„Legal im Ausland Steuern sparen“ – im ersten Moment werden viele meinen, das klinge zu verlockend und daher werden Optionen wie eine Firmierung in Malta schnell in die Schublade „zwielichtig“ gesteckt. Mit diesem Vorurteil möchte ich heute aufräumen.
Malta Limited nichts illegales und vom deutschen Fiskus anerkannt
In den Beratungsgesprächen, die wir vor einer jeden Firmengründung bei der Kanzlei Dr. Werner & Partner mit unseren potenziellen Mandanten führen, hatte ich schon mit vielen Menschen zu tun. Eine Frage, die mich vor gar nicht allzu langer Zeit erreichte, brachte mich dennoch ins Stutzen: Wie man denn die Abwicklung rechtssicher vor dem deutschen Finanzamt vertuschen würde, wurde ich gefragt. Umso mehr freute es mich, dem Interessent dann mitteilen zu können, dass man nichts zu verschleiern brauche, was an Maltas EU-Mitgliedschaft liegen würde. Das Doppelbesteuerungsabkommen, das Deutschland mit Malta (wie auch mit den meisten anderen Ländern dieser Welt) hat, sowie die freie Wahl des Ortes der Geschäftsausführung (EU-Recht), ermöglichen dies.
Ort der Unternehmensaktivitäten und der Tätigkeitsausführung von Bedeutung
Von entscheidender Bedeutung ist bei der Niedrigbesteuerung nämlich nicht, das irgendetwas geheim gehalten wird. Mit einer Malta Limited werden ganz legal und voll nach EU- und Landesrecht Einnahmen versteuert und deklariert. Ein Punkt, der allerdings von essenzieller Bedeutung ist: der Standort der Unternehmensaktivitäten. Wo werden meine Geschäfte abgewickelt, wo findet der gewinnbringende Deal statt? Um vom Doppelbesteuerungsabkommen zu profiteren, muss dieser Ort Malta heißen. Dies bedeutet natürlich auch, dass beispielsweise ein Friseur, der sein Geschäft in der Freiburger Innenstadt hat, NICHT von einer Firma in Malta profitieren kann. Anders sieht es da bei einem Grafikdesigner aus. Er kann seiner Tätigkeit in jedem Land der Welt nachkommen, also auch in Malta und ist somit steuerrechtlich dazu berechtigt, seine Umsätze in Malta zu versteuern (eine Malta Limited vorausgesetzt).
Eine Malta Limited ist also gerade für Online-Dienstleister besonders lohnenswert. Aber auch andere Branchen können von dem knapp 5 prozentigem Effektivkörperschaftssteuersatz profitieren. Am einfachsten ist hier aber wirklich eine persönliche Beratung, da, je nach Tätigkeit, eine Umstrukturierung möglich ist und so auch Unternehmer profitieren können, die dies vielleicht nicht erwartet hätten. Das gilt sowohl für bestehende als auch für geplante Unternehmen. Mein Team bei der Kanzlei Dr. Werner & Partner und ich freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.