Malta Limited Gründung bei der Kanzlei Dr. Werner & Partner

von Philipp M. Sauerborn

Wir von der Kanzlei Dr. Werner & Partner haben uns darauf spezialisiert, die Gründung von Malta Limiteds durchzuführen. In vielen Fällen stellt die Neuaufstellung eines Unternehmens in Malta einen gewaltigen Schritt für ausländische Unternehmer dar, da – sofern man nicht auf Malta lebt – die Internationalisierung des Unternehmens viele Handlungen nicht direkt greifbar machen. Daher ist es wichtig, einen vertrauenswürdigen Partner vor Ort zu haben, der sich mit der Materie auskennt und stets zur Verfügung steht. Ich persönlich bin der Meinung, dass eine Lösung, bei der alles aus einer Hand kommt, die wohl unkomplizierteste und zuverlässigste ist.

Anträge bei der Gründung auf Englisch – kompetente Beratung empfohlen

Wer ein Unternehmen im Ausland gründen will, der steht auf diesem Weg gleich mehreren Hindernissen gegenüber. Zunächst wäre da die wohl banalste Herausforderung zu meistern: Die Sprache. Zwar spricht man in Malta von Amtswegen her Englisch, dennoch kommt es nicht selten vor, dass Gründer sich bei uns melden, weil Sie die in englischer Sprache verfassten Anträge nicht verstehen. Natürlich springen wir dann gleich ein, da bei einer bedeutenden Sache wie einer Unternehmensgründung nichts schief laufen sollte, empfehlen wir, eine Gründung wirklich nur dann selbst durchzuführen, wenn man mit der Materie vertraut ist.

Steuerklärungen müssen für 6/7 Erstattung in Malta absolut korrekt sein

Ein Punkt bei dem Korrektheit von noch größerer Bedeutung ist, ist die Buchhaltung und die regelmäßig abzugebende Steuererklärung. Wer in Malta mit seinem Unternehmen Steuern sparen möchte, dem dürfen hier keine Fehler unterlaufen. Im schlimmsten Falle kann nämlich passieren, dass Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben von In- und Ausland falsch deklariert werden, und unwissentlich Steuern hinterzogen werden. Und nicht erst seit dem Fall Hoeneß wissen die meisten, dass Steuerhinterziehung weitreichende Konsequenzen nach sich zieht.

Wenn die Kanzlei Dr. Werner & Partner Ihnen bei Angelegenheiten wie der Steuererklärung unter die Arme greift, können Sie sicher sein, dass Sie auf der sicheren Seite stehen. Denn entgegen der weitverbreiteten Meinung ist das Steuern Sparen in Malta keine Steuerhinterziehung, solange die Korrektheit der Angaben gewährt ist und das Unternehmenskonstrukt (Malta Limited oder Malta Holding Modell) ordnungsgemäß aufgebaut ist.

Mandanten, die länger als 12 Monate Mandanten bleiben
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Über Philipp M. Sauerborn

Philipp Maria Sauerborn ist diplomierter Steuerberater und Experte für International Tax & Blockchain. Als CEO der Kanzlei Dr. Werner & Partners in Malta hat er bereits über 3000 Mandanten zu deren persönlicher Steuersituation beraten.

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Disclaimer

Der oben genannte Artikel basiert lediglich auf unabhängigen Recherchen und kann keine Rechtsberatung darstellen. Wenn Sie weitere Informationen erhalten möchten, kontaktieren Sie uns bitte für einen Termin.

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