Nach Malta zu ziehen, bringt viele Vorteile mit sich. Unabhängig vom Auswanderungsgrund, sei es im Rahmen einer Relocation für eine Malta Limited oder um das Global Residence Programme zu nutzen, sind es steuerliche Vorteile, die hier am bedeutendsten sind. Wer seinen Wohnsitz nach Malta verlagert, der muss sich auch Gedanken um die Zukunft machen. Ein wesentliches Element hierbei ist die Rentenfrage. Glücklicherweise ist das Rentensystem in Malta recht einfach konzipiert. Wie genau, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Rentenbeitrag in Malta Teil des Social Security Beitrags
In Deutschland ist die Regel, dass Sozialabgaben zur Hälfte vom Arbeitnehmer und zur anderen Hälfte vom Arbeitsgeber getragen werden. Dies ist in Malta nicht anders, mit dem Unterschied jedoch, dass die Beträge auf Wochenbasis berechnet werden. Der Beitrag der in Malta geleistet werden muss, der Social Security Beitrag, umfasst neben den klassischen Sozialabgaben wie Rente auch das Gesundheitssystem. Eine Krankenkasse wie in Deutschland ist in Malta nämlich nicht nötig, da die Kosten vom Staat getragen werden. Der Social Security Beitrag beträgt 10% des wöchentlichen Gehalts, maximal jedoch 83,66€ pro Woche.
Höchstsatz der Rente in Malta bei 1208€ monatlich
Wenn es darum geht, die Höhe der Rente zu berechnen, orientiert sich der maltesische Staat am letzten Gehalt des Rentners. Die Rente beträgt dann 2/3 dieses Gehalts, jedoch ist dieser Betrag nicht nach oben geöffnet, sondern gedeckelt: Die maximale Rente beträgt 1208,33€. Angesichts der vergleichsweise geringen Sozialabgaben ist eine Deckelung auch zwingend notwendig. Zum Vergleich: Die theoretische Höchstrente betrug 2013 in Deutschland 2200 Euro. Diese erhielte man, wenn man 45 Jahre ununterbrochen den Rentenhöchstsatz eingezahlt hätte. Dies haben natürlich die wenigsten erreicht.
Egal weswegen Sie sich dafür entschieden haben, nach Malta auszuwandern – ein gewisses Maß an Voraussicht ist immer gut und wichtig. Wer im Rentenalter noch in Malta leben will, für den ist das Thema Rente sicherlich relevant. An dieser Stelle sei auch noch gesagt, dass auf Grund Maltas EU-Mitgliedschaft im EU-Ausland getätigte Rentenbeiträge ebenfalls zur Rentenberechnung hinzugezogen werden.
2 Antworten
Hallo Herr Sauer, wir werden in Malta angestellt und zahlen die Sozialbeiträge.
Arbeitsort ist aber Hurghada.
Was ist mit der Rente in Deutschland?
Läuft das weiter oder bekommt man von Malta die Differenz?
Bleibt die Krankenversicherung später erhalten?
Gruss
D. Wesp
Hallo Herr Wesp,
Sozialabgaben werden im Allgemeinen an Ihrem Erstwohnsitz abgeführt, falls Sie mehr als 183 Tage in Hurghada sich aufhalten sollten Sie eine lokale Beratung einholen und prüfen, ob Sie vielleicht ungewollt an Ägypten das Recht übertragen haben Ihre Einkommenssteuer zu bekommen, Ihre Sozialabgaben in Malta resultieren in eine kleine maltesische Rente neben Ihrer deutschen, durch Ihr Angestelltenverhältnis sollten Sie so lange dieses besteht theoretisch ein EU-Krankenkärtchen haben, ich tippe mal Sie haben sich zusätzlich international abgesichert für Ihren Aufenthalt in Ägypten, bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne bei uns.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Philipp Sauerborn