Global Residence Programme Malta: An Beispielen erklärt

von Philipp M. Sauerborn

Es ist wohl der Wunsch eines jeden Angestellten und oft einer der Hauptgründe für die Unterhaltung eines Kontos im Ausland: Steuern sparen. Doch wie jeder weiß, ist das Führen eines Gehaltskontos im Ausland illegal, wenn es nicht in der Steuererklärung auftaucht. Das bedeutet Steuerhinterziehung und hat für den Fall, dass man erwischt wird, weitreichende Konsequenzen bis hin zur mehrjährigen Gefängnisstrafe. Was viele jedoch nicht wissen: In Malta können Angestellte ihre Steuerlast ebenfalls senken und das völlig legal. Jedoch kann nicht jeder der einen beliebigen Beruf ausübt am so genannten Global Residence Programme teilnehmen. Wer von dem Steuermodell profitieren kann, möchte ich in meinem heutigen Beitrag klären.

Mit Global Residence Programme Effektivbesteuerung auf 15% senken

Zunächst möchte ich noch einmal ins Gedächtnis rufen, was das Global Residence Programme überhaupt ist. Menschen, die die Steuervergünstigung beantragt haben, müssen nur 15% Einkommenssteuer bezahlen. Dafür müssen gewisse Investitionen in Malta getätigt sowie Voraussetzungen erfüllt sein. Man muss in Malta gemeldet sein, sein Einkommen aus dem Ausland beziehen und darf sich nicht länger als ein halbes Jahr pro Jahr in einem anderen Land als Malta aufhalten.

Bürojobs nicht geeignet für Global Residence Programme

Und so komme ich schon auf mein erstes Beispiel. Grundsätzlich sind alle Personen auszuschließen, die immer an den gleichen Arbeitsplatz müssen, der nicht in Malta liegt. Also nahezu jeder Bürojob in Deutschland. Schließlich muss man sich hierfür länger als die Hälfte eines Jahres im entsprechenden Land aufhalten. Ebenso sind Menschen mit einem Jahreseinkommen von weniger als 30 000€ auszuschließen, da sich in diesem Falle das Global Residence Programme nicht lohnen würde. Die Mindestsumme, die an Steuern zu entrichten ist, beträgt nämlich 15 000€, was bei einem Jahreseinkommen von 30 000€ 50% entsprechen würden. Dieser Anteil wäre damit sogar höher als der Spitzensteuersatz in Deutschland. Zusammenfassend kann man also sagen, dass das Global Residence Programme nur für die in Betracht kommt, die einen flexiblen Arbeitsplatz haben (oder einen in Malta) und ein Einkommen von im Idealfall 100 000€ und mehr haben (ab 100 000€ beträgt die Besteuerung effektiv noch 15%).

Vielflieger können leichter in Malta Steuern sparen

Auf der anderen Seite können natürlich Angestellte, die die meiste Zeit im Jahr reisen, ohne weiteres profitieren. Da sie sich in der Summe nicht mehr als 182 Tage pro Jahr in einem anderen Land befinden, ist es nicht weiter bedenklich. Genauso Menschen, die in einer Art „Außeneinsatz“ in Malta gelandet sind, können profitieren. Da Diese ihren Lohn in der Regel aus dem Land des Unternehmens beziehen, sind sie berechtigt, vom angepassten Einkommenssteuersatz zu profitieren.

Neben der Steuerersparnis mit einer Malta Limited ist das Global Residence Programme die Alternative für Nicht-Selbstständige. Gerne beraten wir von der Kanzlei Dr. Werner & Partner Sie auch hierüber. Scheuen Sie sich nicht, mich hierfür direkt zu kontaktieren.

Mandanten, die länger als 12 Monate Mandanten bleiben
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Über Philipp M. Sauerborn

Philipp Maria Sauerborn ist diplomierter Steuerberater und Experte für International Tax & Blockchain. Als CEO der Kanzlei Dr. Werner & Partners in Malta hat er bereits über 3000 Mandanten zu deren persönlicher Steuersituation beraten.

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Der oben genannte Artikel basiert lediglich auf unabhängigen Recherchen und kann keine Rechtsberatung darstellen. Wenn Sie weitere Informationen erhalten möchten, kontaktieren Sie uns bitte für einen Termin.

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