Philipp Sauerborn

Führende deutsche Kanzlei auf Malta – 2024 Steuern sparen in Malta

von Philipp M. Sauerborn

Are you an entrepreneur, self-employed or freelancer and looking for a way to optimize your taxes? Then you are on the right page.

In fact, along with Cyprus and a few other countries, Malta is the only inner-European country that allows such a tax-saving model.

EU countries with the lowest income taxes

 

Malta is therefore one of the few countries that make it possible to create an EU-compatible and business-friendly environment.

In the following article we would like to give you a brief overview of the following aspects:

  • Short presentation of DWP
  • Benefits Malta
  • The tax savings model explained
  • Why not everyone should incorporate a company in Malta
  • What you should pay attention to when starting a company

Brief introduction of DWP Dr. Werner & Partner and why we are able to give you the right advice.

Unsere Kanzlei existiert nun schon seit mehr als über 10 Jahren. Innerhalb dieser 10 Jahre haben wir uns zu der führenden deutschsprachigen Kanzlei auf Malta etabliert und durften bereits 638 Unternehmen auf Ihren Weg nach Malta begleiten und beraten.

Warum können wir das behaupten? 2021 haben wir die meisten Firmen in Malta angemeldet und begleitet.

DWP führt alle Services, die eine CSP Lizenz benötigen (registered Office, Company Secretary, Directorships etc.), durch Rechtsanwalt Dr. Jörg Werner aus. Dieser ist durch die MFSA vorläufig CSP Class C lizensiert.

Vorteile Malta

In Malta gelten offiziell 35% Körperschaftssteuer – durch eine Erstattung für ausländische Gesellschafter in Höhe von 80% ist es möglich die effektive Steuerzahlung auf 5% zu reduzieren.

Dank Doppelbesteuerungsabkommen ist es also möglich legal in Malta Ihre Unternehmenssteuern zu optimieren. Ob große Konzerne oder erfolgreiche Selbstständige – viele Unternehmen sind bereits auf Malta ansässig und genießen die steuerlichen Vorzüge, die der kleine Inselstaat bietet.

Weniger Steuern bedeutet im Umkehrschluss auch mehr Kapital, um in Wachstum und qualifizierte Mitarbeiter investieren zu können.

Malta bietet darüber hinaus noch einige weitere Vorteile, die wir Ihnen hier auflisten:

Steuern in Malta

Voraussetzungen

Um Maltas Steuervorteilen genießen zu können, müssen Sie Ihren Wohnsitz und/oder gewöhnlichen Aufenthalt in Malta haben und Ihr gesamtes Einkommen und das Ihrer Familie angeben. Haben Sie weder Ihren Wohnsitz noch Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Malta müssen Sie alle Einkommenseinkünfte angeben, die aus Malta stammen oder dorthin fließen.

Für die Gewährleistung der Einhaltung der Steuervorschriften ist eine Prüfung für die Jahresabschlüsse vorgesehen, die von Buchhaltern, Wirtschaftsprüfern und Steuerfachleiten durchgeführt werden können.

Grundsätzliches

Die Besteuerung in Malta ist progressiv. Das heißt, je höher Ihr Einkommen ist, desto höher die zu zahlende Steuer.

Die Steuerzahlung erfolgt

  • entweder über das vorläufige Steuersysten (FFS – Final Settelment System)
  • oder über eine Steuerveranlagung.

Vorläufige Steuer: Die fällige Steuer wird im gleichen Zeitraum erhoben, in dem das Einkommen erzielt wird. Das gilt für Unternehmer und Personen, die ihr Einkommen, aus Handel, Gewerbe oder Beruf erzielen.

Das FSS stellt sicher, dass der korrekte Steuerbetrag abgezogen wird und nimmt Steuerabzüge von den Einkünften vor und gilt daher vor alle, für Arbeitnehmer und Rentner.

Steuern, die durch diese beiden Systeme nicht eingezogen werden, sind bis zum Fälligkeitsdatum der Steuerabrechnung zu zahlen, d.h. bis zum 30. Juni des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem das Einkommen durch die Selbstveranlagung erzielt wurde. Quelle

Steuern in Malta

Die 5% effektive Körperschaftssteuer erhält ein Unternehmen dann, wenn es im Besitz von gebietsfremden oder von gebietsansässigen Einkommen ohne Wohnsitz in Malta ist.

Unternehmen zahlen eine Gewinnsteuer von 35% und der Empfänger erhält 30% bzw. 6/7 zurück, wenn es sich um eine Kapitalgesellschaft handelt, deren wirtschaftlichen Eigentümer nicht sowohl in Malta ansässig sind als auch wohnhaft. Bei Lizenzgebühren kann die Rückerstattung 5/7 also 10% betragen.

Anmerkung:

Sie werden als in Malta ansässig eingestuft, wenn Sie nicht maltesischer Herkunft sind und beabsichtigen, sich für längere Zeit in Malta aufzuhalten, aber nicht beabsichtigen, sich dauerhaft in Malta niederzulassen.

Das lokale Steuersystem in Malta sieht für juristische Personen fünf verschiedene „Konten“ vor, von denen einige steuerliche Vorteile bieten:

  • Endbesteuertes Konto
  • Konto für unbewegliches Vermögen
  • Konto für ausländische Einkünfte
  • Malteisch besteurtes Konto
  • Unversteueres Konto

Programme für Privatpersonen

Global Residence Programme

Für Nicht-EU-Bürger gibt es die Möglichkeit durch eine Mindestinvestition in Immobilien einen besonderen Steuerstatus und eine maltesische Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.

Konkret muss eine Immobilie im Wert von mindestens 275.000 Euro erwerben oder mind. 9.600 Euro pro Jahr Mieten zahlen. Außerdem darf der Antragssteller nicht länger als 183 Tage in einem anderen Land verbringen.

Bei erfolgreicher Antragstellung können Nicht-EU-Bürger Ihren Wohnsitz nach Malta verlegen und auch ohne Visum in jedes andere Land innerhalb der Schengen-Zone reisen. Einzige Einschränkung: Die Mindestaufenthaltsdauer darf nicht länger als 183 Tage pro Jahr sein.

Diese oben genannten Personen mit Einkünften aus Malta und bestimmten erzielten Gewinnen in Malta versteuern. Gewinne aus anderen Quellen außerhalb Maltas, die nicht nach Malta überwiesen werden, werden nicht besteuert. Kapitalerträge werden auch dann nicht besteuert, wenn sie nach Malta überwiesen werden.

Ausländische Einkünfte, die nach Malta überwiesen werden, müssen zu einem Steuersatz von 15% versteuert werden, wobei ein Mindestbetrag von 15.000 Euro pro Jahr zu versteuern ist. Dies gilt für den Antragssteller sowie Ehepartner und unterhaltsberechtigten Personen gemeinsam.

Malta Residence Programme

Auch EU-Bürger können im Rahmen des maltesischen Residenzprogramms durch eine Mindestinvestition in Immobilien in Malta einen Sonderstatus erhalten und eine maltesische Aufenthaltsgenehmigung.

Dafür muss eine Person eine Immobilie von mind. 275.000 Euro erwerben oder mind. 9.600 Euro Miete im Jahr zahlen. Ebenso darf der Antragssteller nicht mehr als 183 Tage in einem anderen Land verbringen.

Dieses Programm sieht einen Steuersatz von 15% vor mit einem Mindestbetrag von 15.000 Euro pro Jahr. Dies gilt ebenso wieder für die Familie des Antragstellers.

Diese oben genannten Personen mit Einkünften aus Malta und bestimmten erzielten Gewinnen werden in Malta versteuert. Gewinne aus anderen Quellen außerhalb Maltas, die nicht nach Malta überwiesen werden, werden nicht besteuert. Kapitalerträge werden auch dann nicht besteuert, wenn sie nach Malta überwiesen werden.

Ausländische Einkünfte, die nach Malta überwiesen werden, müssen zu einem Steuersatz von 15% versteuert werden, wobei ein Mindestbetrag von 15.000 Euro pro Jahr zu versteuern ist. Dies gilt für den Antragssteller sowie Ehepartner und unterhaltsberechtigten Personen gemeinsam.

Programm für Hochqualifizierte Personen

Dieses Programm richtet sich an hochqualifizierte Berufstätige, deren Jahreseinkommen 86.938 (2021) übersteigt und die in Malta auf Vertragsbasis beschäftigt sind.

Diese Regelung gilt nur für EU-Bürger für 5 Jahre und kann maximal zwei Mal verlängert werden – in Summe also maximal 15 Jahre. Für Nicht-EU-Bürger ist die Zeit auf 4 Jahre begrenzt und kann auch zweimal verlängert werden.

Die Vorteile des Programms für hochqualifizierte Personen sind, dass die Einkommenssteuer auf einen Pauschalsatz von 15% festgesetzt wird (anstatt dem derzeitigen Höchstsatz von 35%).

Aus einem Arbeitsvertrag stammendes Einkommen über 5 Millionen Euro für eine Einzelperson, sind keine Steuern zu zahlen.

Retirement Programme – Ruhestandprogramm

Dieses Programm richtet sich an Rentner sowohl aus der EU als auch Nicht-EU.

Um von dem Programm profitieren zu können, muss der/die Rentner/Rentnerin eine Immobilie in Malta als Hauptwohnsitz besitzen oder mieten. Auch hier muss der Mindestwert für eine gekaufte Immobilie wieder 275.000 Euro betragen oder eine Miete von mind. 9.600 Euro jährlich.

Außerdem muss der Antragsteller im Durchschnitt eines 5-Jahres-Zeitraums mindestens 90 Tage pro Kalenderjahr in Malta wohnen. Einzelpersonen dürfen sich in keinem Kalenderjahr, in dem sie das maltesische Ruhestandsprogramm in Anspruch nehmen, länger als 183 Tage in einem anderen Land aufhalten.

Die nach Malta überweisende Rente wird mit dem attraktiven Pauschalsteuersatz von 15% versteuert; der Mindestbetrag liegt bei 7.500 Euro.

In Malt erzielte Einkünfte werden mit 35% versteuert.

Key Employee Initiative

Die „Key Employee Initiative“ richtet sich an Inhabern von Nicht-EU-Personen und gilt für leitende und/oder qualifizierter Fachkräfte in Bezug auf eine bestimmte Tätigkeit.

Nach erfolgreicher Antragstellung erhalten Antragsteller für ein Jahr eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, die jährlich für ein Jahr verlängert werden kann.

Für den Antrag müssen folgende Nachweise erbracht werden

  • Jahresbruttogehalt von mindestens 30.000 Euro pro Jahr
  • Beglaubigte Kopie von Qualifikationsnacheise oder entsprechender Berufserfahrung
  • Erklärung vom Arbeitgeber, dass Antragsteller über Qualifikationen verfügt

Das Einkommen wird nach einem progressiven Steuersatz mit einem Höchstsatz von 35% versteuert. Ausländische Einkünfte, die nicht nach Malta überwiesen werden oder überwiesen werden, werden nicht besteuert.

Die Regelung für qualifizierte Beschäftigung im Bereich Innovation und Kreativität (Qualifying Employment in Innovation & Creativity Scheme)

Die Regelung steht bestimmte Freiberufler, die mehr als 52.000 € pro Jahr verdienen zur Verfügung, die in Malta bei einem qualifizierten Arbeitgeber auf Vertragsbasis beschäftigt sind. Dabei wird nicht zwischen EU- und Nicht-EU unterschieden.

Die Regelung gilt für höchstens 3 Jahre.

Auch hier ist die Einkommenssteuer auf einen Pauschalsatz von 15% festgesetzt (anstelle einer ansteigenden Einkommenssteuer mit einem Höchstsatz von derzeit 35%).

Nomad Residence Permit – Aufenthaltsgenehmigung für Nomaden

Das digitale Nomaden Programm in Malta ermöglich es digitalen Nomaden, ihren „Arbeitsplatz“ in anderen Ländern beizubehalten, während sie in Malta registriert sind. Das Programm gilt für einen Zeitraum zwischen 6 und 12 Monaten.

Bei 12 Monaten erhält der Antragssteller eine Aufenthaltskarte, mit der er oder sie visumfrei durch Schengen-Mitgliedstaaten reisen kann.

Um eine Aufenthaltsgenehmigung als digitaler Nomade zu erhalten, müssen Sie

  • Nachweisen, dass sie unter Einsatz von Telekommunikationstechnologien aus der Ferne arbeiten können.
  • Staatsangehörige eines Drittlandes sein
  • Nachweisen, dass sie in einer der folgenden Kategorien arbeiten:
    • Bei einem im Ausland registrierten Arbeitgeber arbeiten
    • Geschäftstätigkeiten für ein im Ausland registriertes Unternehmen ausüben und Partner/Aktionär dieses Unternehmens sind
    • Freiberufliche oder beratende Dienstleistungen anbieten, hauptsächlich für Kunden, die eine Betriebsstätte im Ausland haben, und über entsprechende Verträge verfügen, die dies belegen
    • Monatliches Einkommen von 2.700 € brutto vor Steuern erzielen

Digitale Nomaden, die eine Genehmigung für die Nomad Residency erhalten haben, müssen keine lokalen Einkommenssteuern auf das Einkommen aus ihrer Arbeit zahlen, das nicht nach Malta überwiesen wird. Sie müssen auch keine lokalen Abrechnungen für die Einkünfte vornehmen, die sie aus dieser Fernarbeit beziehen.

Wenn die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind, kann der Antrag maximal drei Jahre verlängert werden.

Inhaber dieser Aufenthaltsgenehmigung gelten als vorübergehend ansässig, was bedeutet, dass sie, selbst wenn sie sich mehr als 183 Tage in Malta aufhalten, dort nicht steuerlich ansässig werden. Die einzige Voraussetzung ist, dass sie in ihrem Heimatland steuerlich ansässig sind.

Steuern in Malta bei Unternehmen

In Malta gibt es zwei Unterscheidungen von Unternehmen:

  • Unternehmen, die in Malta gegründet sind, gelten sowohl als Malta ansässig als auch gebietsansässig und sind folglich weltweit steuerpflichtig.
  • Ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land als Malta, welches aufgrund von Verwaltung, Geschäftsführung und Kontrolle in Malta ansässig ist, unterliegt der maltesischen Steuer auf in Malta entstandenen Einkünfte und Einkünften, die in Malta erzielt/ nach Malta überwiesen worden sind.

Sie gelten also als nicht in Malta Wohnhaft, wenn Sie eine maltesische operative Gesellschaft und eine maltesische Holding gründen.

Sie gelten als wohnhaft in Malta, wenn eine Holdingstruktur durch eine maltesische operative Gesellschaft und eine maltesische Holding und eine schottische Limited Partnership gründen.

Besteuerung für maltesische Holdinggesellschaften

Holdingsgesellschaften, die in Malta eingetragen sind, können eine Befreiung der Körperschaftssteuer beantragen. Die Unternehmen müssen Einkünfte aus Dividenden oder Kapitalgewinne aus einer Holdinggesellschaft oder aus Erträgen aus der Veräußerung dieser Gesellschaft erhalten. Damit unterliegen die Einkünfte in Malta nicht der Einkommensteuer.

Steuerbefreiung von Beteiligungen

Beteiligungen sind Eigenkapitalanteile, die ein Unternehmen an einem nicht ansässigen Unternehmen hält.

Die Voraussetzung für eine Beteiligung ist vorhanden, wenn:

  • Der Eigentümer mind. 5% der Kapitalanteile des Unternehmens hlt
  • Ein Anteilseigner eines Unternehmens, der die Option hat, den gesamten Rest der Anteile des gebietsfremden Unternehmens zu erwerben
  • Ein Anteilseigner, der ein Vorkaufsrecht für den Erwerb solcher Anteile hat
  • Ein Anteilseigner, der berechtigt ist, einen Sitz im Vorstand einzunehmen oder eine Person als Direktor zu ernennen
  • Ein Anteilseigner mit einer Mindestbeteiligung von € 1.164.000, der diese Beteiligung für einen ununterbrochenen Zeitraum von 183 Tagen hält
  • Ein Anteilseigner für die Fortführung seines eigenen Unternehmens, nicht als Handelsbestand für den Handel

Dividenden, die aus einer Beteiligung an einem in der EU ansässigen Unternehmen stammen, in Malta in allen Fällen von der Steuer befreit.

Dividenden, die aus einer Beteiligung an einem nicht in der EU ansässigen Unternehmen stammen, sind von der Steuer befreit, wenn

  • Die Nicht-EU Gesellschaft einer ausländischen Steuer von mindestens 15 % unterliegt
  • Die ausländische Gesellschaft nicht mehr als 50 % ihrer Einkünfte aus passiven Zinsen und Lizenzgebühren bezieht.
  • Bei den Anteilen an der gebietsfremden Gesellschaft es sich nicht um eine Portfolioinvestition handelt sowie die passiven Zinsen oder Lizenzgebühren zu einem Satz von mindestens 5 % besteuert wurden.

Wenn die Mutter-Tochter-Richtlinie zur Beseitigung der Quellensteuer angewandt wurde, müssen zusätzliche Bedingungen erfüllt werden.

Steuerrückerstattung in Malta

Offiziell gelten in Malta 35% Körperschaftssteuer, die durch eine Erstattung jedoch auf 5% gesenkt werden können. Die Aktionäre haben je nach Art und Quelle des Einkommen Anspruch auf eine Rückerstattung der von der ausschüttenden Gesellschaft gezahlten Steuer auf das als Dividende ausgeschüttete Einkommen.

Entsprechend kann die Verlagerung Ihres Unternehmens nach Malta, die Kostenstruktur Ihres Unternehmens verbessern durch Steuervorteile.

Wie genau diese Steuer-Erstattung funktioniert, wird nachfolgend erklärt.

Altes Modell: Tax Refund

Bis 2019 galt in Malta das Tax Refund System (Steuerrückerstattungsmodell): die operative Tochtergesellschaft („Trading“) zahlte eine Einkommensteuer von 35% und die Muttergesellschaft (Holding) erhielt eine Rückerstattung von 6/7. Dadurch konnte die Körperschaftssteuer auf 5% gesenkt werden. Allerdings entstanden zeitliche Verzögerung der Rückerstattung durch die hohe zu bearbeitende Anzahl an Fällen.

Neues Modell: Fiscal Unit – Steuereinheit

Am 01.01 2019 wurde mit der Legal Notice eine Regel zu Konsolidierung der Einkommenssteuer eingeführt, das ab 2020 gilt. Unter bestimmten Bedingungen können Unternehmen eine Gruppe bilden, die eine einzige konsolidierte Steuererklärung einreichen und dann nur die 5% Steuern zahlen. Dieses Vorgehen ist wesentlich effizienter – wenngleich es nicht das „alte“ Modell ersetzt, bietet es eine vereinfachte und schnellere Steuerabwicklung.

Nach der Fiscal Unit kann also jede Tochtergesellschaft ein Mitglied der Steuereinheit werden – sofern die Muttergesellschaft die Möglichkeit einer Steuereinheit wählt.

Werden Einnahmen, Ausgaben und Gewinne der Tochtergesellschaft direkt der Muttergesellschaft zugerechnet, entstehen sogenannte transparent entities.

Dank dieser ist eine einheitliche Berechnung und Besteuerung des gesamten steuerpflichtigen Einkommens der Steuereinheit möglich.

Die der Gesellschaft zustehenden Steuerrückerstattung wird bei der Berechnung der Steuerschuld der Steuereinheit berücksichtigt und vom Hauptsteuerzahler dieser Einheit beglichen.

Das bedeutet, dass alle Mitglieder einer solchen Einheit nicht dazu verpflichtet sind, eine Einkommensteuer iHv. 35% zu zahlen, die zu einem späteren Zeitpunkt von ihren Gesellschaftern zurückgefordert werden könnte.

Der konsolidierte Steuersatz kommt auch dann zur Anwendung, wenn die Mitglieder der steuerlichen Einheit die Dividenden nicht ausschütten.

Dank dieses Modells wird der Gewinn der gesamten steuerlichen Einheit zu dem lukrativen Steuersatz von 5 % besteuert.

Nochmal zusammengefasst: Die maltesische Unternehmensgruppe kann steuerlich zusammen veranlagt werden durch eine konsolidierte Steuererklärung. Die fällige Steuer in Höhe von 35% kann dann mit der Rückerstattung an die Holding der ausländischen Gesellschafter verrechnet werden, sodass effektiv nur 5% Steuern zu zahlen sind.

Die 35% fälligen Körperschaftssteuern der maltesischen Gesellschaft werden direkt mit der Rückerstattung an die Holding der ausländischen Gesellschafter verrechnet. Effektiv sind nur 5% Steuern an die Steuerbehörden zu zahlen.

Das bedeutet, dass Sie 5% Steuern direkt insgesamt zahlen können, anstatt lange auf Ihren Refund zu warten.

Konkret hat der Anteilseigner Anspruch auf eine Steuerrückerstattung in Malta in folgender Höhe:

  • 100% der gezahlten Steuern in Malta, wenn die Gewinnausschüttung unter die Freistellung der Beteiligung fällt
  • 5/7 der gezahlten Steuern in Malta, wenn die Einkünfte der Gesellschaft passive Zinsen oder Lizenzgebühren oder Dividendeneinkünfte aus einer Beteiligung sind, die nicht unter die Bedingungen fallen
  • 2/3 der in Malta zu zahlenden Steuer, wenn für die Einkünfte eine Doppelbesteuerung in Anspruch genommen wurde
  • 6/7 der maltesischen Steuern in allen anderen Fällen

Doppelbesteuerung Malta

Darüber hinaus beinhaltet Malta verfahren, die eine Doppelbesteuerung mit anderen Ländern vermeiden.

Das maltesische Steuersystem schließt aus, das besteuerte Unternehmensgewinne, die als Dividenden ausgeschüttet werden, doppelt besteuert werden. Dieses Steuersystem wurde sowohl von der europäischen Kommission als konform eingestuft als auch von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) anerkannt.

Steuerentlastung durch Doppelbesteuerungsabkommen

Zudem verfügt Malta über diverse Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Staaten, die zu Doppelbesteuerungserleichterungen führen. Diese wird in der Regel in Form einer Gutschrift erteilt und basieren im Wesentlichen auf dem OECD-Musterabkommen und gewähren eine Entlastung durch die Anrechnungsmethode.

Die Gutschrift ist von den Einkommensgrenzen und Beschränkungen des jeweiligen Landes abhängig und entsprechend der in Malta anfallenden Steuer auf das betreffende ausländische Einkommen.

Unilateral Relief – einseitige Entlastung

Die einseitige Entlastung stellt erweiterte eine Steuerentlastung dar, die dann zum Tragen kommt, wenn mit dem Land kein DBA abgeschlossen ist.

Ausländische Einkünfte, die also aus Ländern stammen, mit dem Malta kein Steuerabkommen hat, können auf die in Malta fällige Steuer angerechnet werden und darf die in Malta zu zahlende Steuer nicht übersteigen.

Voraussetzung dafür ist, dass kein Doppelbesteuerungsabkommen mit diesem Land existiert und nachgewiesen werden muss, dass Einkünfte aus dem Ausland stammen und außerhalb besteuert werden/ wurden.

Pauschale ausländische Steuergutschrift (FRFTC)

Die pauschale ausländische Steuergutschrift (FRFTC oder Flat Rate Foreign Tax Credit) tritt dann in Kraft, wenn maltesische Unternehmen Einkünfte oder Kapitalerträge aus dem Ausland erhalten, die dem ausländischen Einkommenskonto des Unternehmens zugerechnet werden können. Die FRFTC ist eine pauschale Steuergutschrift für angenommene ausländische Steuern und kann unter der oben genannten Bedingung auf dem Konto für ausländische Einkünfte gewährt werden. Die nominale Steuergutschrift entspricht 25% des ausländischen Einkommens, welches dem Anspruch zugrunde liegt.

Unternehmensstrukturen sollten grundsätzlich auf der Grundlage künftiger Anforderungen konzeptioniert werden unter Berücksichtigung der bestehenden Situation und der Ziele der Gesellschafter.

Weitere (Steuer-) Vorteile in Malta

  • Seit 2019: 5% Steuerzahlung direkt möglich, ohne auf den Refund warten zu müssen
  • Malta ist Mitglied der europäischen Union und hat Zugang zur EU
  • Keine Quellensteuer auf Überweisungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren an Gebietsfremde
  • Aktienkapital, Buchhaltung und Steuern können in einer Fremdwährung angegeben werden
  • Möglichkeit, Unternehmen nach Malta und aus Malta zu verlagern
  • Flexible Regeln für Verrechnungspreise
  • Keine Kapitalabgaben und niedrige Registrierungsgebühren
  • Faire Vorschriften zur Kapitalisierung
  • Kapital, das in Malta investiert wurde, unterliegt einem einheitlichen Steuersatz von 15%
  • Keine Quellsteuern
  • Keine Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer
  • Sonne und Meer
  • Mediterraner Lebensstil
  • Artikel zum Leben in Malta: https://www.drwerner.com/de/malta-bester-ort-zum-leben/

Nachteile

DWP Dr. Werner & Partner can support you in deciding which program is most suitable for you and your family. We support you from the application to the purchase of a property and relocation.

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Über Philipp M. Sauerborn

Philipp Maria Sauerborn ist diplomierter Steuerberater und Experte für International Tax & Blockchain. Als CEO der Kanzlei Dr. Werner & Partners in Malta hat er bereits über 3000 Mandanten zu deren persönlicher Steuersituation beraten.

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Disclaimer

Der oben genannte Artikel basiert lediglich auf unabhängigen Recherchen von Philipp M. Sauerborn und kann keine Rechtsberatung darstellen. Wenn Sie weitere Informationen erhalten möchten, kontaktieren Sie uns bitte für einen Termin.

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