Über den Lauf der letzten Monate und Jahre hat Malta als Standort zum Leben und Arbeiten an Beliebtheit gewonnen. Wir betreuen mehr und mehr Mandanten, die nach Malta ziehen und hier eine maltesische Gesellschaft etablieren, was uns außerordentlich freut. Die Motivationen nach Malta zu kommen sind vielfältig, aber sicherlich sind steuerliche Aspekte wichtig, wie bei jeder Auswanderung. Schließlich kann man, richtig aufgestellt, von gewissen Vorteilen profitieren.
Non Dom Status und Remittance Basis wichtige Aspekte in Malta
Oftmals – während der vergangenen Gespräche, vor Ort oder am Telefon – wurden dabei Methoden auf den Tisch gebracht, die steuerrechtlich abenteuerlich, wenn nicht sogar illegal sind, in jedem Falle aber nicht mehr zeitgemäß. Dabei spielen vor allem bei denen, die nach Malta ziehen, der “Non Dom Status” und die “Remittance Basis” eine große Rolle, sowie Fehlinterpretationen der Möglichkeiten des nationalen und internationalen Steuerrechts.
Definition von Income in Malta wichtig
Der Non Dom Status und die Remittance Basis hören sich erstmal super an: Keine Steuern auf das Geld, was ich nicht nach Malta überweise. Eigentlich ist es nicht möglich, das überhaupt in deutscher Sprache zur formulieren, da eine wichtige Diversifikation in der maltesischen Interpretation des Wortes INCOME liegt. Im maltesischen Steuerrecht heißt es nämlich “shall only be taxable on income received in / remitted to Malta, and on any income arising in Malta;”
Die gängigsten Ableitungen bzw. Mythen daraus möchte ich über die kommenden Wochen entzaubern.
Mythos 1: Der Privatier in Malta
Mit einem prall gefüllten Investmentkonto außerhalb Maltas, zum Beipsiel in UK oder Offshore, überweist ein Privatier seine Kursgewinne nicht auf sein heimisches Privatkonto in Malta. (Das kann zwar in Ausnahmefällen funktionieren, nämlich dann, wenn das Investment kein Teil eines “Investment Portfolios” ist, sondern zum Beispiel 50% von Anteilen einer Company, die der Privatier mit aufgebaut hat und die er seit 5 Jahren hält. In den meisten Fällen handelt es sich aber um einen Broker Account, mit dem der Privatier in gewisser Regelmäßigkeit kauft und verkauft, der Markt beobachtet und analysiert, ein und aussteigt usw.) Damit ist der Privatier, wahrscheinlich ohne es zu wissen, eine “gewerbliche Vermögensverwaltung”. Damit wird das Einkommen, also das “Income”, als „in Malta erwirtschaftet” betrachtet, also „arising in Malta”. Ob das Geld physikalisch nach Malta geflossen ist oder nicht, spielt keine Rolle mehr, weil davon ausgegangen wird, dass es ohnehin schon “hier” ist, weil es in Malta erwirtschaftet wurde. Der Privatier hätte also ein Gewerbe anmelden müssen und in Malta Steuern bezahlen müssen. Entweder als Einzelfirma, welche mit bis zu 35% besteuert wird oder als LTD Company in Malta. Steuerlich gesehen ist die LTD in der üblichen Konstellation wesentlich günstiger als die Einzelfirma, wobei Kosten/Nutzen Faktor analysiert werden muss. Eine Firmenkonstellation mit Buchhaltung usw. verursacht natürlich wesentlich mehr Kosten und auch mehr geistigen Aufwand als eine Einzelfirma. Dass eine solche gewerbliche Vermögensverwaltung vorliegt steht aber fest. Das maltesische Steuerrecht nutzt zur Definierung und Herleitung einer solchen Gewerblichkeit das Konzept der “Badges of Trade”. Das sind “Merkmale” bzw. “Anhefter”, welche durch die Art und Weise, wie eine Person ihr Geld verdient, an dieser Person “heften” oder “kleben”. Wenn man eine oder mehrere dieser Merkmale erfüllt, kann man von Gewerblichkeit ausgehen. Anbei ein Link dazu der ACCA (Association of Chartered Certified Accountant)
CRS lässt Austausch von Finanzdaten auch in Malta zu
Diese Regel ist nicht neu, und es wird einige solcher “gewerblicher” Privatiers geben, die aktuell nichts dergleichen angemeldet haben. Gut möglich, dass diese bisher auch unbehelligt geblieben sind. Das mag unter anderem daran liegen, dass das maltesische Finanzamt davon bisher noch nicht wusste und es zu wenige Ressourcen gab, um dem effektiv nachzugehen. Jedoch Achtung: Im Zuge des automatischen Informationsaustausches CRS erhalten auch die maltesischen Finanzbehörden zu allen Konten, inklusive Investment- oder Brokerkonten, die Daten frei Haus. Es gilt als wahrscheinlich, dass dem dann auch nachgegangen wird. Zweitens tauschen Staaten durch CRS alle Daten auch untereinander aus. Und entsprechend kann ich mir gut vorstellen, dass ausländische Finanzämter (die mehr Kapazität und auch mehr Initiative vorweisen können) die maltesischen Behörden / Kollegen darauf hinweisen werden, dass da ein Steuerzahler Maltas offensichtlich gewerblich tätig sein muss, aber es keine korrespondierende Behandlung und Besteuerung seitens der maltesischen Finanzämter gibt.
Vermögensverwaltung sollte mit Firma in Malta angemeldet sein
Wenn man also Weiß, dass man unter die Definition einer gewerblichen Vermögensverwaltung fällt, dann sollte man lieber gleich eine Firma gründen und von den günstigen effektiven Steuersätzen profitieren. Es wird, richtig aufgebaut, sicherlich weniger als der Höchststeuersatz auf Malta, den man als Einzelfirma in Malta bezahlen müsste. Rückwirkend geht das nämlich leider nicht. Übrigens ist wird dieses Prinzip genauso in UK, IRL und der CH angewandt.
Gerne beraten wir Sie weiterführend zur Thematik bzw. zum Setup einer Malta Company mit Wohnsitz auf Malta.