Steuern für Streamer, Influencer & YouTuber 2026
Zuletzt aktualisiert: 1. März 2026

Zuletzt aktualisiert: Februar 2026
Steuern für Content Creator: Das Wichtigste auf einen Blick
- Gewerbe-Pflicht
- Ab erstem Euro mit Gewinnerzielungsabsicht
- Grundfreibetrag 2026
- 12.348 EUR (Einkommensteuer)
- Kleinunternehmergrenze
- 25.000 EUR Vorjahresumsatz / 100.000 EUR lfd. Jahr (§ 19 UStG)
- Einkommensteuersatz
- 14–42 % (progressiv)
- Gewerbesteuer-Freibetrag
- 24.500 EUR Gewinn
- Kapitalertragssteuer (GmbH)
- 25 % auf Ausschüttungen
- DAC7-Meldepflicht
- Plattformen melden automatisch ans Finanzamt
- Rückwirkende Nachforderung
- Bis zu 10 Jahre (§ 169 AO)
Schön, dass du es auf meinen Blog geschafft hast. Du hast vermutlich mit Twitch, YouTube oder einer anderen Content-Plattform Geld verdient und fragst dich, wie diese Einnahmen versteuert werden müssen.
Glaube mir: Ich weiß, dass das Thema Steuern extrem komplex sein kann.
Deswegen möchte ich in diesem Guide folgende Fragen klären:
- Was die Einnahmen aus Twitch, YouTube und Co. für das Finanzamt sind
- Welche neuen Plattformen (Kick, Substack, OnlyFans) steuerlich relevant sind
- Ab wann du für deine Einnahmen ein Gewerbe anmelden musst
- Wie hoch die Steuern auf diese Einnahmen sind
- Was du als Content Creator an Betriebsausgaben absetzen kannst
- Wie Krypto-Einnahmen und NFTs versteuert werden
- Wo die Steuern bezahlt werden müssen
- Ob es Sinn macht, ein Unternehmen im Ausland zu gründen
- Was die Wegzugsbesteuerung für dich bedeutet
- Was sich durch DAC7 und E-Rechnung geändert hat
- Welche Fehler du unbedingt vermeiden solltest
Bevor ich aber loslege, möchte ich mich noch kurz vorstellen – denn:
Im Internet kann jeder etwas behaupten und woher sollst du wissen, dass ich eine vertrauenswürdige Quelle bin.
Mein Argument dafür: Ich bin seit mehr als 15 Jahren in der Steuerbranche tätig und mittlerweile Experte für International Tax. Das reicht nicht an Infos? Dann lies dir am besten auf der Startseite relevante Infos über mich durch.
Nun aber auf in die Tiefen des Steuerrechts. Viel Spaß (sofern das bei so einem Thema geht)!
Einnahmen aus Twitch, YouTube, Instagram, TikTok und Pinterest – das sagt das Finanzamt
Grundsätzlich hat jede Plattform ihr eigenes Vergütungsmodell. Bei YouTube werden für Views der Videos Beteiligungen an den Werbeeinnahmen ausgeschüttet, bei Twitch sind es unter anderem Spenden der User.
Bei Instagram sind es in der Regel die Einnahmen aus Deals mit Herstellern, die die Nutzer Geld verdienen lassen, ebenso bei TikTok und Pinterest.
Grob lassen sich die Einnahmequellen deswegen in fünf Arten unterteilen:
Einnahmequellen
Instagram, YouTube, Twitch und Co.
Du wirst an den Werbeeinnahmen beteiligt. Beispiel: Für 100.000 Views auf YouTube erhältst du 500 EUR.
Du erhältst von deinen Viewern Spenden, die deine Arbeit finanzieren. Beispiel: Du streamst auf Twitch und User spenden Geld an dich.
Das Unternehmen gibt dir für deine Arbeit ein Honorar. Beispiel: Du nennst in deiner Instagram-Story das Unternehmen und sein Produkt und erhältst dafür 1.000 EUR.
Du erhältst eine Sachleistung als Honorar für deine Arbeit. Beispiel: Du bewirbst ein Produkt in deiner Instagram Story und darfst es im Gegenzug behalten.
Du wirst durch Affiliate-Links an den Umsätzen deiner Viewer beteiligt. Beispiel: Du bewirbst eine Uhr mit Affiliate-Link. Für jeden Verkauf erhältst du 10 EUR.
Alle Einnahmearten sind für das Finanzamt grundsätzlich gleich zu bewerten.
Alles sehr unterschiedliche Arten von Einnahmen, könnte man meinen.
Aber: Für das Finanzamt sind diese Einnahmen grundsätzlich erst mal alle gleich.
What?
Ja, richtig gehört.
Der Grund hierfür ist recht banal: Ihr bietet euren Viewern und den Plattformen einen Mehrwert – nämlich in dem ihr Content produziert – und erhaltet im Gegenzug etwas dafür. Das ist per se ein klassisches kaufmännisches Geschäft.
Ich gehe aber gerne auf die einzelnen Einnahmequellen ein und erkläre, warum diese für das Finanzamt regulär zu versteuern sind.
Ausschüttung durch die Plattform
Die Ausschüttung durch die Plattform ist die einfachste Art der Einnahme – für das Finanzamt. Hier ist es absolut eindeutig: Ihr platziert Content, beispielsweise auf YouTube, und durch dieses Video werden Einnahmen generiert.
Genau: Die Werbeeinnahmen.
Dass ihr hier nur einen Teil vom Kuchen abbekommt, ist irrelevant. Die Einnahmen sind für das Finanzamt ganz normale Einnahmen.
Spenden durch Viewer
Hier könnte jetzt der ein oder andere sagen: Naja, der Nutzer gibt mir das Geld ja freiwillig.
Und sind wir mal ehrlich:
Ein Spende hat immer doch den Charakter von: Ich gebe etwas ohne etwas dafür zurück zu erwarten.
Leider ist die Definition im Steuerrecht eine andere.
Zwar können Spenden mitunter steuerfrei sein und damit das Finanzamt nicht tangieren, hierzu aber ein großes Achtung!
Nur gemeinnützige Vereine, die auch als solche anerkannt sind, müssen Spenden nicht versteuern. Wenn du also kein Verein bist, der seine Hauptversammlung über Twitch streamt und hierbei Spenden annimmt, sind Spenden auf Twitch für das Finanzamt reguläre Einnahmen.
Das Gleiche gilt im Übrigen auch, wenn die Spende über Patreon erfolgt.
Honorar für Werbeleistung von Unternehmen durch Geldleistung
Der klassische Instagram-Influencer Fall. Für Product Placement erhältst du eine Vergütung.
Ein eindeutiger Fall: Für eine Dienstleistung erhältst du ein Honorar: normale Einnahme.
Hierbei ist es übrigens völlig egal in welcher Form du das Geld erhältst. Egal ob per Überweisung, Paypal oder als Gutschein. Alles Einnahmen mit 1zu1 abbildbarem monetären Gegenwert.
Honorar von Unternehmen in Form von Sachleistungen
Ein wenig uneindeutiger ist der nächste Fall:
Du darfst den Gegenstand, den du bewirbst, behalten. Oder du erhältst für deine Dienste oder gute Arbeit einen Sachgegenstand.
Auch hier könnte man meinen: Für ein Geschenk muss man nichts bezahlen, aber auch das ist falsch.
Am Ende des Tages hast du etwas dafür gemacht, dass du beispielsweise die Daniel Wellington Uhr behalten darfst. Und damit ist für das Finanzamt die Uhr kein Geschenk mehr, sondern die Bezahlung für eine Leistungen.
Umsatzbeteiligung durch Affiliate Links
Einnahmen aus Affiliate-Geschäften sind wieder sehr eindeutig: Ähnlich wie bei Punkt 1 sind diese Einnahmen für das Finanzamt eindeutig.
Heißt: Steuerpflicht für Affiliate-Einnahmen.
Steuern auf Einnahmen aus dem TikTok Creator Rewards Program
Das ehemalige TikTok Creator Fund existiert nicht mehr. Seit 2024 wurde es durch das Creator Rewards Program (ehemals "Creativity Program Beta") ersetzt, das derzeit in den USA, Großbritannien, Deutschland, Frankreich, Japan und Südkorea verfügbar ist.
Im Gegensatz zum alten Fonds zahlt TikTok nun deutlich höhere Vergütungen – bis zu 20-mal mehr als beim Vorgängermodell. Allerdings gelten strengere Anforderungen: Videos müssen mindestens 1 Minute lang sein, und du benötigst mindestens 10.000 Follower sowie 100.000 qualifizierte Aufrufe in den letzten 30 Tagen.
Die Vergütung basiert auf qualifizierten Views – gekaufte oder Bot-generierte Aufrufe werden nicht berücksichtigt. Seit Frühjahr 2025 setzt sich die Auszahlung aus einer Standard Reward und einer Additional Reward zusammen, deren genaue Berechnung TikTok nicht offenlegt.
Steuerlich werden Einnahmen aus dem Creator Rewards Program wie alle anderen Plattform-Einnahmen behandelt: Sie gelten als reguläres Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit und unterliegen der Einkommensteuer. Sobald du regelmäßig Einnahmen erzielst, musst du ein Gewerbe anmelden. TikTok fragt bei der Bewerbung zum Programm nach deiner Steuerpflicht und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Proforma-Rechnung für die Buchhaltung
TikTok stellt keine ordnungsgemäßen Rechnungen mehr aus, sondern nur noch Zahlungsbelege. Erstelle für deine Buchhaltung eine Proforma-Rechnung als Eigenbeleg und füge den Hinweis zum Reverse-Charge-Verfahren hinzu (Umsatzsteuer 0 %). So vermeidest du Ärger mit dem Finanzamt.
Ob du auch Umsatzsteuer zahlen musst, hängt von der Höhe deiner Einnahmen ab (siehe kommendes Kapitel). Per se besteht eine Umsatzsteuerpflicht, von der du bei Gebrauch der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) befreit werden kannst.
Neue Plattformen: Kick, Substack, OnlyFans und Co.
Die Creator Economy wächst rasant – und mit ihr entstehen laufend neue Plattformen. Steuerlich gelten für alle dieselben Grundregeln: Sobald du regelmäßig Einnahmen erzielst, handelt es sich um gewerbliche Einkünfte, die du versteuern musst.
Kick: Die Twitch-Alternative mit 95/5-Split
Kick ist eine Ende 2022 gestartete Streaming-Plattform mit dem branchenweit besten Revenue Split: 95 % für Creator, 5 % für die Plattform. Zum Vergleich: Twitch bietet standardmäßig 50/50, bei Top-Streamern maximal 70/30.
Ein weiterer Vorteil: Kick erlaubt Multistreaming – du kannst parallel auf mehreren Plattformen streamen. Seit dem Start hat Kick bereits über 46 Millionen US-Dollar an Creator ausgezahlt.
Steuerlich werden Kick-Einnahmen behandelt wie Twitch-Einnahmen: Du musst ein Gewerbe anmelden, Einkommensteuererklärung abgeben und ab 25.000 EUR Vorjahresumsatz die Umsatzsteuer beachten.
Substack: Bezahlte Newsletter mit 10 % Plattformgebühr
Substack ermöglicht es dir, bezahlte Newsletter zu veröffentlichen. Du setzt deine eigenen Abo-Preise, Substack behält ca. 10 % Gebühr ein.
Steuerlich zählen Abo-Einnahmen als reguläres Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit. Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) befreit dich bei unter 25.000 EUR Vorjahresumsatz von der Umsatzsteuer – du musst jedoch trotzdem Einkommensteuer zahlen.
OnlyFans: Abos, Trinkgelder und Pay-per-View
OnlyFans ist bekannt für Adult Content, wird aber zunehmend auch von Fitness-Coaches, Musikern und anderen Creators genutzt. Einnahmequellen sind Abonnements, Trinkgelder und Pay-per-View-Inhalte.
Steuerlich ist OnlyFans identisch zu Twitch oder YouTube: Die Einnahmen gelten als gewerbliche Einkünfte. Du kannst Betriebsausgaben wie Equipment, Software, Kostüme oder Studio-Miete absetzen. OnlyFans wickelt die Umsatzsteuer über das Reverse-Charge-Verfahren ab.
Ko-fi: Donations und Mitgliedschaften
Ko-fi ermöglicht es Fans, Creators über einmalige Spenden oder monatliche Mitgliedschaften zu unterstützen. Die Plattform verzichtet auf Gebühren für Einmalzahlungen (nur Payment-Provider-Gebühren).
Steuerlich gelten "Donations" auf Ko-fi nicht als Spenden im steuerrechtlichen Sinne, sondern als reguläre Einnahmen – genau wie Twitch-Spenden. Du musst diese vollständig versteuern.
Meldepflicht der Plattformen seit 2023
Mit der DAC7-Richtlinie sind Plattformen wie OnlyFans, Substack und Ko-fi verpflichtet, Creator-Einnahmen an das Finanzamt zu melden. Verschweige keine Einkünfte – das Finanzamt erfährt davon. Mehr dazu im DAC7-Abschnitt weiter unten.
Plattform-Steuer-Vergleich auf einen Blick
| Plattform | Einnahmeart | Revenue Split | Umsatzsteuer | Besonderheit |
|---|---|---|---|---|
| YouTube | AdSense, Mitgliedschaften | 55/45 (Creator/Plattform) | Reverse Charge (Google Ireland) | W8-BEN-Formular erforderlich |
| Twitch | Subs, Bits, Ads | 50/50 bis 70/30 | Reverse Charge | Spenden über Drittanbieter (Tipeee) separat |
| TikTok | Creator Rewards Program | Variabel (bis 20x mehr als alter Fund) | Reverse Charge | Mind. 1 Min. Video, 10.000 Follower |
| Sponsoring, Affiliate | 100 % (direkte Deals) | Du stellst Rechnung | Sachleistungen = steuerpflichtiges Einkommen | |
| Kick | Subs, Donations | 95/5 (Creator/Plattform) | Reverse Charge | Multistreaming erlaubt |
| Substack | Abo-Newsletter | 90/10 (Creator/Plattform) | Du stellst Rechnung (B2C) | Kleinunternehmerregelung anwendbar |
| OnlyFans | Abos, Trinkgeld, PPV | 80/20 (Creator/Plattform) | Reverse Charge | Betriebsausgaben (Studio, Equipment) absetzbar |
| Ko-fi | Donations, Mitgliedschaften | 100/0 (nur Payment-Gebühren) | Du führst ab | "Donations" = steuerlich reguläre Einnahmen |
| Patreon | Mitgliedschaften | 88–95/5–12 (je nach Plan) | Reverse Charge | Tiers mit Sachleistungen separat bewerten |
Grundregel: Unabhängig von der Plattform gilt: Alle Einnahmen aus Content Creation sind in Deutschland einkommensteuerpflichtig. Ab 25.000 EUR Vorjahresumsatz fällt zusätzlich Umsatzsteuer (§ 19 UStG) an. Ab 24.500 EUR Jahresgewinn wird Gewerbesteuer fällig.
Ab wann du als Content Creator ein Gewerbe anmelden musst
Oft, wenn ich Beratungsgespräche führe, kommt ein Blick in die Vergangenheit:
*„Am Anfang habe ich das ja nur nebenher gemacht, deswegen hatte ich kein Gewerbe angemeldet.“*Oder
„Ich habe nur 2000€ verdient, da hätte sich der Gewerbeschein nicht gelohnt.“
Als Steuerexperte sage ich dann selbstbewusst: „Gut lassen Sie sich jetzt von uns beraten.“
Denn, aufgepasst: Sobald eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt (§ 15 Abs. 2 EStG), die Einnahmen also nicht „zufällig" entstehen, handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit!
Und das gilt unabhängig vom Alter.
Soll heißen: Auch wenn du bereits mit 14 geschäftstüchtig auf Twitch Einnahmen generierst, brauchst du ein Gewerbe, mit allem was dazu gehört.
Gewerbeschein holen
Am Anfang empfehle ich für alle einen einfachen Gewerbeschein, den man beim Amt erhält. In der Regel fallen hierfür Kosten in Höhe von 10-30 EUR an.
Ab einem gewissen Einnahmelevel sollte man dann darüber nachdenken, ob man ein Unternehmen mit Haftungsbeschränkung gründet. In Deutschland sind das die „UG“ oder eine „GmbH“, im Ausland wie England oder Malta die „Ltd".
Der Vorteil ist nicht, dass dadurch weniger Steuern gezahlt werden müssen – was trotzdem möglich ist, dazu später mehr – sondern dass ihr abgesichert seid (wegen der Haftungsbeschränkung). Ihr haftet bei Vermögensschäden nicht mit dem Privatvermögen, sondern nur mit dem Vermögen der Firma.
Meine Empfehlung: Lieber zu früh als zu spät einen Gewerbeschein holen. Dadurch entstehen auch keinerlei Nachteile, die Einnahmen werden regulär versteuert und bis zu einer gewissen Grenze ohnehin umsatzsteuer- und gewerbesteuerfrei.
Sich direkt am Anfang der Online-Karriere mit dem Finanzamt zu streiten, ist schlichtweg vermeidbar.
Steuer-Glossar für Content Creator
Bevor wir in die Details einsteigen, hier die wichtigsten Begriffe kurz erklärt:
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Einkommensteuer | Steuer auf den persönlichen Gewinn (14–42 %, progressiv). Fällt ab dem Grundfreibetrag von 12.348 EUR (2026) an. |
| Gewerbesteuer | Steuer auf Gewerbebetriebe. Freibetrag 24.500 EUR Jahresgewinn. Höhe abhängig vom Hebesatz der Gemeinde. |
| Umsatzsteuer (USt) | 19 % auf alle Leistungen. Befreiung durch Kleinunternehmerregelung bis 25.000 EUR Vorjahresumsatz (seit 2025). |
| Kleinunternehmerregelung | § 19 UStG: Befreiung von der Umsatzsteuer bei unter 25.000 EUR Vorjahresumsatz und unter 100.000 EUR im laufenden Jahr (seit 2025). |
| Körperschaftssteuer | 15 % Steuer auf Gewinne einer GmbH/UG (plus 5,5 % Soli = 15,825 %). |
| Kapitalertragssteuer | 25 % pauschale Steuer auf Ausschüttungen einer GmbH/UG an Gesellschafter (plus Soli und ggf. Kirchensteuer). |
| Reverse Charge | Steuerschuldumkehr: Die Umsatzsteuer schuldet der Empfänger (z. B. Google Ireland), nicht du. |
| DAC7 | EU-Richtlinie 2021/514: Plattformen melden Creator-Einnahmen automatisch an Steuerbehörden. |
| Wegzugsbesteuerung | § 6 AStG: Besteuerung stiller Reserven in Kapitalgesellschaftsanteilen beim Verlassen Deutschlands. |
| Betriebsstätte | Ort, der maßgeblich zur Wertschöpfung beiträgt. Dort entsteht die Steuerpflicht. |
Steuern auf die Einnahmen von Twitch, YouTube, Instagram, TikTok und Co.
Kommen wir zum Kern: den eigentlichen Steuern.
Nun ist das Thema Steuern extrem vielfältig und vom Einzelfall abhängig. Und ja, ich bin auch kein Freund dieses Satzes, schließlich bist du auf der Suche nach klaren Antworten.
Ich versuche also so eindeutig wie möglich auf das Thema einzugehen. Beachte aber bitte, dass es immer immer immer Ausnahmen gibt. Maßgeblich ist das Land, in dem du tätig bist. Die aufgeführten Beispiele gelten für Deutschland.
Da du jetzt weißt, dass du für deine Einnahmen ein Gewerbe brauchst, hängt die Steuerlast zunächst davon ab, welche Art von Gewerbe du hast.
Für dich und dein Business kommen einige der folgenden Steuerarten in Betracht: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer und Einkommenssteuer.
Wichtige Steuer-Schwellenwerte für Content Creator (Stand 2026)
| Schwellenwert | Steuer | Rechtsgrundlage | Was passiert? |
|---|---|---|---|
| 0 EUR | Einkommensteuer | § 15 EStG | Gewerbe anmelden, Steuererklärung abgeben |
| 12.348 EUR Gewinn/Jahr | Einkommensteuer | § 32a EStG | Einkommensteuer ab 14 % (progressiv bis 42 %) |
| 25.000 EUR Vorjahresumsatz | Umsatzsteuer | § 19 UStG | Kleinunternehmerregelung entfällt, 19 % USt |
| 24.500 EUR Gewinn/Jahr | Gewerbesteuer | § 11 GewStG | Gewerbesteuer wird fällig (Hebesatz der Gemeinde) |
| 800.000 EUR Umsatz/Jahr | E-Rechnung | Wachstumschancengesetz | Ab 2027: E-Rechnungen für B2B-Geschäfte Pflicht |
Ich werde in diesem Beitrag nicht darauf eingehen, für wen welche Steuer fällig wird, das würde diesen Rahmen sprengen. Hierzu kann ich aber folgendes PDF der Gründer Mecklenburg-Vorpommern empfehlen: Download PDF
Worauf ich aber eingehen werde, ist die Umsatzsteuer, denn hier gibt es einige Besonderheiten, die sich in naher Zukunft auch ändern könnten.
Anschließend werde ich generell darauf eingehen, wie ihr die Gewinne zu versteuern habt.
Umsatzsteuer für Einnahmen durch Twitch, YouTube, Instagram oder Affiliate-Geschäfte
Fange wir also an:
Als Unternehmer musst du für alles, was du anbietest, Umsatzsteuer (=Mehrwertsteuer, also 19%) berechnen.
Da das Ganze aber mit etwas Aufwand verbunden ist, hat sich der deutsche Fiskus etwas Schlaues einfallen lassen: Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG).
Viele von euch kennen diese Regel sicherlich schon, dennoch hier eine kurze Zusammenfassung: Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Grenzen: Solange dein Vorjahresumsatz unterhalb von 25.000 EUR lag und du im laufenden Jahr unter 100.000 EUR bleibst, kannst du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Anstatt also 19% deiner Einnahmen abzuführen, kannst du in der Steuererklärung angeben, dass du Kleinunternehmer bist, und schon sparst du dir die Steuer.
Zwar ist die Umsatzsteuer bei B2B Geschäften nicht wirklich relevant (in der Regel berechnest du die Steuer deinen Kunden), aber dazu später mehr.
Wie handhaben YouTube und Co. das mit der Umsatzssteuer?
Nahezu alle großen Plattformen, die an Nutzer Geld ausschütten, liegen im Ausland, deswegen müssen wir zwischen zwei Fällen unterschieden.
Zum einen, dass du eben von beispielsweise Twitch oder YouTube dein Geld bekommst, oder aber ob du von einer deutschen Firma ein Honorar bekommst.
Fall 1: Du erhältst Geld von der Plattform
Achtung, jetzt wird’s international: Google beispielsweise schüttet die Beteiligungen an seine Nutzer über Irland aus. Und dort wird auch die Umsatzsteuer fällig, da, Stand heute und nach Ansicht Googles, dort die Leistung erbracht wird.
Dies beinhaltet zwei Fallstricke:
- Das heißt für dich, dass bei deinen Einnahmen die Umsatzsteuer bereits abgezogen ist. Du profitierst also nicht von der Kleinunternehmerregelung. Diese gilt nur, wenn deine Einnahmen in Deutschland umsatzsteuerpflichtig sind.
- Bin ich der Überzeugung, dass Google und die anderen Unternehmen in Zukunft nicht mehr darauf pochen können, dass in Irland die Leistung erbracht wird. Stichwort: Digitalsteuer, die aktuell heiß diskutiert wird.
Soll heißen: Stand heute musst du aus Einnahmen von YouTube und Twitch keine Umsatzsteuer in Deutschland abführen, weil diese bereits von der Plattform gezahlt wird. Das Prinzip das hierbei Anwendung finden, nennt sich Steuerschuldumkehr – nicht ihr schuldet die Umsatzsteuer, sondern bspw. Google. Ihr erhaltet also nur den Netto-Betrag. Hier erwarte ich aber in den nächsten 12 Monaten Bewegung, halte dich also auf dem Laufenden!
Google formuliert dies auch eindeutig in seinen Richtlinien:
Sie erhalten die Zahlungen in Ihrer Landeswährung. Das nach irischem Recht eingetragene Unternehmen Google Ireland nimmt alle Zahlungen in Übereinstimmung mit den Bedingungen Ihres Vertrags mit Google vor. Die bereitgestellten Dienste unterliegen der Steuerschuldumkehr. Die Umsatzsteuer wird daher gemäß Artikel 196 der EU-Richtlinie 2006/112/EG vom Empfänger (Google Ireland) ausgewiesen.
Quelle: (https://support.google.com/adsense/-answer/142362)
Dieses Prinzip wird von allen mir bekannten großen Plattformen so angewandt.
Wie du das Ganze buchhalterisch löst, hängt von dem Beleg ab, den dir die Plattform gibt. Ein ordentlicher Beleg, der für die Steuerschuldumkehr qualifiziert ist, muss immer die Umsatzsteuer beider beteiligter Parteien enthalten. Oftmals wird ein solcher Beleg aber nicht ausgestellt. Du kannst jedoch eine Proforma-Rechnung schreiben, die beide Umsatzsteuernummern enthält und den Netto-Betrag unter Hinweis auf das Reverse-Charge Verfahren angeben.
Doch was passiert, wenn man Kleinunternehmer ist, und keine Umsatzsteuernummer hat? Nun, das wirkt sich nicht zu deinem Nachteil aus. Auch in diesem Fall kannst du eine Proforma-Rechnung ausstellen, nur dass du dieses Mal nicht auf das Reverse Charge Verfahren hinweist. Für dich ändert sich also nichts!
Sonderfall Tipeee: Von einem Leser wurde ich gefragt, wie es mit Twitch-Spenden aussieht, die über Tipeee eingenommen wurden. Bei Tipeee, ein in Frankreich ansässiges Unternehmen, bekomme man schließlich eine Rechnung, auf der eine Umsatzsteuer ausgewiesen sei.
Hier gilt es zu unterscheiden:
Die Umsatzsteuer wird nur auf die von Tipeee berechnete Gebühr ausgewiesen. Dies ist auch nötig, denn Tipeee muss für das, was sie euch in Rechnung stellen (=deren Gebühr) in Frankreich Umsatzsteuer ausweisen. Die ausgewiesene Umsatzsteuer hat aber nichts mit euren Einnahmen zu tun. Wenn ihr also nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, müsst ihr für den erhaltenen Betrag Umsatzsteuer abführen, und das in Deutschland. Tipeee fungiert als nur als Zahlungsabwickler.
Es gilt immer darauf zu achten, ob der Dienst Umsatzsteuer bereits abgeführt hat, oder nicht, und falls ja, auf welchen Teil eurer Auszahlung. Am Ende des Tages muss immer irgendwo Umsatzsteuer gezahlt werden, sofern ihr nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht. Macht es nicht die Plattform, über die Ihr die Einnahmen generiert, seid ihr dafür verantwortlich.
Fall 2: Du erhältst von einer deutschen Firma dein Honorar
Treffen wir eine kurze Annahme: Du bist Influencer und ein kleines deutsches Modelabel bucht dich für eine Promotion. Du zeigst Produkte, die du behalten darf und erhältst außerdem 1000€ für deine Dienste.
Du wirst am Ende vermutlich eine Rechnung schreiben und hier muss nun unterschieden werden, ob du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst oder nicht. Falls ja, kannst du einfach die Rechnung verschicken, hierauf vermerken, dass du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst und deshalb keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist.
Heißt: Auf deiner Rechnung steht der Endbetrag von 1000€ – diese Summe erhältst du vom Label.
Wenn du die magische Grenze von 25.000€ (Vorjahresumsatz) bereits überschritten hast, musst du Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen. Das heißt: Zu dem, was du verdienst, musst du nochmal 19% aufschlagen. Für das Honorar von 1000€ heißt das 190€ Ust.
Wichtig seit 2025: Überschreitest du im laufenden Jahr die 100.000-EUR-Grenze, musst du ab diesem Zeitpunkt sofort zur Regelbesteuerung wechseln – nicht erst im Folgejahr!
Bei der Sachleistung, in unserem Beispiel, also der Kleidung die du behalten darfst, wird einfach der Netto-Verkaufspreis als Wert angenommen.
Heißt: Wenn das Kleidungsstück im Laden für 119€ angeboten wird (inkl. MwSt.), musst du für deine Rechnung den Preis ohne MwSt. aufnehmen. Also 100€. Hiervon die USt., also 19€, musst du dem Unternehmen in Rechnung stellen.
Neben den 1000€ Honorar musst du also 190€+19€=209€ aufschlagen, sodass du am Ende 1209€ in Rechnung stellst. Doch Moment: Wird sich das Unternehmen nicht ärgern, dass es jetzt mehr bezahlen muss?
Nein! Das Unternehmen kann sich die gezahlte Umsatzsteuer wiederholen. Das kannst du übrigens auch für von dir gezahlte Umsatzsteuer, aber das auszuführen, würde jetzt zu weit gehen (Stichwort: Vorsteuerabzug).
Steuern auf Gewinne durch Twitch, YouTube, Instagram oder Affiliate-Geschäfte
Umsätze sind immer schön und gut, am Ende wollen wir jedoch alle Geld verdienen. Schauen wir uns also die Besteuerung von Gewinnen an, die ihr über Twitch, YouTube und Co. verdient.
Im Großen und Ganzen knüpft die Besteuerung der Gewinne an das an, was ich im Kapitel der Finanzämter (spring nochmal zurück wenn du es genauer wissen willst) bereits geschrieben habe.
Alle Einnahmen, die ihr erzielt, müsst ihr versteuern und hierbei gibt es auch nur begrenzt Freibeträge.
Influencer: Sachen behalten, aber versteuern!
Ich habe bereits erklärt, als was die verschiedenen Einnahmen zu bewerten sind. Und gerade bei den Sachgütern solltet ihr aufpassen!
Nicht selten erhalten Affiliates von den Plattformbetreibern teure Sachgeschenke, wie beispielsweise teure Uhren.
Gleiches gilt für die Influencer, die die Sachen, die sie bewerben sollen, behalten dürfen.
Vergesst nicht, am Ende des Jahres diese Geschenke in der Steuererklärung anzugeben.
Sich darauf zu verlassen, dass das Finanzamt das schon nicht merkt, ist fahrlässig und Steuerhinterziehung.
Seit dem 1. Januar 2020 ist dies im Übrigen ein Geldwäsche-Delikt – mit allem Drum und Dran.
Wie hoch sind die Steuern auf die Einnahmen?
Wer noch als Einzelunternehmer seine Geschäfte abwickelt, muss die Einnahmen regulär mit dem Einkommenssteuersatz versteuern. Hierbei gilt der normale Steuerfreibetrag, sofern ihr keinen anderen Beruf als Haupttätigkeit ausübt.
Soll heißen: Bist du angestellt und verdienst mehr als den Grundfreibetrag von 12.348 EUR (Stand 2026) jährlich, musst du deine Einnahmen aus Twitch, Instagram, YouTube und Co. voll versteuern.
Verfolgst du nur deine Tätigkeit als bspw. Streamer, und verdienst weniger als 12.348 EUR jährlich damit, zahlst du keine Einkommensteuer.
Wichtig für alle, die einen anderen Hauptberuf haben:
Ihr solltet darauf achten, dass eure Selbstständigkeit als Nebenerwerb durchgeht. Ansonsten könnt ihr in eine höhere Steuerklasse rutschen, was sehr teuer werden kann (Höhere Steuern + höherer Krankenversicherungsbeitrag).
Wer bereits eine Gesellschaft gegründet hat, also eineGmbH, UG oder Ltd, der muss entsprechend der lokalen Gewerbesteuersätze (Stichwort: Hebesatz) Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer entrichten.
Zwar ist die Effektivsteuer hier abhängig vom Ort des Unternehmens, in der Regel liegt die Besteuerung aber meistens zwischen 25 und 30 %. Wie aber müsst ihr dann privat die Einnahmen versteuern?
Wenn euch die Firma gehört, ihr also Gesellschafter seid, dann sind Einnahmen, die ihr aus der Firma zieht, Kapitalerträge.
Und die werden in Deutschland pauschal mit 25 % besteuert (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer).
In beispielsweise Malta sind solche Kapitalerträge in der Regel steuerfrei, aber das Land ist auch nicht für jedermann etwas.
Folgende Infografik soll die verschiedenen Konstellationen beleuchten und aufzeigen, welche Steuer wie anfällt.
Steuerstruktur-Übersicht
Welche Steuer fällt bei welcher Unternehmensform an?
Nur sinnvoll mit tatsächlichem Wohnsitz im Ausland
Effektive Steuerlast abhängig vom Einzelfall, Hebesatz und Standort. Angaben Stand 2026.
In welcher Konstellation auch immer du dich befindest: Du musst deine Einnahmen korrekt versteuern.
Betriebsausgaben: Was du als Content Creator absetzen kannst
Lass uns über den schönsten Teil der Steuererklärung sprechen: Betriebsausgaben absetzen.
Viele Creator wissen gar nicht, wie viel sie hier rausholen können. Die Regel ist simpel: Alles, was du für deinen Content brauchst, kannst du steuerlich geltend machen. Das senkt dein zu versteuerndes Einkommen – und damit deine Steuerlast. Bei einem Steuersatz von 30 % sparst du dir also 30 Cent pro ausgegebenem Euro.
Hardware & Equipment
Das Offensichtliche zuerst: Gaming-PC, Laptop, Kamera, Mikrofon, Beleuchtung, Greenscreen, Capture Card, Monitore, Controller – all das ist absetzbar.
Wichtig: Bei gemischter Nutzung (privat + beruflich) kannst du nur den beruflichen Anteil absetzen. Das Finanzamt akzeptiert in der Regel 50–70 % berufliche Nutzung bei Streamern und Creators.
Software & Abonnements
Alles, was monatlich oder jährlich läuft: Streaming-Software (Streamlabs Pro, XSplit), Videobearbeitung (Adobe Premiere Pro, DaVinci Resolve Studio), Grafikdesign (Canva Pro, Figma), Cloud-Speicher, Musik-Lizenzen (Epidemic Sound, Artlist) und Stock-Medien.
Internet, Arbeitszimmer & Reisekosten
Du streamst von zu Hause? Dann kannst du anteilig deine Internet- und Telefonkosten absetzen (50–70 % bei Full-Time-Creators). Hast du ein separates Arbeitszimmer, ist auch die anteilige Miete absetzbar: (Fläche Arbeitszimmer / Gesamtwohnfläche) × Miete.
Fährst du zu Events wie Gamescom, TwitchCon oder VidCon? Eintritt, Hotel, Flug und Verpflegung sind absetzbar. Es gelten Verpflegungspauschalen von 14 EUR/Tag (8–24 Stunden Abwesenheit) bzw. 28 EUR/Tag (über 24 Stunden).
Fortbildung, Marketing & Steuerberatung
Online-Kurse (Skillshare, Masterclass), Workshops, Coaching und Fachbücher – alles absetzbar, solange ein Bezug zu deinem Content besteht. Gleiches gilt für Social Media Ads, Website-Hosting, SEO-Tools und E-Mail-Marketing. Und: Steuerberatung ist zu 100 % absetzbar.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Sofort absetzen bis 800 EUR
Kostet ein Gerät bis 800 EUR netto (952 EUR brutto), kannst du es sofort zu 100 % absetzen (im Jahr der Anschaffung). Kostet es mehr, musst du es über die Nutzungsdauer abschreiben: Gaming-PC/Laptop 3 Jahre, Kamera/Mikrofon 7 Jahre, Möbel 13 Jahre.
Belege aufbewahren: 10 Jahre lang, auch digital (Scan/Foto reicht). Das Finanzamt prüft gerne bei Creators – sei sauber in deiner Dokumentation.
Krypto-Einnahmen und NFTs für Content Creator
Lass uns über ein Thema sprechen, das immer wichtiger wird: Krypto-Einnahmen. Vielleicht hast du schon Bitcoin-Donations über deinen Stream bekommen, oder ein Sponsor hat dich mit Ethereum bezahlt. Möglicherweise hast du sogar NFTs als Teil einer Brand-Kooperation erhalten.
Die gute Nachricht: Das Finanzamt hat 2025 endlich klare Regeln geschaffen (BMF-Schreiben vom 6. März 2025). Die weniger gute: Du musst diese Regeln kennen, sonst wird's teuer.
Kryptowährungen = Einkommensteuer, nicht Kapitalerträge
Hier der wichtigste Punkt zuerst: Krypto-Gewinne unterliegen der Einkommensteuer, nicht der Kapitalertragssteuer wie bei Aktien. Dein persönlicher Einkommensteuersatz gilt (nicht die pauschalen 25 % Abgeltungssteuer). Bei hohen Einkommen kann das bis zu 42 % + Soli bedeuten.
ABER: Es gibt eine magische Grenze – die 1-Jahres-Haltefrist.
Die 1-Jahres-Regel (seit 2025 bestätigt)
Verkaufst du Kryptowährungen mehr als 1 Jahr nach dem Kauf, sind Gewinne komplett steuerfrei. Verkaufst du innerhalb von 12 Monaten, zahlst du deinen persönlichen Einkommensteuersatz auf den Gewinn.
Freigrenze: 1.000 EUR Gesamtgewinn pro Jahr aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei.
Krypto als Einnahme: Was du wissen musst
Wenn du Krypto als Donation, Sponsoring oder Brand-Deal erhältst, wird's etwas komplexer:
- Zeitpunkt des Erhalts = steuerpflichtiges Einkommen. Du musst den EUR-Gegenwert zum Zeitpunkt des Zugangs als Einkommen versteuern.
- Späterer Verkauf: Ab dem Moment des Erhalts startet deine 1-Jahres-Haltefrist. Verkaufst du nach 12 Monaten: steuerfrei.
Konkretes Beispiel: Du bekommst im Januar 2026 als Sponsoring-Payment 0,1 BTC (Bitcoin steht bei 50.000 EUR). Steuerpflichtiges Einkommen 2026: 5.000 EUR. Verkaufst du im Februar 2027 bei 60.000 EUR, ist der Gewinn von 1.000 EUR steuerfrei (mehr als 1 Jahr gehalten). Verkaufst du schon im November 2026: steuerpflichtig.
NFTs und Dokumentation
NFTs fallen unter dieselben Regeln wie Kryptowährungen: 1-Jahres-Haltefrist, Marktwert beim Erhalt als Brand-Deal = steuerpflichtiges Einkommen.
Das BMF hat die Nachweispflichten drastisch verschärft. Du musst für jede Transaktion belegen können: Wallet-Adresse, Datum und Uhrzeit, EUR-Wert zum Zeitpunkt der Transaktion und Verwendungszweck. Es gilt die FIFO-Methode (First In, First Out).
Tools wie CoinTracking, Blockpit oder Accointing helfen dir, das automatisch zu tracken.
Profi-Tipp: Krypto langfristig halten
Wenn du Krypto-Einnahmen bekommst und nicht sofort brauchst: Halte sie mindestens 12 Monate. Dann zahlst du auf den Wertzuwachs 0 % Steuern. Mehr dazu: Krypto-Steuern in Malta und Wie verkaufe ich meine Krypto-Assets steuerfrei?
Wo musst du als Content Creator Steuern zahlen? Der Besteuerungsort
Ein heikles Thema bei Einnahmen aus dem Internet ist immer der Besteuerungsort.
Vielleicht habt ihr es verfolgt, aber die Diskussion, wo Google und Co. Steuern entrichten müssen, hat derzeit einen neuen Höhepunkt erreicht.
Frankreich ist Vorreiter und lässt unter anderem Facebook zusätzliche Steuern bezahlen.
Die Krux an der Sache: Facebook gibt die Mehrkosten 1 zu 1 an die Werbetreibenden weiter.
Am Ende stehen aktuell also die Werbetreibenden aus Frankreich schlechter da, weil sie höhere Kosten haben. Gerade international ein absoluter Nachteil.
Dennoch halte ich die Diskussion für wichtig und auch die Forderung, dass Unternehmen dort Steuern bezahlen müssen, wo sie Werte schöpfen, absolut für richtig. Steuerminimierung, während man die Infrastruktur eines Landes nutzt, ist äußerst fragwürdig.
Was bei den Großkonzernen gilt, ist bei dir aber nicht anders:
Grundsätzlich ist entscheidend, wo deine Wertschöpfung liegt, wo also du das erbringst, womit du dein Geld verdienst. Das heißt: Nehmt ihr eure Twitch Streams immer in Düsseldorf auf? Dann seid ihr in Düsseldorf für die hieraus generierten Einnahmen steuerpflichtig.
Verwaltet ihr den Instagram-Channel, über den ihr Affiliate-Links verteilt, von Berlin aus? Dann müssen diese Einnahmen dort versteuert werden.
Ihr wohnt in Malta und macht dort alle Videos für euren YouTube Channel? Dann muss in Malta besteuert werden.
Ich denke, das Muster ist klar.
Es gäbe meinen Berufsstand aber nicht, wenn es hierbei nicht auch Ausnahmen gäbe.
Denn was ist beispielsweise, wenn ihr zu einer Reise eingeladen werden, und auf Bali ein Video postet, das Einnahmen generiert?
Nun ja, Steuerrecht ist einfach und komplex zugleich. Ganz grundsätzlich hat in diesem Fall Indonesien das Recht, diese Einnahmen zu besteuern.
Großes Aber: Deutschland hat mit Indonesien ein so genanntes Doppelbesteuerungsabkommen.
Es soll verhindern, dass ihr auf Einnahmen doppelt Steuern bezahlt. Zwischen den meisten Ländern gibt es diese Abkommen.
Letztlich ist dort festgelegt, dass die Steuerlast für selbstständige Arbeit dort liegt, wo der Lebensmittelpunkt liegt, sofern keine Betriebsstätte im Ausland vorliegt.
Was ist eine Betriebsstätte?
Eine Betriebsstätte ist ein Ort, der maßgeblich für die Wertschöpfung eines Unternehmens beiträgt. Es gibt viele Faktoren, die darüber entscheiden, ob der Fiskus einen Ort als Betriebsstätte sieht oder nicht. Als Unternehmer ist man überall dort steuerpflichtig, wo eine Betriebsstätte liegt.
Für die Einnahmen eures Videos heißt das: Solange ihr in Deutschland euren Lebensmittelpunkt habt, werden auch Einnahmen aus dem Ausland dort versteuert, denn ein einmaliger Auslandstrip löst noch keine Betriebsstätte aus.
Und was ist, wenn man das ganze Jahr auf Reisen ist?
Eine der Fragen, die ich liebe.
Der ein oder andere Berater (oftmals die, die eben nicht auf International Tax spezialisiert sind), sagt jetzt:
Irrglaube: Nirgendwo wohnen = nirgendwo Steuern zahlen
Falsch! Wer nirgendwo seinen Lebensmittelpunkt hat, ist nicht etwa nirgendwo steuerpflichtig, sondern überall. Ohne festen Wohnsitz greifen keine Doppelbesteuerungsabkommen – und jedes Land, in dem du Wertschöpfung erbringst, kann Steuern erheben.
Wie ich bereits gesagt habe:
Dort wo man Wertschöpfung erbringt, liegt immer eine Steuerpflicht vor. Nur dank Doppelbesteuerungsabkommen wird auch betrachtet, ob eine Betriebsstätte vorliegt.
Das Abkommen gilt aber nur, wenn ihr in einem Land, also irgendwo, eure Hauptsteuerpflicht habt!
Heißt im Umkehrschluss: Wer nirgendwo seinen Lebensmittelpunkt hat, ist nicht etwa nirgendwo steuerpflichtig, sondern überall.
Dass diese Praxis aktuell dennoch funktioniert, heißt nicht, dass sie legal ist. Sie ist de facto illegal, Steuerhinterziehung und damit seit neustem auch ein Geldwäschedelikt.
An alle Digitalen Nomaden und Vielreisenden: Aufpassen! Kurze Anmerkung: 0-Besteuerung gibt es nicht, Niedrigbesteuerung jedoch schon. Aufgepasst bei der Wahl des Wohnsitzes. Aber mehr dazu im folgenden Kapitel.
US-Behörden: W8-Ben oder W8-Ben-E Formular
Die ein oder andere Plattform wird von euch verlangen, ein W8-Ben-(E) Formular auszfüllen. Hierbei handelt es sich um ein Formular der US-Steuerbehörden. Unternehmen wie Google lassen das Formular ausfüllen, um zu dokumentieren, dass Zahlungen, die sie ins Ausland tätigen – nämlich an euch – nicht in den USA versteuert werden müssen. Die USA sind mitunter das strengste Land, was die Dokumentationspflichten und Steuerpflichten angeht, deswegen ist es in eurem Interesse, das Dokument wahrheitsgemäß auszufüllen.
Grundsätzlich müsst ihr dort eure Steueridentifikationsnummer angeben, damit im Falle eines Finanzdatenaustauschs nachvollzogen werden kann, wo die Einnahmen, die ihr erzielt habt, versteuert wurden. bzw. im Umkehrschluss ob es für die amerikanischen Steuerbehörden noch etwas zu holen gibt oder nicht.
Macht es als YouTuber, Influencer, TikToker oder Affiliate Marketer Sinn ein Unternehmen im Ausland zu gründen?
Das Gute an der Tatsache, dass man als YouTuber, Influencer oder auch Affiliate Marketer ortsunabhängig arbeiten kann, ist, dass man wirklich überall wohnen kann unddirekt mit dem Beruf weitermachen kann.
Ich erinnere mich noch an meine Anfänge bei PwC oder auch Ernst & Young in Zürich. Gerade im Projekt wäre es unmöglich gewesen, dauerhaft aus weiter Entfernung zu arbeiten.
Heute ist das glücklicherweise anders.
Alles wird internationaler und auch bei der Firmengründung sind Jungunternehmerinnen und Jungunternehmerüber Landesgrenzen hinaus gut aufgestellt.
Die Frage, die sich hierbei oft stellt: Besteht die Notwendigkeit?
Schnelle und einfache Antwort: Nein.
Macht es für den ein oder anderen dennoch Sinn? Absolut.
Warum ich zu diesem Zwischenfazit komme?
Nun ja, dank Doppelbesteuerungsabkommen und internationalem Austausch von Finanzdaten ist es heute die Motivation, etwas vor dem deutschen Fiskus zu verstecken, sinnlos (endlich!).
Zum anderen muss man für internationale Geschäfte nicht international vertreten sein. Zu Punkt a) später noch etwas mehr.
Auch wenn du für dein Instagramprofil um die Welt reist, oder von überall aus streamst, reicht es, wenn du in Deutschland ein Gewerbe hast, so lange du dort deinen Lebensmittelpunkt hast. Für die allermeisten ist das die passende Lösung.
Einige Menschen wollen aber aus verschiedenen Motivationen heraus irgendwo anders ihren Lebensmittelpunkt haben.
Sei es, weil sie schon immer in Norwegens Fjorden leben wollten, Maltas milde Winter lieben oder vielleicht Dubai als Standort in Betracht ziehen – oder einfach nur, weil es für das Unternehmen und sich selbst aus finanzieller Sicht Sinn macht.
Dann gilt das gleiche Prinzip:
Grundregel Besteuerungsort
Wo dein Lebensmittelpunkt liegt, dort versteuerst du deine Einnahmen. Das gilt auch für Content Creator, die von überall aus arbeiten können – entscheidend ist der tatsächliche Wohnsitz, nicht der Ort der Content-Erstellung.
Was definitiv keinen Sinn macht in meinen Augen: Eine Firmengründung dort, wo nicht der Lebensmittelpunkt liegt. Das wurde früher zwar öfter praktiziert und auch heute gibt es den ein oder anderen Steuerberater, der das empfiehlt, ich halte es aber zumindest für fragwürdig.
Warum?
Die Steuergesetze werden immer weiter international angeglichen. Und es geht immer mehr in die Richtung, dass eine Eigeninterpretation von Steuergesetzen abgelehnt wird.
Soll heißen: Wenn der Gesetzgeber will, dass du Steuern für Arbeit, die du in Deutschland verrichtest, auch in Deutschland versteuern willst, dann wird er das durchsetzen können.
Sei es durch Anpassungen von Gesetzen oder anderen Schritten.
Da in der Regel ohnehin nur dann im Ausland gegründet wird, ohne dort hinzuziehen, um die Steuern zu minimieren, noch etwas Klarstellung:
Auch Einkünfte einer ausländischen Firma müssen in Deutschland mit der Kapitalertragssteuer besteuert werden.
Zwar fallen ggf. weniger Unternehmenssteuern an, der Unterschied ist am Ende aber weitem nicht so groß, wie wenn man auch wirklich vor Ort leben würde.
Die Folge: Diese Struktur macht in der Regel keinen Sinn, und wenn, dann nur bei Gewinnen ab dem mittleren sechsstelligen Bereich. Das bedeutet: Bleibt ehrlich, macht es so, dass es sauber ist und versucht nicht, künstlich Geschäfte zu verschieben.
Das geht vielleicht 1-2 Jahre gut, spätestens aber wenn eine Steuerprüfung gemacht wird, werden dann Fragen gestellt. Und wenn die nicht zur absoluten Zufriedenheit beantwortet werden, müsst ihr beweisen, dass wirklich alles sauber ist.
Um nun aber noch einmal auf die Ursprungsfrage einzugehen:
Nur wegen Steuern eine Firma im Ausland zu gründen, macht in meinen Augenkeinen Sinn. Wenn ihr aber ohnehin mal ins Ausland ziehen wollt, kann das Ausland sicherlich interessant sein.
Für wen dann noch ein steuergünstiges Land wie Malta als passend erscheint, der schlägt zwei Fliegen mit einer Klappe. Mehr dazu in meinem kompletten Guide zum Auswandern nach Malta.
Du überlegst, als Content Creator ins Ausland zu ziehen oder eine internationale Firmenstruktur aufzubauen?
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Kostenlose ErstberatungWegzugsbesteuerung: Was Content Creator bei einem Umzug ins Ausland wissen müssen
Viele YouTuber, Streamer und Influencer träumen davon, in ein sonniges Niedrigsteuerland auszuwandern – Malta, Dubai oder Zypern stehen da ganz oben auf der Wunschliste. Doch bevor du deine Koffer packst, gibt es eine deutsche Steuer-Zeitbombe, die du kennen solltest: die Wegzugsbesteuerung.
Was ist Wegzugsbesteuerung?
Stell dir vor, Deutschland besteuert dich für Gewinne, die du noch gar nicht realisiert hast – nur weil du ins Ausland ziehst. Genau das ist die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG. Sie greift, wenn du Anteile an einer Kapitalgesellschaft hältst (also eine GmbH, UG oder ausländische Kapitalgesellschaft) und Deutschland verlässt.
Das Perfide: Es werden "stille Reserven" besteuert – also der theoretische Wertzuwachs deiner Anteile, den du noch nicht einmal verkauft hast. Der Staat behandelt deinen Wegzug so, als hättest du alle Anteile am Tag vor deiner Auswanderung verkauft.
Verschärfungen seit 2022 und 2025
Achtung: Die Regeln wurden extrem verschärft
Seit der ATAD-Reform 2022 greift die Wegzugsbesteuerung bereits ab 1 % Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft. Gleichzeitig wurde die erforderliche Dauer der unbeschränkten Steuerpflicht von 10 auf 7 Jahre gesenkt und die zinslose Stundung bei EU-Wegzügen abgeschafft.
Seit dem 1. Januar 2025 wurde die Wegzugsbesteuerung zusätzlich auf Anteile an Investmentfonds ausgeweitet – ein weiterer Grund, frühzeitig zu planen.
Das bedeutet: Wenn du seit 7 Jahren in Deutschland steuerpflichtig bist und auch nur 1 % einer GmbH hältst, kann die Wegzugssteuer bei deiner Auswanderung zuschlagen.
Wer ist betroffen – und wer nicht?
NICHT betroffen:
- Einzelunternehmer und Freiberufler ohne Kapitalgesellschafts-Anteile
- YouTuber, Streamer und Influencer, die als Personenunternehmen arbeiten
- Content Creator mit gewerblicher Anmeldung (ohne GmbH/UG)
BETROFFEN:
- Creator mit eigener GmbH oder UG (auch bei nur 1 % Anteil!)
- Influencer, die Start-up-Anteile oder Firmenbeteiligungen halten
- Content Creator, die ihre Brand in eine Kapitalgesellschaft ausgelagert haben
Das Ende der zinslosen Stundung
Bis Ende 2021 gab es eine wichtige Erleichterung: Bei Wegzug in einen EU-Staat wurde die Wegzugssteuer zinslos gestundet – du musstest sie also nicht sofort zahlen. Diese Regelung wurde 2022 abgeschafft.
Heute gilt: Bei Wegzug in EU-Länder (Malta, Zypern, Portugal etc.) wird die Wegzugssteuer sofort festgesetzt. Auf Antrag ist eine Ratenzahlung in 7 gleichen Jahresraten möglich – aber die Steuerlast bleibt. Das kann eine sechsstellige Summe sein, die du aus deinem Privatvermögen aufbringen musst – ohne dass du tatsächlich Geld verdient hast.
Die meisten Content Creator unterschätzen die Wegzugsbesteuerung massiv. Ich habe Fälle gesehen, bei denen Creator mit einer erfolgreichen GmbH plötzlich 150.000 Euro Steuern zahlen sollten – für Gewinne, die nur auf dem Papier existierten. Eine frühzeitige Beratung ist hier Gold wert.
Wie du die Wegzugsbesteuerung vermeiden kannst
Es gibt legale Strategien, um die Wegzugsbesteuerung zu umgehen oder zumindest zu minimieren:
- Rechtzeitiger Verkauf: Anteile vor Wegzug in Deutschland steuergünstig veräußern
- Holding-Strukturen: Umwandlung in steueroptimierte Holding-Modelle
- Timing: Wegzug vor dem 7-Jahres-Stichtag
- Drittstaaten-Stundung: Bei Wegzug in Nicht-EU-Länder (z. B. Schweiz, Dubai) kann unter Umständen noch gestundet werden
Mehr dazu findest du hier: 5 legale Strategien zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung
Sichere Auswanderungsländer für Content Creator
Wenn du einen Umzug planst, solltest du dir diese Länder genauer ansehen:
- Malta: EU-Mitglied, englischsprachig, attraktives Steuersystem für ausländische Einkünfte
- Dubai: 0 % Einkommensteuer, keine Wegzugssteuer, aber Achtung vor § 2 AStG
- Zypern: Niedrige Steuern, EU-Mitglied, Non-Dom-Status für ausländische Einkünfte
Jetzt handeln, bevor es teurer wird
Wenn du ernsthaft über eine Auswanderung nachdenkst, solltest du jetzt handeln. Die Verschärfungen seit 2022 und 2025 machen es deutlich schwieriger, steuergünstig auszuwandern. Eine professionelle Beratung kann dir fünf- bis sechsstellige Steuerbeträge sparen.
DAC7: Plattformen melden deine Einnahmen automatisch ans Finanzamt
Vielleicht hast du es noch nicht mitbekommen, aber seit 2023 läuft im Hintergrund etwas, das dein Finanzamt sehr interessiert: Alle großen Plattformen melden deine Einnahmen automatisch.
YouTube, Twitch, TikTok, OnlyFans, Patreon, Kick, Substack – sie alle müssen seit dem 1. Januar 2023 deine Einkünfte direkt an die Steuerbehörden melden. Und zwar jeden einzelnen Cent. Das nennt sich DAC7 (EU-Richtlinie 2021/514) und wurde in Deutschland durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) umgesetzt.
Kein Freibetrag – jeder Euro wird gemeldet
Anders als bei vielen anderen Meldepflichten gibt es bei DAC7 keinen Mindestschwellenwert. Ob du 50 EUR oder 50.000 EUR verdienst – die Plattform meldet es ans Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Von dort werden die Daten automatisch an dein zuständiges Finanzamt weitergeleitet.
Was wird genau gemeldet?
Die Plattformen übermitteln folgende Daten an die Behörden:
- Deinen vollständigen Namen und deine Adresse
- Deine Steuer-Identifikationsnummer
- Deine Gesamteinnahmen pro Quartal (aufgeschlüsselt nach Tätigkeiten)
- Die Anzahl der Transaktionen
- Gebühren, die von der Plattform einbehalten wurden
Die erste große Meldewelle erfolgte 2024 für das Steuerjahr 2023. Seit März 2024 liegen diese Daten den Finanzämtern vor.
Die Konsequenzen sind bereits sichtbar
Das DAC7-Meldesystem führt keine neuen Steuern ein – es macht nur die vorhandenen Einnahmen transparent. Aber genau das hat massive Auswirkungen:
In Nordrhein-Westfalen hat die Steuerfahndung eine spezielle Influencer-Taskforce eingerichtet. Das Landeszentrum für Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) wertet systematisch die DAC7-Meldedaten aus. Das Ergebnis: Hunderte Creator, die bisher ihre Einnahmen nicht oder nur teilweise deklariert haben, stehen jetzt unter Verdacht der Steuerhinterziehung.
Was bedeutet das für dich?
Wenn du bisher ehrlich warst und deine Einnahmen ordnungsgemäß versteuert hast: Gratulation, du hast nichts zu befürchten.
Aber wenn du deine Creator-Einnahmen in den letzten Jahren nicht korrekt angegeben hast, solltest du jetzt handeln.
Selbstanzeige ist noch möglich
Wer Einkünfte aus Content Creation verschwiegen hat, kann noch eine strafbefreiende Selbstanzeige einreichen. Voraussetzung: Die Steuerfahndung hat noch kein Ermittlungsverfahren gegen dich eingeleitet. Bei einer erfolgreichen Selbstanzeige musst du die hinterzogenen Steuern plus Zinsen nachzahlen – aber du entgehst einer Strafverfolgung.
Verstecken ist nicht mehr möglich. Die Daten liegen bereits vor. Die Frage ist nicht, ob das Finanzamt davon erfährt, sondern wann. Wer proaktiv auf sein Finanzamt zugeht, hat deutlich bessere Karten als jemand, der auf die Durchsuchung wartet.
E-Rechnung: Neue Pflicht ab 2025 für B2B-Geschäfte
Noch eine Neuerung, die viele Creator auf dem Schirm haben sollten: Die Pflicht zur elektronischen Rechnung bei B2B-Geschäften. Seit dem 1. Januar 2025 musst du als Unternehmer in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Das wurde durch das Wachstumschancengesetz beschlossen.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist keine PDF-Rechnung, die du per E-Mail verschickst. Es ist eine strukturierte, maschinenlesbare Datei, die der europäischen Norm EN 16931 entspricht. Die beiden gängigsten Formate sind ZUGFeRD (Hybrid-Format: PDF mit eingebetteten XML-Daten) und XRechnung (reines XML-Format).
Der Zeitplan im Überblick
Die Einführung erfolgt schrittweise:
- Ab 1. Januar 2025: Alle Unternehmen MÜSSEN E-Rechnungen empfangen können. Versenden kannst du noch auf die alte Art (Papier, PDF).
- 2025 bis Ende 2026: Übergangsfrist – du darfst weiterhin Papier- und PDF-Rechnungen versenden.
- Ab 1. Januar 2027: Unternehmen mit über 800.000 EUR Vorjahresumsatz MÜSSEN E-Rechnungen versenden.
- Ab 1. Januar 2028: Alle Unternehmen (außer Kleinunternehmer) müssen E-Rechnungen für B2B-Transaktionen nutzen.
Wann betrifft dich das?
Die E-Rechnungspflicht gilt nur für B2B-Geschäfte – also wenn du an andere Unternehmen verkaufst. Das betrifft z. B. Rechnungen an Sponsoren und Brands, Abrechnungen mit Agenturen, Rechnungen an andere Creator für Kooperationen. Nicht betroffen sind Affiliate-Provisionen, Twitch-Subs, YouTube-Mitgliedschaften und Merchandise-Verkäufe an Privatpersonen (alles B2C).
Was musst du tun?
- Jetzt (2025–2026): Sorge dafür, dass du E-Rechnungen empfangen und verarbeiten kannst. Die meisten Buchhaltungs-Tools (Lexoffice, sevDesk, DATEV) unterstützen das bereits.
- Ab 2027: Richte dich darauf ein, selbst E-Rechnungen zu erstellen – sofern dein Umsatz über 800.000 EUR liegt.
- Ab 2028: Spätestens jetzt musst du bei allen B2B-Rechnungen auf E-Rechnungen umstellen.
Für die meisten kleineren Creator bedeutet das: Noch kein Stress, aber auf dem Radar behalten.
Welche Fehler du unbedingt vermeiden solltest, wenn du für Twitch, YouTube, Instagram oder TikTok ein Unternehmen gründest
Abschließend möchte ich noch einmal einige Worte an dich richten.
Mir ist es ein großes Anliegen, dass du deine Unternehmung richtig angehst und nicht die gleichen Fehler machst, wie viele Unternehmer, die uns um Hilfe bitten, weil sie eine schlechte Struktur aufgebaut haben.
Melde das Gewerbe dort an, wo du wohnst!
Achte darauf, dass du dein Gewerbe dort meldest, wo du auch wohnhaft bist.
Versuch nicht durch günstige Firmengründungen im Ausland deine Steuerlast zu senken. Auch wenn das für kurze Zeit funktionieren sollte, wirst du im Nachhinein einen hohen Preis hierfür bezahlen. Wer es richtig machen will, liest am besten meinen Artikel zu den häufigsten Fehlern bei der Firmengründung in Malta.
Baue keine schlechten Firmenstrukturen auf
In der Vergangenheit sind viele Unternehmen negativ aufgefallen, weil es Briefkastenfirmen in Steueroasen gab, in denen Geld versteckt wurde und geparkt wurde.
Wie bereits erwähnt, gibt es heute so viele Finanzabkommen, dass diese Praxis nicht mehr anwendbar ist. Und das ist gut so! Denn:
Sich auf zweifelhafte Strukturen zu stützen, kann niemals nachhaltig sein.
Es gibt kein Steuerschlupfloch, das lange bestehen bleibt. Glaubt es mir.
Daher auch meine Prophezeiung: Alle digitalen Nomaden und Co., die heute von einer 0-Besteuerung, nun ja, „profitieren", werden in einigen Jahren Probleme bekommen. Wie ich im DAC7-Abschnitt erklärt habe: Die Plattformen melden bereits alles automatisch.
Das wiederum bedeutet, dass bis zu 10 Jahre rückwirkend Steuerbescheide ausgestellt werden können (§ 169 AO). Und gegen solche Steuerbescheide vorzugehen, wenn man nicht sauber gearbeitet hat, ist nahezu unmöglich.
Es gilt die Beweislastumkehr, was bedeutet, dass nicht das Finanzamt euch nachweisen muss, dass ihr schuldig seid, sondern ihr beweisen müsst, dass ihr alles richtig gemacht habt.
Und wie in meinem oben eingebetteten Video untermauert, wird das Finanzamt jeden Weg nutzen, euch eine Steuerschuld nachzuweisen. Ein legitimes Vorgehen, wenn der Vorwurf Substanz hat.
Lass dich nicht vom günstigsten Anbieter beraten
Wenn du dir Steuerberatung ins Haus holst oder einen Partner zur Firmengründung suchst, nimm nicht den günstigsten Anbieter.
Du musst beileibe nicht das Premium-Produkt nehmen, aber wenn der Anbieter nur die bloße Firmengründung anbietet, ist das keine Hilfe.
Eine Firmengründung geht maximal 2 Tage und sollte keine Dienstleistung an sich sein, für die ihr bezahlen müsst.
Ihr haftet für das, was eure Berater für euch einrichten, deswegen gehört zu einem solchen Schritt auch immer eine umfassende Beratung. Und das sage ich nicht aus Eigenwerbung, sondern weil ich etliche Fälle kenne, in denen die Mehrkosten für die Inanspruchnahme des günstigsten Anbieters im Endeffekt um ein Vielfaches teurer war.
Jetzt aber etwas Eigenwerbung:
Ich habe an einigen Stellen bereits erwähnt, dass Malta für den ein oder anderen interessant sein könnte.
Um nicht gleich eine Beratung in Anspruch nehmen zu müssen, empfehle ich dir zunächst meinen ausführlichen Guide zur Malta Limited – dort erkläre ich Schritt für Schritt, wie das 5%-Steuer-Setup funktioniert und für wen es sich lohnt.
Auch interessant für Content Creator: Wie du Krypto-Assets steuerfrei verkaufen kannst – relevant, wenn du Bitcoin-Spenden oder NFT-Einnahmen hast.
Deswegen: Vorher Eignung prüfen, dann weitere Schritte abwägen.
Häufig gestellte Fragen: Steuern für Streamer, YouTuber und Influencer
Ja. Sobald du mit Gewinnerzielungsabsicht Einnahmen über Twitch, YouTube oder andere Plattformen erzielst, bist du in Deutschland einkommensteuerpflichtig. Das gilt unabhängig von der Höhe der Einnahmen – auch kleine Beträge müssen in der Steuererklärung angegeben werden.
Ab dem ersten Euro, den du mit Gewinnerzielungsabsicht verdienst (§ 15 Abs. 2 EStG). Es gibt keine Mindestgrenze. Der Gewerbeschein kostet nur 10-30 EUR und schützt dich vor Nachforderungen. Auch Minderjährige müssen ein Gewerbe anmelden, wenn sie regelmäßig Einnahmen erzielen.
Ja. Spenden und Donations auf Twitch, Ko-fi oder Patreon gelten steuerrechtlich nicht als 'Spenden', sondern als reguläre Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit. Nur gemeinnützige Vereine können Spenden steuerfrei erhalten. Als Content Creator musst du jede Donation vollständig versteuern.
Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) befreit dich von der Umsatzsteuerpflicht, solange dein Vorjahresumsatz unter 25.000 EUR lag und du im laufenden Jahr unter 100.000 EUR bleibst (Grenzen seit 2025, vorher 22.000 bzw. 50.000 EUR). Du musst dann keine 19 % Umsatzsteuer berechnen und abführen. Wichtig: Die Befreiung gilt nur für die Umsatzsteuer – Einkommensteuer musst du trotzdem zahlen.
Du kannst alle beruflich genutzten Ausgaben absetzen: Hardware (PC, Kamera, Mikrofon), Software-Abos (Adobe, OBS), Internet (anteilig 50-70 %), Arbeitszimmer (anteilig nach Fläche), Reisekosten zu Events (Gamescom, TwitchCon), Marketing, Fortbildungen und Steuerberatung. Bei gemischter Nutzung gilt der berufliche Anteil. Geräte bis 800 EUR netto sind sofort absetzbar.
DAC7 (EU-Richtlinie 2021/514) verpflichtet alle digitalen Plattformen seit 2023, die Einnahmen ihrer Creator automatisch an die Steuerbehörden zu melden. Es gibt keinen Mindestbetrag – jeder verdiente Cent wird gemeldet. In NRW wurden bereits über 200 Ermittlungsverfahren gegen Influencer eingeleitet, die ihre Einkünfte nicht deklariert hatten.
Krypto-Einnahmen unterliegen der Einkommensteuer (nicht der Kapitalertragssteuer). Beim Erhalt als Donation oder Sponsoring zählt der EUR-Wert zum Zeitpunkt des Zugangs als steuerpflichtiges Einkommen. Wichtig: Hältst du Kryptowährungen oder NFTs länger als 12 Monate, sind Gewinne beim Verkauf komplett steuerfrei (1-Jahres-Haltefrist).
Ja. Sachleistungen wie Produkte, Uhren oder Kleidung, die du als Influencer behältst, gelten steuerlich als Einnahme. Der Netto-Verkaufspreis des Produkts wird als Wert angesetzt. Vergiss nicht, diese Sachgeschenke in deiner Steuererklärung anzugeben.
Die Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) greift, wenn du Anteile an einer Kapitalgesellschaft (GmbH, UG) hältst und Deutschland verlässt. Seit der ATAD-Reform 2022 reicht bereits 1 % Beteiligung und 7 Jahre Steuerpflicht aus. Seit 2025 gilt die Wegzugssteuer zusätzlich für Investmentfonds-Anteile. Stille Reserven werden besteuert, als hättest du die Anteile verkauft. Creator ohne GmbH/UG (Einzelunternehmer) sind nicht betroffen.
Nur wenn du deinen Lebensmittelpunkt tatsächlich ins Ausland verlegst. Eine Firma im Ausland ohne Umzug senkt die Steuerlast kaum, da Kapitalerträge in Deutschland mit 25 % besteuert werden. Erst bei einem echten Wohnsitzwechsel (z. B. nach Malta, Dubai oder Zypern) können sich Steuervorteile ergeben. Beachte die Wegzugsbesteuerung.
Seit 1. Januar 2025 musst du als Unternehmer E-Rechnungen empfangen können (EN 16931-Format wie ZUGFeRD oder XRechnung). Ab 2027 müssen Unternehmen mit über 800.000 EUR Umsatz E-Rechnungen auch senden, ab 2028 alle. Die Pflicht gilt nur für B2B-Geschäfte (Rechnungen an Sponsoren, Agenturen), nicht für B2C (Twitch-Subs, Merch-Verkäufe).
Ja, solange die Steuerfahndung noch kein Ermittlungsverfahren gegen dich eingeleitet hat. Bei einer strafbefreienden Selbstanzeige musst du die hinterzogenen Steuern plus Zinsen nachzahlen, entgehst aber einer Strafverfolgung. Angesichts von DAC7 und der Influencer-Taskforce in NRW ist schnelles Handeln ratsam.
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Kostenlose ErstberatungHaftungsausschluss: Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Steuerrechtliche Regelungen unterliegen ständigen Änderungen. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Steuerberater. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.
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