Flucht vor der Steuer oder vor den Steuerbeamten?

von Philipp M. Sauerborn

Wann immer Sie anderen beruflich oder privat erzählen, was Sie machen und wo Sie leben, steht das Urteil über Sie rasch fest: Steuerflüchtling. Ich habe viele Artikel über die unzähligen anderen Gründe geschrieben, die einen Umzug nach Malta plausibel machen. Hier ist eine kurze Zusammenfassung:

1. Um für das maltesische Unternehmen eine Substanz in Malta einzurichten
2. Um vom NON-DOM-STATUS zu profitieren
3. Um an einem sonnigen Ort zu leben
4. Um im sehr gesunden Meeresklima zu leben
5. Um am weltweit zweitsichersten Ort in puncto Umweltkatastrophen zu leben

Und so weiter – lesen Sie bitte diesen Artikel, wenn Sie weitere Vorzüge kennenlernen möchten.

Gesetze in Staaten sind entscheidend

Doch jetzt möchte ich noch einmal auf den Anklagepunkt „Steuerflucht“ zurückkommen. Zuerst einmal hat keiner das Recht zu entscheiden, was zu viel und was zu wenig Steuern sind. Daher ist es völlig sinnlos, darüber zu streiten, ob 50 % oder mehr zu viel oder 25 % zu viel oder zu wenig sind. Es gibt Staaten und Gesetze sowie Verträge und Vereinbarungen zwischen diesen Staaten. Und was auch immer das Recht vorgibt, muss von allen in diesem speziellen Land oder unter dieser speziellen Gesetzgebung befolgt werden. Wenn Sie beschließen, in Land A zu leben, müssen Sie die dortigen Gesetze befolgen. Basta!

Transparenz macht 0-Steuer praktisch unmöglich

Moderne Rahmenkonzepte wie CRS und BEPS, CFC, Missbrauchsbekämpfungsvorschriften usw. gewinnen immer mehr an Einfluss. Aber KEINE Steuern zu zahlen, was nun wirklich ZU WENIG ist, ist heutzutage nahezu unmöglich – und zwar weder mit „neuem“ noch mit „altem“ Geld. Das neue Geld wird schließlich mindestens einmal auf Körperschafts- oder Einkommensebene versteuert. Einkommen aus altem Geld (schwer zu liquidierende Aktivposten) fallen höchstwahrscheinlich der Quellensteuer (Lex rei sitae (Belegenheitsrecht), Wegzugsteuer, Abzugssteuer oder Besteuerung anhand der Rückfallklauseln bei Doppelbesteuerungsabkommen) zum Opfer. Ja, sogar wenn Sie in Monaco leben. Sehr aggressive Strukturen werden inzwischen von verschiedenen Steuerbehörden angegangen (dem britischen Finanz- und Zollamt HMRC, zum Beispiel), während BEPS gewährleistet, dass die Substanz solide ist und/oder nicht künstlich vermieden wird, dass die Geschäftstätigkeit das wichtigste Kriterium für die Besteuerung ist (z. B. dass Lagerhäuser Betriebsstätten sind) und so weiter. Darüber steht dann noch der automatische Datenaustausch, was bedeutet, dass praktisch jede Finanzbehörde auf der Welt bei Bedarf Zugriff auf weltweit alle Bankkonten erhält.

Freierer Umgang in Malta

Diese Art starrer Kontrollen und Mechanismen gepaart mit einer sehr strengen und aggressiven Steuerbehörde (z. B. in Deutschland, Polen, Frankreich usw.) machen das Leben für Unternehmer und Privatleute in steuerlicher Hinsicht sehr anstrengend. Selbst wer nichts zu verbergen, nichts falsch gemacht und keine bösen Absichten hat: In einigen Ländern werden Sie von vornherein wie ein Verbrecher behandelt. Zumindest fühlt es sich so an. Manch einer beugt sich dem, einige akzeptieren es, weil es in dem Land, in dem sie leben, nun mal so ist, und manchen gefällt es sogar. Aber einige Menschen, so wie ich selbst, lieben ihre Freiheit und mögen deshalb ein Land mit weniger anstatt mehr Kontrollen. Verstehen Sie mich nicht falsch. Malta ist nicht der Wilde Westen. Auch hier müssen Gesetze und Regeln befolgt werden und die Steuerbehörde ist ein mächtiger Gegenspieler. Aber die Art und Weise des Umgangs miteinander ist eine völlig andere als in strengeren Ländern. Man kann es wohl am besten mit „Leben und leben lassen“ ausdrücken. Das bedeutet, dass die Mitarbeiter der Steuerbehörde, mit denen ich bislang zu tun hatte, einen gesunden Menschenverstand besitzen und ihn auch einsetzen. Sicher, es gibt Auseinandersetzungen und Diskussionen, aber man findet immer eine Lösung, mit der beide Seiten leben können – innerhalb des rechtlichen Rahmens natürlich!

Mehr Steuerbeamtenflüchtling als Steuerflüchtling

Unternehmer können es nicht glauben, wenn ich ihnen erzähle, dass so gut wie keiner unserer auf Malta ansässigen Kunden jemals eine Steuerprüfung erlebt hat. Diese gibt es hier auch, aber bei Weitem nicht so oft und so streng.
Ich persönlich fühle mich hier freier als (in meinem Fall) in Deutschland. Hier gerät man nicht in Panik, wenn die Steuerbehörde anruft oder ein Schreiben schickt: Man klärt die Angelegenheit und das war‘s.
Deshalb denke ich, dass die meisten hier bleiben würden, auch wenn die Besteuerung in Malta anders, also höher, wäre. Es liegt nicht nur an der Steuer, sondern auch an der Art, wie Finanzbeamte mit Ihnen umgehen. Wenn Sie so wollen, dann wäre also der Begriff Steuerbeamtenflüchtling für Klienten, die nach Malta umsiedeln und hier ein Unternehmen gründen möchten, weitaus passender als „Steuerflüchtling“.

Mandanten, die länger als 12 Monate Mandanten bleiben
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Über Philipp M. Sauerborn

Philipp Maria Sauerborn ist diplomierter Steuerberater und Experte für International Tax & Blockchain. Als CEO der Kanzlei Dr. Werner & Partners in Malta hat er bereits über 3000 Mandanten zu deren persönlicher Steuersituation beraten.

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Der oben genannte Artikel basiert lediglich auf unabhängigen Recherchen und kann keine Rechtsberatung darstellen. Wenn Sie weitere Informationen erhalten möchten, kontaktieren Sie uns bitte für einen Termin.

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