Betriebsstätte einer Malta Limited: In Malta oder Deutschland?

von Philipp M. Sauerborn

Wenn wir mit Mandanten im Rahmen der Gründung einer Malta Limited sprechen, ist eine häufig gestellte Frage, wo denn der Sitz des Unternehmens sei. Und in der Tat ist die Frage nach dem Ort, an dem die Hauptgeschäfte abgewickelt werden, von großer Bedeutung. Ob ein Unternehmen nämlich von einer Malta Limited und seiner niedrigen Effektivbesteuerung profitieren kann, hängt zum größten Teil mit der Ort der so genannten Betriebsstätte zusammen.

Betriebsstätte einer Malta Limited muss in Malta liegen

Die Betriebsstätte des Unternehmens sollte über kurz oder lang in Malta liegen, dies steht ohne Frage fest. Denn das Worst-Case-Szenario wäre, dass, für den Fall das Arbeiten von beispielsweise Deutschland aus ausgeübt werden, das Finanzamt dort eine Betriebsstätte nachweist. Dann bestünde nämlich in Deutschland die Steuerpflicht. Was einem dann blüht können Sie sich sicherlich vorstellen.  Unberührt dessen, ob der Verdacht nach einer Betriebsstätte in Deutschland berechtigt ist oder nicht: wer dann keine Betriebsstätte, also kein Büro, in Malta nachweisen kann, hat ohnehin verloren. Daher ist es ebenfalls unabdingbar, sich besonders zu diesem Thema eingehend beraten zu lassen, war wir bei der Kanzlei Dr. Werner & Partner gerne übernehmen.

Man sollte spätestens nach einem Jahr Malta Limited ein Büro in Malta einrichten

Oberstes Credo bei uns ist es, dass alles mit rechten Dingen zu geht und auf dem Weg zur Steueroptimierung kein Gesetz gebrochen wird, denn nur so kann man langfristig gut arbeiten. Um Ihnen dieses Ziel zu ermöglichen, unterstützen wir Sie auch beim Aufbau einer Firmenpräsenz in Malta. Klar ist: Es gibt zwar keinen konkreten Zeitrahmen, in dem man ein Büro in Malta gemietet haben muss, um jedoch unnötigen Ärger mit Behörden zu vermeiden, empfehlen wir, spätestens ein Jahr nach der Gründung der Malta Limited Gewerberäume gemietet zu haben und in diesen auch Mitarbeiter einzusetzen. Hierfür können wir Hilfestellung beim Finden der Gewerberäume leisten, die wir über kompetente Makler heranziehen, sowie passendes Personal für Sie finden, dass dann beispielsweise den Posten des Directors übernehmen kann, sollten Sie nicht selbst vor Ort sein können. In jedem Falle wollen wir das bestmögliche Ergebnis für Sie, das vor einer Behördenprüfung Bestand hat und an dessen Legalität es keine Zweifel gibt.

Mandanten, die länger als 12 Monate Mandanten bleiben
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Über Philipp M. Sauerborn

Philipp Maria Sauerborn ist diplomierter Steuerberater und Experte für International Tax & Blockchain. Als CEO der Kanzlei Dr. Werner & Partners in Malta hat er bereits über 3000 Mandanten zu deren persönlicher Steuersituation beraten.

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Der oben genannte Artikel basiert lediglich auf unabhängigen Recherchen und kann keine Rechtsberatung darstellen. Wenn Sie weitere Informationen erhalten möchten, kontaktieren Sie uns bitte für einen Termin.

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