große Rolle, wenn auch nicht mehr die tragende, die hat heute der Tourismus inne.
Aber das gelbe vom Ei war und ist das nicht. Malta wollte oben mitspielen, wollte modern sein und attraktiver Standort für Unternehmen werden. Alle Räder wurden in Bewegung gesetzt, Malta öffnete sich und ist seit 2004 stolzes EU-Mitglied (welche relevanten Vorteile das bringt, erkläre ich weiter unten).
Fokus der Regierung in Malta liegt seit je her auf der Förderung von Firmen in Malta, insbesondere solche, die von ausländischen Investoren geführt werden.
Als 2013 Joseph Muscat Premierminister in Malta wurde, wurde dieser Kurs sogar noch weiter verstärkt. Die Regierung in Malta schafft immer weiter neue Anreize für Unternehmer, in Malta eine Firma zu gründen oder den Unternehmensstandort dorthin zu verschieben.
Auch wenn Muskat mittlerweile abgelöst ist, so ist der Kurs der Parteikollegen der gleiche:
Unternehmer von Malta überzeugen.
Das zeigt sich nicht nur durch die Steuerpolitik, auf die ich gleich eingehe, sondern beispielsweise auch in der Förderung des Infrastrukturausbaus oder des Glücksspielsektors.
Apropos: Malta war eines der ersten Länder, das eine echte, belastbare und nachhaltige Regulierung für den Onlineglücksspielsektor herausgab. Diese Regulierung ist mittlerweile die wichtigste und bekannteste ihrer Art. Immerhin 20 Jahre bevor Deutschland das geschafft hat. Heute macht der iGaming-Sektor rund 8 % des maltesischen BIP aus.
In Malta: Die größten und bekanntesten Player sind in Malta zu Hause, unter anderem Tipico, Bet365, Pokerstars, Betson uvm. Auch wenn mittlerweile viele weitere Länder, vermutlich als Trittbrettfahrer auf Grund von Maltas Erfolg eine eigene Regulierung vorweisen.
Aber: Malta, und an der Spitze die MGA, die Malta Gaming Authority, sind aber nach wie vor der Taktgeber und der „Konkurrenz" einen Schritt voraus.
Das einmal zu Beginn.
In Malta scheint die Sonne – Stichwort Lebensqualität
Vielleicht werden Sie schmunzeln, dass ich diesen Punkt aufgreife. Aber ich weiß, dass er für viele Gründer in Malta auch bedeutsam war:
In Malta gibt es Sonne satt — über 3.000 Sonnenstunden pro Jahr und rund 300 Sonnentage.
Im Sommer regnet es praktisch gar nicht, da lohnt sich der Familienausflug zum Meer erst recht. Für mich ist das ein gutes Stück Lebensqualität.
Oder nehmen wir den Winter. Ich war Anfang Dezember noch mit meiner Tochter an unserem Lieblingsstrand in Malta in der Sonne.
Im Dezember!
Gleichzeitig muss ich an dieser Stelle natürlich auch einschränken:
Wenn Sonne nichts für Sie ist, dann ist Malta vielleicht auch nicht der beste Ort für Sie, um eine Firma zu gründen.
Warum ist Englisch in Malta Amtssprache?
Was viele nicht wissen: Amtssprache in Malta ist Englisch.
Richtig gelesen!
Nicht Maltesisch (oder Malti, wie die Sprache hier heißt), sondern Englisch bestimmt die Verkehrswege in Malta. Das ist ein enormer Vorteil für ausländische Firmengründer.
Doch warum?
Ganz einfach: In einem Land zu leben, dessen Sprache man nicht beherrscht, ist die eine Sache. Dort bürokratische Arbeit zu erledigen? Unmöglich. Dieses Problem haben Sie in Malta nicht.
Zwar sprechen die Einheimischen untereinander die Landessprache Malti (ein interessanter Mix aus Italienisch und Arabisch), die allermeisten können aber auch Englisch, in allen öffentlichen Einrichtung sowieso.
Dass hier Englisch gesprochen wird, ist noch ein Überbleibsel aus der Kolonialisierung durch Großbritannien, welche bis in die 60er (!) reichte.
Weitere Überbleibsel: Linksverkehr, rote Telefonhäuschen und, sehr wichtig, Fußballverrücktheit.
Legale Steuervorteile durch die Gründung einer Malta Limited
Die Kurzfassung: Mit einer Malta Limited zahlen Sie effektiv 5 % Steuern auf Unternehmensgewinne — legal, EU-konform und seit über 20 Jahren bewährt.
Jetzt kommt die Info, auf die Sie sicherlich gewartet haben. Die Steuern in Malta.
Maltas Steuervorteile.
Ich nenne die Steuern in Malta bewusst immer nicht in an erster Stelle, weil ich der Meinung bin, man sollte auch aus den anderen Gründen von Malta überzeugt sein. Die Steuervorteile in Malta sollen dann ihr Übriges dazu tun.
Dass man auf Malta nur 5 % Steuern bezahlt, das wissen wahrscheinlich mittlerweile die meisten. Aber wie das erreicht wird und vor allem erreicht wurde, darauf muss ich nochmals genauer eingehen. Denn in der Tat gab es hier eine wichtige Entwicklung.
Back in the days: Der Tax Refund, die 6/7 Rückerstattung Malta hat auf dem Papier einen der höchsten Steuersätze der Welt für Unternehmen, nämlich 35%. Aber als „Ausländer", der Gesellschafter in einem solchen Malta Unternehmen ist, hat man einen Anspruch auf eine Rückerstattung von 6/7 der Steuern.
Ist eine einfache Rechenaufgabe: 35 geteilt durch 7 ist 5. Ein Siebtel Steuern, sechs Siebtel keine Steuern (Refund), macht eben genau 5%.
Ich kann vornweg nehmen: Heute bezahlen Sie für 5%. Basta.
Kein Refund. Kein Cashflow Problem, aber Sie brauchen das richtige Setup.
Dazu komme ich jetzt:
Steuerrechner: Deutschland vs. Malta
Deutschland
- KSt (15 %)
- 15.000 €
- SolZ (5,5 %)
- 825 €
- GewSt (~14 %)
- 14.000 €
- Zwischensumme
- 29.825 €
- Effektivsteuersatz
- 29.8%
- KapESt (25 %)
- 17.544 €
- SolZ (5,5 %)
- 965 €
- Effektiv auf Ausschüttung
- 26.38%
- Gesamtbelastung
- 48.334 €
- Gesamtsteuersatz
- 48.3%
Malta
- KSt (35 %)
- 35.000 €
- Refund (6/7)
- -30.000 €
- Gesamt
- 5.000 €
- Effektivsteuersatz
- 5.0%
- Kapitalertragssteuer
- 0 €*
- Gesamtbelastung
- 5.000 €
- Gesamtsteuersatz
- 5.0%
Jährliche Steuerersparnis mit Malta
43.334 €
(48.3% → 5.0% Gesamtsteuersatz)
* Vereinfachte Berechnung. Deutschland: Ausschüttung an natürliche Person, ohne Teileinkünfteverfahren und Kirchensteuer. Malta: Keine Kapitalertragssteuer bei Wohnsitz außerhalb Maltas (Non-Domicile-Regelung). Individuelle Situation kann abweichen – keine Steuerberatung. Für eine persönliche Berechnung kontaktieren Sie uns.
Rechenbeispiel: So funktionieren die 5 %
Konkreter Zahlenfluss bei 100.000 EUR Gewinn durch die Malta-Holding-Struktur.
Ersparnis durch Malta-Struktur: 25.000 EUR bei 100.000 EUR Gewinn
Die Holding Modelle Malta
In diesem Artikel konzentriere ich mich auf das Setup, das steuerlich am meisten Sinn macht: Sie ziehen nach Malta und nutzen die Doppelholding-Struktur. Im Tab-Bereich unten können Sie auch die Variante mit Wohnsitz im Ausland nachvollziehen, aber der Artikeltext hier fokussiert sich auf den Königsweg. Denn wer nach Malta zieht, bezahlt am Ende 5 % und keinen Cent mehr.
Wann immer Sie sich näher mit dem Thema beschäftigen in Malta eine LTD zu gründen, dann gelangen Sie an den Punkt der Holding Company.
Warum brauche ich eine Holding für die Malta Limited?
Wer in Malta gründet, muss auch mindestens eine Holding gründen.
Doch warum wird das überhaupt so empfohlen?
Ist das nur, damit der Anwalt oder Berater, mit dem Sie zu tun haben, Ihnen zwei Gesellschaften verkaufen kann?
Die Antwort ist: Nein. Das Malta Holding Model hat einen effektiven steuerrechtlichen Hintergrund, den ich gerne folgend erklären möchte.
Malta Holding-Struktur
Das Standardmodell: Sie als Gesellschafter auf Malta, eine ausländische Holding und eine operative Malta Trading. Funktioniert mit dem Refund-Mechanismus.
- Malta Trading zahlt 35 % Körperschaftsteuer
- Ausländische Holding beantragt 6/7 Refund beim Finanzamt
- Refund wird ausgezahlt — effektiv 5 % Steuer
- Ausschüttung an Sie auf Malta — steuerfrei
Beim Holding-Modell schießen Sie 35 % vor und warten auf den Refund. Das kann dauern und bindet Liquidität. Die Doppel-Holding löst genau dieses Problem.
Gerade habe ich den Tax Refund erklärt, der in Malta lange gängig war. Dieser stand immer dem GESELLSCHAFTER zu und nicht der steuerzahlenden Gesellschaft.
Wovor schützt die Malta Holding steuerrechtlich?
Das ist deswegen wichtig, weil die Holding Sie vor zu Dingen schützt:
- Der sofortigen Besteuerung der Dividenden – Siehe unten „Die Sache mit den Dividenden“
- Der kompletten Besteuerung der Rückerstattung – Siehe unten „Die Sache mit dem Refund“
Denn für viele Malta LTDs ist der Refund und die Dividende zurecht nur eine Buchhaltungstransaktion. Oder eine rein rechtliche Mechanik.
Oft fließt das Geld nicht monetär oder fiskal.
Soll heißen: Sie bezahlen nur die 5%, während in Ihren Büchern die vollen 35% als Ausgabe ausgewiesen werden, und die 6/7 Erstattung als Einnahme.
Zurecht könnte man jetzt fragen: Warum? Es fließt doch gar nichts.
Und genau das tut es eben doch: Steuerrechtlich.
Malta Firmengründung: Die Sache mit der Dividende
Wie erwähnt hat den Anspruch auf Tax Refund nur der Gesellschafter, der seine Dividende auch wirklich zieht.
Das möchte man aber nicht immer machen, um die Gesellschaft Cashflow-Seitig zu schützen.
Daher gibt es eine mehr oder minder virtuelle Dividendenauszahlung, mit umgehender Rückzahlung.
Also rein buchhalterisch. Das ist im Übrigen gängige Praxis und transparent in den veröffentlichten Abschlüssen mit Wirtschaftsprüfer-Testat einsehbar.
Per Definition fließt also eine Dividende – welche beim Empfänger in der Regel eine Besteuerung auslöst. Und da kommt jetzt die Frage ins Spiel, ob der Gesellschafter um Ausland (also nicht in Malta) ist oder nicht. Logischerweise wird dann nämlich z.B. Kapitalertragsteuer fällig – in voller Höhe.
Damit aber genau das nicht geschieht, setzen Sie die Holding ein – analog wie es in Deutschland auch möglich ist.
Unterschied in Malta: Während in Deutschland selbst mit einer Holding 5% der Einkünfte besteuert werden, ist die Dividende in einer maltesischen Holding steuerfrei – gestützt durch die EU Mutter-Tochter-Richtlinie (2011/96/EU).
Warum?
Weil das Geld bereits versteuert wurde. Sie erinnern sich?
In den Büchern steht eine 35%-ige Steuerbelastung des Gewinns.
Und wie muss nun der Refund besteuert werden, der eigentlich ja gar keiner ist? Erinnern Sie sich erneut – es geht hier um eine rein buchhalterische Transaktion ohne echten Geldfluss.
Zum Refund komme ich jetzt.
Ltd Gründung Malta: Die Sache mit dem Refund
Per se unterliegt der Refund ebenfalls Steuern. In Malta sogar der persönliche Einkommensteuersatz, wenn Sie keine Holding haben.
Also bis zu 35%!
Das liegt daran, dass der Refund nicht als Kapitalertrag zu klassifizieren ist, sondern ein Hybrid ist. Das ist in Deutschland übrigens nichts anderes.
Und dieser Refund wird daher nicht mit der günstigeren Steuer auf Kapitalerträge besteuert, sondern voll mit Einkommensteuer, bis zu 35%.
Jetzt aber der Clou:
Für Kapitalgesellschaften ist der Refund ebenfalls steuerfrei.
Was erklärt, warum die maltesische Holding dazwischen gezogen wird.
Malta Holding: Erhält Dividende und Refund an Ihrer Stelle
Die Holding erhält also die Dividende UND die Holding den Tax Refund.
Was dann passiert. Aus der Malta Holding wiederum schütten Sie dann, zu einem Zeitpunkt Ihrer freien Wahl eine Dividende aus. Sie wollen ja schließlich auch etwas davon haben, dass Ihre Firma Gewinne abwirft.
Nämlich bestehend aus der Dividende aus der operativen Gesellschaft und dem Refund. Und damit haben Sie eine Dividende zu effektiv 5% versteuert.
Und dann? Sie versteuern dann die Differenz mit dem Steuersatz auf Dividendenerträge am Wohnsitzland.
Wenn Sie also in Deutschland leben als Gesellschafter der Malta Holding: Kapitalertragsteuer 25% plus Soli.
Noch günstiger geht es, wenn Sie als Gesellschafter selbst in Malta leben. Ich erkläre, warum.
Wie funktioniert die Doppelholding-Struktur?
Nach Malta zu ziehen und dann dort die Malta Gesellschaft zu gründen ist steuerlich betrachtet für mich der Königsweg, und genauso für viele hunderte Mandanten.
Warum das so ist, dazu gibt es viele weitere Artikel hier in meinem Blog.
In diesem Fall sieht das Malta Holding Model ein wenig anders aus, erweitert um eine weitere Holding Gesellschaft.
Richtig gelesen. Auf die Holding wird eine weitere Holding gesetzt, also eine Doppelholding.
Der Unterschied:
Hier kommt keine maltesische Gesellschaft mehr zum Einsatz, sondern eine Gesellschaft außerhalb Maltas.
Die Idee dahinter:
Die Ausschüttung der Dividende und des Refunds ist dann in Malta steuerfrei, wenn diese einem ausländischen Gesellschafter zufließt.
Mit einer ausländischen Gesellschaft setzen Sie genau dieses Vehikel ein – einen ausländische Gesellschafter.
Und hier gibt es jetzt einige vorteilhafte Länder in der EU, bei denen solche Ausschüttungen dann steuerfrei sind. Und hier muss klar aufgepasst werden, was man durch die Wahl auslöst.
Diese 3 Stufen Struktur bzw. die dritte Stufe wird nur dann benötigt, wenn man auf Malta wohnt.
Die Mechanik des Tax Refunds Anspruchs und der Dividenden ist genau wie beim 2er Model.
Naja, mit dem einen Unterschied:
Wer in Malta wohnt, bezahlt mit dieser Struktur bis auf 5% überhaupt keine Steuern.
5% in total.
Praktisch, nicht?
Zusammenfassung
- Maltas Regierung setzt sich für das Unternehmertum in Malta ein
- Malta ist ein Ort zum Wohlfühlen: Ganzjährig scheint die Sonne und die Winter sind mild
- Amtssprache in Malta ist Englisch – bürokratische Angelegenheiten und Dinge des Alltags sind so leicht zu meistern
- Malta bietet legale Steuervorteile, die jedoch daran geknüpft sind, dass wichtige Voraussetzungen erfüllt werden
- Mit der Gründung von zwei Holdings lässt sich die Steuerlast weiter senken
| Steuerart | Deutschland | Malta (Königsweg) |
|---|---|---|
| Körperschaftsteuer | ~30 % (KSt + GewSt + Soli) | 5 % effektiv |
| Gewerbesteuer | 7–17 % (je nach Hebesatz) | Existiert nicht |
| Einkommensteuer (Spitzensatz) | 45 % + 5,5 % Soli = 47,48 % | 35 % |
| Kapitalertragsteuer | 26,375 % (inkl. Soli) | Steuerfrei (über Holding) |
| Quellensteuer auf Dividenden | 26,375 % | 0 % |
| Umsatzsteuer | 19 % | 18 % |
| Mindestkapital (Ltd / GmbH) | 25.000 € | 1.165 € |
Darum ist eine Firma in Malta eine legale Lösung zur steuerlichen Optimierung
Jetzt wird es ernst. Und ich sage Ihnen gleich: Dieses Kapitel ist der Grund, warum Sie nachts ruhig schlafen können.
Wenn Sie auf Malta leben und dort Ihre Limited betreiben, dann ist Ihr Unternehmen eine rein maltesische Angelegenheit. Deutschland hat da schlicht nichts mehr zu melden. Das klingt zu einfach? Ist es aber.
Das Wohnsitzprinzip: Warum Malta funktioniert
Das Prinzip ist simpel: Wo Sie leben, dort werden Sie besteuert. Das nennt sich Wohnsitzprinzip, und es gilt in der gesamten EU.
Wenn Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz nach Malta verlegen — also tatsächlich dort leben, nicht nur eine Adresse haben — dann unterliegen Sie der maltesischen Steuergesetzgebung. Punkt.
Deutschland kann Sie dann nicht mehr als unbeschränkt steuerpflichtig behandeln. Ihre Malta Limited ist kein deutsches Thema mehr.
EU-Niederlassungsfreiheit: Ihr Recht, nicht Ihr Privileg
Malta ist seit 2004 EU-Mitglied. Und die EU-Niederlassungsfreiheit (Artikel 49 AEUV) gibt Ihnen das Recht, sich in jedem EU-Land niederzulassen und dort unternehmerisch tätig zu sein.
Das ist kein Schlupfloch. Das ist geltendes europäisches Recht.
Der freie Binnenmarkt erlaubt Ihnen zudem, von Malta aus in der gesamten EU Geschäfte zu machen — ohne bürokratische Hürden.
Die Kombination aus Wohnsitz auf Malta + EU-Niederlassungsfreiheit + maltesischem Steuersystem = 5% Steuern. Legal. Transparent. EU-konform.
Es gibt keine Steueroasen in der EU. Unser Steuersystem ist das gleiche wie vor unserem EU-Beitritt. Die EU-Kommission hat es akzeptiert, Brüssel hat keine einzige Änderung verlangt. Wir halten uns an die EU-Regeln.
Aber Achtung: Wer noch in Deutschland verstrickt ist
Und hier kommt die Warnung, die ich jedem Mandanten mit auf den Weg gebe:
Wenn Sie noch unternehmerische Verbindungen nach Deutschland haben, wird es kompliziert.
Eine Beteiligung an einer deutschen GmbH. Ein Büro, das Sie noch nutzen. Kunden, bei denen Sie regelmäßig vor Ort arbeiten. Das sind alles Angriffsflächen für das deutsche Finanzamt.
Heißt das, es geht nicht? Nein. Es heißt, dass man es richtig machen muss.
Wer sauber trennt, hat kein Problem. Aber wer noch mit einem Bein in Deutschland steht, der muss damit rechnen, dass das Finanzamt genauer hinschaut. Und ehrlich gesagt: Allein die Prüfung ist schon nervig genug — selbst wenn am Ende alles korrekt ist.
Meine Empfehlung: Kappen Sie alle unternehmerischen Verbindungen nach Deutschland. Verkaufen Sie Beteiligungen, lösen Sie deutsche Strukturen auf, machen Sie einen sauberen Schnitt. Das ist der Königsweg im Königsweg.
Ausnahmen, die Sie trotzdem kennen müssen
Auch wenn das Wohnsitzprinzip klar auf Ihrer Seite ist — es gibt Ausnahmen, bei denen Deutschland trotzdem zugreift. Die sollten Sie kennen:
Betriebsstättenlose Einkünfte (§ 2 AStG): Der Klassiker, den viele unterschätzen. Wer gewerbliche Einkünfte erzielt, die keiner ausländischen Betriebsstätte zugeordnet werden können, bleibt bis zu 10 Jahre nach dem Wegzug in Deutschland steuerpflichtig. Das betrifft vor allem Konstrukte wie eine US LLC ohne echte Betriebsstätte — die Einkünfte schweben quasi im Nichts und Deutschland greift zu. Die gute Nachricht: Genau hier schützt Sie Ihre Malta Limited. Sie haben eine echte Betriebsstätte in Malta, alle Einkünfte sind klar zugeordnet und im DBA Malta-Deutschland geregelt. Problem gelöst.
Erbschaftsteuer — die 10-Jahres-Falle: Hier wird es für viele überraschend. Normalerweise gelten deutsche Staatsangehörige nach dem Wegzug fünf Jahre als steuerliche Inländer im Sinne des Erbschaftsteuergesetzes (§ 2 Abs. 1 Nr. 1b ErbStG). Aber: Weil Malta als Niedrigsteuerland klassifiziert ist, verlängert sich diese Frist über die erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht (§ 4 AStG) auf zehn Jahre. Heißt konkret: Stirbt in dieser Zeit ein Elternteil in Deutschland und Sie erben, greift die volle deutsche Erbschaftsteuer auf das gesamte weltweite Vermögen — nicht nur auf deutsches Vermögen. Erst nach zehn Jahren ohne deutschen Wohnsitz reduziert sich das auf beschränkte Steuerpflicht (nur noch deutsches Inlandsvermögen wie Immobilien). Planen Sie Nachfolge und Schenkungen also vor dem Umzug oder nach Ablauf der Frist.
Beschränkte Steuerpflicht (§ 49 EStG): Selbst nach dem saubersten Wegzug bleiben bestimmte deutsche Einkünfte in Deutschland steuerpflichtig. Dazu gehören: Mieteinnahmen aus deutschen Immobilien, deutsche Renten und Pensionen, oder Gewinne aus der Veräußerung einer Beteiligung von über 1% an einer deutschen Kapitalgesellschaft. Das DBA Malta-Deutschland regelt zwar, wer besteuern darf — aber wer noch deutsches Vermögen hält, kommt um die beschränkte Steuerpflicht nicht herum.
Mein Rat: Keine Panik. Das sind alles lösbare Themen, wenn man sie vor dem Umzug angeht. Aber wer sie ignoriert, erlebt böse Überraschungen — insbesondere bei Erbschaften und betriebsstättenlosen Einkünften. Genau deshalb sage ich meinen Mandanten immer: Der Umzug nach Malta ist nicht nur ein Flug buchen. Es ist ein steuerliches Projekt, das Planung braucht.
CRS und BEPS bestätigen Maltas Kurs
Als die internationalen Finanzabkommen Common Reporting Standard (CRS) und Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) kamen, war in meiner Branche Panik.
Ich war entspannt. Denn Transparenz schadet nur denen, die einen unsauberen Weg gehen.
Malta nimmt an CRS und BEPS teil — und trotzdem hat das keine negativen Konsequenzen für meine Mandanten. Weil wir von Anfang an sauber arbeiten. Das zahlt sich aus.
Malta vs. klassische Offshore-Jurisdiktionen
Warum Malta nicht mit Cayman Islands, Panama oder BVI vergleichbar ist — und warum das für Ihre Rechtssicherheit entscheidend ist.
Steuerrechtliche Stolpersteine & Prüfungsaufwand beim Gründen einer Firma auf Malta
Auch wenn Sie nach Malta ziehen, müssen Sie wissen, was auf der deutschen Seite passiert. Denn das Finanzamt in Deutschland hört nicht auf, sich für Sie zu interessieren, nur weil Sie umgezogen sind.
Aber ich sage Ihnen auch gleich: Wer wirklich auf Malta lebt und arbeitet, hat es deutlich leichter als jemand, der aus der Ferne operiert.
Malta Steuern vs. Gewerbesteuer: Die deutsche Steueroptimierung
Wie sehr in der Tat ums Geld geht, das kann ich am Beispiel der deutschen Gewerbesteuer erklären. Es ist Ihnen vielleicht bekannt, dass jede Gemeinde den Hebesatz der deutschen Gewerbesteuer selbst festlegen darf.
Und hallo liebe Doppelmoral: Auch in Deutschland gibt es eine steuerlichen Wettbewerb nach unten. Auch in Deutschland versuchen die Gemeinden sich genau über diesen Hebesatz der deutschen Gewerbesteuer zu etablieren.
Was lesen Sie dazu in der Presse? Wahrscheinlich nicht viel. Aber darum geht auch hier nicht.
Was ich sagen will: Wenn Sie zum Beispiel Ihre GMBH an einem „günstigen“ Ort gründen in Deutschland, wo eben ein niedriger Hebesatz der Gewerbesteuer als Lockmittel genutzt wird dann wird Ihre „Heimatgemeinde“ sie ebenfalls oft und immer öfter prüfen.
Eine hohe Frequenz bei Steuerprüfungen und eine gewissen Pedanterie während dieser Prüfungen ist einer der administrativen Schutzmechanismen.
Übrigens, wer nach Malta umzieht, der kann sprichwörtlich das gute Wetter genießen.
Denn dann gehören solche Prüfungen der Vergangenheit an. Ich wohne seit langem auf Malta und soll ich Ihnen sagen, wie oft ich schon geprüft worden bin.
Achtung Steuergeheimnis: Nullkommanull Mal. Das liegt natürlich daran, dass eine jährliche Wirtschaftsprüfung Pflicht ist, und damit dem Finanzamt viel Arbeit abgenommen wird.
Was erwartet Sie bei Steuerprüfungen?
Drei Szenarien im Vergleich — von der deutschen GmbH bis zum vollständigen Umzug nach Malta.
Übrigens: Auch in Deutschland gibt es steuerlichen Wettbewerb — Gemeinden locken mit niedrigen Gewerbesteuer-Hebesätzen, und auch dort wird bei Wechsel häufiger geprüft.
Voraussetzungen für die Gründung einer Malta LTD
In diesem Artikel geht es um den Königsweg: Sie ziehen nach Malta und gründen dort Ihre Limited. Und genau deshalb dürfen Sie das folgende Kapitel entspannt lesen.
Denn die fünf Voraussetzungen — Echtes Business, Risiko, Wertschöpfung, Betriebsstätte und Substanz — die erfüllen Sie als Malta-Resident fast automatisch. Wer aus der Ferne operiert, hat es deutlich schwerer. Dazu habe ich einen eigenen Artikel geschrieben: Die 10 Gebote für Malta-Limited-Gesellschafter mit Wohnsitz Deutschland.
Aber für Sie als Königsweg-Geher gilt: Sie leben dort, Sie arbeiten dort, die Wertschöpfung passiert dort. Das deutsche Finanzamt hat nichts mehr zu sagen. Und dass Sie dann nur 5% an Steuern zahlen — unternehmerisch wie privat — das ist kein Bug, das ist ein Feature.
Ich kann das mit den Voraussetzungen erfüllt hierunter demonstrieren Echtes Business: Sie gründen dort eine Gesellschaft, wo Sie wohnen und arbeiten so gut wie ausschließlich von Malta.
Risiko: Sie als Unternehmer sind umgezogen. Das ist bereits ein großes Risiko. Aber mit Ihnen ist auch das gesamte Unternehmertun umgezogen inklusive aller Risiken. Sie werden ganz sicher in Malta schwitzen. Nicht nur wegen dem Wetter. Sondern auch, ob der nächste Vertrag mit Ihrem Kunden zu Stande kommt.
Wertschöpfung: Sie leben und arbeiten in Malta. Hier werden die Werte geschaffen und nirgendwo sonst.
Betriebsstätte: Ja, hier muss man ein bisschen aufpassen. Ich habe vom Softwareentwickler geschrieben, der Hausrecht beim Kunden hat. Das Thema Betriebsstätte kann auch mit Umzug zum Problem werden. Aber wenn Sie nur auf Malta sind oder hauptsächlich: Kein Problem
Substanz: Ob Sie in Ihren Malta Büro, im Business Centre, Hubworking oder im Home-Office arbeiten. Sie werden sich keine Gedanken über den Aufbau von Substanz in Malta machen müssen, wenn Sie auf Malta wohnen.
Wie baut man Substanz für eine Malta Limited auf?
Heute sieht das Thema mit der Substanz zwar nicht grundlegend anders aus, Sie können sich aber sicher sein:
Schwieriger ist es auch nicht geworden. Der Umzug nach Malta ist in meinen Augen immer noch Beste, gleich ein riesiges Büro anmieten müssen Sie aber nicht mehr. Hierfür hat sich in der Arbeitswelt einfach zu viel getan, als dass ein eigenes Büro weiterhin so viel Gewicht rechtfertigen würde.
Kann man also ausschließlich mit Home-Office ausreichend Substanz aufbauen?
Das wiederum ist möglicherweise eine etwas zu lockerer Interpretation der Änderungen. Flexiblere Lösungen wir Serviced Desks und Co-Working Spaces sind aber definitiv eine Option.
Der Vorteil: Sie sparen Geld, haben dennoch ein anständiges Büro und bauen gleichzeitig Substanz für Ihre Firma in Malta auf.
Zusammenfassung Wichtigste Voraussetzung, um von Malta zu profitieren: Die Wertschöpfung Ihres Unternehmens muss zwingend in Malta von statten gehen
Deswegen ist es unabdingbar, dass die Betriebsstätte, also der Ort des Geschäftsbetriebes, in Malta liegt
Als Gesellschafter sollten Sie Substanz in Malta nachweisen. Die einzig sinnvolle Art, dies zu tun, ist ein Umzug nach Malta.
Zusammenfassung: Voraussetzungen für die Malta Limited
Der Exit – Malta beim Firmenverkauf
Der Tag wird kommen. Bei jedem Unternehmer. Irgendwann.
Der Exit.
Der Verkauf Ihres Lebenswerks. Ihrer Firma. Ihres Babys.
Und an diesem Tag entscheidet sich, ob Sie Millionär werden oder für immer Millionär bleiben. Denn die Steuern beim Unternehmensverkauf können brutal sein. In Deutschland zahlen Sie schnell 26,375% Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag. Das sind über 27% Ihres Verkaufserlöses, die direkt ans Finanzamt gehen.
Bei einem Verkauf von 10 Millionen Euro sind das 2,7 Millionen Euro Steuern. In Malta? Auch die bekannten 5%.
Das ist die Realität für Unternehmer, die schlau planen.
Malta Exit-Optimierung: Warum die meisten Unternehmer viel zu spät anfangen
Ich erlebe es immer wieder:
Ein Mandant ruft an. Aufgeregt. Der Deal steht. Ein Investor will seine Firma kaufen. Für viele Millionen.
„Herr Sauerborn, können wir noch schnell was machen? Malta gründen oder so?“ Meine Antwort ist immer die gleiche: „Zu spät.“ Zu spät, um noch mal eben schnell die Steueroptimierung zu aktivieren. Zu spät, um die Malta-Struktur aufzubauen. Zu spät, um die Substanz zu schaffen.
Der Exit-Case muss früh geplant werden. Am besten von Tag 1. Warum? Weil die Finanzämter nicht dumm sind. Die wissen genau, was Sie vorhaben, wenn Sie drei Monate vor dem Verkauf noch schnell eine Malta Limited gründen.
Das wird nicht funktionieren. Das wird als Steuerhinterziehung eingestuft. Und das zu Recht.
Der Malta-Vorteil beim Unternehmensverkauf: Von Anfang an richtig gemacht
Aber wenn Sie es von Anfang an richtig machen? Dann ist Malta beim Exit unschlagbar.
Hier die Zahlen: In Malta zahlen Sie beim Verkauf Ihrer Unternehmensanteile 5% Steuern. Punkt. Aus. Ende.
Ein Beispiel aus der Praxis: Einer meiner Mandanten hat 2018 seine Software-Firma in Malta gegründet. Klassisches SaaS-Business. Er ist nach Malta gezogen, hat dort ein Team aufgebaut, echte Substanz geschaffen.
2024 kam der Ausstieg. Ein amerikanischer Konzern wollte die Firma kaufen. Kaufpreis: 15 Millionen Euro. Seine Steuerlast in Malta: 750.000 Euro. Seine Steuerlast in Deutschland wäre gewesen: über 4 Millionen Euro. Ersparnis: 3,25 Millionen Euro. Das ist der Unterschied zwischen „ich bin reich" und „ich bin wirklich reich".
Exit-Rechnung: Was bleibt wirklich übrig?
Bei einem Firmenverkauf über 10 Mio. EUR — mit Berücksichtigung der Wegzugssteuer, die beim Umzug nach Malta bereits angefallen ist.
Malta Unternehmensverkauf: Warum die 5% auch beim Exit gelten
Viele fragen mich: „Gilt die 5%-Regel auch beim Verkauf der Firma?"
Ja. Definitiv. Wenn Sie ordentlich in Malta ansässig sind und Ihre Firma in Malta sitzt, dann unterliegt auch der Verkaufserlös der maltesischen Besteuerung.
Und hier kommt das gleiche Setup zum Tragen, wie vorher beschrieben. Aber – und das ist wichtig – nur wenn auch hier die Voraussetzungen erfüllt sind:
- Echte Ansässigkeit in Malta (nicht nur auf dem Papier)
- Substanz in Malta (echtes Büro, echte Mitarbeiter)
- Wertschöpfung in Malta (das Business läuft wirklich von Malta aus)
Erfüllen Sie diese Punkte, dann ist der Exit steuerlich ein Traum.
Late Stage Malta: Wenn Sie nicht von Anfang an da waren
„Aber Herr Sauerborn, meine Firma läuft schon seit 10 Jahren in Deutschland. Ist es zu spät?“ Nicht unbedingt. Aber es wird komplizierter.
Sie können Ihr Business nach Malta verlagern. Aber es muss echt sein. Und es braucht Zeit.
Hier meine Faustregel: Mindestens 2-3 Jahre vor dem geplanten Exit sollten Sie die Malta-Verlagerung durchführen. Und zwar richtig:
- Sie ziehen persönlich nach Malta
- Sie bauen echte Substanz auf (Büro, Team, Prozesse)
- Sie verlagern die Wertschöpfung nach Malta
- Sie halten alle Compliance-Anforderungen ein
Funktioniert das? Ja, aber nur mit professioneller Beratung und sauberer Umsetzung.
Ein Mandant von uns hat das 2019 gemacht. Deutsche GmbH mit 50 Mitarbeitern. Er hat die strategischen Funktionen nach Malta verlagert, ist selbst umgezogen, hat dort ein Management-Team aufgebaut.
2023 der Exit für 8-stellig. Funktioniert hat’s. Aber es war kein Spaziergang.
Die größten Fallen beim Malta-Exit
Lassen Sie mich ehrlich sein: Es gibt viele Wege, wie das schiefgehen kann.
Falle Nummer 1: Substanzlos Sie gründen eine Malta-Firma, aber das echte Business läuft weiter in Deutschland. Das deutsche Finanzamt wird sagen: „Das ist nur ein Briefkasten. Hier wird normal versteuert."
Falle Nummer 2: Zu späte Verlagerung Sie verlagern 6 Monate vor dem Verkauf nach Malta. Das Finanzamt wird sagen: „Das ist Gestaltungsmissbrauch."
Falle Nummer 3: Keine echte Ansässigkeit Sie haben eine Malta-Firma, wohnen aber weiter in Deutschland. Das geht nicht. Zumindest nicht für die 5%.
Falle Nummer 4: Funktionsverlagerung vergessen Sie verlagern Ihre Firma nach Malta, vergessen aber die deutsche Funktionsverlagerungsbesteuerung. Autsch. Das kann teuer werden.
Malta Exit richtig gemacht: Die Checkliste
Exit-Fahrplan: Vom Aufbau zum steueroptimierten Verkauf
Je früher die Planung beginnt, desto größer die Steuerersparnis beim Exit. Mindestens 2–3 Jahre Vorlauf einplanen.
- Malta Limited gründen (mit Holding)
- Persönlich nach Malta ziehen
- Echtes Büro anmieten
- Team in Malta aufbauen
- Bankkonto eröffnen
- Compliance erfüllen
- Wertschöpfung in Malta erweitern
- Kundenbeziehungen von Malta pflegen
- Verträge auf Malta Ltd umstellen
- Substanz kontinuierlich ausbauen
- Due Diligence vorbereiten
- Steuerliche Dokumentation komplettieren
- Wegzugssteuer-Situation klären
- Exitplanung finalisieren
- Unternehmensverkauf abschließen
- 5 % Steuern in Malta auf Verkaufserlös
- Wegzugssteuer wird nicht angerechnet
Wenn Sie es richtig machen wollen, hier die ultimative Checkliste:
Mindestens 3 Jahre vor Exit:
- Malta Limited gründen (mit Holding-Struktur)
- Persönlich nach Malta ziehen (echte Ansässigkeit)
- Echtes Büro in Malta anmieten
- Team in Malta aufbauen (mindestens Kernfunktionen)
- Bankkonto in Malta eröffnen
- Alle Compliance-Punkte erfüllen
2 Jahre vor Exit:
- Wertschöpfung in Malta erweitern
- Kunden-Beziehungen von Malta aus pflegen
- Verträge auf Malta Limited umstellen
- Substanz weiter ausbauen
1 Jahr vor Exit:
- Due Diligence vorbereiten
- Steuerliche Dokumentation komplettieren
- Exitplanung finalisieren
Beim Exit:
- 5% Steuern in Malta zahlen
- Den Rest behalten
Der emotionale Aspekt: Warum viele Unternehmer zögern
Ich verstehe es. Wirklich. Nach Malta zu ziehen bedeutet, die Komfortzone zu verlassen. Familie, Freunde, gewohnte Umgebung zurücklassen.
Aber mal ehrlich: 2-3 Millionen Euro Steuerersparnis rechtfertigen einiges an Unbequemlichkeit.
Und: Malta ist nicht das Ende der Welt. Es ist EU-Mitglied, English-speaking, 3 Flugstunden von Deutschland entfernt. Viele meiner Mandanten lieben es hier.
Plus: Nach dem Exit können Sie überall leben. Mit 2-3 Millionen Euro mehr in der Tasche.
Praktische Tipps für die Exit-Vorbereitung
Tipp 1: Früh anfangen Warten Sie nicht bis der Investor vor der Tür steht. Planen Sie jetzt.
Tipp 2: All-in gehen Halbe Sachen funktionieren nicht. Wenn Malta, dann richtig.
Tipp 3: Professionelle Beratung Das ist nicht die Zeit für DIY. Holen Sie sich echte Experten.
Tipp 4: Dokumentation
Alles dokumentieren. Jeden Schritt. Jeden Grund. Das deutsche Finanzamt wird genau hinschauen.
Tipp 5: Geduld haben
Echte Substanz braucht Zeit. Planen Sie mindestens 2-3 Jahre ein.
Was nach dem Exit passiert
Verkauft. 5% Steuern bezahlt. Millionen auf dem Konto.
Was dann?
Option 1: In Malta bleiben und das Leben genießen. Sonne, Meer, niedrige Steuern.
Option 2: Weiterziehen und ein neues Abenteuer starten. Mit der finanziellen Freiheit, es sich aussuchen zu können.
Option 3: Das nächste Business aufbauen. Diesmal von Anfang an steueroptimiert.
Alle Optionen sind großartig – wenn Sie die Steuern optimiert haben.
Häufige Irrtümer beim Malta-Exit
„Ich kann auch ohne Malta-Struktur steuerfrei verkaufen"
Falsch. In Deutschland gibt es praktisch keine Möglichkeit, größere Exits steuerfrei zu gestalten.
„Malta funktioniert nur bei Tech-Unternehmen"
Falsch. Malta funktioniert bei allen Unternehmensarten. Handel, Dienstleistung, Produktion – alles möglich.
„Das ist zu kompliziert für mich"
Verständlich, aber falsch. Mit der richtigen Beratung ist es machbar. Und die Steuerersparnis rechtfertigt jeden Aufwand.
„Ich bin zu alt für einen Umzug“ Das höre ich oft von Unternehmern 50+. Aber: Mit 55 noch 10-15 Jahre vor sich zu haben und 2-3 Millionen Euro mehr – das ist jeden Umzug wert.
Fragen Sie sich:
- Ist mein Exit-Erlös höher als 2 Millionen Euro? → Malta macht definitiv Sinn
- Habe ich mindestens 2 Jahre bis zum geplanten Exit? → Machbar
- Bin ich bereit, nach Malta zu ziehen? → Voraussetzung
- Kann ich echte Substanz in Malta aufbauen? → Pflicht
4x Ja? Dann sollten wir sofort reden.
1x Nein? Dann müssen wir andere Lösungen finden.
Zusammenfassung
- Malta bietet 5% Steuern auch beim Unternehmensverkauf – aber nur bei echter Substanz und Ansässigkeit
- Exit-Optimierung muss früh geplant werden – idealerweise von Anfang an oder mindestens 2-3 Jahre vorher
- Die Steuerersparnis kann mehrere Millionen Euro betragen und rechtfertigt praktisch jeden Aufwand
- Halbe Sachen funktionieren nicht – wer Malta macht, muss es richtig machen mit echtem Umzug und Substanzaufbau
- Professional Beratung ist unverzichtbar – zu viele Fallstricke für DIY-Ansätze
- Malta ist EU-konform und rechtssicher – keine dubiosen Offshore-Konstrukte
Malta Setup bei Firmenverkauf - so klappen 5% im Exit-Case
Manchmal werde ich gefragt, wie es um die Bürokratie in Malta bestellt ist, wenn man eine Gesellschaft in Malta gründet. Leider muss ich dann seufzen.
Denn der bürokratische Aufwand ist enorm. Man kann es nicht anders sagen. Daran hat vor allem die Behörden Schuld. Die in Malta und die in der EU. Vielleicht sogar die Behörden weltweit. Aber eins nach dem anderen.
Gründung Malta: Warum es bürokratisch zugeht – Grund 1: Malta und seine Dienstleister wie wir
Ja, ich muss es zugeben:
Berater wie ich und Dienstleister wie die Kanzlei DW&P Dr. Werner & Partners profitieren von der quasi gesetzlich vorgeschriebenen Bürokratie.
Denn allein sind Sie, Hand aufs Herz, aufgeschmissen.
Meiner Meinung hat der Gesetzgeber gewisse Anforderungen so aufgestellt, dass man als „Fremder“ einen Dienstleister einschalten muss, der in der Regel oder im besten Falle lokal ist und damit auch maltesische Steuern bezahlt und maltesische Angestellte hat. Denn so verdient der Gesetzgeber Steuern, Lohnsteuer, Sozialversicherung, Steuern auf die Miete der Kanzlei und Umsatzsteuer. Und mit Strafen für Nicht-Einreichung, fürs zu spät abgeben, für das falsch einreichen von Unterlagen oder Zinsen für das nicht Bezahlen von Steuern oder Abgaben.
Daher ist die Einschaltung eines guten Dienstleisters mit dem Sie effektiv und nachhaltig kommunizieren und interagieren so essenziell.
Denn mit der Gründung ist eben nicht getan.
Lesen Sie weiter unten welche Pflichten mit und nach der Gründung der maltesischen Firma auf Sie zukommen.
Firmengründung Malta: Warum es bürokratisch zugeht – Grund 2: Die EU und Anti Geld Wäsche Richtlinien
In einem Kapitel beschreibe ich unverblümt, dass viele Länder, vor allem die mit höheren Steuern, es nicht gerne sehen, wenn eine Gesellschaft in Malta eröffnet wird.
Das ist, wie gesagt, nicht persönlich gemeint, es geht halt ums Geschäft, um Steuern.
Und wenn manche Unternehmer in Malta gründen, dann soll es doch bitteschön mit so viel Aufwand die möglich geschehen, sodass man von Anfang an keinen Spaß daran hat.
Von Anfang an, das trifft es ganz gut.
Denn am Anfang steht der große Arbeitsblock „ANTI GELDWÄSCHE COMPLIANCE“ – ein Aufwand, der Malta quasi diktiert wurde, und den jeder Mandant von mir nun über sich ergehen lassen muss, bevor er Mandant werden kann oder darf.
Nicht weil ich das möchte, sonder weil ich muss. Weil es mir der maltesische Staat auferlegt hat, so wie ihm es von allen anderen Staaten – allen voran Deutschland – auferlegt wurde.
Unser „Onboarding Officer“ wird einen Termin mit Ihnen wahrnehmen und den Business Case von vorne nach hinten durchleuchten.
Er wird Fragen stellen, von denen manche zugegebener Weise recht persönlich sind.
Zum Beispiel wie Sie Ihr Geld verdienen und verdient haben. Er will Verträge sehen und Ausweispapiere, will Dokumente wie Kontoauszüge. Er will Referenzen. Alles in allem kann es sich so anfühlen, als ob Sie gar nicht wirklich willkommen geheißen werden.
Sehen Sie? Ergibt sich das große Bild? Genau das will die EU ja auch erreichen. Den Start so unangenehm wie möglich gestalten.
Aber seien Sie versichert, Sie sind willkommen und der bürokratische Aufwand des Onboardings ist ein notwendiges Übel, was Sie und wir sportlich aber vor allem professionell und diskret behandeln werden.
Damit Sie schnell die Vorteile von Malta genießen können.
Ätsch EU!
Was steckt hinter den Anti-Geldwäsche-Auflagen?
Doch wie kam es dazu?
2017 hat die EU neue Richtlinien zum Thema Geldwäsche festgelegt. Hierzu wurde das Gesetz mit dem sperrigen Namen
„Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen“
in Kraft gesetzt.
Das Gesetz betrifft Bankhäuser in besonderem Maße, da sie es sind, die die Transaktionen, die besser kontrolliert werden sollen, durchführen.
Daher muss bei jeder Kontoeröffnung, insbesondere bei international agierenden Unternehmen, ein großer Aufwand betrieben werden, da sonst die Banken zur Verantwortung gezogen werden könnten. Sicherlich kennen Sie das auch von der eigenen Bankkonto-Eröffnung.
Der Zweck des 4. Anti-Geldwäsche Direktive lautet im Wortlaut:
Mit der Vierten Geldwäscherichtlinie und der neuen Geldtransferverordnung zieht die EU die Zügel bei der Geldwäschebekämpfung an. Umfassende Risikoanalysen und zusätzliche Anforderungen an die Verpflichteten bedeuten zusätzlichen Aufwand für diese wie auch für die damit befassten staatlichen Stellen. Auch Verschärfungen im Sanktionsregime demonstrieren die Entschlossenheit des europäischen Gesetzgebers, die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu intensivieren.
Der Fokus der vierten Anti-Geldwäsche Direktion lag auf folgenden Themen:
Das heißt im Klartext: Wenn Sie ein Konto für Ihre Firma in Malta eröffnen wollen, müssen Sie die Banken von sich überzeugen! Die Geldhäuser nehmen Ihre Verpflichtung sehr ernst.
Wie eine Studie von LexisNexis Risk Solutions ergab, summieren sich allein in Deutschland die Kosten für Anti-Geldwäsche-Compliance auf 46 Milliarden US-Dollar.
Und auch beim Nachfolger der 4. Anti Geldwäsche Richtlinie, der 5. Anti-Geldwäsche-Richtlinie (AMLD5), wurden die Regelungen weiter verschärft, auch wenn der Fokus eher auf der Verfeinerung der Regelungen lag.
Auch hier lautet daher mein Rat:
Volle Transparenz und Korrektheit helfen allen weiter!
Vom Onboarding bis zum ersten Euro — der Compliance-Weg
Was Sie erwartet, bevor Ihre Malta Limited operativ arbeiten kann. Die Bürokratie ist real — aber mit dem richtigen Dienstleister machbar.
- Persönliches Gespräch mit Onboarding Officer
- Business Case wird durchleuchtet
- Ausweisdokumente und Kontoauszüge vorlegen
- Herkunft der Mittel nachweisen
- Referenzen bereitstellen
- Memorandum & Articles of Association
- Directors und Company Secretary benennen
- Shareholder-Struktur festlegen
- Firmensitz angeben
- Stammkapital einzahlen (~233 EUR)
- Steuernummer beim Commissioner for Revenue
- Anmeldung bei JobsPlus (Arbeitsamt)
- VAT-Nummer beantragen (dauert am längsten)
- Transparenzregister aktualisieren
- Neobank als Sofortlösung (Revolut, Wise)
- Maltesische Bank mit Introducer beantragen
- Erneute AML-Prüfung durch die Bank
- Mehrere Konten für Redundanz aufbauen
Gesamtdauer bis zur vollen Betriebsbereitschaft: ca. 8–16 Wochen. Die VAT-Nummer und das maltesische Bankkonto benötigen erfahrungsgemäß am längsten.
Bankkonto für eine Gesellschaft auf Malta
Aus manchen Filmen oder Serien kennen wir es: Das Paradox des Zeitreisens. Der Hauptdarsteller versucht etwas in der Vergangenheit zu verändern durch eine Zeitreise und ist dann der Grund, warum es überhaupt erst eintritt.
In Malta gibt es das Paradoxon der Kontoeröffnung. In einem Land, das davon lebt, es den Unternehmern so einfach wie möglich zu machen, weil genau diese Unternehmer das eigene Überleben bedeuten.
Und es scheint speziell in Malta paradoxerweise schwierig zu sein, ein Geschäftskonto zu erhalten
Schwer. Und bürokratisch. Und teuer. Und zeitaufwendig. Aber ich habe wie immer einen Ausweg für Sie.
Fangen wir von vorne an. Warum ist denn überhaupt so schwierig?
Als ich vor über 14 Jahren nach Malta kam, da konnte man in quasi jede Bankfiliale gehen, und das ohne Termin und hatte nach 30 min das Konto. Die Realität der Gegenwart könnte nicht weiter davon entfernt sein.
Darum ist das so: Das hat vor allem, mal wieder, mit den Auflagen der Banken zu tun. Insbesondere mit den mittlerweile extremen Strafen bei Verstößen gegen diese Auflagen (wie oben erklärt).
Und es hat auch damit zu tun, dass die Banken in Malta eher traditionell sind, um nicht zu sagen altmodisch.
Ich habe weiter oben davon berichtet, dass die Anti Geldwäsche Auflagen für Dienstleister wie Kanzleien bereits enorm gesteigert wurden.
Nicht maßgeblich aus maltesischer Eigeninitiative, sondern vor allem auf Grund von internationalem Druck, seitens der EU.
Kanzleien wie die unsere wenden ca. 50% ihrer internen Kosten nur für Anti Geld Wäsche auf. Stellen Sie sich das einmal vor! Banken wahrscheinlich noch mehr.
Heute ist es wie folgt: Mittlerweile können Sie bei einer Bank in Malta nicht einmal mehr einen Termin erhalten, ohne dass Sie einen „Introducer“ also eine Kanzlei oder einen Berater wie DW&P Dr. Werner & Partners an Ihrer Seite haben.
Darum ein Introducer: Die Banken verlangen das, damit der Berg an Unterlagen und Informationen, der Prozess, den die Bank jedem Applikanten auferlegt, richtig befolgt wird. Die Banken wälzen damit die Verantwortung zumindest administrativ ab.
Dennoch werden Sie sowohl der Bank für die Bearbeitung des Antrages (ohne Erfolgsgarantie) und auch Dienstleitstern eine Fee bezahlen müssen, damit der Kontoantrag ordentlich vorbereitet und eingereicht wird.
Und vor allem für die Kommunikation und Interaktion mit der Bank.
Welche Banken eignen sich für eine Malta Limited?
Was das Thema Kontoeröffnung angeht, bin ich nicht immer Lokalpatriot. Ich empfehle meinen Mandanten immer zweigleisig oder zweistufig zu fahren.
Nämlich:
- Nach der Gründung zunächst die Eröffnung eines Geschäftskontos mit einer der Neo oder Internetbanken: Revolut, Wise, Bunq, Monzo, Monese und wie sie alle heißen.
- Mit etwas Zeit und Erfahrung im Rücken erfolgt dann die Eröffnung eines Kontos in Malta (die durchaus Vorteile mit sich bringt).
Aber: Ich appelliere bereits an dieser Stelle an Ihr Verantwortungsbewusstsein, Ihre unternehmerische Eigeninitiative und vor allem an Ihre Weitsichtigkeit.
Seien Sie aufmerksam, wann immer Sie irgendwo eine neue Bank kennenlernen, davon lesen oder sonst irgendwie Wind davon erhalten, dass Sie bei einer Bank, die Ihre Berater oder Ihre Kanzlei noch nicht kennen, vielleicht ein Konto eröffnen können.
Denn Bank sperren und schließen Konten. Wenn einer Bank etwas nicht sauber vorkommt, und das muss nicht bedeuten, dass es nicht sauber ist, dann wird auch mal schnell eine Transaktion geblockt, das Konto eingefroren oder gar ganz geschlossen.
Bitte begreifen Sie, dass auch bankintern für bestehende Kunden Regeln manchmal komplett neu gelten oder geändert werden.
Das heißt: Lieber ein Konto zu viel als zu wenig. Denn das Wichtigste ist und wird sein, dass Sie weiterarbeiten können. Weiter Rechnungen bezahlen werden und weiter Gelder empfangen können. Der Prozess der Bankkontoeröffnung wird Sie gemeinsam mit einer ständigen bürokratischen Interaktion mit den Banken niemals verlassen.
Seien Sie hiermit darauf vorbereitet, dass das nicht besser, sondern schlimmer wird.
Aber: Seien Sie auch versichert, dass die Setups so aufgebaut werden können, dass der Zirkus mit den Banken zwar ein bisschen Kopfweh verursacht und etwas kosten wird. Aber dass die schlussendlich ständig über eine gesunde und nachhaltige mehrgleisige Kontostruktur verfügen werden.
Und damit Ihr Business vernünftig und erfolgreich arbeiten wird.
Banking-Strategie für Ihre Malta Limited
Die empfohlene Zwei-Stufen-Strategie: Sofort starten mit Neobank, dann maltesische Hausbank aufbauen. Grundregel: Lieber ein Konto zu viel als zu wenig.
Steuerrechtliche Schutzmechanismen beim Gründen in Malta
Ja, Deutschland hat steuerliche Schutzmechanismen gegen den Wegzug — aber keiner davon macht den Königsweg unmöglich. Sie müssen sie nur kennen und einplanen.
Wenn Sie von Deutschland nach Malta umziehen, wird das deutsche Steuerrecht nicht einfach den roten Teppich ausrollen. Es gibt Schutzmechanismen, die den Wegzug verteuern und verkomplizieren. Die sind kein Hindernis, aber Sie müssen sie kennen, einplanen und einpreisen.
Steuerrechtliche Schutzmechanismen im Überblick
Diese Mechanismen können den Weg nach Malta erschweren oder verteuern — mit der richtigen Beratung aber alle lösbar.
Exit Tax für Gesellschaften – Schutzmechanismus 1 bei Gründung in Malta (§1 Abs. 3b AStG)
Ich habe weiter oben das mit dem Risiko erwähnt. Wenn man einen Vertrag der Malta Firma einfach zuschanzt. Dieser Vertrag hat einen Wert und in einem normalen Kontext hätte die Malta Firma dafür etwas bezahlt.
Und ob das bezahlt wird oder nicht, die übertragende Firma, zum Beispiel eine deutsche GmbH, muss eine Einnahme in der Höhe des Wertes einbuchen und darauf Steuern in Deutschland bezahlen.
Das wird dahingehend erschwert, dass es dem Übertrag eines solchen Wertes nicht nur um Verträge geht.
Die sind ja recht einfach zu beziffern.
Aber nicht zu früh freuen: Es kann auch um nicht materielle Werte gehen, wie z.B. eine Gewinnchance, oder die Nutzung des CRM oder sonstigen Systems der ausländischen Gesellschaft, die Mitwirkung von Personal, das Nutzen von Know How, Netzwerken und Ressourcen.
Ich bringe es auf den Punkt: Alles, was es der Firma in Malta leichter macht und von Ihrer oder einer nahestehenden Unternehmung im Ausland zur Verfügung gestellt oder erhalten wird muss zu marktüblichen Preisen in Rechnung gestellt werden. So, als wäre die ausländische Firma komplett unabhängig und Sie würden die Möglichkeiten abtreten.
Malta Firmengründung Schutzmechanismus 2: Wegzugssteuer für natürliche Personen
Die Exit Tax oder Wegzugsbesteuerung gemäß §6 AStG für Personen, die aus Deutschland wegziehen funktioniert anders als die Exit Tax für Unternehmen. Es wird betrachtet, wieviel Wert Ihre Beteiligungen weltweit haben.
Und Ihre Beteiligungen werden zum Datum des Wegzugs fiktiv veräußert, genau zu diesem Wert.
Sprich: Das Finanzamt geht hin und tut so, als hätten Sie alle Ihre Anteile auf einmal verkauft.
Darauf wird in der Regel nach dem Teileinkünfteverfahren (§3 Nr. 40 EStG) versteuert.
Also:
60% der Summe wird mit ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, in der Regel also mit 42-45%.
Und zwar sofort.
Eine Stundung gibt es nicht mehr, sondern nur noch die Möglichkeit einer Ratenzahlen gegen Sicherheitsleistung. Ich habe einen langen Artikel mit allen Details und Fakten zur deutschen Wegzugssteuer verfasst.
Update zur Wegzugsbesteuerung
Unsere Anstrengungen, diese Regel zu kippen, waren erfolgreich. Auch wenn es nicht unser Fall war, der hier Auslöser für die Entscheidung des Bundesfinanzhofes war, aber:
Die Wegzugsbesteuerung in ihrer heutigen Form ist nicht rechtmäßig.
Denn wie ich schon seit Beschluss der „neuen“ Regel gesagt habe: Nie und nimmer ist diese konform mit den Regeln der EU.
Denn klar ist doch: In der EU muss man sich frei bewegen können. Und wenn ich als Gesellschafter einer GmbH plötzlich Hunderttausende oder gar Millionen EUR Steuer bezahlen soll, ohne dass ich einen Cent verdient habe, ist es praktisch unmöglich, wegzuziehen.
Verstehen Sie mich nicht falsch:
Ich finde den Mechanismus nicht toll, schon gar nicht, wie Unternehmenswerte berechnet werden, aber per se ist das Interesse berechtigt. Dass aber gezahlt werden muss, bevor es zu einem Exit-Fall, also dem Firmenverkauf, kommt, ist einfach nur Quatsch – und ein echtes Hindernis.
Deswegen: Ich gehe schwer davon aus, dass die unbefristete Stundung ein Comeback erlebt, auch wenn der Gesetzgeber sich wie immer Zeit lässt. Endlich!
Schutzmechanismus 4 mit LTD Neugründung Malta: Quellensteuer in der EU
Die EU schreibt vor:
Dividenden zwischen von einer Gesellschaft in EU Land A in ein EU Land B dürfen in Land A nicht bei Ausschüttung mit Quellensteuer belastet werden – geregelt in der EU Mutter-Tochter-Richtlinie (2011/96/EU).
In Deutschland beträgt diese Quellensteuer immerhin 26.75%, Malta berechnet keine Quellensteuer
Ohne Antrag, ohne Papier, es gibt diese einfach nicht. Wenn Sie zB aus einer deutschen GMBH nach Malta eine Dividende bezahlen, dann muss die zahlende GMBH darauf die Quellensteuer einbehalten und abführen.
Halt: Es gibt einen komplexen Antrag, der Sie genau davon befreien kann. Aber auch der wurde über die Zeit immer komplizierter.
Nicht fair, wie ich finde, aber so ist es nun mal im DBA mit Malta geregelt. Malta hat übrigens über 80 Doppelbesteuerungsabkommen mit Staaten weltweit abgeschlossen — eines der breitesten DBA-Netzwerke in Europa.
Schutzmechanismus 5 bei Wegzug mit GmbH: Funktionsverlagerung
Wenn Sie genau das machen, was manche Gesetze von Ihnen verlangen, nämliche echte Funktion in Malta schaffen, echte Wertschöpfung in Malta haben, ein echtes Büro usw:
Passen Sie auf, dass Sie dabei keine Funktion nach Malta verlagern, denn dann müssen Sie diese Verlagerung ebenfalls dem Land versteuern, aus dem diese Funktion ursprünglich kommt.
Kompliziert? Leicht paradox? Jup, 100%.
Besser ist: Verdoppeln Sie die Funktion. Das heißt:
Lassen Sie das deutsche Unternehmen erst Mal bestehen, so wie es ist. Ggf. mit anderem Geschäftsführer.
Bauen Sie dann eine zusätzliche Instanz im Ausland auf, mit zusätzlichen Mitarbeitern.
Ist das teuer? Ja.
Vermeidet es eine Besteuerung wegen einer Funktionsverlagerung? Auch ja.
Lieber investieren Sie doch das Geld ins eigene Unternehmen als es als Steuer abzutreten.
Schutzmechanismus 6 für Firmengründung Malta: Betriebsstätte außerhalb Maltas Ein fiktives Gespräch zwischen deutschsprachigen Finanzbeamten
„Helmut die Firma von Herrn Maier in Malta ist echt. Das habe ich rauf und runter geprüft, die ist legitim ansässig dort.“
„Warte mal, wenn wir nicht alles von dieser Malta LTD bei uns versteuern können, dann lass und doch versuchen, dass wir zumindest einen Teil des Gewinnes bei uns versteuern.“
„Einen Teil?“
„Ja! Lass uns mal prüfen, ob die nicht eine Betriebsstätte bei uns haben.“
„Wie denn, die haben keine Geschäftsräume oder nicht einmal in Lager bei uns.“
„Macht ja nichts. Vielleicht wohnt ein leitender Angestellter, ein Manager in unserem Land. Das kann auch nur der IT-Manager oder der Leiter der Buchhaltung sein.“
„Nein, das ist alles in Malta. Nur der Geschäftsführer kommt ab und zu mal hier her. Aber er wohnt nicht hier.“
„Ab und zu?“
„Ja. Aber nicht mehr als 183 Tage oder nicht mal nahe an 183 Tagen.“
„Wieviel Tage sind es denn pro Jahr?“
„Es sind pro Jahr knapp über 3 Monate.“
„Das trifft sich doch gut. Denn damit hat diese Malta Limited bei uns eine Betriebsstätte und wir bekommen einen Teil des Gewinnes ab. Zumindest den Teil, den wir dieser „Vertreterbetriebsstätte“ zurechnen können.“
„Klasse, danke für die Info, Helmut.“
Alles Fakten, lieber Leser, alles Fakten. Aber auch in diesem und für diesen Fall gibt es Beratung, damit Helmut nichts bekommt.
Was das Gespräch zeigen soll:
Auch wenn alles sauber in Malta aufgesetzt ist, muss sichergestellt werden, dass zu häufige Besuche in Deutschland des Geschäftsführers nicht dazu führen, dass eine Betriebsstätte ausgelöst wird.
Sonst kommt es zu dem beschriebenen Fall und die Vertreterbetriebsstätte in Deutschland führt zu einer Steuerpflicht in Deutschland.
Deswegen gilt in dem Zusammenhang auch nicht die oft zitierte 183-Tage Regel, wenn Sie selbst Geschäftsführer sind! Das muss ich sehr sehr oft richtig stellen.
183-Tage Regel: Trifft auf Sie persönlich und Ihre privaten Einnahmen zu.
60-Tage Regel: Trifft auf Sie in Ihrer Funktion als Geschäftsführer und die Einnahmen Ihrer Firma zu
Und wenn Sie sich jetzt plötzlich ertappt fühlen: Ggf. ist es noch nicht zu spät, das Problem gerade zu rücken. Aber: Jetzt heißt es, keine Fehler mehr machen und die richtigen Schritte gehen!
Deswegen: Wenn Sie nicht in Deutschland steuerpflichtig werden wollen, dann achten Sie auf Ihre Aufenthalte vor Ort.
183-Tage-Regel vs. 60-Tage-Regel
Der häufigste Irrtum bei Malta-Strukturen: Viele denken, 183 Tage reichen. Als Geschäftsführer Ihrer Malta Ltd gilt eine andere Grenze.
Malta Limited – Behörden und Pflichten
Im Kapitel über die gute alte Theorie habe ich es bereits angerissen. Auch die Malta Behörde verlangen von Ihnen den erfolgreichen Ritt des Papiertigers. Aber, welche Behörden sind das denn und was verlangen die von einem
Limited gründen in Malta: Nur mit MBR – Das Malta Business Registry
Das maltesische Handelsregister ist mittlerweile eine eigene Behörde und nicht mehr der MFSA, der Malta Financial Services Authority (dem Pendant der deutschen BAFIN) unterstellt.
Was macht das MBR in Malta?
Im MBR werden neu zu gründende Malta Firmen registriert und administriert. Hier gibt das Register der Direktoren, des Company Sekretär und die Gesellschafter.
Außerdem hält und verwaltet das MBR auch das wichtige Transparenzregister, wenn eine Gesellschaft nicht von einer natürlichen Person gehalten wird, sondern z.B. über Holding Gesellschaft, einen Trust, einen Treuhänder oder eine Stiftung.
Voll transparent Das Handelsregister ist öffentlich einsehbar, und jegliche Änderung innerhalb eine LTD auf Malta werden hier erfasst. Zum Beispiel die Änderung der Firmierung, Adressänderung oder Wechsel des Geschäftsführers.
Einmal pro Jahr muss eine LTD in Malta den „Annual Return“ einreichen. Das ist eine Meldung oder besser gesagt eine Bestätigung der Adresse und Organe der Gesellschaft. Außerdem verlangt das MBR einmal pro Jahr die Abschlüsse der Gesellschaft auf Malta.
Jegliche Änderung innerhalb der LTD muss innerhalb von 14 Tagen registriert werden, ansonsten wird pro Tag eine Strafe fällig. Ebenso wird eine Strafe fällig, wenn Sie versäumen
-
Die Jahresabschlüsse einzureichen
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Den Annual Return einzureichen
-
Den Eintrag für das Transparenzregister einzureichen. Hier besonders happig. Eigentlich gibt es auf alles, was nicht ordnungsgemäß erfolgt eine Strafe.
Diese Anforderungen stellt das MBR für eine Gründung Nicht nur Behördengänge sind zu erledigen. Auch die Erfüllung einiger Grundvoraussetzung gilt es zur Firmengründung zu meisten.
Und in Malta ist man gründlich: Diese 8 Anforderungen gilt es zu erfüllen.
Gründungsprozess & Behörden auf Malta
Die maltesische Finanzaufsichtsbehörde, oder schlicht das maltesische Finanzamt, erwartet von Unternehmen einiges zur Erhaltung des Titels Malta Limited.
Denn: Sieben Punkte umfasst die Liste an Anforderungen, eine Firma in Malta jederzeit erfüllen muss.
Daher gilt es jetzt:
Genau durchlesen!
1. Büroräume vorweisen können
Jedes Unternehmen in Malta muss Büroräume vorweisen können. Hierbei reicht es nicht, die eigene Privatadresse in Malta oder die eines bekannten anzugeben. Stattdessen sollte früher oder später ein ordentliches Büro angemietet werden. Für reinen Postverkehr kann in der Regel auch die Adresse des Steuerberaters vor Ort gewählt werden, auch wenn dies spätestens 6 Monate nach Gründung auch geändert werden sollte.
Darüber hinaus sind die Regeln, insbesondere seit der Corona-Pandemie, etwas lockerer. Es ist schlichtweg nicht mehr zeitgemäß, von jedem Unternehmer ein eigenes Büro zu erwarten. Services Desks und Co-Working Spaces sind daher in meinen Augen eine ideale Alternative.
2. Ziele des Unternehmens definieren
Sie müssen angeben, welche Ziele Sie mit dem zu gründenden Unternehmen verfolgen. Hierbei muss die Tätigkeit so prägnant wie möglich beschrieben werden. Es empfiehlt sich, hier das Kind auch wirklich beim Namen zu nennen – ausweichende Angaben werden erkannt und die Gründung dann abgelehnt.
3. Mindestkapital für Malta Limited Gründung
Ähnlich wie bei einer GmbH in Deutschland muss auch für eine Malta Limited Gründungskapital vorliegen. Gemäß dem Malta Companies Act (Cap. 386) fällt dies jedoch deutlich niedriger aus: 1.165 Euro an Eigenkapital ist für die Gründung Voraussetzung, bei Gründung müssen davon 20 % (ca. 233 Euro) eingezahlt werden — zum Vergleich: Bei einer deutschen GmbH sind es 25.000 Euro Mindeststammkapital.
4. Mindestens zwei Shareholder, maximal 50
Für eine Malta Limited gilt: Sie muss mindestens zwei Shareholder vorweisen können, maximal jedoch 50 (auch wenn ich das selbst noch nie gesehen habe). Die Möglichkeit, nur einen Shareholder einzusetzen, besteht zwar, dann muss jedoch aus dem Memorandum of Association deutlich hervorgehen und begründet werden, wie sich dies auf die Handelsabsichten des Unternehmens auswirken – aber es ist möglich.
5. Director und Company Secretary
Ein Unternehmen muss zur Gründung mindestens einen Director und einen Company Secretary benennen. Die Rolle des Directors kommt dem des Geschäftsführers gleich. Der/Die Company Secretary ist im Gegensatz dazu jedoch nicht als klassische/r Sekretär/in zu verstehen, sondern vielmehr als zusätzliches Kontroll- und Informationsorgan innerhalb des Unternehmens, das dafür Sorgen tragen muss, dass jeder über formelle Vorgänge informiert ist.
6. Unternehmenssitzung oder auch Gesellschafterversammlung
Jedes Unternehmen muss jedes Jahr mindestens eine Sitzung durchführen, in dem grundsätzliches besprochen wird. Hierbei muss Protokoll geführt werden.
7. Steuererklärung
Natürlich, wie bei jeder anderen Rechtsform auch, unterliegt auch eine Malta Limited der Pflicht jährlich eine Steuererklärung abzugeben.
8. Jährliche Wirtschaftsprüfung
Das jährliche Audit.
In Malta ist die Zunft der Wirtschaftsprüfer deutlich größer als bspw. in Deutschland, denn:
Jede Limited (also auch Holdings) in Malta muss sich dem Prozedere unterziehen. Es wird genau geschaut, was wie gebucht wurde und ob die Angaben bei der Steuererklärung korrekt sind.
Meine Vermutung: Die Auflagen sind hier auch deswegen so hoch, weil Malta nicht länger hinnehmen will, dass Gelder über die Insel transferiert werden, die hier eigentlich nichts zu suchen haben.
Das Audit kostet in der Regel etwas Nerven und Zeit, wer jedoch einen guten Auditor gefunden hat, der seine Prozesse geordnet verfolgt, dem bleibt eine Menge Arbeit erspart.
Erste Registrierung nach der Gründung auf Malta: Inland Revenue / Commissioner for Revenue
Das maltesische Finanzamt vergibt am Anfang des Lebenslaufes einer Firma auf Malta die maltesische Steuernummer, für die „Income Tax“.
Nicht zu verwechseln mit der Umsatzsteuernummer (VAT Number) oder der MBR-Nummer.
Wichtig: Dem Finanzamt müssen Sie im Falle Rede und Antwort stehen, aber eigentlich haben Sie nicht viel mit dem Finanzamt zu tun. Das liegt nicht daran, dass es nichts zu tun gibt. Sondern daran, dass das Finanzamt in der Regel nur mit Repräsentanten, z.B. dem Anwalt, Auditor, Corporate Service Provider oder dem Accountant kommuniziert.
Einmal pro Jahr muss man dem Finanzamt die durch einen lokalen Wirtschaftsprüfer testierte Bilanz einreichen und ebenso die Steuererklärung der Malta LTD.
Natürlich verhängt auch das Finanzamt auf Malta Strafen für das Nichteinreichen oder es werden Zinsen für nicht bezahlte Steuern erhoben.
Wichtig Nummer 2: Das Finanzamt ist ultimativ für den Tax Refund und damit für das Erreichen der 5% Steuer verantwortlich. Das heißt: Hier muss alles ordentlich und pünktlich ablaufen.
Zweite Registrierung nach der Gründung der Firma auf Malta: JobsPlus / Arbeitsamt
JobsPlus ist das Arbeitsamt.
Aber auch die Behörde bei der jedes Angestelltenverhältnis registriert wird. Oder jeder Wechsel oder jede Beendigung eines Angestelltenverhältnisses. Wenn Sie in Malta jemanden anstellen möchten, und seien es nur sich selbst, dann werden Sie eine JobsPlus Nummer erhalten werden müssen.
Dritte Registrierung nach der Gründung der Firma auf Malta: VAT Department / Umsatzsteuer Behörde
Die Umsatzsteuerbehörde und meiner Meinung die schärfste Behörde Maltas. Jede Malta LTD muss oder will eine VAT-Nummer, also die Umsatzsteuer ID beantragen. Diese Nummer ist essentiell für grenzübergreifende Geschäfte, was mit einer Malta LTD so gut wie Transkationen sind.
Also:
Mit den Registrierungen unter Artikel 10 der „VAT ACTS“, also des Malta USt Rechts, gibt es eine quartalsweise Pflicht einer Umsatzsteuererklärung.
Das nennt sich in Malta VAT Return. Außerdem besteht die Pflicht sogenannte „RECAP STATEMENTS“ bei der Behörde einzureichen. Ein Recap Statement erfasst dem EU-Binnenverkehr. Das heißt, darauf erklären Sie mit welcher anderen EU VAT Nummer Sie geschäftlich interagiert haben.
Neben Zinsen und Versäumniszuschlägen erlässt die VAT-Behörde oft und gerne „Assessments“, falls VAT-Returns nicht eingereicht werden.
Das Assessment ist eine Schätzung der geschuldeten VAT und diese Schätzung fällt meistens viel höher aus, als der eigentlich geschuldete VAT-Betrag ist. Aber die Schätzung gilt bis zur erfolgten Einreichung des VAT-Returns. Und auch auf die Schätzung fallen Zinsen an.
Jährlicher Compliance-Kalender
Alle Pflichten im Überblick — planbar, keine Überraschungen. Fristen variieren je nach Geschäftsjahr.
Alltag mit dem Betrieb einer Malta Firma
Viel Theorie hilft nichts, wenn es keinen Praxisbezug gibt.
Daher: Einige praktische Erfahrungen aus dem Alltag mit einer Malta Limited. Ungeschönt und direkt. So wie ich die meisten Unternehmer kenne, ist die Vorfreude anfangs groß:
Wann kann ich endlich loslegen, mit meiner Malta Limited Geld zu verdienen?
Lautet da eine sehr häufig gestellte Frage.
Und ich verstehe die Frage – ich bin nicht anders.
Je nachdem, ob Sie sich beraten lassen, ist die Firma in Malta meist nach 10 Tagen schon gegründet. Mit Holding entsprechend etwas länger, da zunächst die Mutter-Holding gegründet werden muss, ehe die Tochter-Firmen gegründet werden können.
Was dauern kann: Was dann etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt, ist meist die VAT-Nummer. Und ja, die ist leider sehr wichtig.
Schließlich will man als Unternehmer aus Malta auch Geschäfte außerhalb Maltas machen.
Und zack: Fehlt für die Rechnungsstellung die VAT-Nummer. Einige meiner Mandanten lösen das Problem mit Pro-Forma Rechnungen, was sicherlich valide ist.
Fest steht: Eine formell korrekte Rechnung können Sie innerhalb der EU nicht stellen, wenn Sie keine EU VAT-Nummer haben.
Zweiter Punkt, der sich etwas ziehen könnte (kommt aber ganz auf die Bank an; Meist sind die Banken, mit denen wir bei DW&P zusammenarbeiten, etwas schneller): Bankkonto eröffnen. Das hatte ich ja bereits beschrieben.
Der Prozess zieht sich vor allem, weil die Banken einen so durchleuchten. Da spielt es keine Rolle, ob Challenger-Bank oder traditionelles Bankenhaus.
Wie hoch ist das Geschäftsführergehalt und die Sozialversicherung?
Auch eine Frage, die ich häufiger zu hören bekomme: Wenn ich Director, also Geschäftsführer meiner Malta Limited bin, bekomme ich dann ein Gehalt?
Ganz wie Sie es wünschen, sage ich da immer. Doch es empfiehlt sich folgende Praxis:
Um voll sozialversichert zu sein – also auch krankenversichert – müssen Sie in Malta Mindestlohn verdienen. Ich empfehle immer die Steuerfreigrenzen voll auszunutzen. Diese liegen bei etwa 1000€ im Monat in Malta.
Soll heißen: Sie erhalten knapp 1000€ Gehalt als Geschäftsführer in Malta, voll steuerfrei, und bezahlen etwa 180-200€ Sozialversicherungsabgaben.
Damit sind Sie voll versichert und im Ernstfall versorgt.
Das Gehalt zahlen Sie sich monatlich ganz normal aus.
Fun Fact: In Malta können Sie sämtliche Abgaben mit Kreditkarten bezahlen, egal ob Umsatzsteuer oder Sozialabgaben.
Vom ein oder anderen Mandanten habe ich gehört, dass damit kräftig Meilen gesammelt werden können – eine entsprechende Kreditkarte vorausgesetzt.
Was kostet eine Malta Limited pro Jahr?
Alle laufenden Kosten konsolidiert — von Audit bis Sozialversicherung.
Jährliche Fixkosten + 12 × monatliche Kosten. Tatsächliche Kosten variieren je nach Umsatz, Komplexität und Dienstleister.
Ist die Rechnungsstellung mit einer Malta Limited seriös?
Viele Mandanten treibt die Frage um, ob potenzielle Geschäftspartner eine Rechnungsadresse in Malta nicht abschrecken würde.
Und ich verstehe die Sorge! Und es mag schon sein, dass es in einigen Branchen für Stirnrunzeln sorgt. Ich denke, das kommt ganz auf Ihr Angebot an.
Klar ist:
Rechnungsstellung muss die neue Limited sein, sonst löst das andere Probleme aus.
Und ganz ehrlich:
Versuchen Sie es nicht zu verstecken, sondern gehen Sie in die Offensive.
Firma in Malta? Na klar! Ich wohne ja auch hier.
Immer mehr Unternehmer der neuen Zeit zieht es nach Malta, Dubai oder auch Zypern. Internationalisierung gehört mittlerweile einfach mit dazu, in einigen Jahren noch viel mehr.
Das ist also kein Thema, über das ich mir ernsthaft Sorgen machen würde.
Unternehmensgründung Malta – Eine Zukunftsaussicht
Ich habe schon manchen Doomsday erlebt.
Also den Tag des Jüngsten Gerichts.
Den Weltuntergang.
Es gab die Abschaffung des Schweizer Bankgeheimnisses. BEPS. CRS. Die Panama Papers. Nur um einige zu nennen.
Die Entwicklung und Konsequenzen daraus, oder soll ich sagen die vermuteten Konsequenzen daraus in direkter Reaktion waren immer:
DAS IST DAS ENDE DER NIEDRIGSTEUER. Aber natürlich war es das nie. Wenn Sie irgendjemand vor der Abschaffung des Bankgeheimnisses eine Malta Holding Struktur verkauft hätten wollen, dann hätte der Sie ausgelacht und schlichtweg gefragt:
„Warum Malta? Ich gehe in die Schweiz!“
Fakt ist: Wer steuerlich optimieren möchte wird immer das Beste bzw. optimale für sich wählen, was aktuell möglich ist.
Und Malta wird immer zu optimalen Ländern gehören.
EU-Standortvergleich für Unternehmer
Die drei beliebtesten EU-Standorte im direkten Vergleich — Steuersatz, Sprache, Anforderungen und Lebenshaltung.
| Kriterium | 🇲🇹Malta | 🇨🇾Zypern | 🇪🇪Estland |
|---|---|---|---|
| Effektiver Steuersatz | 5 % | 15 % | 0 % / 20 % |
| EU-Mitglied | Seit 2004 | Seit 2004 | Seit 2004 |
| Sprache | Englisch | Griechisch / Englisch | Estnisch / Englisch |
| Mindestkapital | 1.164 EUR | 1.000 EUR | 2.500 EUR |
| Audit-Pflicht | Ja (jährlich) | Ja (jährlich) | Nur ab Schwellenwert |
| Holding erforderlich | Ja (mind. 1) | Nein | Nein |
| Doppelbesteuerungsabkommen | 80+ Staaten | 65+ Staaten | 60+ Staaten |
| Lebenshaltungskosten | Moderat | Moderat | Moderat |
Estland besteuert nur ausgeschüttete Gewinne (0 % auf thesaurierte, 20 % auf ausgeschüttete).
Und auch nach der Abschaffung des Bankgeheimnisses funktioniert die Schweiz immer noch optimal.
Daher ist es nicht von besonderer Bedeutung, ob es eine z.B. eine Minimal Steuer weltweit geben wird.
Die verantwortlichen Personen in Malta wissen genau, was sie in dieser Hinsicht tun und werden Ihnen immer eine Top Gesetzgebung anbieten können.
Das können Sie auch daher ableiten, dass es in Malta zu meiner Zeit viel politische Turbulenzen gegeben hat. Sogar einen Regierungswechsel. Aber die Themen, die Sie interessieren, wurden und werden dabei nicht angefasst, zumindest nicht grundlegend.
Was das nicht heißt: Dass Sie sich auf gar keine Veränderungen einstellen müssen. Denn wie oben geschrieben werden andere Länder versuchen, Malta ständig unattraktiver zu machen. Zum Beispiel über heftigere Compliance Auflagen also Papierkrieg.
Was es aber heißt: Meiner Meinung werden mehr und mehr Mandanten den Umzug nach Malta wählen, wenn nach einer wirklich optimalen Lösung gesucht wird. Und immer weniger Mandanten werden z.B. aus Deutschland heraus ein Setup betreiben.
Fazit
So viel zur Theorie…
…die Praxis gestaltet sich oft kompliziert! Durch meine Tätigkeit bei der Kanzlei Dr. Werner & Partner erlebe ich immer wieder Erstaunliches.
Daher: Lassen Sie mich Ihnen noch abschließende Worte mit auf den Weg geben.
Ich freue mich, dass Sie sich für Malta interessieren. Und hiermit haben Sie bereits eine Stufe erreicht, die elementar ist:
Ausreichende Informationsbeschaffung im Vorfeld. Jeder hat den Spruch schon einmal gehört: Unwissen schützt vor Strafe nicht. Und unwissend Steuerhinterziehung wegen unsauber durchgeführter Unternehmensgründung im Ausland zu begehen, ist ein Schicksal, mit dem nicht zu spaßen ist.
Und: Eine Unternehmensgründung im Ausland ist an sich eine große Herausforderung, besonders, wenn sie mit einem Umzug in Ausland einhergeht (was ich, wie Sie wissen, empfehle). Deswegen geht sie in meinen Augen auch nicht von heute auf morgen und nicht ohne ausreichende juristische Absicherung. Vielleicht haben Sie gemerkt, dass mir ein Punkt besonders wichtig ist:
Strengen Sie keine Bemühungen an, Malta zur illegalen Steuervermeidung zu verwenden. Dies ist nicht mehr möglich! Wer das nicht vor hat: Viel Erfolg bei Ihren Geschäften auf Malta!
Hier nun noch wichtige Beiträge zur weiteren Lektüre, wenn Sie sich ernsthaft mit Malta auseinandersetzen möchten.
Häufig gestellte Fragen zur Malta Limited
Die Registrierungsgebühr beim Malta Business Registry (MBR) beträgt ca. 245 €. Dazu kommen Kosten für den Company Secretary, den Registered Agent und die Rechtsberatung — in Summe bewegen sich die Gesamtkosten einer professionell begleiteten Gründung typischerweise zwischen 3.000 und 6.000 €, je nach Komplexität der Holding-Struktur.
Bei vollständigen Unterlagen dauert die Registrierung beim MBR etwa 5–10 Arbeitstage. Rechnen Sie mit insgesamt 4–8 Wochen für den kompletten Prozess inklusive Bankkontoeröffnung, Steuernummer und Social-Security-Registrierung.
Nein, die Gründung ist auch ohne Wohnsitz auf Malta möglich. Allerdings ist der sogenannte Königsweg — Umzug nach Malta plus Doppelholding — der einzige Weg, um die effektiven 5 % Steuern auf Unternehmensgewinne UND Privatentnahmen zu erreichen. Ohne Umzug greifen zusätzliche Steuervorschriften Ihres Wohnsitzlandes, insbesondere die Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7–14 AStG.
Ja. Maltas Steuersystem basiert auf dem Full Imputation System, das seit dem EU-Beitritt 2004 von der Europäischen Kommission akzeptiert ist. Malta nimmt am Common Reporting Standard (CRS) und am OECD-BEPS-Rahmenwerk teil. Es handelt sich um legale Steueroptimierung, nicht um ein Schlupfloch.
Ja, mindestens eine. Die Holding ist steuerrechtlich notwendig, um den Tax Refund steuerfrei zu vereinnahmen und eine Doppelbesteuerung der Dividenden zu vermeiden. Für den Königsweg (Wohnsitz Malta) empfehle ich die Doppelholding-Struktur mit einer zusätzlichen ausländischen Holding, die die Fiskaleinheit ermöglicht — damit zahlen Sie direkt 5 % ohne Refund-Verfahren.
Die Fiskaleinheit (Fiscal Unit) ermöglicht es, die Malta Holding und die operative Malta Trading Ltd steuerlich zu konsolidieren. Das Ergebnis: Sie zahlen direkt 5 % Steuern auf den Gewinn, ohne den Umweg über das Refund-Verfahren nehmen zu müssen. Voraussetzung ist eine ausländische Holding als Gesellschafter (z. B. eine schottische LP), die mindestens 95 % der Anteile hält.
Nein, nicht in der Form, wie Sie es aus Deutschland kennen. In Malta ist eine jährliche Wirtschaftsprüfung (Audit) durch einen zugelassenen Auditor Pflicht. Das nimmt dem maltesischen Finanzamt viel Prüfungsarbeit ab. In meiner gesamten Zeit auf Malta bin ich persönlich noch kein einziges Mal gesondert geprüft worden.
Bei einem Exit über die Malta-Holding-Struktur werden Veräußerungsgewinne auf Malta mit effektiv 5 % besteuert — im Vergleich zu über 26 % Kapitalertragsteuer in Deutschland. Bei einem Verkaufserlös von 10 Millionen Euro macht das einen Unterschied von über 2 Millionen Euro. Wichtig: Der Exit muss strukturell sauber aufgesetzt sein, idealerweise Jahre im Voraus.
Quellen & Weiterführende Links
Maltesische Behörden & Offizielle Quellen
- Malta Business Registry (MBR) – Offizielle Website – Handelsregister, Firmengründung, Annual Returns und Transparenzregister
- MBR Online-Firmensuche – Öffentlich einsehbares Handelsregister aller maltesischen Gesellschaften
- Commissioner for Revenue Malta (Inland Revenue) – Maltesisches Finanzamt, Steuererklärungen und Tax-Refund-System
- Malta Tax Refund System – Commissioner for Revenue – Offizielle Erläuterung der 6/7-Rückerstattung
- Doppelbesteuerungsabkommen Maltas – Commissioner for Revenue – Übersicht aller DBA-Partner Maltas (80+ Staaten)
- Malta Gaming Authority (MGA) – Regulierungsbehörde für den Glücksspielsektor
- Malta Gaming Authority – Über uns – Hintergrund und Auftrag der MGA
- Malta Financial Services Authority (MFSA) – Finanzaufsichtsbehörde (Pendant der deutschen BaFin)
- JobsPlus Malta – Arbeitsamt und Registrierung von Angestelltenverhältnissen
- Department of Social Security Malta – Sozialversicherung, Krankenversicherung und Beitragsübersicht
- BusinessFirst Malta – Staatliche Anlaufstelle für Unternehmensgründung und Unternehmensförderung
- FinanceMalta – Öffentlich-private Initiative zur Förderung des Finanzstandortes Malta
- Malta Companies Act (Cap. 386) – Gesetzestext – Vollständiger Wortlaut des maltesischen Gesellschaftsrechts
EU-Recht & Europäische Institutionen
- EU-Länderprofil Malta – Offizielles Profil Maltas als EU-Mitgliedstaat (Beitritt 1. Mai 2004)
- EU-Erweiterungspolitik – Europäische Kommission – Hintergründe zur EU-Osterweiterung 2004
- Artikel 49 AEUV – Niederlassungsfreiheit – Rechtsgrundlage der Niederlassungsfreiheit in der EU
- Artikel 56 AEUV – Dienstleistungsfreiheit – Rechtsgrundlage des freien Dienstleistungsverkehrs
- Einheitliche Europäische Akte (1986) – Volltext – Grundlage des EU-Binnenmarkts
- EU Mutter-Tochter-Richtlinie (2011/96/EU) – Quellensteuerbefreiung bei konzerninternen Dividenden
- 4. EU-Geldwäscherichtlinie (AMLD4) – Richtlinie 2015/849 – Verschärfte Sorgfaltspflichten und Transparenzanforderungen
- 5. EU-Geldwäscherichtlinie (AMLD5) – Richtlinie 2018/843 – Erweiterung auf Kryptowährungen und virtuelle Vermögenswerte
- 6. EU-Geldwäscherichtlinie (AMLD6) – Richtlinie 2018/1673 – Harmonisierung der Geldwäsche-Straftatbestände
- EU-Justizportal – Unternehmensregister Malta – Zugang zum maltesischen Handelsregister über das europäische Justizportal
- Europäisches Parlament – Niederlassungsfreiheit und freier Dienstleistungsverkehr – Erläuterung der EU-Grundfreiheiten
Deutsches Recht & Steuerliche Schutzmechanismen
- §6 AStG – Wegzugsbesteuerung (Gesetzestext) – Besteuerung bei Wegzug natürlicher Personen aus Deutschland
- §1 AStG – Funktionsverlagerung (Gesetzestext) – Besteuerung bei Verlagerung von Unternehmensfunktionen ins Ausland
- §3 Nr. 40 EStG – Teileinkünfteverfahren – Besteuerung von Beteiligungserträgen natürlicher Personen
- Funktionsverlagerung – Definition im Gabler Wirtschaftslexikon – Fachliche Erläuterung des Begriffs und steuerliche Implikationen
- Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie in deutsches Recht – Bundesfinanzministerium – Gesetzestext zur deutschen Umsetzung
- BEPS – Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung (Bundesfinanzministerium) – Deutsche Perspektive auf das OECD-BEPS-Projekt
Internationale Abkommen & OECD
- OECD Common Reporting Standard (CRS) – Automatischer Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden weltweit
- OECD BEPS – Base Erosion and Profit Shifting – Maßnahmen gegen Gewinnverlagerung und Gewinnverkürzung
- OECD Musterabkommen – Doppelbesteuerungsabkommen und Betriebsstättenrecht – Grundlage für internationale Steuerabkommen und die 183-Tage-Regel
Steuerberatung & Fachinformationen
- PwC Tax Summaries – Malta Corporate Tax – Überblick über Maltas Körperschaftsteuer inkl. Full Imputation System
- KPMG Malta Tax Facts (PDF) – Kompakte Zusammenfassung aller relevanten Steuersätze in Malta
- Chambers Global Practice Guides – Corporate Tax Malta – Detaillierte Analyse des maltesischen Körperschaftsteuerrechts
- Wise – Malta Corporate Tax Guide – Verständliche Aufbereitung der Steuersätze und Holding-Strukturen
- BDO Malta – Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung – Internationale Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Malta-Expertise
- Taxually – Malta VAT Guide – Übersicht über das maltesische Umsatzsteuersystem (18% Standardsatz)
- Avalara – Malta VAT Compliance – VAT-Registrierung, Meldepflichten und Recap Statements in Malta
- ICLG – Malta Gambling Laws & Regulations – Umfassende Darstellung der maltesischen Glücksspielregulierung
- LexisNexis-Studie: Kosten der Anti-Geldwäsche-Compliance in Deutschland – Empirische Erhebung zu den Compliance-Kosten deutscher Finanzdienstleister
- Panama Papers – Wikipedia – Hintergründe zum Datenleak und dessen Auswirkungen auf die internationale Steuerpolitik
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