Mit dem Global Residence Programme Einkommenssteuer sparen

von Philipp M. Sauerborn

In meinem gestrigen Beitrag wies ich darauf hin, dass man beim Immobilienkauf in Gozo vom Staat Malta noch größere Vergünstigungen zugesichert bekommen würde, als wenn man dies auf der Hauptinsel täte. Auf die Frage eines Lesers, in welchem Zusammenhang es dort größere Einsparmöglichkeiten gäbe, möchte ich heute kurz eingehen.

Meine Aussage beruht auf einem Gesetz, das vorsieht, Menschen, die in Malta in Immobilien investieren, steuerlich zu begünstigen. Das Programm, auf das ich anspiele, nennt sich Global Residence Programme. Ich habe bisher schon mehrmals darüber berichtet, weil Malta hauptsächlich für Steuervergünstigungen für Unternehmer bekannt ist und nicht für Angestellte. Doch genau diese Gruppe bevorteilt das Global Residence Programme.

Global Residence Programme: Investition in Maltas Immobilienmarkt sind Voraussetzung

Eine Voraussetzung, um von den günstigen Steuerbedingungen zu profitieren, ist die Investitionspflicht. Dabei wird man verpflichtet, eine Immobilie für mindestens 275 000€ zu erwerben oder für mindestens 9 600€ Miete pro Jahr in Malta zu leben. Jetzt kommt der Vorteil Gozos ins Spiel: Hier beträgt die Mindestsumme für eine Investition lediglich 220 000€, was 20% weniger sind. Auch die Mindestmiete beträgt nur 8 750€ jährlich, hier beträgt die Differenz allerdings nur knappe 9%.

Eine weitere wichtige Bedingung, um vom Global Residence Programme zu profitieren, ist, dass man in Malta gemeldet sowie krankenversichert sein muss. Dabei spielt es vorteilhafterweise keine Rolle, wie lange man sich in Malta aufhält. Um ein Extrembeispiel zu nennen: Wenn Sie es wünschten, könnten Sie nur einen Tag jährlich auf Malta verbringen. Und doch: Ganz so einfach ist die Wahl des Aufenthaltsortes nicht: Sie dürfen in keinem Land mehr als 182 Tage, also ein halbes Jahr, verbringen. Die Bedingung, sein Lohn aus dem Ausland zu beziehen, ist dagegen in Zeiten des Internets von Global Playern leichter zu erfüllen.

Steuervergünstigungen von mehr als 30% sind möglich

Um jetzt auch einmal Zahlen hinsichtlich der Vergünstigungen sprechen zu lassen: Werden alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt, so winkt ein Einkommenssteuersatz von 15%  auf das Einkommen, das nach Malta fließt. Verglichen mit dem Spitzensteuersatz in Deutschland inklusive Solidaritätszuschlag (insgesamt 47,48%) ist dies eine Ersparnis von mehr als 30%.

Einen kleinen Haken gibt es allerdings, und den möchte ich nicht verschweigen: Die Mindestabgabemenge beträgt 15 000€ im Jahr. Somit beträgt der Steuersatz nur für jene effektiv 15%, die 100 000€ oder mehr jährlich verdienen. Ebenso wird erfüllt nicht jegliches Einkommen die Voraussetzungen. Dieses, in Malta als ordentliches Einkommen bezeichnete, Einkommen wird normal mit 35% besteuert. Dieses Regelung betrifft aber nur wenige.

Das Ziel dass die Regierung mit dieser Maßnahme verfolgt: Besonders Besserverdiener soll Malta attraktiv gemacht werden. Unsere Meinung bei der Kanzlei Dr. Werner & Partner dazu: Ziel erreicht.

Mandanten, die länger als 12 Monate Mandanten bleiben
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Über Philipp M. Sauerborn

Philipp Maria Sauerborn ist diplomierter Steuerberater und Experte für International Tax & Blockchain. Als CEO der Kanzlei Dr. Werner & Partners in Malta hat er bereits über 3000 Mandanten zu deren persönlicher Steuersituation beraten.

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Der oben genannte Artikel basiert lediglich auf unabhängigen Recherchen und kann keine Rechtsberatung darstellen. Wenn Sie weitere Informationen erhalten möchten, kontaktieren Sie uns bitte für einen Termin.

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