Sie planen eine Firmengründung in Malta? In meinem umfassenden Guide erfahren Sie
- Vorteile eine Firmengründung in Malta;
- Was das maltesische Tax Refund System ist;
- Was der Non Dom Status ist und wann er angewendet wird;
- Zwischen welchen unterschiedlichen Unternehmensformen Sie in Malta wählen können;
- Die Voraussetzungen einer Firmengründung in Malta;
- Eine Schritt-für-Schritt Anleitung, wie Sie eine Firma in Malta registrieren und welche Dokumente Sie dafür benötigen;
- Was sie für eine Fortführung eines ausländischen Unternehmens in Malta benötigen
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen! Wie immer gilt: Wenn während des Lesens Fragen bei Ihnen aufkommen, schreiben Sie mir gerne – mein Team und ich werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern.
Wie Sie eine Firma auf Malta registrieren - 8 Schritte
Lassen Sie uns starten mit dem wichtigsten: 8 Schritte, die es zu beachten gilt.
Fehler vermeiden bei der Gründung einer Malta Limited.
Maltas Vorteile
Erfahren Sie in diesem Kapitel über die Vorteile Maltas sowie die grundlegenden Steuerregelungen.
Malta ist für Unternehmer und multinationale Unternehmen, die ihre Geschäftsinteressen verlagern wollen oder nach einem idealen Markt innerhalb der EU suchen, ein bevorzugter Standort.
Steuerliche Vorteile
Malta ist bekannt für seine niedrigen Steuern. Tatsächlich liegt der Steuersatz bei 35% auf Malta und ist damit auf den ersten Blick kein günstiger Standort für Unternehmen. Erst dank Rückerstattung an die Aktionäre ist unterm Strich die Steuerlast geringer. Das System, das die Rückerstattung nennt sich „Malta Taxation Refund System“.
Malta Taxation Refund System
Grundsätzlich zahlt ein Unternehmen in Malta 35% Steuern auf Handelsgewinne. Wenn der Unternehmer unter den Non Dom Status fällt, kann er von der sogenannten 6/7-Regel profitieren.
Wichtig: Nicht jeder fällt automatisch in diese Regel – so hängt die Höhe der Steuerrückerstattung von der Art des Einkommens der zugrundeliegenden Gewinne sowie der Anwendung von Doppelbesteuerungserleichterungen ab.
6/7 Regel in Malta
In Malta beträgt die häufigste Steuerrückerstattung 6/7, was zu einer effektiven Nettosteuerbelastung von 5% führt. Dies gilt dann, wenn die erzielten Gewinne Handelscharakter haben. Sind die erzielten Gewinne passiver Natur, wie dies etwa bei Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren der Fall ist, dann erhalten Unternehmer eine Steuer-Rückerstattung von 5/7 – unterliegen also effektiven Steuersatz von 10%.
Dieses System kommt allerdings nur zum Tragen, wenn Sie unter die Kategorie „Non Dom“ fallen oder den Status Resident ohne Domizil haben.
Doch was bedeutet eigentlich dieser sogenannte „Non Dom Status“?
Ausländer, die ihren Lebensmittelpunkt mitsamt ihrem Unternehmen nach Malta umsiedeln, bezeichnet man auch als „Non Domiclied“, kurz Non Doms oder Non Dom.
Diesen Status kann man jedoch nur erwerben, wenn die Eltern des Unternehmers nicht im gleichen Land geboren ist – das ist auch der Grund warum, bei der Gründung einer Limited nach der Geburtsurkunde bzw. nach dem Personalausweis gefragt wird.
Kurzum: der Non Dom Status (non- domiciled) ist ein geschaffener Steuerstatus für Ausländer, der mit gewissen (steuerlichen) Vorzügen verbunden ist.
Der Non Dom Status ist deswegen so beliebt, weil er Unternehmer Steuervorteile bietet: So zahlen auf Malta lebende Personen lediglich 0% Kapitalsteuer.
Um den Non Dom Status zu erreichen, muss das Unternehmen in Deutschland abgemeldet sein und der Lebensmittelpunkt nach Malta verlegt werden und eine Limited gegründet werden.
Beteiligte Holding
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit der vollständigen Befreiung der Steuern. Dies ist etwa der Fall, wenn ein Unternehmen, das Dividenden aus einer Investition erhält, als Beteiligung gilt.
Maltas Amtssprache ist Englisch
Aus meiner Erfahrung kann die Sprachbarriere eine Auswanderung deutlich erschweren. Umso schöner, dass Malta Englisch als Amtssprache hat. Alle Malteser sprechen fließend englisch – ebenso können Sie die behördlichen Dokumente in Englisch erhalten und ausfüllen. Dies hat einen erheblichen Vorteil gegenüber bspw. Portugal – wo Sie, wenn Sie der portugiesischen Sprache nicht mächtig sind, immer auf Übersetzer angewiesen sind.
Nähe zu Europa
Malta liegt in Europa und ist damit nicht weit von bspw. Deutschland entfernt. Innerhalb weniger Flugstunden ist man dank der guten Fluganbindung schnell im Heimatland. Außerdem ist Malta Mitgliedsstaat der Schengen-Raums, sodass Sie keinen Reisebeschränkungen zwischen Malta und Ländern dieser Zone unterliegen.
Mediterraner Lebensstil
Das Land Malta lockt nicht nur viele Touristen mit seinen über 300 Sonnentagen, auch Unternehmer schätzen den lockeren, freien Lebensstil auf Malta und verlegen Ihre Geschäftsmeeting gerne mal in ein kleines Kaffee direkt am Meer. Wenn Sie mehr über die Schönheit Maltas lesen möchten, empfehle ich Ihnen diesen Artikel hier.
Weitere Vorteile
Neben der genannten 6/7 Regel, gibt es zig weitere Steuervergünstigungen, die je nach Struktur des Unternehmens zum Tragen kommen können und die ich gerne mit Ihnen und meinem Team im Einzelfall evaluieren kann.
Es besteht auch die Möglichkeit, eine Steuereinheit in Malta zu gründen, wodurch die maltesische Unternehmensgruppe konsolidiert werden kann und somit der effektive Nettosteuersatz von 5% im Gegensatz zum oben erwähnten Rückerstattungssystem sofort gezahlt werden kann, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Wichtige Anmerkung
Sie werden sicherlich im Internet einige andere Quellen zu Rate ziehen und immer mal wieder von den sogenannten „günstigen Gründungskosten“ hören. Bitte lassen Sie sich dadurch nicht locken. Ja, sie haben Recht, die Gründung als solche ist günstiger als bspw. in Deutschland. Dennoch gehören zu einer Gründung einer Limited weit mehr dazu als die eigentlichen Gründungskosten. Bei DWP – Dr. Werner & Partner, bei der ich als CEO tätig bin, entstehen die eigentlichen Kosten bei der steuer-rechtlichen Beratung Ihres Unternehmens. Nicht jedes Unternehmen ist gleich, daher suchen mein Team und ich die bestmöglichen Lösungen, Ihnen ein gutes Setting auf Malta aufzubauen. Ebenso können falsch aufgebaute Settings im Nachgang teuer werden. Bei einer Firmengründung in Malta sind weitere Punkte, wie etwa die Eröffnung eines Geschäftskonto zu beachten. Die Anforderungen der Banken sind relativ hoch aufgrund der Anti-Geldwäsche Richtlinien.
Grundsätzliches zur Firmengründung in Malta
Erfahren Sie in diesem Kapitel, wer alles eine Gesellschaft gründen kann, wie lange eine solche Gründung dauert, welche Voraussetzungen für eine Firmengründung erfüllt sein müssen, welche Unternehmensformen auf Malta existieren.
Wer kann alles eine Gesellschaft in Malta gründen?
Grundsätzlich kann eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung von den Gesellschaftern oder ihren Bevollmächtigten eingetragen werden. Dazu wird im Regelfall eine örtliche Anwalts-, Buchhalter- oder Beraterfirma mit der Erledigung aller notwendigen Formalitäten hinzugezogen. Die Zeichner können natürliche oder juristische Personen sein. Die Aktien einer Gesellschaft können auch von einem Treuhänder gehalten werden, der nach maltesischem Recht ordnungsgemäß bevollmächtigt ist.
Wie lange dauert die Gründung einer Gesellschaft in Malta?
Die Dauer bis zur Gründung einer Gesellschaft ist von der Art der zu gründenden Gesellschaft sowie der Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen und Unterlagen abhängig. Was jedoch gesagt werden kann: Sobald dem Registerbeamten alle Informationen vorliegen, dauert das Verfahren nicht länger als 24 Stunden.
Registrierter Sitz in Malta
Eine Gesellschaft in Malta muss logischerweise auch einen eingetragenen Firmensitz haben. Dieser kann laut der MFSA (Malta Financial Services Authority – maltesische Finanzaufsicht) ein Büro in einer Kanzlei, eines Buchhalters, oder eines anderen Anbieters sein. Jede Änderung des Firmensitzes, muss dem Registrator mitgeteilt werden.
Voraussetzung
Nicht alle Unternehmen sind gleichermaßen für eine Malta Limited geeignet – gewisse Kriterien müssen dafür erfüllt sein. So zum Beispiel muss die Firma im Besitz von Teilhabern aus dem Ausland oder einer Holding sein. Ebenso genügt keine Briefkastenfirma! Die in Malta geltenden Rechte sollten eingehalten werden. Darüber hinaus sollten Sie sich mit Themen wie Wertschöpfung und Substanz beschäftigen. Wenn Sie bspw. auf Malta Steuern zahlen wollen und aus Deutschland arbeiten möchten – dann geht das zu 99,99% der Fälle nicht auf, da die Wertschöpfung in Deutschland stattfindet und damit Deutschland Anspruch auf die Steuern hat. In jedem Fall sollten Sie sich über Fallstricke während der Gründung und auch in den laufenden Geschäftstätigkeiten beraten lassen.
Sie können dafür auch gerne das kostenlose Beratungsgespräch nutzen. Suchen Sie sich einfach einen Termin aus und mein Team und ich werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.
Die unterschiedlichen Unternehmensformen in Malta
Bevor Sie eine Firma gründen, sollten Sie sich eines der vier verschiedenen Formen von Unternehmen Konstrukt wählen.
Malta Limited
Die Malta Limited (Limited Liability Company) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und kommt am häufigsten in Malta vor. Die Gesellschaft ist gemäß dem Companies Act rechtsgültig, wenn ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen und von mindestens zwei Personen unterzeichnet wurde und eine Bescheinigung über die Eintragung durch den Registrar of Companies ausgestellt wird.
Die Limited kann den Status einer öffentlichen oder privaten Gesellschaft haben:
- Privatgesellschaft:
- Eine Privatgesellschafts ist eine Gesellschaft
- die die Anzahl der Mitglieder auf fünfzig begrenzt,
- das Recht auf Übertragung der Aktien einschränken muss und
- verbietet jede Einladung an die Öffentlichkeit zur Zeichnung von Aktien oder Schuldverschreibungen der Gesellschaft
- das Mindeststammkapital beträgt 1.164,69 EUR und das genehmigte Stammkapital muss von mindestens zwei Personen gezeichnet werden (entspricht das genehmigte Grundkapital den gesetzlichen Mindestbetrag, so muss der in der Gründungsurkunde gezeichnet werden; übersteigt es den Betrag, so muss mindestens der Mindestbetrag in der Gründungsurkunde angegeben werden); es muss mindestens 20% des Nennwerts bei der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags eingezahlt werden
- Öffentliche Gesellschaft:
- Eine öffentliche Gesellschaft ist eine Gesellschaft, die sich nicht als private Gesellschaft qualifiziert. Sie kann der Öffentlichkeit Aktien oder Schuldverschreibungen anbieten, aber darf keine Form der Aktien oder Schuldverschreibungen ausgeben. Ausnahme: wenn die Gesellschaft registriert ist und die Ausgabe von einem Prospekt begleitet wird.
- Eine Privatgesellschafts ist eine Gesellschaft
Offene Handelsgesellschaften
Offene Handelsgesellschaften (General Partnership) eignen sich am besten für mittlere bis kleine Unternehmen und können:
- eine Partnerschaft zwischen zwei oder mehreren Partnern, von denen einer entweder eine natürliche oder eine juristische Person sein muss – dies nennt sich dann En Nom Collectif
- Wenn Mitglieder der Partnerschaft eine beschränkte Haftung für das Unternehmen haben, ist es eine Kommanditgesellschaft, auch genannt als En Commandite
Single Proprietorship
Single Proprietorship oder Single Member Company – ist ein Unternehmen, das sich im Besitz einer einzigen Person befindet. Dies kann entweder zum Zeitpunkt der Gründung oder durch den Erwerb aller Anteile durch eine einzige Person geschehen.
Überseegesellschaften, beschreiben eine juristische Person, die außerhalb Maltas gegründet oder eingetragen wurde.
Fehler vermeiden bei der Gründung einer Malta Limited.
Firmengründung Malta – Schritt-für-Schritt Erklärung
In diesem Kapitel erfahren Sie Schritt für Schritt wie Sie eine Firma in Malta gründen können. Insbesondere die geforderten Dokumente werden hier aufgelistet.
Schritt 1: Wählen Sie Ihre Gesellschaftsform
Zunächst einmal müssen Sie sich zwischen einer der oben genannten Gesellschaftsformen entscheiden.Schritt 2: Wählen Sie Ihren Firmennamen
Im nächsten Schritt sollen Sie sich einen Namen für Ihre Firma wählen. Bei der Namenswahl ist darauf zu achten, dass der Name keine Kopie eines bestehenden Firmennamens sein darf und keine Wörter enthalten, die als anstößig empfunden werden. Weiterhin darf der Firmenname die Kunden nicht in die Irre führen und in manchen Fällen müssen Sie nachwiesen, dass Sie bestimmte Wörter verwenden dürfen wie bspw. Versicherung, Bank, Blockchain. Übrigens empfiehlt es sich den eingetragenen Namen schützen zu lassen.Schritt 3: Dokumente für das Handelsregister vorbereiten
Wenn Sie eine Unternehmensform ausgewählt haben, sollten Sie die Dokumente, die Sie beim Handelsregister benötigen, vorbereiten.-
Gründungsurkunde
- ob die Gesellschaft eine Aktiengesellschaft oder eine Gesellschaft des Privatrechts ist;
- den Namen und den Wohnsitz eines jeden Unterzeichners der Satzung;
- die Firma der Gesellschaft;
- der eingetragene Sitz der Gesellschaft in Malta;
- den Gegenstand des Unternehmens;
- die Höhe des Grundkapitals, mit dem die Gesellschaft eingetragen werden soll (auch genannt als genehmigtes Kapital), die Einteilung des Kapitals in Aktien mit einem festen Betrag, die Zahl der von jedem Zeichner gezeichneten Aktien und der auf jede Aktie eingezahlte Betrag sowie, wenn das Grundkapital in verschiedene Aktiengattungen eingeteilt ist, die mit den Anteilen der einzelnen Gattungen verbundenen Rechte;
- die Anzahl der Geschäftsführer, den Namen und den Wohnsitz der ersten Geschäftsführer (wenn einer der Vorstände eine juristische Person ist, den Namen und den eingetragenen Sitz oder den Hauptsitz der juristischen Person;
- die Art und Weise, in der die Vertretung der Gesellschaft ausgeübt werden soll und der Name der ersten Person oder Personen, die mit dieser Vertretung betraut sind
- den Namen und den Wohnsitz des oder der ersten Sekretäre der Gesellschaft;
- den gegebenenfalls für die Dauer der Gesellschaft festgesetzten Zeitraum;
- in Bezug auf jeden Aktionär, jedes Verwaltungsratsmitglied und jeden Gesellschaftssekretär die Nummer eines amtlichen Ausweises angegeben werden.
- den Gesamtbetrag oder einen Voranschlag aller Kosten, die von der Gesellschaft zu zahlen sind oder die aufgrund der Gründung der Gesellschaft bis zur Erteilung der Genehmigung zur Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit anfallen;
- alle Kosten für die Geschäfte, die zur Erteilung der Zulassung geführt haben bzw. zur Zulassung führen;
- eine Beschreibung aller besonderen Vorteile, die der Gesellschaft vor dem Zeitpunkt der Zulassung zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit denjenigen gewährt worden sind, die sich an der Gründung an der Gründung der Gesellschaft oder an den Vorgängen, die zur Erteilung der Genehmigung geführt haben, beteiligt war.
- Das Mindestaktienkapital liegt bei 46.587,47 EUR (es muss mindestens 25% des Nennwerts jedes gezeichneten Anteils bei der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags eingezahlt werden)
2. Satzung
Dem Gesellschaftsvertrag kann eine Satzung beigefügt werden. Die Satzung ist ein Dokument, das die internen Regeln der Gesellschaft festlegt. Wird die Satzung nicht eingetragen, so wird davon ausgegangen, dass die Mustersatzung, die im ersten Anhang zum Companies Act zu finden ist, übernommen wurde. Die Gründungsurkunde und die Satzung, falls vorhanden, müssen dem Registrator der Gesellschaften vorgelegt werden. Dieser nimmt, nachdem er sich vergewissert hat, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, die Eintragung vor. Eine Gesellschaft entsteht mit dem Datum der Eintragung. Wenn Sie eine neue Gesellschaft anmelden und einer der Anteilseigner eine juristische Person ist, muss außerdem ein zusätzliches Dokument, das so genannte Formular BO1, beigefügt werden. Dieses enthält Informationen über die Identifizierung der wirtschaftlichen Eigentümer des Unternehmens.Schritt 4: Nachweis über das eingezahlte Stammkapital
Der Gesellschaftsvertrag sowie die Satzung werden zur Eintragung an den Registrator der Gesellschaft(en) weitergeleitet. Diese sollten Sie mit allen relevanten Unterlagen wie bspw. Ihre beglaubigten Kopien von Ausweisdokumenten, Referenzen und Erklärungen von Treuhänder weiterleiten. Ein Nachweis über das eingezahlte Stammkapital in Form einer Bankeinzahlungsbestätigung sollte ebenfalls vorgelegt werden. Nach der Eintragung erhalten Sie von dem Registerbeamten eine Bescheinigung über die Eintragung, aus der hervorgeht, dass die Unternehmen offiziell registriert wurde.Schritt 5: Registrierung
Die Gebühren, die an den Registrar of Companies für die Eintragung eines Unternehmens zu zahlen sind, werden nach dem genehmigten Grundkapital Ihrer Gesellschaft berechnet, wie in der Tabelle unten angegeben. Die Eintragung kann entweder in Papierform oder in elektronischer Form erfolgen und die Gebühren sind entsprechend unterschiedlich: Übrigens: Wenn Sie später Ihr genehmigtes Aktienkapital erhöhen, wird die Differenz der Eintragungsgebühren erhoben werden.Schritt 6: Bescheinigung der Eintragung
Nachdem Sie alle Unterlagen abgegeben haben und vom Registerbeamten genehmigt wurden, erhalten Sie eine Eintragungsbescheinigung, der Nachweis, dass Ihr Unternehmen gegründet wurde. Ab Erhalt der Bescheinigung können Sie Geschäfte tätigen.Schritt 7: Registrierung für die Mehrwertsteuer in Malta
Nachdem Sie Registrierungsbescheinigung erhalten haben, müssen Sie Ihr Unternehmen für die Zahlung der Mehrwertsteuer registrieren. In Malta beträgt die Mehrwertsteuer 18%. Zur Registrierung der Mehrwertsteuer benötigen Sie folgende Dokumente:- Antragsformular, das über einen registrierten Anwalt zusammen mit einem Genehmigungsschreiben eingereicht wird;
- Ein Ausweis des Rechtsanwalts oder des gesetzlichen Vertreters des Unternehmens.
- Selbstregistrierung als rechtlicher Geschäftsführer eines Unternehmens über eID;
- Selbstregistrierung unter Verwendung eines gültigen Personalausweises (falls vorhanden) und Dokumentennummern.
Schritt 8: Jährliche Verpflichtungen
Jedes in Malta ansässige Unternehmen muss einen Jahresbericht in der vorgeschriebenen Form zum Jahrestag der Eintragung erstellen. Der Bericht muss beim Registrator der Gesellschaft innerhalb von 42 Tagen nach dem Datum, an dem der Jahresabschluss erstellt wurde, eingereicht werden. Abhängig von dem genehmigten Kapital muss eine Zahlung zwischen 100 Euro und 1400 Euro zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden. Zusätzlich müssen Sie eine Kopie des Jahresabschlusses einreichen, der mit einer Kopie des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers und des Berichts der Geschäftsführung beizufügen ist. In Malta ist eine Wirtschaftsprüfung (Audit) obligatorisch. Der Jahresabschluss muss innerhalb von 10 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres mit einer Nachfrist von 42 Tagen eingereicht werden. Je nach Größe des Unternehmens ändert sich die Form der vorzulegenden Jahresabschlüssen. Der Jahresbericht sollte folgende Informationen erhalten:- Name des Unternehmens
- Eingetragene Adresse
- Das Aktienkapital und seine Einzelheiten, wie z. B. der Prozentsatz, der eingezahlt ist;
- Angaben zu allen Aktionären, Direktoren, Sekretären und Gesellschaftsorganen
- Für die Einreichung des Jahresberichts ist eine Gebühr an das maltesische Unternehmensregister zu entrichten, die von der Höhe des Aktienkapitals des Unternehmens abhängt
Änderung in Ihrem Unternehmen
Änderung innerhalb des Unternehmens (neuer Geschäftsführer, neue Adresse) müssen dem Registerführer unverzüglich mitgeteilt werden.- Erhöhung des Aktienkapitals – Formular H
- Änderungen bei den Direktoren, Sekretären oder der Vertretung des Unternehmens – Formular K
- Änderung des eingetragenen Sitzes eines Unternehmens – Formular Q
- Übertragung oder Weitergabe von Anteilen – Formular T
- Und weitere
Firmengründung Malta bei Überseegesellschaften
Innerhalb eines Monats nach der Gründung der Zweigniederlassung bzw. eines Geschäftssitzes in Malta ist die Gesellschaft dazu verpflichtet, dem Registerbeamten folgende Unterlagen einzureichen:- eine beglaubigte Kopie der Gründungsurkunde, der Satzung oder des Gesellschaftsvertrags der ausländischen Gesellschaft oder einer anderen Urkunde, die die Satzung der ausländischen Gesellschaft begründet oder festlegt (und ggf. eine Übersetzung in eine dieser Sprachen, deren Richtigkeit in der vorgeschriebenen Weise beglaubigt ist);
- ein Verzeichnis der Direktoren und gegebenenfalls des Gesellschaftssekretärs oder der mit der Verwaltung der ausländischen Gesellschaft betrauten Personen oder ein Verzeichnis der Personen, die mit der Vertretung der ausländischen Gesellschaft vertraut sind.
- im Falle einer natürlichen Person ihren Namen, ihre übliche Wohnanschrift, ihre Staatsangehörigkeit und Beruf;
- im Falle einer juristischen Person deren eingetragene oder gesellschaftsrechtliche Bezeichnung und eingetragener oder Hauptsitz;
- eine Erklärung, die die folgenden Angaben enthält
- den Namen, unter dem die Zweigniederlassung oder der Geschäftssitz ihre Tätigkeit ausübt
- die Anschrift der von der ausländischen Gesellschaft in Malta errichteten Zweigniederlassung oder des Geschäftssitzes (bei mehr als einer Zweigniederlassung ist die Anschrift der Hauptniederlassung oder des Hauptgeschäftssitzes anzugeben)
- die Tätigkeiten, die von der in Malta niedergelassenen Zweigniederlassung oder dem dortigen Geschäftssitz ausgeübt werden sollen
- die Namen und Anschriften einer oder mehrerer in Malta ansässiger Personen, die befugt sind, die ausländische Gesellschaft bei den Tätigkeiten der in Malta Niederlassung in Malta zu vertreten
- den Umfang der Befugnisse der Person, einschließlich der Angabe, ob diese Person befugt ist, allein oder gemeinsam mit anderen zu handeln
- sofern nicht durch die Gründungsurkunde oder Satzung offengelegt, eine Erklärung, die
- die Angaben über die Rechtsform der ausländischen Gesellschaft und
- die Identität des Registers, in dem die ausländische Gesellschaft eingetragen ist und
- die Nummer, unter der sie eingetragen ist
Fortführung eines ausländischen Unternehmens in Malta
Neben der Neugründung eines Unternehmens, haben Sie natürlich auch die Möglichkeit eine ausländische Gesellschaft in Malta fortzuführen oder auch eine in Malta gegründete Gesellschaft fortzuführen. Auf erstes werde ich im nachfolgenden Teil näher eingehen. Eine Gesellschaft, die im Ausland gegründet und eingetragen wurde und die in ihrer Art einer Gesellschaft nach dem maltesischen Recht ähnlich ist, kann beim Registrator als fortbestehend in Malta registriert werden „Registar of Companies“ – sofern die Gesetze des ausländischen Staates dies zulassen und die Gesellschaft dazu berechtigt ist. Dazu werden folgende Dokumente benötig:- der Beschluss oder ein gleichwertiges Dokument Ihrer ausländischen Gesellschaft, mit dem diese ermächtigt wird zur Eintragung der Fortführung der Gesellschaft in Malta und ggf. eine beglaubigte Übersetzung in die englische Sprache;
- eine Kopie der geänderten Gründungsurkunde der ausländischen Gesellschaft;
- eine von der zuständigen ausländischen Behörde ausgestellte Unbedenklichkeitsbescheinigung für die ausländische Gesellschaft;
- eine von mindestens zwei Geschäftsführern der ausländischen Gesellschaft unterzeichnete Erklärung, die Folgendes bestätigt
- den Namen der ausländischen Gesellschaft und den Namen, unter dem sie fortgeführt werden soll;
- die Rechtsordnung, unter der sie gegründet wurde;
- das Datum der Gründung;
- die Entscheidung, die ausländische Gesellschaft als fortbestehend in Malta registrieren zu lassen;
- die förmliche Mitteilung Ihrer ausländischen Gesellschaft, dass sie Ihre Tätigkeit in Malta fortsetzen will sowie ein Nachweis über diese Mitteilung, dass gegen die ausländische Gesellschaft kein Verfahren wegen Verstoßes gegen die Gesetze des Landes;
- eine von mindestens zwei Geschäftsführern der Gesellschaft unterzeichnete Erklärung, in der die Zahlungsfähigkeit der ausländischen Gesellschaft bestätigt wird;
- eine Liste der Direktoren der ausländischen Gesellschaft sowie ggf. des Gesellschaftssekretärs oder der Personen, die mit der Verwaltung oder der Vertretung der ausländischen Gesellschaft betraut sind;
- alle anderen Beweise oder Informationen, die der Registrator verlangen kann;
Fehler vermeiden bei der Gründung einer Malta Limited.
Firmengründung in Malta
Wie Sie sehen, eine Firmengründung in Malta ist mit viele Dokumenten und Entscheidungen verbunden – am Besten wenden Sie sich an ein Experten-Team, dass Sie bei Ihrem Vorhaben unterstützt.
Sie sehen, eine Firmengründung in Malta muss mit einem Haufen von Dokumenten begleitet werden. Mein Team und ich sind mit den Dokumenten bestens vertraut und können Sie bei der Beschaffung der Dokumente sowie der Einreichung unterstützten. Wir beraten Sie gerne hinsichtlich der steuerlichen Konsequenzen eines Umzuges nach Malta. Auch beantworten wir Ihnen gerne Ihre Standortfragen wie Marktzugang, verfügbares Fachpersonal, Förderungen etc.
Wir können Ihnen zudem Immobilienmakler an die Hand geben, die Ihnen bei der Suche nach passenden Immobilien behilflich sind. Wir unterstützen Sie bis von den Behördengängen, über die Einreichung aller Dokumente für die Gründung der Gesellschaft, bis hin zur Eröffnung Ihrer Bankkonten und können sie steuerlich und administrativ betreuen und beraten. Auch helfen wir Ihnen bei der steuereffizienten Strukturierung bzw. Umstrukturierung von Vermögen über Auslandsgesellschaften, Holding-Gesellschaften und Trusts.