Steuern für Twitch-Streamer, Influencer und YouTuber & Co. – Übersicht 2024

von Philipp M. Sauerborn

Dieser Beitrag soll die helfen, dich beim Thema Steuern und Firmengründung zurecht zu finden, wenn du Geld mit Plattformen wie YouTube, Twitch, Instagram, TikTok oder Affiliate-Seiten verdienst. 

In diesem Guide steckt meine ganze Erfahrung – sollte dennoch etwas fehlen, lass es mich gerne per Kommentar wissen! 

Viel Spaß beim lesen und viel Erfolg für dein Busines!

Schön, dass du es auf meinen Blog geschafft hast. Du hast vermutlich mit Twitch, YouTube oder einer anderen Content-Plattform Geld verdient und fragst dich, wie diese Einnahmen versteuert werden müssen.

Glaube mir: Ich weiß, dass das Thema Steuern extrem komplex sein kann.

Deswegen möchte ich in diesem Guide folgende Fragen klären:

  • Was die Einnahmen aus Twitch, YouTube und Co. Für das Finanzamt sind
  • Ab wann du für deine Einnahmen ein Gewerbe anmelden musst
  • Wie hoch die Steuern auf diese Einnahmen sind
  • Wo die Steuern bezahlt werden müssen
  • Ob es Sinn macht, ein Unternehmen im Ausland zu gründen
  • Was sich nach der globalen Mindeststeuerinitiative ändern könnte
  • Welche Fehler du unbedingt vermeiden solltest

Bevor ich aber loslege, möchte ich mich noch kurz vorstellen – denn:

Im Internet kann jeder etwas behaupten und woher sollst du wissen, dass ich eine vertrauenswürdige Quelle bin.

Mein Argument dafür: Ich bin seit mehr als 15 Jahren in der Steuerbranche tätig und mittlerweile Experte für International Tax. Das reicht nicht an Infos? Dann lies dir am besten auf der Startseite relevante Infos über mich durch.

Nun aber auf in die Tiefen des Steuerrechts. Viel Spaß (sofern das bei so einem Thema geht)!

KAPITEL 1

Einnahmen aus Twitch, YouTube, Instagram, TikTok und Pinterest – das sagt das Finanzamt

Das Finanzamt will Steuern…

Aber wirklich immer?

Gelten Spenden auf Twitch auch als Einnahme?

… dieser Sache gehen wir auf den Grund.

Los geht’s.

Grundsätzlich hat jede Plattform ihr eigenes Vergütungsmodell. Bei YouTube werden für Views der Videos Beteiligungen an den Werbeeinnahmen ausgeschüttet, bei Twitch sind es unter anderem Spenden der User.

Bei Instagram sind es in der Regel die Einnahmen aus Deals mit Herstellern, die die Nutzer Geld verdienen lassen, ebenso bei TikTok und Pinterest.

Grob lassen sich die Einnahmequellen deswegen in fünf Arten unterteilen:


Alles sehr unterschiedliche Arten von Einnahmen, könnte man meinen.

Aber: Für das Finanzamt sind diese Einnahmen grundsätzlich erst mal alle gleich.

What?

Ja, richtig gehört.

Der Grund hierfür ist recht banal: Ihr bietet euren Viewern und den Plattformen einen Mehrwert – nämlich in dem ihr Content produziert – und erhaltet im Gegenzug etwas dafür. Das ist per se ein klassisches kaufmännisches Geschäft.

Ich gehe aber gerne auf die einzelnen Einnahmequellen ein und erkläre, warum diese für das Finanzamt regulär zu versteuern sind.

Ausschüttung durch die Plattform

Die Ausschüttung durch die Plattform ist die einfachste Art der Einnahme – für das Finanzamt. Hier ist es absolut eindeutig: Ihr platziert Content, beispielsweise auf YouTube, und durch dieses Video werden Einnahmen generiert.

Genau: Die Werbeeinnahmen.

Dass ihr hier nur einen Teil vom Kuchen abbekommt, ist irrelevant. Die Einnahmen sind für das Finanzamt ganz normale Einnahmen.

Spenden durch Viewer

Hier könnte jetzt der ein oder andere sagen: Naja, der Nutzer gibt mir das Geld ja freiwillig.

Und sind wir mal ehrlich:

Ein Spende hat immer doch den Charakter von: Ich gebe etwas ohne etwas dafür zurück zu erwarten.

Leider ist die Definition im Steuerrecht eine andere.

Zwar können Spenden mitunter steuerfrei sein und damit das Finanzamt nicht tangieren, hierzu aber ein großes Achtung!

Nur gemeinnützige Vereine, die auch als solche anerkannt sind, müssen Spenden nicht versteuern. Wenn du also kein Verein bist, der seine Hauptversammlung über Twitch streamt und hierbei Spenden annimmt, sind Spenden auf Twitch für das Finanzamt reguläre Einnahmen.

Das Gleiche gilt im Übrigen auch, wenn die Spende über Patreon erfolgt.

Honorar für Werbeleistung von Unternehmen durch Geldleistung

Der klassische Instagram-Influencer Fall. Für Product Placement erhältst du eine Vergütung.

Ein eindeutiger Fall: Für eine Dienstleistung erhältst du ein Honorar: normale Einnahme.

Hierbei ist es übrigens völlig egal in welcher Form du das Geld erhältst. Egal ob per Überweisung, Paypal oder als Gutschein. Alles Einnahmen mit 1zu1 abbildbarem monetären Gegenwert.

Honorar von Unternehmen in Form von Sachleistungen

Ein wenig uneindeutiger ist der nächste Fall:

Du darfst den Gegenstand, den du bewirbst, behalten. Oder du erhältst für deine Dienste oder gute Arbeit einen Sachgegenstand.

Auch hier könnte man meinen: Für ein Geschenk muss man nichts bezahlen, aber auch das ist falsch.

Am Ende des Tages hast du etwas dafür gemacht, dass du beispielsweise die Daniel Wellington Uhr behalten darfst. Und damit ist für das Finanzamt die Uhr kein Geschenk mehr, sondern die Bezahlung für eine Leistungen.

Umsatzbeteiligung durch Affiliate Links

Einnahmen aus Affiliate-Geschäften sind wieder sehr eindeutig: Ähnlich wie bei Punkt 1 sind diese Einnahmen für das Finanzamt eindeutig.

Heißt: Steuerpflicht für Affiliate-Einnahmen.

Steuern auf Einnahmen aus TikTok Kreativitätsfonds?

Der Kreativitätsfond von TikTok wurde Anfang September ins Leben gerufen. Hierbei erhalten Content Creator pro 1000 Views zwischen 2 und 3 Cent auf der Plattform.

Klar: Bei ausreichend vielen Views kann hier durchaus ein kleines Sümmchen entstehen, wenn auch (noch) nicht in der Größenordnung wie bei YouTube.

Doch klar ist: Es werden Einnahmen erzielt, die in direktem Zusammenhang mit einer Leistung stehen – nämlich dem Erstellen von Content.

Aus diesem Grund fragt TikTok auch bei der Bewerbung für den Creators Fund auch ab, ob man a) Steuerpflichtig ist und b) eine Umsatzsteuernummer hat.

Eigentlich stellt sich hierbei die erste Frage nicht, denn: Ja, für Einnahmen auf TikTok ist man steuerpflichtig.

Ob man auch Umsatzsteuer zahlen muss, hängt von der Höhe der Einnahmen ab (siehe kommendes Kapitel). Per se besteht aber in jedem Falle eine Umsatzssteuerpflicht, von der man bei Gebrauch der Kleinunternehmerregelung befreit werden kann.

KAPITEL 2

Ab wann du für dein Einnahmen auch Twitch, YouTube und Instagram ein Gewerbe anmelden musst

Ab wann gelten Einnahmen eigentlich gewerblich?

Und gibt es einen Freibetrag, unter dem ich kein Gewerbe brauchen?

Lasst es uns klären:

Ab wann du ein Gewerbe brauchst.

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Oft, wenn ich Beratungsgespräche führe, kommt ein Blick in die Vergangenheit:

„Am Anfang habe ich das ja nur nebenher gemacht, deswegen hatte ich kein Gewerbe angemeldet.“

Oder

„Ich habe nur 2000€ verdient, da hätte sich der Gewerbeschein nicht gelohnt.“

Als Steuerexperte sage ich dann selbstbewusst: „Gut lassen Sie sich jetzt von uns beraten.

Denn, aufgepasst: Sobald eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, die Einnahmen also nicht „zufällig“ entstehen, handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit!

Und das gilt unabhängig vom Alter.

Soll heißen: Auch wenn du bereits mit 14 geschäftstüchtig auf Twitch Einnahmen generierst, brauchst du ein Gewerbe, mit allem was dazu gehört.

Ab einem gewissen Einnahmelevel sollte man dann darüber nachdenken, ob man ein Unternehmen mit Haftungsbeschränkung gründet. In Deutschland sind das die „UG“ oder eine „GmbH“, im Ausland wie England oder Malta die „Ltd“.

Der Vorteil ist nicht, dass dadurch weniger Steuern gezahlt werden müssen – was trotzdem möglich ist, dazu später mehr – sondern dass ihr abgesichert seid (wegen der Haftungsbeschränkung). Ihr haftet bei Vermögensschäden nicht mit dem Privatvermögen, sondern nur mit dem Vermögen der Firma. 

Meine Empfehlung: Lieber zu früh als zu spät einen Gewerbeschein holen. Dadurch entstehen auch keinerlei Nachteile, die Einnahmen werden regulär versteuert und bis zu einer gewissen Grenze ohnehin umsatzsteuer- und gewerbesteuerfrei.

Sich direkt am Anfang der Online-Karriere mit dem Finanzamt zu streiten, ist schlichtweg vermeidbar.

KAPITEL 3

Steuern auf die Einnahmen von Twitch, YouTube, Instagram, TikTok und Co.

Jeder normale Angestellte muss Steuern bezahlen…

…aber was ist mit Einnahmen, die online generiert werden?

Und auf einer ausländischen Plattform?

Und sind Spenden auf Twitch und Patreon nicht steuerfrei?

Finden wir es heraus.

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Kommen wir zum Kern: den eigentlichen Steuern.

Nun ist das Thema Steuern extrem vielfältig und vom Einzelfall abhängig. Und ja, ich bin auch kein Freund dieses Satzes, schließlich bist du auf der Suche nach klaren Antworten.

Ich versuche also so eindeutig wie möglich auf das Thema einzugehen. Beachte aber bitte, dass es immer immer immer Ausnahmen gibt. Maßgeblich ist das Land, in dem du tätig bist. Die aufgeführten Beispiele gelten für Deutschland.

Da du jetzt weißt, dass du für deine Einnahmen ein Gewerbe brauchst, hängt die Steuerlast zunächst davon ab, welche Art von Gewerbe du hast.

Für dich und dein Business kommen einige der folgenden Steuerarten in Betracht: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer und Einkommenssteuer.

Ich werde in diesem Beitrag nicht darauf eingehen, für wen welche Steuer fällig wird, das würde diesen Rahmen sprengen. Hierzu kann ich aber folgendes PDF der Gründer Mecklenburg-Vorpommern empfehlen: Download PDF

Worauf ich aber eingehen werde, ist die Umsatzsteuer, denn hier gibt es einige Besonderheiten, die sich in naher Zukunft auch ändern könnten.

Anschließend werde ich generell darauf eingehen, wie ihr die Gewinne zu versteuern habt.

Umsatzsteuer für Einnahmen durch Twitch, YouTube, Instagram oder Affiliate-Geschäfte

Fange wir also an:

Als Unternehmer musst du für alles, was du anbietest, Umsatzsteuer (=Mehrwertsteuer, also 19%) berechnen.

Da das Ganze aber mit etwas Aufwand verbunden ist, hat sich der deutsche Fiskus etwas Schlaues einfallen lassen: Die Kleinunternehmerregelung.

Viele von euch kennen diese Regel sicherlich schon, dennoch hier eine kurze Zusammenfassung: Solange deine Umsätze unterhalb von 22000€ liegen, kannst du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Anstatt also 19% deiner Einnahmen abzuführen, kannst du in der Steuererklärung angeben, dass du Kleinunternehmer bist, und schon sparst du dir die Steuer.

Zwar ist die Umsatzsteuer bei B2B Geschäften nicht wirklich relevant (in der Regel berechnest du die Steuer deinen Kunden), aber dazu später mehr.

Wie handhaben YouTube und Co. das mit der Umsatzssteuer?

Nahezu alle großen Plattformen, die an Nutzer Geld ausschütten, liegen im Ausland, deswegen müssen wir zwischen zwei Fällen unterschieden.

Zum einen, dass du eben von beispielsweise Twitch oder YouTube dein Geld bekommst, oder aber ob du von einer deutschen Firma ein Honorar bekommst.

Fall 1: Du erhältst Geld von der Plattform

Achtung, jetzt wird’s international: Google beispielsweise schüttet die Beteiligungen an seine Nutzer über Irland aus. Und dort wird auch die Umsatzsteuer fällig, da, Stand heute und nach Ansicht Googles, dort die Leistung erbracht wird.

Dies beinhaltet zwei Fallstricke:

  1. Das heißt für dich, dass bei deinen Einnahmen die Umsatzsteuer bereits abgezogen ist. Du profitierst also nicht von der Kleinunternehmerregelung. Diese gilt nur, wenn deine Einnahmen in Deutschland umsatzsteuerpflichtig sind.
  2. Bin ich der Überzeugung, dass Google und die anderen Unternehmen in  Zukunft nicht mehr darauf pochen können, dass in Irland die Leistung erbracht wird. Stichwort: Digitalsteuer, die aktuell heiß diskutiert wird.

Soll heißen: Stand heute musst du aus Einnahmen von YouTube und Twitch keine Umsatzsteuer in Deutschland abführen, weil diese bereits von der Plattform gezahlt wird. Das Prinzip das hierbei Anwendung finden, nennt sich Steuerschuldumkehr – nicht ihr schuldet die Umsatzsteuer, sondern bspw. Google. Ihr erhaltet also nur den Netto-Betrag. Hier erwarte ich aber in den nächsten 12 Monaten Bewegung, halte dich also auf dem Laufenden!

Google formuliert dies auch eindeutig in seinen Richtlinien:

Sie erhalten die Zahlungen in Ihrer Landeswährung. Das nach irischem Recht eingetragene Unternehmen Google Ireland nimmt alle Zahlungen in Übereinstimmung mit den Bedingungen Ihres Vertrags mit Google vor. Die bereitgestellten Dienste unterliegen der Steuerschuldumkehr. Die Umsatzsteuer wird daher gemäß Artikel 196 der EU-Richtlinie 2006/112/EG vom Empfänger (Google Ireland) ausgewiesen.

Quelle: (https://support.google.com/adsense/-answer/142362)

Dieses Prinzip wird von allen mir bekannten großen Plattformen so angewandt.

Wie du das Ganze buchhalterisch löst, hängt von dem Beleg ab, den dir die Plattform gibt. Ein ordentlicher Beleg, der für die Steuerschuldumkehr qualifiziert ist, muss immer die Umsatzsteuer beider beteiligter Parteien enthalten. Oftmals wird ein solcher Beleg aber nicht ausgestellt. Du kannst jedoch eine Proforma-Rechnung schreiben, die beide Umsatzsteuernummern enthält und den Netto-Betrag unter Hinweis auf das Reverse-Charge Verfahren angeben.

Doch was passiert, wenn man Kleinunternehmer ist, und keine Umsatzsteuernummer hat? Nun, das wirkt sich nicht zu deinem Nachteil aus. Auch in diesem Fall kannst du eine Proforma-Rechnung ausstellen, nur dass du dieses Mal nicht auf das Reverse Charge Verfahren hinweist. Für dich ändert sich also nichts!

Sonderfall Tipeee: Von einem Leser wurde ich gefragt, wie es mit Twitch-Spenden aussieht, die über Tipeee eingenommen wurden. Bei Tipeee, ein in Frankreich ansässiges Unternehmen, bekomme man schließlich eine Rechnung, auf der eine Umsatzsteuer ausgewiesen sei.

Hier gilt es zu unterscheiden:

Die Umsatzsteuer wird nur auf die von Tipeee berechnete Gebühr ausgewiesen. Dies ist auch nötig, denn Tipeee muss für das, was sie euch in Rechnung stellen (=deren Gebühr) in Frankreich Umsatzsteuer ausweisen. Die ausgewiesene Umsatzsteuer hat aber nichts mit euren Einnahmen zu tun. Wenn ihr also nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, müsst ihr für den erhaltenen Betrag Umsatzsteuer abführen, und das in Deutschland. Tipeee fungiert als nur als Zahlungsabwickler.

Es gilt immer darauf zu achten, ob der Dienst Umsatzsteuer bereits abgeführt hat, oder nicht, und falls ja, auf welchen Teil eurer Auszahlung. Am Ende des Tages muss immer irgendwo Umsatzsteuer gezahlt werden, sofern ihr nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht. Macht es nicht die Plattform, über die Ihr die Einnahmen generiert, seid ihr dafür verantwortlich.

Fall 2: Du erhältst von einer deutschen Firma dein Honorar

Treffen wir eine kurze Annahme: Du bist Influencer und ein kleines deutsches Modelabel bucht dich für eine Promotion. Du zeigst Produkte, die du behalten darf und erhältst außerdem 1000€ für deine Dienste.

Du wirst am Ende vermutlich eine Rechnung schreiben und hier muss nun unterschieden werden, ob du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst oder nicht. Falls ja, kannst du einfach die Rechnung verschicken, hierauf vermerken, dass du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst und deshalb keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist.

Heißt: Auf deiner Rechnung steht der Endbetrag von 1000€ – diese Summe erhältst du vom Label.

Wenn du die magische Grenze von 22000€ bereits überschritten hast, musst du Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen. Das heißt: Zu dem, was du verdienst, musst du nochmal 19% aufschlagen. Für das Honorar von 1000€ heißt das 190€ Ust.

Ausnahme: im ersten Jahr, in der du die Grenze überschreitest, darfst du für Einnahmen bis 50000€ ebenfalls noch von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Im nächsten Jahr aber dann nicht mehr!

Bei der Sachleistung, in unserem Beispiel, also der Kleidung die du behalten darfst, wird einfach der Netto-Verkaufspreis als Wert angenommen.

Heißt: Wenn das Kleidungsstück im Laden für 119€ angeboten wird (inkl. MwSt.), musst du für deine Rechnung den Preis ohne MwSt. aufnehmen. Also 100€. Hiervon die USt., also 19€, musst du dem Unternehmen in Rechnung stellen.

Neben den 1000€ Honorar musst du also 190€+19€=209€ aufschlagen, sodass du am Ende 1209€ in Rechnung stellst.

Doch Moment: Wird sich das Unternehmen nicht ärgern, dass es jetzt mehr bezahlen muss?

Nein! Das Unternehmen kann sich die gezahlte Umsatzsteuer wiederholen. Das kannst du übrigens auch für von dir gezahlte Umsatzsteuer, aber das auszuführen, würde jetzt zu weit gehen (Stichwort: Vorsteuerabzug).

Steuern auf Gewinne durch Twitch, YouTube, Instagram oder Affiliate-Geschäfte

Umsätze sind immer schön und gut, am Ende wollen wir jedoch alle Geld verdienen. Schauen wir uns also die Besteuerung von Gewinnen an, die ihr über Twitch, YouTube und Co. verdient.

Im Großen und Ganzen knüpft die Besteuerung der Gewinne an das an, was ich im Kapitel der Finanzämter (spring nochmal zurück wenn du es genauer wissen willst) bereits geschrieben habe.

Alle Einnahmen, die ihr erzielt, müsst ihr versteuern und hierbei gibt es auch nur begrenzt Freibeträge.

Influencer: Sachen behalten, aber versteuern!

Ich habe bereits erklärt, als was die verschiedenen Einnahmen zu bewerten sind. Und gerade bei den Sachgütern solltet ihr aufpassen!

Nicht selten erhalten Affiliates von den Plattformbetreibern teure Sachgeschenke, wie beispielsweise teure Uhren.

Gleiches gilt für die Influencer, die die Sachen, die sie bewerben sollen, behalten dürfen.

Vergesst nicht, am Ende des Jahres diese Geschenke in der Steuererklärung anzugeben.

Sich darauf zu verlassen, dass das Finanzamt das schon nicht merkt, ist fahrlässig und Steuerhinterziehung.

Seit dem 1. Januar 2020 ist dies im Übrigen ein Geldwäsche-Delikt – mit allem Drum und Dran.

Wie hoch sind die Steuern auf die Einnahmen?

Wer noch als Einzelunternehmer seine Geschäfte abwickelt, muss die Einnahmen regulär mit dem Einkommenssteuersatz versteuern. Hierbei gilt der normale Steuerfreibetrag, sofern ihr keinen anderen Beruf als Haupttätigkeit ausübt.

Soll heißen: Bist du angestellt und verdienst mehr als 9000€ jährlich, musst du deine Einnahmen aus Twitch, Instagram, YouTube und Co. voll versteuern.

Hier habt ihr lediglich einen kleinen Freibetrag von etwa 400€.

Verfolgst du nur deine Tätigkeit als bspw. Streamer, und verdienst weniger als 9000€ jährlich damit, zahlst du keine Steuern.

Wichtig für alle, die einen anderen Hauptberuf haben:

Ihr solltet darauf achten, dass eure Selbstständigkeit als Nebenerwerb durchgeht. Ansonsten könnt ihr in eine höhere Steuerklasse rutschen, was sehr teuer werden kann (Höhere Steuern + höherer Krankenversicherungsbeitrag).

Wer bereits eine Gesellschaft gegründet hat, also eine GmbH, UG oder Ltd, der muss entsprechend der lokalen Gewerbesteuersätze (Stichwort: Hebesatz) Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer entrichten.

Zwar ist die Effektivsteuer hier abhängig vom Ort des Unternehmens, in der Regel liegt die Besteuerung aber meistens zwischen 25 und 30%.

Wie aber müsst ihr dann privat die Einnahmen versteuern?

Wenn euch die Firma gehört, ihr also Gesellschafter seid, dann sind Einnahmen, die ihr aus der Firma zieht, Kapitalerträge.

Und die werden in Deutschland pauschal mit 25% besteuert (Stand März 2020).

In beispielsweise Malta sind solche Kapitalerträge in der Regel steuerfrei, aber das Land ist auch nicht für jedermann etwas.

Folgende Infografik soll die verschiedenen Konstellationen beleuchten und aufzeigen, welche Steuer wie anfällt.

 

In welcher Konstellation auch immer du dich befindest: Du musst deine Einnahmen korrekt versteuern.

KAPITEL 4

Wo die Steuern für Einnahmen aus Twitch, YouTube, Instagram und TikTok bezahlt werden müssen

YouTube, Facebook und Co. machen es in Irland…

Du machst es aktuell vermutlich in Deutschland…

Wir alle sollten es irgendwo machen…

Was? Steuern zahlen!

Lasst uns klären, WO man richtigerweise seine Steuern zahlen muss.

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Ein heikles Thema bei Einnahmen aus dem Internet ist immer der Besteuerungsort.

Vielleicht habt ihr es verfolgt, aber die Diskussion, wo Google und Co. Steuern entrichten müssen, hat derzeit einen neuen Höhepunkt erreicht.

Frankreich ist Vorreiter und lässt unter anderem Facebook zusätzliche Steuern bezahlen.

Die Krux an der Sache: Facebook gibt die Mehrkosten 1 zu 1 an die Werbetreibenden weiter.

Am Ende stehen aktuell also die Werbetreibenden aus Frankreich schlechter da, weil sie höhere Kosten haben. Gerade international ein absoluter Nachteil.

Dennoch halte ich die Diskussion für wichtig und auch die Forderung, dass Unternehmen dort Steuern bezahlen müssen, wo sie Werte schöpfen, absolut für richtig. Steuerminimierung, während man die Infrastruktur eines Landes nutzt, ist äußerst fragwürdig.

Was bei den Großkonzernen gilt, ist bei dir aber nicht anders:

Grundsätzlich ist entscheidend, wo deine Wertschöpfung liegt, wo also du das erbringst, womit du dein Geld verdienst.

Das heißt: Nehmt ihr eure Twitch Streams immer in Düsseldorf auf? Dann seid ihr in Düsseldorf für die hieraus generierten Einnahmen steuerpflichtig.

Verwaltet ihr den Instagram-Channel, über den ihr Affiliate-Links verteilt, von Berlin aus? Dann müssen diese Einnahmen dort versteuert werden.

Ihr wohnt in Malta und macht dort alle Videos für euren YouTube Channel? Dann muss in Malta besteuert werden.

Ich denke, das Muster ist klar.

Es gäbe meinen Berufsstand aber nicht, wenn es hierbei nicht auch Ausnahmen gäbe.

Denn was ist beispielsweise, wenn ihr zu einer Reise eingeladen werden, und auf Bali ein Video postet, das Einnahmen generiert?

Nun ja, Steuerrecht ist einfach und komplex zugleich. Ganz grundsätzlich hat in diesem Fall Indonesien das Recht, diese Einnahmen zu besteuern.

Großes Aber: Deutschland hat mit Indonesien ein so genanntes Doppelbesteuerungsabkommen.

Es soll verhindern, dass ihr auf Einnahmen doppelt Steuern bezahlt. Zwischen den meisten Ländern gibt es diese Abkommen.

Letztlich ist dort festgelegt, dass die Steuerlast für selbstständige Arbeit dort liegt, wo der Lebensmittelpunkt liegt, sofern keine Betriebsstätte im Ausland vorliegt.

Eine Betriebsstätte ist ein Ort, der maßgeblich für die Wertschöpfung eines Unternehmens beiträgt. Es gibt viele Faktoren, die darüber entscheiden, ob der Fiskus einen Ort als Betriebsstätte sieht oder nicht. Als Unternehmer ist man überall dort steuerpflichtig, wo eine Betriebsstätte liegt.

Für die Einnahmen eures Videos heißt das: Solange ihr in Deutschland euren Lebensmittelpunkt habt, werden auch Einnahmen aus dem Ausland dort versteuert, denn ein einmaliger Auslandstrip löst noch keine Betriebsstätte aus.

Und was ist, wenn man das ganze Jahr auf Reisen ist?

Eine der Fragen, die ich liebe.

Der ein oder andere Berater (oftmals die, die eben nicht auf International Tax spezialisiert sind),  sagt jetzt:

Wie ich bereits gesagt habe:

Dort wo man Wertschöpfung erbringt, liegt immer eine Steuerpflicht vor. Nur dank Doppelbesteuerungsabkommen wird auch betrachtet, ob eine Betriebsstätte vorliegt.

Das Abkommen gilt aber nur, wenn ihr in einem Land, also irgendwo, eure Hauptsteuerpflicht habt!

Heißt im Umkehrschluss: Wer nirgendwo seinen Lebensmittelpunkt hat, ist nicht etwa nirgendwo steuerpflichtig, sondern überall.

Dass diese Praxis aktuell dennoch funktioniert, heißt nicht, dass sie legal ist. Sie ist de facto illegal, Steuerhinterziehung und damit seit neustem auch ein Geldwäschedelikt.

An alle Digitalen Nomaden und Vielreisenden: Aufpassen!

Kurze Anmerkung: 0-Besteuerung gibt es nicht, Niedrigbesteuerung jedoch schon. Aufgepasst bei der Wahl des Wohnsitzes. Aber mehr dazu im folgenden Kapitel.

US-Behörden: W8-Ben oder W8-Ben-E Formular 

Die ein oder andere Plattform wird von euch verlangen, ein W8-Ben-(E) Formular auszfüllen. Hierbei handelt es sich um ein Formular der US-Steuerbehörden. Unternehmen wie Google lassen das Formular ausfüllen, um zu dokumentieren, dass Zahlungen, die sie ins Ausland tätigen – nämlich an euch – nicht in den USA versteuert werden müssen. Die USA sind mitunter das strengste Land, was die Dokumentationspflichten und Steuerpflichten angeht, deswegen ist es in eurem Interesse, das Dokument wahrheitsgemäß auszufüllen. 

Grundsätzlich müsst ihr dort eure Steueridentifikationsnummer angeben, damit im Falle eines Finanzdatenaustauschs nachvollzogen werden kann, wo die Einnahmen, die ihr erzielt habt, versteuert wurden. bzw. im Umkehrschluss ob es für die amerikanischen Steuerbehörden noch etwas zu holen gibt oder nicht.

KAPITEL 5

Macht es als YouTuber, Influencer, TikToker oder Affiliate Marketer Sinn ein Unternehmen im Ausland zu gründen?

Unternehmen sind heute immer internationaler aufgestellt.

Vielleicht hast auch du dir bereits Gedanken über eine Firmengründung im Ausland gemacht.

Doch macht das überhaupt Sinn? 

Klären wir, wo YouTuber, Influencer, TikToker und Affiliate Marketer sinnvollerweise ihre Firma Gründen sollten.

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Das Gute an der Tatsache, dass man als YouTuber, Influencer oder auch Affiliate Marketer ortsunabhängig arbeiten kann, ist, dass man wirklich überall wohnen kann und direkt mit dem Beruf weitermachen kann.

Ich erinnere mich noch an meine Anfänge bei PwC oder auch Ernst & Young in Zürich. Gerade im Projekt wäre es unmöglich gewesen, dauerhaft aus weiter Entfernung zu arbeiten.

Heute ist das glücklicherweise anders.

Alles wird internationaler und auch bei der Firmengründung sind Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer über Landesgrenzen hinaus gut aufgestellt.

Die Frage, die sich hierbei oft stellt: Besteht die Notwendigkeit?

Schnelle und einfache Antwort: Nein.

Macht es für den ein oder anderen dennoch Sinn? Absolut.

Warum ich zu diesem Zwischenfazit komme?

Nun ja, dank Doppelbesteuerungsabkommen und internationalem Austausch von Finanzdaten ist es heute die Motivation, etwas vor dem deutschen Fiskus zu verstecken, sinnlos (endlich!).

Zum anderen muss man für internationale Geschäfte nicht international vertreten sein. Zu Punkt a) später noch etwas mehr.

Auch wenn du für dein Instagramprofil um die Welt reist, oder von überall aus streamst, reicht es, wenn du in Deutschland ein Gewerbe hast, so lange du dort deinen Lebensmittelpunkt hast. Für die allermeisten ist das die passende Lösung.

Einige Menschen wollen aber aus verschiedenen Motivationen heraus irgendwo anders ihren Lebensmittelpunkt haben.

Sei es, weil sie schon immer in Norwegens Fjorden leben wollten, Maltas milde Winter lieben oder einfach nur, weil es für das Unternehmen und sich selbst aus finanzieller Sicht Sinn macht.

Dann gilt das gleiche Prinzip:

Was definitiv keinen Sinn macht in meinen Augen: Eine Firmengründung dort, wo nicht der Lebensmittelpunkt liegt. Das wurde früher zwar öfter praktiziert und auch heute gibt es den ein oder anderen Steuerberater, der das empfiehlt, ich halte es aber zumindest für fragwürdig.

Warum?

Die Steuergesetze werden immer weiter international angeglichen. Und es geht immer mehr in die Richtung, dass eine Eigeninterpretation von Steuergesetzen abgelehnt wird.

Soll heißen: Wenn der Gesetzgeber will, dass du Steuern für Arbeit, die du in Deutschland verrichtest, auch in Deutschland versteuern willst, dann wird er das durchsetzen können.

Sei es durch Anpassungen von Gesetzen oder anderen Schritten.

Da in der Regel ohnehin nur dann im Ausland gegründet wird, ohne dort hinzuziehen, um die Steuern zu minimieren, noch etwas Klarstellung:

Auch Einkünfte einer ausländischen Firma müssen in Deutschland mit der Kapitalertragssteuer besteuert werden.

Zwar fallen ggf. weniger Unternehmenssteuern an, der Unterschied ist am Ende aber weitem nicht so groß, wie wenn man auch wirklich vor Ort leben würde.

Die Folge: Diese Struktur macht in der Regel keinen Sinn, und wenn, dann nur bei Gewinnen ab dem mittleren sechsstelligen Bereich.

Das bedeutet: Bleibt ehrlich, macht es so, dass es sauber ist und versucht nicht, künstlich Geschäfte zu verschieben.

Das geht vielleicht 1-2 Jahre gut, spätestens aber wenn eine Steuerprüfung gemacht wird, werden dann Fragen gestellt. Und wenn die nicht zur absoluten Zufriedenheit beantwortet werden, müsst ihr beweisen, dass wirklich alles sauber ist.

Um nun aber noch einmal auf die Ursprungsfrage einzugehen:

Nur wegen Steuern eine Firma im Ausland zu gründen, macht in meinen Augen keinen Sinn. Wenn ihr aber ohnehin mal ins Ausland ziehen wollt, kann das Ausland sicherlich interessant sein.

Für wen dann noch ein steuergünstiges Land wie Malta als passend erscheint, der schlägt zwei Fliegen mit einer Klappe.

KAPITEL 6

Was sich nach der globalen Mindeststeuer-initiative ändern könnte

Eine globale Mindeststeuer…

…das bahnt sich gerade an. Zumindest wenn es nach Olaf Scholz (deutscher Finanzminister) und der OECD geht.

Doch wird sie kommen? Und wenn ja, was ändert das für euch?

Finden wir es heraus!

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Gerade erst hat der G20 Gipfel auf der Tagesordnung gehabt, einen internationalen Mindeststeuersatz einzuführen.

Hintergrund:

Unternehmen wie Facebook, Google und Apple scheffeln Milliarden Umsätze und zahlen nur minimal Steuern.

Im Gespräch ist ein Mindestkörperschaftssteuersatz (was für ein Wort) von 12,5%.

Was hätte das zur Folge?

Nun ja, viele Steuerparadise würden an Attraktivität einbüßen – so zumindest die Theorie.

Ich sehe in dem Vorhaben aber vor allem ein Vorstoß in Richtung Homogenisierung von Steuergesetzen.

Soll heißen: Man will verhindern, dass jeder sein eigenes Süppchen kocht.

Lange haben sich die Länder aufeinander zu bewegt, was Steuern angeht, damit jeder das bekommt, was er verdient.

Bei digitalen Dienstleistungen war und ist man sich aber uneins. Und so hat Frankreich als erstes Land die Digitalsteuer eingeführt. Jetzt wird befürchtet, dass weitere Staaten dem folgen.

Am Ende stünde niemand besser da, aber was will man machen, wenn Einzelne eine globale Initiative verhindern?

Die kommenden Monate und die Initiative zur Mindestbesteuerung werden von vielen – mich eingeschlossen – als einer der letzten Möglichkeiten gesehen, auf einen Konsens zu kommen.

Doch angenommen, die Initiative setzt sich durch. Was ändert sich dann für Twicht-User, YouTuber, Influencer und Affiliate-Marketer?

Kurze Antwort: Mit Sicherheit werden Steuern internationaler verteilt werden.

Wenn ihr also Zuschauer aus vielen verschiedenen Ländern habt, werden die durch euren Content generierten Einnahmen auch in vielen Ländern verteilt werden. Ich bin aber davon überzeugt, dass ihr deswegen nicht mehr Aufwand habt.

Ich kann mir aber gut vorstellen, dass die Internetkonzerne die Mehrkosten an die Content-Producer weitergeben.

Sprich: Beteiligungen werden sinken. So war es leider häufig.

Für Einnahmen, die direkt an euch gezahlt werden, ändert sich meiner Meinung nach nichts. Diese müsst ihr weiter regulär an dem Ort versteuern, in dem euer Gewerbe liegt.

Und was wenn die eigene Firma in Malta liegt? Bekanntermaßen liegt der Effektiv-Steuersatz hier bei 5,4%.

Das ist nur die halbe Wahrheit. Der Körperschaftssteuersatz liegt in Malta bei 35%. Nur durch eine Erstattung der Steuer kann dieser auf bis zu 5,4% gesenkt werden.

Damit ändert sich meiner Einschätzung nach hieran auch nichts durch eine Mindestkörperschaftssteuer von 12,5% – dieses Maß erfüllt Malta bereits heute.

KAPITEL 7

Welche Fehler du unbedingt vermeiden solltest, wenn du für Twitch, YouTube, Instagram oder TikTok ein Unternehmen gründest

Man sollte aus Fehlern lernen.

Und am besten aus denen anderer.

Lass mich dir einige Fehler mit auf den Weg geben, die andere gemacht haben, und die du vermeiden kannst.

Also pass genau auf!

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Abschließend möchte ich noch einmal einige Worte an dich richten.

Mir ist es ein großes Anliegen, dass du deine Unternehmung richtig angehst und nicht die gleichen Fehler machst, wie viele Unternehmer, die uns um Hilfe bitten, weil sie eine schlechte Struktur aufgebaut haben.

Melde das Gewerbe dort an, wo du wohnst!

Achte darauf, dass du dein Gewerbe dort meldest, wo du auch wohnhaft bist.

Versuch nicht durch günstige Firmengründungen im Ausland deine Steuerlast zu senken. Auch wenn das für kurze Zeit funktionieren sollte, wirst du im Nachhinein einen hohen Preis hierfür bezahlen

Baue keine schlechten Firmenstrukturen auf

In der Vergangenheit sind viele Unternehmen negativ aufgefallen, weil es Briefkastenfirmen in Steueroasen gab, in denen Geld versteckt wurde und geparkt wurde.

Wie bereits erwähnt, gibt es heute so viele Finanzabkommen, dass diese Praxis nicht mehr anwendbar ist. Und das ist gut so!

Denn:

Sich auf zweifelhafte Strukturen zu stützen, kann niemals nachhaltig sein.

Es gibt kein Steuerschlupfloch, das lange bestehen bleibt. Glaubt es mir.

Daher auch meine Prophezeiung: Alle digitalen Nomaden und Co., die heute von einer 0-Besteuerung, nun ja, „profitieren“, werden in einigen Jahren Probleme bekommen.

Das wiederum bedeutet, dass bis zu 10 Jahre rückwirkend Steuerbescheide ausgestellt werden können. Und gegen solche Steuerbescheide vorzugehen, wenn man nicht sauber gearbeitet hat, ist nahezu unmöglich.

Es gilt die Beweislastumkehr, was bedeutet, dass nicht das Finanzamt euch nachweisen muss, dass ihr schuldig seid, sondern ihr beweisen müsst, dass ihr alles richtig gemacht habt.

Und wie in meinem oben eingebetteten Video untermauert, wird das Finanzamt jeden Weg nutzen, euch eine Steuerschuld nachzuweisen. Ein legitimes Vorgehen, wenn der Vorwurf Substanz hat.

Lass dich nicht vom günstigsten Anbieter beraten

Wenn du dir Steuerberatung ins Haus holst oder einen Partner zur Firmengründung suchst, nimm nicht den günstigsten Anbieter.

Du musst beileibe nicht das Premium-Produkt nehmen, aber wenn der Anbieter nur die bloße Firmengründung anbietet, ist das keine Hilfe.

Eine Firmengründung geht maximal 2 Tage und sollte keine Dienstleistung an sich sein, für die ihr bezahlen müsst.

Ihr haftet für das, was eure Berater für euch einrichten, deswegen gehört zu einem solchen Schritt auch immer eine umfassende Beratung. Und das sage ich nicht aus Eigenwerbung, sondern weil ich etliche Fälle kenne, in denen die Mehrkosten für die Inanspruchnahme des günstigsten Anbieters im Endeffekt um ein Vielfaches teurer war.

Jetzt aber etwas Eigenwerbung:

Ich habe an einigen Stellen bereits erwähnt, dass Malta für den ein oder anderen interessant sein könnte.

Um nicht gleich eine Beratung in Anspruch nehmen zu müssen, haben mein Team und ich den DWP QuickCheck entwickelt.

Damit kannst du testen, ob du und dein Business Case für Malta geeignet ist. Zwar ist der Standort bei Online-Unternehmern ohnehin sehr beliebt, weil das Umfeld ideal ist, um zu wachsen, dennoch gibt es Punkte, die im Einzelfall dazu führen, dass man besser nicht nach Malta ziehen sollte.

Deswegen: Vorher Eignung prüfen, dann weitere Schritte abwägen.

FAQ

Die einfache Antwort: Ja. Bei solchen Spenden handelt es sich nicht um Spenden im rechtlichen Sinne, sondern um reguläre Einnahmen. Daher unterliegen sie einer Steuerpflicht.

Ja. Da eine Leistung im Gegenzug für eine Zahlung erfolgt, muss bei Einnahmen von Privatpersonen MwSt. bezahlt werden. Ausnahmen bilden Kleinunternehmern.

Wer noch keine all zu großen Einnahmen hat, muss in der Regel auch nicht viel Steuern bezahlen. Wer bereits hohe Einnahmen erzielt, kann unter Umständen durch steuerliche Optimierung Steuern sparen.

Solche Online-Unternehmer – die sie de Facto sind –  unterliegen der generellen Unternehmensbesteuerung. Das heißt Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer. Je nach Höhe der Einnahmen variiert die Besteuerung.

Abschluss - Jetzt bist du an der Reihe

Ich hoffe, mein Beitrag hat dir geholfen! An dieser Stelle schließe ich diesen Blog-Post und schicke dir viele Grüße aus Malta.

Für all diejenigen, die bereits groß denken,  möchte ich an dieser Stelle meine kostenfreie Erstberatung erwähnen. Hinterlasse einfach deine Kontaktdetails, und mein Team wird sich für eine Terminvereinbarung bei dir melden.

Dein Philipp

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Über Philipp M. Sauerborn

Philipp Maria Sauerborn ist diplomierter Steuerberater und Experte für International Tax & Blockchain. Als CEO der Kanzlei Dr. Werner & Partners in Malta hat er bereits über 3000 Mandanten zu deren persönlicher Steuersituation beraten.

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Disclaimer

Der oben genannte Artikel basiert lediglich auf unabhängigen Recherchen und kann keine Rechtsberatung darstellen. Wenn Sie weitere Informationen erhalten möchten, kontaktieren Sie uns bitte für einen Termin.

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85 Antworten

  1. Hallo lieber Philipp,

    vielen Dank für den super informativen Beitrag! Ich mache jetzt schon seit einer Weile TikTok Streams. Ein Gewerbe habe ich – als Kleinunternehmer neben meinem Studium und Minijob – angemeldet. Jetzt steht meine erste Steuererklärung an und ich möchte alles richtig machen daher hätte ich noch Rückfragen, wenn du Zeit hättest sie zu beantworten! 🙂

    1) Auf Tiktok erhalte ich Geld durch die Donations und durch Tiktok selbst mit den Videos. Für keine der beiden Einkünfte habe ich durch Tiktok Rechnungen erhalten. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich pro forma die Rechnungen für jeden einzelnen Stream/Video selbst schreiben muss oder reicht als Beleg die Monatsübersicht meiner Einnahmen von tiktok als screenshot?

    2) Die Einkünfte werden bei Tiktok in Dollar angegeben. Muss ich diese mit dem jeweiligen monatlichen Wechselkurs umrechnen?

    3) Wann ändert sich denn die Steuerklasse wenn man studiert, einen Minijob ausführt und nebenher eben streamt? Welche Grenzen gelten da, mit Blick darauf, dass die Einnahmen aus dem Gewerbe natürlich die Einnahmen aus dem Studium übersteigen weil ich ja nichts im Studium verdiene?

    4) Ich bin mir noch etwas unsicher wann ich eine Umsatzsteuer ID benötige. Brauche ich diese als Kleinunternehmer grundsätzlich nicht, auch wenn ich bei tiktok Geld verdiene – einem ausländischen Unternehmen?

    Vielen vielen Dank für die Hilfe und Geduld!
    LG, Marlene

    1. Gerne gehe ich kurz auf deine Fragen ein Marlene, Vorweg möchte ich erwähnen, dass unsere Kanzlei sich auf Malta befindet und wir nicht in Deutschland tätig sind, von daher empfehlen wir die Steuererklärung von einem lokalen Kollegen mit erledigen zu lassen.

      Zu Frage 1 hebe ich aber gerne kurz hervor, dass wie du bereits korrekt angenommen hast, in eigenregie passend Rechnungen auszustellen sind, für die Einnahmen und Donations die einen für die erbrachte Tätigkeit erreichen, für die Buchhaltung deines Gewerbes ist dies unumgänglich, leider nimmt kaum eine Plattform einen hier an die Hand und erläutert den koorekten Weg, somit sollte man immer im sicherstellen, dass man seinen lokalen Verpflichtungen nachkommt, für die Berechnung der genauen Verdienste verwendet man den Tagesdollarkurs und berücksichtigt den monatlichen Durchschnittswert in diesem Kontext. Zu deiner Frage in Sachen Kleinunternehmerregelung, Freiberufler, Unternehmer oder Selbstständige dürfen die Kleinunternehmerregelung anwenden, wenn sie im vorigen Kalenderjahr maximal 22.000 € Umsatz erwirtschaftet haben und deren Umsatz im laufenden Kalenderjahr 50.000 € voraussichtlich nicht überschreiten wird. Kleinunternehmen haben keine Umsatzsteuerpflicht.

  2. Lieber Philipp,

    ich bin erstmals auf deinen Blog gestoßen! Herzlichen Dank für die vielen hilfreichen Informationen!

    Ich habe einen Fall, bei dem ich nicht so richtig weiter weiß:

    Ich betreibe mit meiner spanischen Frau einen YouTube Kanal zum Thema gesunde Ernährung in spanischer Sprache. Für den YouTube Kanal und die damit verbundenen Monetarisierungsmöglichkeiten haben wir vor längerer Zeit eine GbR in Deutschland gegründet und wohnen in Berlin. Wir sind KEINE Kleinunternehmer.

    Anfang nächsten Jahres werden wir einen selbsterstellten Onlinekurs (B2C) vermarkten. Die Vermarktung findet überwiegend über bezahlte Online-Werbung (meta- und YouTube-Ads) statt und ist an eine spanischsprachige Zielgruppe ausgerichtet (ca. 70% Spanien, 15% Südamerika, 15% Nordamerika). Umsätze werden wir also fast ausschließlich im Ausland generieren. Wir gehen davon aus, dass wir die 10.000 € Grenze überschreiten werden, so dass wir uns für das OSS-Verfahren anmelden würden.

    Soweit ich weiß, sitzen sowohl YouTube (google) als auch meta in Irland und weisen selber auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer aus. Würden wir nun für den deutschen Markt produzieren, so würde ich meines Wissens die Umsatzsteuer dem deutschen Finanzamt melden (Reverse Charge?). Am Ende wäre es aber wohl als nicht Kleinunternehmen ein durchlaufender Posten und die Umsatzsteuer würde also keine Kosten darstellen?! Ist doch richtig?

    Und nun zu meiner eigentlichen Frage: Stellt die Umsatzsteuer, die wir dem deutschen Finanzamt für unsere Onlinewerbung melden müssen Kosten für uns da, da unsere Umsätze im Ausland generiert werden? Das würde bedeuten, dass wir im Vergleich zu unserer spanischen Konkurrenz einen Wettbewerbsnachteil hätten, da unsere Onlinewerbung bei gleicher Qualität 19% mehr kosten würde. 19% könnten auch darüber entscheiden, ob wir mit unserem Vorhaben überhaupt profitabel sind. Habe ich den Sachverhalt richtig wiedergegeben? Gibt es eine Möglichkeit, dass die Umsatzsteuer nicht als Kosten zu betrachten sind oder würde theoretisch nur ein Umzug nach Spanien den Sachverhalt für uns beeinflussen? Wie wäre der Sachverhalt, wenn sich meta dazu bereit erklären würde uns eine Rechnung von meta Deutschland auszustellen, was aber vermutlich eher unwahrscheinlich ist?

    Herzlichen Dank für Deine Unterstützung.

    Herzlichen Gruß,
    Nils

    1. Lieber Nils,

      Reverse Charge Procedure darf leider nur bei B2B Geschäften zwischen 2 verschiedenen Ländern angewandt werden, nicht bei Privatpersonen, Ihre spanischen Mitstreiter müssen Ihren Kunden ja leider auch MwSt berechnen, leider sind wir nicht Richtung Spanien oder aus Deutschland direkt heraus tätig, so dass wir Sie auf Kollegen in diesem Fall verweisen sollten aus den jeweiligen Ländern. Bei Fragen Richtung Malta, Dubai, UK oder Portugal stehen wir natürlich gerne wie gewohnt direkt zur Verfügung.

      Viele Grüße
      Horst Wickinghoff

  3. Hallo zusammen,
    hier wurde jetzt viel über Einkünfte aus selbständiger Arbeit bzgl. Google; TikTok etc. gesprochen, wie sieht es mit „gekauften Texten“ aus?

    Ich betreiben derzeit mit Freunden eine Webseite als Non-Profit Seite. Also keine Werbung = keine Einnahmen / Gewinn.
    Nun bekommen wir fast täglich Email-Angebote, dass andere Firmen / Auftraggeber einen „redaktionellen Beitrag mit Verlinkung (z.B. Glücksspiel; Dating-Sites; Sexspielzeug)“ auf unserer Seite veröffentlichen möchten und uns dafür 1.000 Euro / Dollar anbieten?
    Die meisten dieser Firmen/Auftraggeber sitzen im europäischen Ausland (Malta; Estland;) oder auch in England und möchten dann das Reverse-Charge-Verfahren nutzen.

    Frage:
    Wenn wir nun diese Art der Zusammenarbeit anstreben, müssen wir dann darauf Umsatzsteuer abführen oder können wir uns darauf verlassen, wenn die Firmen ihre USTID angeben und wir auf der Rechnung auf das Reverse-Charge-Verfahren hinweisen, dass wir dann „davon befreit“ sind?
    In der EÜR / Steuererklärung würden wir dann „nur Vorsteuer abziehen“, aber keine Umsatzsteuer ausweisen.
    Wäre dann das Ergebnis aus der EÜR in der Steuererklärung als Nebentätigkeit (journalistische Tätigkeit) anzugeben?

    Beispiel I
    Datum | netto | Vorsteuer | Brutto | netto | MwSt | Brutto | Zweck
    0001 | 1000 | 190 | 1190 | | Anschaffung Rechner
    0002 | 2000 | RCV | 2000 | Rechnung Text 1
    0003 | 2000 | RCV | 2000 | Rechnung Text 2
    —————————————————————————-
    Vorsteuererstattung 190
    zu versteuernde Gewinn 3.000 Euro

    Beispiel II
    Datum | netto | Vorsteuer | Brutto | netto | MwSt | Brutto | Zweck
    0001 | 1000 | 190 | 1190 | | Anschaffung Rechner
    0002 | 2000 | 380 | 2380 | Rechnung Text 1
    0003 | 2000 | 380 | 2380 | Rechnung Text 2
    —————————————————————————-
    Umsatzsteuerzahllast 570 Euro
    zu versteuernde Gewinn 3.000 Euro

    Greift für diese Art der Dienstleistung, einen Text auf einer Website (Server in Deutschland; Firma In Deutschland) zu veröffentlichen, überhaupt das Reverse Charge Verfahren? Und was muss man bei Drittstaaten oder Drittländer, die nicht Mitglied der EU sind, wie etwa die USA, beachten?
    Zusammenfassende Meldungen Reverse Charge Verfahren muss dann auch abgegeben werden?

    1. Im wesentlichen können Sie davon ausgehen, dass bei B2B Geschäften zwischen 2 Gesellschaften, welche nicht im gleichen EU Land ansässig sind, jedoch auf Ihrer Rechnung entsprechend REVERSE CHARGE PROCEDURE APPLIED vermerken, dass bei diesen sogenannten Cross-Border-Dienstleistungen keine VAT berechnet wird, Ihre MwSt. Rückmeldungen werden oft mittlerweile monatlich durchgeführt, bei internationalen Geschäften zwischen B2B wird im allgemeinen ebenfalls keine VAT verechnet, hier sollten Sie aber immer nochmal mit Ihrem Berater sämtliche Begebenheiten beleuchten, da die Ausgangslage sich nicht immer eindeutig definieren lässt.

      Viele Grüße
      Horst Wickinghoff

  4. Hallo Herr Sauerborn und danke für den interessanten Artikel.

    Leider finde ich auch dort keine Antwort auf meine Frage.
    Kleinbeträge einnehmen ergibt wenig Sinn, wenn jeder Eingang eine Buchung ist, die mich Geld an den Steuerberater kostet.
    Ist die Einnahme von zB. Patreon (monatliche Auszahlung) eine Buchung?
    Ansonsten lohnt das doch kaum, oder?
    Wenn mir wer 2€ gibt und ich dann dem Steuerberater das ja schon fast für die Buchung weiterreiche …

    1. Ihre Annahme ist korrekt, in vielen Fällen überschreiten leider die Kosten den Geldeingang zu verbuchen den eigentlichen Wert der Buchung, nichts desto trotz muss man entsprechend hier agieren, einige Buchhalter lassen hier aber auch mit sich verhandeln bei entspechenden monatlichen Volumen, es lohnt sich also zu vergleichen und dies zur Sprache zu bringen.

      Viele Grüße
      Horst Wickinghoff

  5. Hallo Philipp.

    Nach gefühlt 1000 Anfragen beim Finanzamt und Twitch selbst, probiere ich es hier.

    Zum Sachverhalt: Ich bin im Twitch Partner Programm. Dies ist ein Nebeneinkommen zu meinem tatsächlichen Gewerbe in Österreich. Die Kleinunternehmerregelung gilt schon lange nicht mehr bei mir. Deshalb bin ich verzweifelt am Suchen, wie ich die Twitch Einnahmen richtig versteuer. Die Einkommensteuer ist mir klar, aber bei der Umsatzsteuer gibt es soviele unterschiedliche Meinungen. Eig. sehe ich es so, dass ich Leistungen für Twitch erbringe und deshalb 50% der Einnahmen (Abos, Bits, Werbung) ausbezahlt bekomme. Leistung in die USA wäre somit Reverse Charge. Dann gibt es aber Regelungen zu künstlerische Tätigkeiten. Da müsste ich die 20% USt (AT) abführen.

    Doch die Abo Rechnung die ein Zuschauer erhält, wenn er ein Abo bei einem Streamer kauft, enthält die USt. desen Land, wo der Zuschauer sitzt. Heißt, das eig. Twitch schon die Steuer an das jeweilige Land abführt. Aber bei meinem Auszahlungsbeleg ist nichts deklariert. Es steht nur die Bankverbindung der Name Twitch und der gesamte Auszahlungsbetrag drauf.

    Was sagst du? Gibt es für Twitch Einnahmen schon genauere Regelungen?

    Twitch selbst, schüttelt einen immer ab, wenn man nachfragt. Beim Finanzamt habe ich jedesmal eine andere Antwort mit anderer Lösung erhalten.

    Ganz liebe Grüße
    Dominik

    1. Auf aktuelle Änderungen zu Twitcheinnahmen werden wir zukünftig weiter eingehen und passende Artikel dazu veröffentlichen, gerne bieten wir auch eine kostenlose Beratung aus der perspektive Maltas hierzu an, nutzen Sie hierfür einfach unser Kontaktformular.

      Viele Grüße
      Horst Wickinghoff

  6. Hallo,

    erst einmal ist das ein super Beitrag und viele Themen stimmen mit dem überein, wo ich auch gelernt habe. Aber wie auch im Beitrag erwähnt ist das internationale Steuerrecht recht komplex.

    Ich „streite“ mich auch derzeit mit meinem Finanzamt darum. Und zwar das leidige Thema um die Twitch-Einnahmen. Google & Youtube sind eindeutig, da Ireland und Reverse-Charge. Die weißen auch eine USt-ID-Nr. aus.

    Twitch hat seinen Sitz in den USA.

    Mit geht es hier um die Umsatzsteuer, da ich umsatzsteuerpflichtig bin (KEIN Kleinunternehmer). Hier wird im Beitrag einmal geschrieben, dass keine USt-Pflicht besteht, da Leistung nach USA und in einem Kommentar, das es doch USt-pflichtig ist.

    Problem:
    Twitch hält sich ziemlich zurück.
    Ich habe den Twitch-Support angefragt, wie die selbst die Auszahlungen versteuern. Leider kam auch nur die Info über das 1042-S-Formular, wo ja nur besagt, dass Twitch die „Einkommensteuer“ in den USA versteuert oder eben nicht.
    Bei Umsatzsteuer geben die keine genaue Antwort. Auf dem Auszahlungsbeleg steht ebenfalls nix drauf, außer der Betrag wo ausgezahlt wird und dass der Absender Twitch in den USA ist.

    Jetzt mal fachlich, was ich von dem Unternehmen kenne, wo ich arbeite (Beratungsleistungen):
    Wenn dort jemand eine sonstige Leistung an ein Drittland (z.B. USA) aus Deutschland erbringt, dann weißen wir immer auf den § 3 a (2) UStG hin. Da steht ja drin, dass die sonstige Leistung an das andere Unternehmen (sprich der Kunde) erbracht wird.

    Somit wäre der Umsatz in Deutschland nicht steuerbar, wenn das Geld DIREKT von Twitch kommt.

    Falls ein Zuschauer direkt an mich Geld spendet (also nicht über Twitch, sondern z.B. über PayPal), dann sind diese Einnahmen USt-Pflichtig, da der Spender Privatperson und somit wird die Leistung immer bei mir (Deutschland) erbracht. Auch, wenn ich Sachspenden erhalte.

    Gibt es mit Stand heute schon Erfahrungen? Wie muss dies nun gemacht werden?
    Wie machen es die großen Streamer? Die halten sich sowas von bedeckt. Was ich dann verstehe, dass hier jedes Finanzamt seine eigene Meinung dazu hat.

    Was ich natürlich sehr schade finde und eigentlich auch Sinnlos.

    Es wurde auch im Beitrag geschrieben, dass sich hier bald was ändert. Was soll sich denn ändern? Habe ich da was überlesen?

    So, war nun viel Text :-).

    Gruß
    Bender

    1. Auf aktuelle Änderungen zu Twitcheinnahmen werden wir zukünftig weiter eingehen und passende Artikel dazu veröffentlichen, gerne bieten wir auch eine kostenlose Beratung aus der perspektive Maltas hierzu an, nutzen Sie hierfür einfach unser Kontaktformular.

      Viele Grüße
      Horst Wickinghoff

  7. Sehr geehrter Herr Sauerborn,

    Einnahmen aus der Beteiligung an Werbeeinnahmen z.B. von Google/YouTube sind nach Ihrem Artikel nicht in Deutschland umsatzsteuerpflichtig (Umkehrung der Steuerschuld). Wenn ich nicht unter die Kleinunternehmer-Regelung falle, wo muss ich dann die Einnahmen in der Umsatzsteuer-Erklärung angeben?
    Ich habe die Zeile 114 „Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG“ und die Zeile 115 „Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)“ gefunden. In der Erläuterung zu Zeile 114 gibt Elster an, dass dann Zusammenfassende Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern abgegeben werden müssen. Ist das in meinem Fall richtig?

    Vielen Dank
    Jonas

    1. Danke für Ihre Kontaktaufnahme, die Umsätze mit in Ihre nicht steuerbare sonstige Leistungen aufzunehmen sollte die passende Vorgehensweise darstellen, jedoch empfehlen wir bei grenzüberschreitenden Leistungen die Situation immer von beiden Seiten zu beleuchten, gerne agieren wir dann auch im Tandem mit deutschen Kollegen, um eindeutige Begebenheiten und Ergebnisse zu erzielen. Melden Sie sich gerne bei uns, wenn wir bei internationale Fragen mit zur Seite stehen sollen!

      Viele Grüße
      Horst Wickinghoff

  8. Hallo, Ich würde gerne wissen wie es aussieht, wenn sich mein Lebensmittelpunkt ändert.
    Zum Beispiel:
    Ich wandere von Deutschland in die USA aus.
    1.Kann ich in dem Fall meinen Unternehmenssitz verschieben, oder muss ich mein Unternehmen auflösen und ein neues Unternehmen vor Ort gründen?
    Und wenn letzteres der Fall ist:
    Kann ich die Gründungskosten steuerlich absetzen?
    2. Und wie sieht es mit der Steuer(zum Beispiel der Gewerbesteuer) in dem Fall aus, wenn ich in der Mitte eines Quartals umziehe?
    3. Macht es im Falle eines Influencers mehr Sinn Assets wie Wertpapiere über das Unternehmen zu erwerben, oder privat? Mal angenommen es ein Ein-Mann-Unternehmen.
    4. Und um beim Thema Anlagen wie Wertpapieren(zum Beispiel Aktien) oder Immobilien zu bleiben:
    Werden Gewinnausschüttungen/Miete im Firmengründungsland besteuert, oder dort wo der Besitzer seinen Lebensmittelpunkt hat? Greift in dem Fall auch das Doppelbesteuerungsabkommen? Aus meiner Sicht könnte man für beide Parteien einen Steueranspruch argumentieren, aber wenn es nicht augeteilt wird wirkt es zu missbrauchsanfällig für mich. In dem Sinne wundere ich mich auch wie es mit Wertsteigerung aussieht. Wenn ich jetzt ein Haus in Deutschland für 500000€ kaufe und es zwei Jahre später 1000000€ wert ist, zählt das auch als Gewinn steuerlich betrachtet? Oder ein anderes Beispiel:
    Ich kaufe mir vor 2010 für 400€ Bitcoin im Wert von 0,13€ pro Stück also etwa 3077 und im November 2021 sind diese dann 68000€ pro Stück wert also insgesamt 209236000€ wert, aber ich verkaufe nicht(Ich meine beim Verkauf machen Mehrwertssteuer und Einkommmensteuer Sinn. Gewerbesteuer nicht zwingend). Muss ich auf diesen Mehrwert Steuern zahlen?
    5. Und letzte Frage:
    Vor allem als Influencer schwankt das Einkommen gewaltig wegen Demonetarisierung, schwankenden AdSense-Raten, das vielleicht einfach weniger Zuschauer da sind(wie nach der Pandemie), oder das Sponsoren aussteigen aus Imagegründen wegen Socialmedia-Drama. Da die Gewerbesteuer soweit ich weiß im Vorjahr berechnet wird, kann es da nicht vorkommen, dass man ins Negative kommt und auf die Schulden Zinsen zahlen muss bis das Finanzamt dann tatsächlich eine Gewerbesteuererklärung bekommt und die falsche Prognose korrigieren kann. Und wenn das der Fall ist, kommt das Finanzamt für die entstandenen finanziellen Schäden auf, oder muss ich die selbst von meinem Umsatz abziehen?

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