Steuerflucht in Luxemburg und den Niederlanden – Und Malta?

von Philipp M. Sauerborn

Lizenzgeschäfte werden auch mit Firmen in Malta abgewickelt

Bei einer solch großen Medienpräsenz des Themas hätte man meinen können, dass auch Malta im gleichen Atemzug wie Luxemburg oder die Niederlande genannt wird. Schließlich spart, wie bereits erwähnt, auch hier beispielsweise XXXLutz durch Lizenzgeschäfte Steuern und allgemein kann sich durch das Malta Holding Modell ein effektiver Steuersatz von 5,4% für Unternehmen ergeben. Dass Malta aber eben nicht im Zusammenhang mit Steuerflucht genannt wird, ist vor allem auf die zweifelsfreie Rechtmäßigkeit der Maßnahmen zurückzuführen.

Anders als bei den Firmenkonstrukten in Luxemburg oder den Niederlanden agieren die Firmen, die in Malta gegründet werden, in den meisten Fällen selbstständig. Das einfache Malta Limited Modell sieht hier beispielsweise die Gründung einer Firma in Malta vor, welche – ein ausländischer Gesellschafter vorausgesetzt – eine Steuererstattung in Höhe von 6/7 des ursprünglichen Steuerbetrages zu erwarten hat. Angesichts einer regulären Besteuerung von 35% (Körperschaftssteuer) eine enorme Vergünstigung, auch wenn die Erstattung regulär versteuert werden muss.  Da dieses Modell an die Voraussetzung geknüpft ist, dass die Unternehmensmasse wirklich in Malta lokalisiert ist und die Dienstleistung des Unternehmens in Malta stattfindet, eignet es sich daher besonders für Onlinetätigkeiten, was andere Einsatzgebiete aber nicht ausschließen soll.

Malta Limited und Malta Holding Modell sind nach EU-Recht legal

Das Sparen von Steuern in Malta geht vollkommen mit EU-Recht konform, was dazu führt, dass Malta nicht in den Sog der Ermittlungen um die Steuerflucht innerhalb der EU gekommen ist. Da in den Niederlanden und Luxemburg mit zweifelhaften Mitteln internationalen Konzernen die Tür geöffnet wurde, während in Malta mit nachhaltigen Mitteln die Steuersituation von Unternehmen verbessert wird, wundert uns dies bei der Kanzlei Dr. Werner & Partner nicht. Ich persönlich glaube auch nicht daran, dass das Malta Limited Modell oder das Malta Holding Modell in Naher Zukunft gefährdet sind, aus den gleichen Gründen, wie ich sie eben aufgeführt habe. Darüber hinaus sind ist die Situation in Malta nicht mit der der Steueroasen zu vergleichen, denn das Modell, wie es dort genutzt wird, lohnt sich in der Regel nur für Unternehmen mit Umsätzen im mehrstelligen Millionen- beziehungsweise Milliardenbereich. Eine Malta Limited kann sich im Gegensatz dazu schon ab einem wesentlich niedrigeren Umsatz lohnen (bei Fragen hierzu verweise ich gerne auf die Kontaktseite dieses Blogs).

Ob und wenn ja, inwieweit Luxemburg und die Niederlande für die Sonderbehandlung besonders finanzstarker Unternehmen gerade stehen müssen, ist noch nicht abzusehen. Voraussetzung ist natürlich ein Nachweis. Wenn dieser gefunden wird, wird es wahrscheinlich auch für Jean-Claude Juncker eng. Kurioserweise muss er jetzt als Kommissionspräsident genau gegen das ermitteln und vorgehen, was er in seiner Rolle als Finanzminister Luxemburgs erst in die Wege geleitet hat. Eine spannende Frage ist nun also: Schützt Juncker sein Heimatland oder geht er seiner neuen Aufgabe rigoros nach? Es wird sich zeigen.

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Über Philipp M. Sauerborn

Philipp Maria Sauerborn ist diplomierter Steuerberater und Experte für International Tax & Blockchain. Als CEO der Kanzlei Dr. Werner & Partners in Malta hat er bereits über 3000 Mandanten zu deren persönlicher Steuersituation beraten.

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