EU Kommission: Kein Angriff auf Irlands Steuerpolitik

von Philipp M. Sauerborn

Das große Thema bei Nachrichten zu Steuerangelegenheiten ist nach wie vor Apples Nachzahlung in Höhe von 13 Milliarden Euro gegenüber Irland. Die EU Kommission hatte entschieden, dass Apple das Geld an Irland nachzahlen müsse, weil Apple einen außerordentlichen Vorteil erhalten habe und deswegen weniger Steuern hätte zahlen müssen. Manch einer vermutete hinter dem Urteil ein Versuch, Irland und seiner Niedrigsteuerpolitik ein Schnippchen zu schlagen. Dies wird von Seiten der EU Kommission jedoch dementiert.

Steuerdeal zwischen Apple und Irland ausschlaggebend

In meinem Beitrag zu dem Thema warf ich die Frage in den Raum, in wie weit sich die EU Kommission über nationale Steuergesetze stellen dürfe. Nun, es ist etwas Zeit verstrichen und es sind mehr Details zu dem Fall bekannt, wodurch nun auch klar ist, dass einzig und allein der spezifische Steuerdeal zwischen Apple und Irland (welcher von beiden Seiten dementiert wird), ausschlaggebend war. Gleiches haben wir auch bei den LuxLeaks gesehen, als beispielsweise Starbucks von einem Steuerdeal profitierte. Ein niedriger Steuersatz, der ausschließlich für ein spezifisches Unternehmen gilt, gilt als unerlaubte Beihilfe, die das spezielle Unternehmen bevorzugt. Da die EU ein gemeinsamer Wirtschaftsraum, halte ich diese Spielregeln auch für richtig.

EU Kommission: Apple habe keine Grundlage für Besteuerung

Dies nimmt dem ganzen Vorgang in meinen Augen deutlich Wind aus den Segeln, da hier eine Zuwiderhandlung bestraft wird und nicht etwa das grundsätzliche Steuerprinzip Irlands. Mit 12,5% Körperschaftssteuer hat Irland nämlich einer der niedrigsten Steuersätze für Unternehmen in der EU, weswegen es in Zeiten von großen Kämpfen gegen Steuervermeidung durchaus denkbar sein könnte, dass Irlands grundsätzliche Steuerpolitik Ziel des Urteils war. EU Wettbewerbskommissarin Margethe Vestager bestätigte, dass das Urteil ausschließlich auf der Bevorzugung Apples basiere. Die zwei irischen Tochterunternehmen Apples hätten keine Aktivität vorzuweisen, die eine solch niedrige Besteuerung hätten rechtfertigen können.

Letztlich ist diese Information deswegen so vielsagend, weil es eben genau das widerlegt, was ich kritisch hinterfragt hatte: Nämlich, dass die EU Kommission sich in nationale Steuerpolitik einmischt. Dies ist auch für Malta eine wertvolle Aussage, da Malta ebenfalls Steuervorteile bietet, die den Standort Malta besonders attraktiv machen.  Nun ist weiter untermauert, dass Steuerfragen Staatsangelegenheit ist – eine wichtige Erkenntnis.

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Über Philipp M. Sauerborn

Philipp Maria Sauerborn ist diplomierter Steuerberater und Experte für International Tax & Blockchain. Als CEO der Kanzlei Dr. Werner & Partners in Malta hat er bereits über 3000 Mandanten zu deren persönlicher Steuersituation beraten.

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