Steuerflucht in Luxemburg und den Niederlanden – Und Malta?

von Philipp M. Sauerborn

Lizenzgeschäfte führen in Luxemburg zu Steuerersparnissen

Ein weiteres Modell kennt man so auch aus dem Fall XXXLutz, ein Unternehmen, das in Malta über Lizenzgeschäfte Steuern spart. Lizenzen für Produkte und Namensnutzungen werden das Tochterunternehmen übergeben, welches für die Einwilligung zur Nutzung der Namens- und Produktrechte fürstlich entlohnt wird. Auch hier gilt wieder: Die Gewinne im Ursprungsland werden so verkleinert und die Steuerlast sinkt, während die zugenommen Gewinne der Tochterfirma nur sehr niedrig besteuert werden.

Niederlande mit tausenden Briefkastenfirmen zur Steuerflucht

Auch ein weiterer Nachbar Deutschlands im Westen ermöglicht internationalen Unternehmen, die Steuerlast zu senken oder gar auf das Null-Niveau zu drücken: die Niederlande. Ein Bericht der amerikanischen NGO Citizens for Tax and Justice geht sogar so weit, dass knapp 50% der 500 umsatzstärksten Finanzholdings weltweit in den Niederlanden vertreten sind. 2010 sollen so die Gewinne von US-Tochterfirmen knapp 127 Milliarden Dollar betragen haben, was eine mehr als doppelt so großer Betrag ist, wie der  in Luxemburg erzielte Umsatz (55 Milliarden Dollar).

Auch in den Niederlanden werden durch Lizenzgeschäfte Steuern gespart

Und auch in den Niederlanden finden wir das Modell mit den Lizenzgeschäften wieder. Dies beruht dort ebenfalls auf der niedrigen Besteuerung diverser Einkünfte aus dem Ausland. Genau genommen handelt es sich dabei um Zinsen, Dividenden sowie Erträge aus intellektuellem Eigentum. Kommen dieser Erträge aus dem Ausland, so fallen hierfür besonders niedrige oder sogar gar keine Steuern an. Nutznießer dieser Regelung ist unter anderem der schwedische Möbelkonzern Ikea, der – ähnlich wie das Unternehmen XXXLutz in Malta – seine Filialen zu Franchise-Objekten gemacht hat und dafür von den Lizenznehmern aus aller Welt Gebühren abkassiert. Dass dabei Lizenznehmer und Lizenzgeber aus dem gleichen Unternehmenspool stammen, interessiert niemanden.

Auch Starbucks soll in den Niederlanden von Sonderbehandlung profitiert haben

Zwar ist es offensichtlich, dass Mutterkonzern und Tochterunternehmen in dem eben genannten Beispiel Ikea zusammengehören, auf dem Papier ist dies jedoch unbedeutend. Somit sind der EU-Kommission beim Kampf gegen die Steuerflicht die Hände gebunden. Umso plausibler erscheint es, dass jetzt die Suche nach Fehlern akribisch aufgenommen wurde, um die Steueroasen doch noch zur Verantwortung zu ziehen. In den meisten Fällen wird natürlich nichts gefunden werden, da häufig mit legitimen und legalen Mittel die Steuerlast gesenkt wird. Die Verstöße gegen das EU-Wettbewerbsrecht sind dennoch besorgniserregend und werden zurecht verfolgt. Genau darauf zielt die EU-Kommission auch in den Niederlanden ab. Im Zusammenhang mit der Kaffeehauskette Starbucks steht übrigens der gleiche Vorwurf im Raum, wie in Luxemburg: Dem Unternehmen sollen Vorteile eingeräumt worden sein, die nur wenige andere Unternehmen auch genießen konnten und somit eine illegale Bevorzugung dieser darstellt. Ob diese Staatshilfen tatsächlich existieren, wird sich in den kommenden Monaten zeigen, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind.

 

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Über Philipp M. Sauerborn

Philipp Maria Sauerborn ist diplomierter Steuerberater und Experte für International Tax & Blockchain. Als CEO der Kanzlei Dr. Werner & Partners in Malta hat er bereits über 3000 Mandanten zu deren persönlicher Steuersituation beraten.

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