Steuern für Twitch-Streamer, Influencer und YouTuber & Co. – Übersicht 2024

von Philipp M. Sauerborn

Dieser Beitrag soll die helfen, dich beim Thema Steuern und Firmengründung zurecht zu finden, wenn du Geld mit Plattformen wie YouTube, Twitch, Instagram, TikTok oder Affiliate-Seiten verdienst. 

In diesem Guide steckt meine ganze Erfahrung – sollte dennoch etwas fehlen, lass es mich gerne per Kommentar wissen! 

Viel Spaß beim lesen und viel Erfolg für dein Busines!

Schön, dass du es auf meinen Blog geschafft hast. Du hast vermutlich mit Twitch, YouTube oder einer anderen Content-Plattform Geld verdient und fragst dich, wie diese Einnahmen versteuert werden müssen.

Glaube mir: Ich weiß, dass das Thema Steuern extrem komplex sein kann.

Deswegen möchte ich in diesem Guide folgende Fragen klären:

  • Was die Einnahmen aus Twitch, YouTube und Co. Für das Finanzamt sind
  • Ab wann du für deine Einnahmen ein Gewerbe anmelden musst
  • Wie hoch die Steuern auf diese Einnahmen sind
  • Wo die Steuern bezahlt werden müssen
  • Ob es Sinn macht, ein Unternehmen im Ausland zu gründen
  • Was sich nach der globalen Mindeststeuerinitiative ändern könnte
  • Welche Fehler du unbedingt vermeiden solltest

Bevor ich aber loslege, möchte ich mich noch kurz vorstellen – denn:

Im Internet kann jeder etwas behaupten und woher sollst du wissen, dass ich eine vertrauenswürdige Quelle bin.

Mein Argument dafür: Ich bin seit mehr als 15 Jahren in der Steuerbranche tätig und mittlerweile Experte für International Tax. Das reicht nicht an Infos? Dann lies dir am besten auf der Startseite relevante Infos über mich durch.

Nun aber auf in die Tiefen des Steuerrechts. Viel Spaß (sofern das bei so einem Thema geht)!

KAPITEL 1

Einnahmen aus Twitch, YouTube, Instagram, TikTok und Pinterest – das sagt das Finanzamt

Das Finanzamt will Steuern…

Aber wirklich immer?

Gelten Spenden auf Twitch auch als Einnahme?

… dieser Sache gehen wir auf den Grund.

Los geht’s.

Grundsätzlich hat jede Plattform ihr eigenes Vergütungsmodell. Bei YouTube werden für Views der Videos Beteiligungen an den Werbeeinnahmen ausgeschüttet, bei Twitch sind es unter anderem Spenden der User.

Bei Instagram sind es in der Regel die Einnahmen aus Deals mit Herstellern, die die Nutzer Geld verdienen lassen, ebenso bei TikTok und Pinterest.

Grob lassen sich die Einnahmequellen deswegen in fünf Arten unterteilen:


Alles sehr unterschiedliche Arten von Einnahmen, könnte man meinen.

Aber: Für das Finanzamt sind diese Einnahmen grundsätzlich erst mal alle gleich.

What?

Ja, richtig gehört.

Der Grund hierfür ist recht banal: Ihr bietet euren Viewern und den Plattformen einen Mehrwert – nämlich in dem ihr Content produziert – und erhaltet im Gegenzug etwas dafür. Das ist per se ein klassisches kaufmännisches Geschäft.

Ich gehe aber gerne auf die einzelnen Einnahmequellen ein und erkläre, warum diese für das Finanzamt regulär zu versteuern sind.

Ausschüttung durch die Plattform

Die Ausschüttung durch die Plattform ist die einfachste Art der Einnahme – für das Finanzamt. Hier ist es absolut eindeutig: Ihr platziert Content, beispielsweise auf YouTube, und durch dieses Video werden Einnahmen generiert.

Genau: Die Werbeeinnahmen.

Dass ihr hier nur einen Teil vom Kuchen abbekommt, ist irrelevant. Die Einnahmen sind für das Finanzamt ganz normale Einnahmen.

Spenden durch Viewer

Hier könnte jetzt der ein oder andere sagen: Naja, der Nutzer gibt mir das Geld ja freiwillig.

Und sind wir mal ehrlich:

Ein Spende hat immer doch den Charakter von: Ich gebe etwas ohne etwas dafür zurück zu erwarten.

Leider ist die Definition im Steuerrecht eine andere.

Zwar können Spenden mitunter steuerfrei sein und damit das Finanzamt nicht tangieren, hierzu aber ein großes Achtung!

Nur gemeinnützige Vereine, die auch als solche anerkannt sind, müssen Spenden nicht versteuern. Wenn du also kein Verein bist, der seine Hauptversammlung über Twitch streamt und hierbei Spenden annimmt, sind Spenden auf Twitch für das Finanzamt reguläre Einnahmen.

Das Gleiche gilt im Übrigen auch, wenn die Spende über Patreon erfolgt.

Honorar für Werbeleistung von Unternehmen durch Geldleistung

Der klassische Instagram-Influencer Fall. Für Product Placement erhältst du eine Vergütung.

Ein eindeutiger Fall: Für eine Dienstleistung erhältst du ein Honorar: normale Einnahme.

Hierbei ist es übrigens völlig egal in welcher Form du das Geld erhältst. Egal ob per Überweisung, Paypal oder als Gutschein. Alles Einnahmen mit 1zu1 abbildbarem monetären Gegenwert.

Honorar von Unternehmen in Form von Sachleistungen

Ein wenig uneindeutiger ist der nächste Fall:

Du darfst den Gegenstand, den du bewirbst, behalten. Oder du erhältst für deine Dienste oder gute Arbeit einen Sachgegenstand.

Auch hier könnte man meinen: Für ein Geschenk muss man nichts bezahlen, aber auch das ist falsch.

Am Ende des Tages hast du etwas dafür gemacht, dass du beispielsweise die Daniel Wellington Uhr behalten darfst. Und damit ist für das Finanzamt die Uhr kein Geschenk mehr, sondern die Bezahlung für eine Leistungen.

Umsatzbeteiligung durch Affiliate Links

Einnahmen aus Affiliate-Geschäften sind wieder sehr eindeutig: Ähnlich wie bei Punkt 1 sind diese Einnahmen für das Finanzamt eindeutig.

Heißt: Steuerpflicht für Affiliate-Einnahmen.

Steuern auf Einnahmen aus TikTok Kreativitätsfonds?

Der Kreativitätsfond von TikTok wurde Anfang September ins Leben gerufen. Hierbei erhalten Content Creator pro 1000 Views zwischen 2 und 3 Cent auf der Plattform.

Klar: Bei ausreichend vielen Views kann hier durchaus ein kleines Sümmchen entstehen, wenn auch (noch) nicht in der Größenordnung wie bei YouTube.

Doch klar ist: Es werden Einnahmen erzielt, die in direktem Zusammenhang mit einer Leistung stehen – nämlich dem Erstellen von Content.

Aus diesem Grund fragt TikTok auch bei der Bewerbung für den Creators Fund auch ab, ob man a) Steuerpflichtig ist und b) eine Umsatzsteuernummer hat.

Eigentlich stellt sich hierbei die erste Frage nicht, denn: Ja, für Einnahmen auf TikTok ist man steuerpflichtig.

Ob man auch Umsatzsteuer zahlen muss, hängt von der Höhe der Einnahmen ab (siehe kommendes Kapitel). Per se besteht aber in jedem Falle eine Umsatzssteuerpflicht, von der man bei Gebrauch der Kleinunternehmerregelung befreit werden kann.

KAPITEL 2

Ab wann du für dein Einnahmen auch Twitch, YouTube und Instagram ein Gewerbe anmelden musst

Ab wann gelten Einnahmen eigentlich gewerblich?

Und gibt es einen Freibetrag, unter dem ich kein Gewerbe brauchen?

Lasst es uns klären:

Ab wann du ein Gewerbe brauchst.

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Oft, wenn ich Beratungsgespräche führe, kommt ein Blick in die Vergangenheit:

„Am Anfang habe ich das ja nur nebenher gemacht, deswegen hatte ich kein Gewerbe angemeldet.“

Oder

„Ich habe nur 2000€ verdient, da hätte sich der Gewerbeschein nicht gelohnt.“

Als Steuerexperte sage ich dann selbstbewusst: „Gut lassen Sie sich jetzt von uns beraten.

Denn, aufgepasst: Sobald eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, die Einnahmen also nicht „zufällig“ entstehen, handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit!

Und das gilt unabhängig vom Alter.

Soll heißen: Auch wenn du bereits mit 14 geschäftstüchtig auf Twitch Einnahmen generierst, brauchst du ein Gewerbe, mit allem was dazu gehört.

Ab einem gewissen Einnahmelevel sollte man dann darüber nachdenken, ob man ein Unternehmen mit Haftungsbeschränkung gründet. In Deutschland sind das die „UG“ oder eine „GmbH“, im Ausland wie England oder Malta die „Ltd“.

Der Vorteil ist nicht, dass dadurch weniger Steuern gezahlt werden müssen – was trotzdem möglich ist, dazu später mehr – sondern dass ihr abgesichert seid (wegen der Haftungsbeschränkung). Ihr haftet bei Vermögensschäden nicht mit dem Privatvermögen, sondern nur mit dem Vermögen der Firma. 

Meine Empfehlung: Lieber zu früh als zu spät einen Gewerbeschein holen. Dadurch entstehen auch keinerlei Nachteile, die Einnahmen werden regulär versteuert und bis zu einer gewissen Grenze ohnehin umsatzsteuer- und gewerbesteuerfrei.

Sich direkt am Anfang der Online-Karriere mit dem Finanzamt zu streiten, ist schlichtweg vermeidbar.

KAPITEL 3

Steuern auf die Einnahmen von Twitch, YouTube, Instagram, TikTok und Co.

Jeder normale Angestellte muss Steuern bezahlen…

…aber was ist mit Einnahmen, die online generiert werden?

Und auf einer ausländischen Plattform?

Und sind Spenden auf Twitch und Patreon nicht steuerfrei?

Finden wir es heraus.

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Kommen wir zum Kern: den eigentlichen Steuern.

Nun ist das Thema Steuern extrem vielfältig und vom Einzelfall abhängig. Und ja, ich bin auch kein Freund dieses Satzes, schließlich bist du auf der Suche nach klaren Antworten.

Ich versuche also so eindeutig wie möglich auf das Thema einzugehen. Beachte aber bitte, dass es immer immer immer Ausnahmen gibt. Maßgeblich ist das Land, in dem du tätig bist. Die aufgeführten Beispiele gelten für Deutschland.

Da du jetzt weißt, dass du für deine Einnahmen ein Gewerbe brauchst, hängt die Steuerlast zunächst davon ab, welche Art von Gewerbe du hast.

Für dich und dein Business kommen einige der folgenden Steuerarten in Betracht: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer und Einkommenssteuer.

Ich werde in diesem Beitrag nicht darauf eingehen, für wen welche Steuer fällig wird, das würde diesen Rahmen sprengen. Hierzu kann ich aber folgendes PDF der Gründer Mecklenburg-Vorpommern empfehlen: Download PDF

Worauf ich aber eingehen werde, ist die Umsatzsteuer, denn hier gibt es einige Besonderheiten, die sich in naher Zukunft auch ändern könnten.

Anschließend werde ich generell darauf eingehen, wie ihr die Gewinne zu versteuern habt.

Umsatzsteuer für Einnahmen durch Twitch, YouTube, Instagram oder Affiliate-Geschäfte

Fange wir also an:

Als Unternehmer musst du für alles, was du anbietest, Umsatzsteuer (=Mehrwertsteuer, also 19%) berechnen.

Da das Ganze aber mit etwas Aufwand verbunden ist, hat sich der deutsche Fiskus etwas Schlaues einfallen lassen: Die Kleinunternehmerregelung.

Viele von euch kennen diese Regel sicherlich schon, dennoch hier eine kurze Zusammenfassung: Solange deine Umsätze unterhalb von 22000€ liegen, kannst du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Anstatt also 19% deiner Einnahmen abzuführen, kannst du in der Steuererklärung angeben, dass du Kleinunternehmer bist, und schon sparst du dir die Steuer.

Zwar ist die Umsatzsteuer bei B2B Geschäften nicht wirklich relevant (in der Regel berechnest du die Steuer deinen Kunden), aber dazu später mehr.

Wie handhaben YouTube und Co. das mit der Umsatzssteuer?

Nahezu alle großen Plattformen, die an Nutzer Geld ausschütten, liegen im Ausland, deswegen müssen wir zwischen zwei Fällen unterschieden.

Zum einen, dass du eben von beispielsweise Twitch oder YouTube dein Geld bekommst, oder aber ob du von einer deutschen Firma ein Honorar bekommst.

Fall 1: Du erhältst Geld von der Plattform

Achtung, jetzt wird’s international: Google beispielsweise schüttet die Beteiligungen an seine Nutzer über Irland aus. Und dort wird auch die Umsatzsteuer fällig, da, Stand heute und nach Ansicht Googles, dort die Leistung erbracht wird.

Dies beinhaltet zwei Fallstricke:

  1. Das heißt für dich, dass bei deinen Einnahmen die Umsatzsteuer bereits abgezogen ist. Du profitierst also nicht von der Kleinunternehmerregelung. Diese gilt nur, wenn deine Einnahmen in Deutschland umsatzsteuerpflichtig sind.
  2. Bin ich der Überzeugung, dass Google und die anderen Unternehmen in  Zukunft nicht mehr darauf pochen können, dass in Irland die Leistung erbracht wird. Stichwort: Digitalsteuer, die aktuell heiß diskutiert wird.

Soll heißen: Stand heute musst du aus Einnahmen von YouTube und Twitch keine Umsatzsteuer in Deutschland abführen, weil diese bereits von der Plattform gezahlt wird. Das Prinzip das hierbei Anwendung finden, nennt sich Steuerschuldumkehr – nicht ihr schuldet die Umsatzsteuer, sondern bspw. Google. Ihr erhaltet also nur den Netto-Betrag. Hier erwarte ich aber in den nächsten 12 Monaten Bewegung, halte dich also auf dem Laufenden!

Google formuliert dies auch eindeutig in seinen Richtlinien:

Sie erhalten die Zahlungen in Ihrer Landeswährung. Das nach irischem Recht eingetragene Unternehmen Google Ireland nimmt alle Zahlungen in Übereinstimmung mit den Bedingungen Ihres Vertrags mit Google vor. Die bereitgestellten Dienste unterliegen der Steuerschuldumkehr. Die Umsatzsteuer wird daher gemäß Artikel 196 der EU-Richtlinie 2006/112/EG vom Empfänger (Google Ireland) ausgewiesen.

Quelle: (https://support.google.com/adsense/-answer/142362)

Dieses Prinzip wird von allen mir bekannten großen Plattformen so angewandt.

Wie du das Ganze buchhalterisch löst, hängt von dem Beleg ab, den dir die Plattform gibt. Ein ordentlicher Beleg, der für die Steuerschuldumkehr qualifiziert ist, muss immer die Umsatzsteuer beider beteiligter Parteien enthalten. Oftmals wird ein solcher Beleg aber nicht ausgestellt. Du kannst jedoch eine Proforma-Rechnung schreiben, die beide Umsatzsteuernummern enthält und den Netto-Betrag unter Hinweis auf das Reverse-Charge Verfahren angeben.

Doch was passiert, wenn man Kleinunternehmer ist, und keine Umsatzsteuernummer hat? Nun, das wirkt sich nicht zu deinem Nachteil aus. Auch in diesem Fall kannst du eine Proforma-Rechnung ausstellen, nur dass du dieses Mal nicht auf das Reverse Charge Verfahren hinweist. Für dich ändert sich also nichts!

Sonderfall Tipeee: Von einem Leser wurde ich gefragt, wie es mit Twitch-Spenden aussieht, die über Tipeee eingenommen wurden. Bei Tipeee, ein in Frankreich ansässiges Unternehmen, bekomme man schließlich eine Rechnung, auf der eine Umsatzsteuer ausgewiesen sei.

Hier gilt es zu unterscheiden:

Die Umsatzsteuer wird nur auf die von Tipeee berechnete Gebühr ausgewiesen. Dies ist auch nötig, denn Tipeee muss für das, was sie euch in Rechnung stellen (=deren Gebühr) in Frankreich Umsatzsteuer ausweisen. Die ausgewiesene Umsatzsteuer hat aber nichts mit euren Einnahmen zu tun. Wenn ihr also nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, müsst ihr für den erhaltenen Betrag Umsatzsteuer abführen, und das in Deutschland. Tipeee fungiert als nur als Zahlungsabwickler.

Es gilt immer darauf zu achten, ob der Dienst Umsatzsteuer bereits abgeführt hat, oder nicht, und falls ja, auf welchen Teil eurer Auszahlung. Am Ende des Tages muss immer irgendwo Umsatzsteuer gezahlt werden, sofern ihr nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht. Macht es nicht die Plattform, über die Ihr die Einnahmen generiert, seid ihr dafür verantwortlich.

Fall 2: Du erhältst von einer deutschen Firma dein Honorar

Treffen wir eine kurze Annahme: Du bist Influencer und ein kleines deutsches Modelabel bucht dich für eine Promotion. Du zeigst Produkte, die du behalten darf und erhältst außerdem 1000€ für deine Dienste.

Du wirst am Ende vermutlich eine Rechnung schreiben und hier muss nun unterschieden werden, ob du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst oder nicht. Falls ja, kannst du einfach die Rechnung verschicken, hierauf vermerken, dass du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst und deshalb keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist.

Heißt: Auf deiner Rechnung steht der Endbetrag von 1000€ – diese Summe erhältst du vom Label.

Wenn du die magische Grenze von 22000€ bereits überschritten hast, musst du Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen. Das heißt: Zu dem, was du verdienst, musst du nochmal 19% aufschlagen. Für das Honorar von 1000€ heißt das 190€ Ust.

Ausnahme: im ersten Jahr, in der du die Grenze überschreitest, darfst du für Einnahmen bis 50000€ ebenfalls noch von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Im nächsten Jahr aber dann nicht mehr!

Bei der Sachleistung, in unserem Beispiel, also der Kleidung die du behalten darfst, wird einfach der Netto-Verkaufspreis als Wert angenommen.

Heißt: Wenn das Kleidungsstück im Laden für 119€ angeboten wird (inkl. MwSt.), musst du für deine Rechnung den Preis ohne MwSt. aufnehmen. Also 100€. Hiervon die USt., also 19€, musst du dem Unternehmen in Rechnung stellen.

Neben den 1000€ Honorar musst du also 190€+19€=209€ aufschlagen, sodass du am Ende 1209€ in Rechnung stellst.

Doch Moment: Wird sich das Unternehmen nicht ärgern, dass es jetzt mehr bezahlen muss?

Nein! Das Unternehmen kann sich die gezahlte Umsatzsteuer wiederholen. Das kannst du übrigens auch für von dir gezahlte Umsatzsteuer, aber das auszuführen, würde jetzt zu weit gehen (Stichwort: Vorsteuerabzug).

Steuern auf Gewinne durch Twitch, YouTube, Instagram oder Affiliate-Geschäfte

Umsätze sind immer schön und gut, am Ende wollen wir jedoch alle Geld verdienen. Schauen wir uns also die Besteuerung von Gewinnen an, die ihr über Twitch, YouTube und Co. verdient.

Im Großen und Ganzen knüpft die Besteuerung der Gewinne an das an, was ich im Kapitel der Finanzämter (spring nochmal zurück wenn du es genauer wissen willst) bereits geschrieben habe.

Alle Einnahmen, die ihr erzielt, müsst ihr versteuern und hierbei gibt es auch nur begrenzt Freibeträge.

Influencer: Sachen behalten, aber versteuern!

Ich habe bereits erklärt, als was die verschiedenen Einnahmen zu bewerten sind. Und gerade bei den Sachgütern solltet ihr aufpassen!

Nicht selten erhalten Affiliates von den Plattformbetreibern teure Sachgeschenke, wie beispielsweise teure Uhren.

Gleiches gilt für die Influencer, die die Sachen, die sie bewerben sollen, behalten dürfen.

Vergesst nicht, am Ende des Jahres diese Geschenke in der Steuererklärung anzugeben.

Sich darauf zu verlassen, dass das Finanzamt das schon nicht merkt, ist fahrlässig und Steuerhinterziehung.

Seit dem 1. Januar 2020 ist dies im Übrigen ein Geldwäsche-Delikt – mit allem Drum und Dran.

Wie hoch sind die Steuern auf die Einnahmen?

Wer noch als Einzelunternehmer seine Geschäfte abwickelt, muss die Einnahmen regulär mit dem Einkommenssteuersatz versteuern. Hierbei gilt der normale Steuerfreibetrag, sofern ihr keinen anderen Beruf als Haupttätigkeit ausübt.

Soll heißen: Bist du angestellt und verdienst mehr als 9000€ jährlich, musst du deine Einnahmen aus Twitch, Instagram, YouTube und Co. voll versteuern.

Hier habt ihr lediglich einen kleinen Freibetrag von etwa 400€.

Verfolgst du nur deine Tätigkeit als bspw. Streamer, und verdienst weniger als 9000€ jährlich damit, zahlst du keine Steuern.

Wichtig für alle, die einen anderen Hauptberuf haben:

Ihr solltet darauf achten, dass eure Selbstständigkeit als Nebenerwerb durchgeht. Ansonsten könnt ihr in eine höhere Steuerklasse rutschen, was sehr teuer werden kann (Höhere Steuern + höherer Krankenversicherungsbeitrag).

Wer bereits eine Gesellschaft gegründet hat, also eine GmbH, UG oder Ltd, der muss entsprechend der lokalen Gewerbesteuersätze (Stichwort: Hebesatz) Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer entrichten.

Zwar ist die Effektivsteuer hier abhängig vom Ort des Unternehmens, in der Regel liegt die Besteuerung aber meistens zwischen 25 und 30%.

Wie aber müsst ihr dann privat die Einnahmen versteuern?

Wenn euch die Firma gehört, ihr also Gesellschafter seid, dann sind Einnahmen, die ihr aus der Firma zieht, Kapitalerträge.

Und die werden in Deutschland pauschal mit 25% besteuert (Stand März 2020).

In beispielsweise Malta sind solche Kapitalerträge in der Regel steuerfrei, aber das Land ist auch nicht für jedermann etwas.

Folgende Infografik soll die verschiedenen Konstellationen beleuchten und aufzeigen, welche Steuer wie anfällt.

 

In welcher Konstellation auch immer du dich befindest: Du musst deine Einnahmen korrekt versteuern.

KAPITEL 4

Wo die Steuern für Einnahmen aus Twitch, YouTube, Instagram und TikTok bezahlt werden müssen

YouTube, Facebook und Co. machen es in Irland…

Du machst es aktuell vermutlich in Deutschland…

Wir alle sollten es irgendwo machen…

Was? Steuern zahlen!

Lasst uns klären, WO man richtigerweise seine Steuern zahlen muss.

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Ein heikles Thema bei Einnahmen aus dem Internet ist immer der Besteuerungsort.

Vielleicht habt ihr es verfolgt, aber die Diskussion, wo Google und Co. Steuern entrichten müssen, hat derzeit einen neuen Höhepunkt erreicht.

Frankreich ist Vorreiter und lässt unter anderem Facebook zusätzliche Steuern bezahlen.

Die Krux an der Sache: Facebook gibt die Mehrkosten 1 zu 1 an die Werbetreibenden weiter.

Am Ende stehen aktuell also die Werbetreibenden aus Frankreich schlechter da, weil sie höhere Kosten haben. Gerade international ein absoluter Nachteil.

Dennoch halte ich die Diskussion für wichtig und auch die Forderung, dass Unternehmen dort Steuern bezahlen müssen, wo sie Werte schöpfen, absolut für richtig. Steuerminimierung, während man die Infrastruktur eines Landes nutzt, ist äußerst fragwürdig.

Was bei den Großkonzernen gilt, ist bei dir aber nicht anders:

Grundsätzlich ist entscheidend, wo deine Wertschöpfung liegt, wo also du das erbringst, womit du dein Geld verdienst.

Das heißt: Nehmt ihr eure Twitch Streams immer in Düsseldorf auf? Dann seid ihr in Düsseldorf für die hieraus generierten Einnahmen steuerpflichtig.

Verwaltet ihr den Instagram-Channel, über den ihr Affiliate-Links verteilt, von Berlin aus? Dann müssen diese Einnahmen dort versteuert werden.

Ihr wohnt in Malta und macht dort alle Videos für euren YouTube Channel? Dann muss in Malta besteuert werden.

Ich denke, das Muster ist klar.

Es gäbe meinen Berufsstand aber nicht, wenn es hierbei nicht auch Ausnahmen gäbe.

Denn was ist beispielsweise, wenn ihr zu einer Reise eingeladen werden, und auf Bali ein Video postet, das Einnahmen generiert?

Nun ja, Steuerrecht ist einfach und komplex zugleich. Ganz grundsätzlich hat in diesem Fall Indonesien das Recht, diese Einnahmen zu besteuern.

Großes Aber: Deutschland hat mit Indonesien ein so genanntes Doppelbesteuerungsabkommen.

Es soll verhindern, dass ihr auf Einnahmen doppelt Steuern bezahlt. Zwischen den meisten Ländern gibt es diese Abkommen.

Letztlich ist dort festgelegt, dass die Steuerlast für selbstständige Arbeit dort liegt, wo der Lebensmittelpunkt liegt, sofern keine Betriebsstätte im Ausland vorliegt.

Eine Betriebsstätte ist ein Ort, der maßgeblich für die Wertschöpfung eines Unternehmens beiträgt. Es gibt viele Faktoren, die darüber entscheiden, ob der Fiskus einen Ort als Betriebsstätte sieht oder nicht. Als Unternehmer ist man überall dort steuerpflichtig, wo eine Betriebsstätte liegt.

Für die Einnahmen eures Videos heißt das: Solange ihr in Deutschland euren Lebensmittelpunkt habt, werden auch Einnahmen aus dem Ausland dort versteuert, denn ein einmaliger Auslandstrip löst noch keine Betriebsstätte aus.

Und was ist, wenn man das ganze Jahr auf Reisen ist?

Eine der Fragen, die ich liebe.

Der ein oder andere Berater (oftmals die, die eben nicht auf International Tax spezialisiert sind),  sagt jetzt:

Wie ich bereits gesagt habe:

Dort wo man Wertschöpfung erbringt, liegt immer eine Steuerpflicht vor. Nur dank Doppelbesteuerungsabkommen wird auch betrachtet, ob eine Betriebsstätte vorliegt.

Das Abkommen gilt aber nur, wenn ihr in einem Land, also irgendwo, eure Hauptsteuerpflicht habt!

Heißt im Umkehrschluss: Wer nirgendwo seinen Lebensmittelpunkt hat, ist nicht etwa nirgendwo steuerpflichtig, sondern überall.

Dass diese Praxis aktuell dennoch funktioniert, heißt nicht, dass sie legal ist. Sie ist de facto illegal, Steuerhinterziehung und damit seit neustem auch ein Geldwäschedelikt.

An alle Digitalen Nomaden und Vielreisenden: Aufpassen!

Kurze Anmerkung: 0-Besteuerung gibt es nicht, Niedrigbesteuerung jedoch schon. Aufgepasst bei der Wahl des Wohnsitzes. Aber mehr dazu im folgenden Kapitel.

US-Behörden: W8-Ben oder W8-Ben-E Formular 

Die ein oder andere Plattform wird von euch verlangen, ein W8-Ben-(E) Formular auszfüllen. Hierbei handelt es sich um ein Formular der US-Steuerbehörden. Unternehmen wie Google lassen das Formular ausfüllen, um zu dokumentieren, dass Zahlungen, die sie ins Ausland tätigen – nämlich an euch – nicht in den USA versteuert werden müssen. Die USA sind mitunter das strengste Land, was die Dokumentationspflichten und Steuerpflichten angeht, deswegen ist es in eurem Interesse, das Dokument wahrheitsgemäß auszufüllen. 

Grundsätzlich müsst ihr dort eure Steueridentifikationsnummer angeben, damit im Falle eines Finanzdatenaustauschs nachvollzogen werden kann, wo die Einnahmen, die ihr erzielt habt, versteuert wurden. bzw. im Umkehrschluss ob es für die amerikanischen Steuerbehörden noch etwas zu holen gibt oder nicht.

KAPITEL 5

Macht es als YouTuber, Influencer, TikToker oder Affiliate Marketer Sinn ein Unternehmen im Ausland zu gründen?

Unternehmen sind heute immer internationaler aufgestellt.

Vielleicht hast auch du dir bereits Gedanken über eine Firmengründung im Ausland gemacht.

Doch macht das überhaupt Sinn? 

Klären wir, wo YouTuber, Influencer, TikToker und Affiliate Marketer sinnvollerweise ihre Firma Gründen sollten.

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Das Gute an der Tatsache, dass man als YouTuber, Influencer oder auch Affiliate Marketer ortsunabhängig arbeiten kann, ist, dass man wirklich überall wohnen kann und direkt mit dem Beruf weitermachen kann.

Ich erinnere mich noch an meine Anfänge bei PwC oder auch Ernst & Young in Zürich. Gerade im Projekt wäre es unmöglich gewesen, dauerhaft aus weiter Entfernung zu arbeiten.

Heute ist das glücklicherweise anders.

Alles wird internationaler und auch bei der Firmengründung sind Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer über Landesgrenzen hinaus gut aufgestellt.

Die Frage, die sich hierbei oft stellt: Besteht die Notwendigkeit?

Schnelle und einfache Antwort: Nein.

Macht es für den ein oder anderen dennoch Sinn? Absolut.

Warum ich zu diesem Zwischenfazit komme?

Nun ja, dank Doppelbesteuerungsabkommen und internationalem Austausch von Finanzdaten ist es heute die Motivation, etwas vor dem deutschen Fiskus zu verstecken, sinnlos (endlich!).

Zum anderen muss man für internationale Geschäfte nicht international vertreten sein. Zu Punkt a) später noch etwas mehr.

Auch wenn du für dein Instagramprofil um die Welt reist, oder von überall aus streamst, reicht es, wenn du in Deutschland ein Gewerbe hast, so lange du dort deinen Lebensmittelpunkt hast. Für die allermeisten ist das die passende Lösung.

Einige Menschen wollen aber aus verschiedenen Motivationen heraus irgendwo anders ihren Lebensmittelpunkt haben.

Sei es, weil sie schon immer in Norwegens Fjorden leben wollten, Maltas milde Winter lieben oder einfach nur, weil es für das Unternehmen und sich selbst aus finanzieller Sicht Sinn macht.

Dann gilt das gleiche Prinzip:

Was definitiv keinen Sinn macht in meinen Augen: Eine Firmengründung dort, wo nicht der Lebensmittelpunkt liegt. Das wurde früher zwar öfter praktiziert und auch heute gibt es den ein oder anderen Steuerberater, der das empfiehlt, ich halte es aber zumindest für fragwürdig.

Warum?

Die Steuergesetze werden immer weiter international angeglichen. Und es geht immer mehr in die Richtung, dass eine Eigeninterpretation von Steuergesetzen abgelehnt wird.

Soll heißen: Wenn der Gesetzgeber will, dass du Steuern für Arbeit, die du in Deutschland verrichtest, auch in Deutschland versteuern willst, dann wird er das durchsetzen können.

Sei es durch Anpassungen von Gesetzen oder anderen Schritten.

Da in der Regel ohnehin nur dann im Ausland gegründet wird, ohne dort hinzuziehen, um die Steuern zu minimieren, noch etwas Klarstellung:

Auch Einkünfte einer ausländischen Firma müssen in Deutschland mit der Kapitalertragssteuer besteuert werden.

Zwar fallen ggf. weniger Unternehmenssteuern an, der Unterschied ist am Ende aber weitem nicht so groß, wie wenn man auch wirklich vor Ort leben würde.

Die Folge: Diese Struktur macht in der Regel keinen Sinn, und wenn, dann nur bei Gewinnen ab dem mittleren sechsstelligen Bereich.

Das bedeutet: Bleibt ehrlich, macht es so, dass es sauber ist und versucht nicht, künstlich Geschäfte zu verschieben.

Das geht vielleicht 1-2 Jahre gut, spätestens aber wenn eine Steuerprüfung gemacht wird, werden dann Fragen gestellt. Und wenn die nicht zur absoluten Zufriedenheit beantwortet werden, müsst ihr beweisen, dass wirklich alles sauber ist.

Um nun aber noch einmal auf die Ursprungsfrage einzugehen:

Nur wegen Steuern eine Firma im Ausland zu gründen, macht in meinen Augen keinen Sinn. Wenn ihr aber ohnehin mal ins Ausland ziehen wollt, kann das Ausland sicherlich interessant sein.

Für wen dann noch ein steuergünstiges Land wie Malta als passend erscheint, der schlägt zwei Fliegen mit einer Klappe.

KAPITEL 6

Was sich nach der globalen Mindeststeuer-initiative ändern könnte

Eine globale Mindeststeuer…

…das bahnt sich gerade an. Zumindest wenn es nach Olaf Scholz (deutscher Finanzminister) und der OECD geht.

Doch wird sie kommen? Und wenn ja, was ändert das für euch?

Finden wir es heraus!

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Gerade erst hat der G20 Gipfel auf der Tagesordnung gehabt, einen internationalen Mindeststeuersatz einzuführen.

Hintergrund:

Unternehmen wie Facebook, Google und Apple scheffeln Milliarden Umsätze und zahlen nur minimal Steuern.

Im Gespräch ist ein Mindestkörperschaftssteuersatz (was für ein Wort) von 12,5%.

Was hätte das zur Folge?

Nun ja, viele Steuerparadise würden an Attraktivität einbüßen – so zumindest die Theorie.

Ich sehe in dem Vorhaben aber vor allem ein Vorstoß in Richtung Homogenisierung von Steuergesetzen.

Soll heißen: Man will verhindern, dass jeder sein eigenes Süppchen kocht.

Lange haben sich die Länder aufeinander zu bewegt, was Steuern angeht, damit jeder das bekommt, was er verdient.

Bei digitalen Dienstleistungen war und ist man sich aber uneins. Und so hat Frankreich als erstes Land die Digitalsteuer eingeführt. Jetzt wird befürchtet, dass weitere Staaten dem folgen.

Am Ende stünde niemand besser da, aber was will man machen, wenn Einzelne eine globale Initiative verhindern?

Die kommenden Monate und die Initiative zur Mindestbesteuerung werden von vielen – mich eingeschlossen – als einer der letzten Möglichkeiten gesehen, auf einen Konsens zu kommen.

Doch angenommen, die Initiative setzt sich durch. Was ändert sich dann für Twicht-User, YouTuber, Influencer und Affiliate-Marketer?

Kurze Antwort: Mit Sicherheit werden Steuern internationaler verteilt werden.

Wenn ihr also Zuschauer aus vielen verschiedenen Ländern habt, werden die durch euren Content generierten Einnahmen auch in vielen Ländern verteilt werden. Ich bin aber davon überzeugt, dass ihr deswegen nicht mehr Aufwand habt.

Ich kann mir aber gut vorstellen, dass die Internetkonzerne die Mehrkosten an die Content-Producer weitergeben.

Sprich: Beteiligungen werden sinken. So war es leider häufig.

Für Einnahmen, die direkt an euch gezahlt werden, ändert sich meiner Meinung nach nichts. Diese müsst ihr weiter regulär an dem Ort versteuern, in dem euer Gewerbe liegt.

Und was wenn die eigene Firma in Malta liegt? Bekanntermaßen liegt der Effektiv-Steuersatz hier bei 5,4%.

Das ist nur die halbe Wahrheit. Der Körperschaftssteuersatz liegt in Malta bei 35%. Nur durch eine Erstattung der Steuer kann dieser auf bis zu 5,4% gesenkt werden.

Damit ändert sich meiner Einschätzung nach hieran auch nichts durch eine Mindestkörperschaftssteuer von 12,5% – dieses Maß erfüllt Malta bereits heute.

KAPITEL 7

Welche Fehler du unbedingt vermeiden solltest, wenn du für Twitch, YouTube, Instagram oder TikTok ein Unternehmen gründest

Man sollte aus Fehlern lernen.

Und am besten aus denen anderer.

Lass mich dir einige Fehler mit auf den Weg geben, die andere gemacht haben, und die du vermeiden kannst.

Also pass genau auf!

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Abschließend möchte ich noch einmal einige Worte an dich richten.

Mir ist es ein großes Anliegen, dass du deine Unternehmung richtig angehst und nicht die gleichen Fehler machst, wie viele Unternehmer, die uns um Hilfe bitten, weil sie eine schlechte Struktur aufgebaut haben.

Melde das Gewerbe dort an, wo du wohnst!

Achte darauf, dass du dein Gewerbe dort meldest, wo du auch wohnhaft bist.

Versuch nicht durch günstige Firmengründungen im Ausland deine Steuerlast zu senken. Auch wenn das für kurze Zeit funktionieren sollte, wirst du im Nachhinein einen hohen Preis hierfür bezahlen

Baue keine schlechten Firmenstrukturen auf

In der Vergangenheit sind viele Unternehmen negativ aufgefallen, weil es Briefkastenfirmen in Steueroasen gab, in denen Geld versteckt wurde und geparkt wurde.

Wie bereits erwähnt, gibt es heute so viele Finanzabkommen, dass diese Praxis nicht mehr anwendbar ist. Und das ist gut so!

Denn:

Sich auf zweifelhafte Strukturen zu stützen, kann niemals nachhaltig sein.

Es gibt kein Steuerschlupfloch, das lange bestehen bleibt. Glaubt es mir.

Daher auch meine Prophezeiung: Alle digitalen Nomaden und Co., die heute von einer 0-Besteuerung, nun ja, „profitieren“, werden in einigen Jahren Probleme bekommen.

Das wiederum bedeutet, dass bis zu 10 Jahre rückwirkend Steuerbescheide ausgestellt werden können. Und gegen solche Steuerbescheide vorzugehen, wenn man nicht sauber gearbeitet hat, ist nahezu unmöglich.

Es gilt die Beweislastumkehr, was bedeutet, dass nicht das Finanzamt euch nachweisen muss, dass ihr schuldig seid, sondern ihr beweisen müsst, dass ihr alles richtig gemacht habt.

Und wie in meinem oben eingebetteten Video untermauert, wird das Finanzamt jeden Weg nutzen, euch eine Steuerschuld nachzuweisen. Ein legitimes Vorgehen, wenn der Vorwurf Substanz hat.

Lass dich nicht vom günstigsten Anbieter beraten

Wenn du dir Steuerberatung ins Haus holst oder einen Partner zur Firmengründung suchst, nimm nicht den günstigsten Anbieter.

Du musst beileibe nicht das Premium-Produkt nehmen, aber wenn der Anbieter nur die bloße Firmengründung anbietet, ist das keine Hilfe.

Eine Firmengründung geht maximal 2 Tage und sollte keine Dienstleistung an sich sein, für die ihr bezahlen müsst.

Ihr haftet für das, was eure Berater für euch einrichten, deswegen gehört zu einem solchen Schritt auch immer eine umfassende Beratung. Und das sage ich nicht aus Eigenwerbung, sondern weil ich etliche Fälle kenne, in denen die Mehrkosten für die Inanspruchnahme des günstigsten Anbieters im Endeffekt um ein Vielfaches teurer war.

Jetzt aber etwas Eigenwerbung:

Ich habe an einigen Stellen bereits erwähnt, dass Malta für den ein oder anderen interessant sein könnte.

Um nicht gleich eine Beratung in Anspruch nehmen zu müssen, haben mein Team und ich den DWP QuickCheck entwickelt.

Damit kannst du testen, ob du und dein Business Case für Malta geeignet ist. Zwar ist der Standort bei Online-Unternehmern ohnehin sehr beliebt, weil das Umfeld ideal ist, um zu wachsen, dennoch gibt es Punkte, die im Einzelfall dazu führen, dass man besser nicht nach Malta ziehen sollte.

Deswegen: Vorher Eignung prüfen, dann weitere Schritte abwägen.

FAQ

Die einfache Antwort: Ja. Bei solchen Spenden handelt es sich nicht um Spenden im rechtlichen Sinne, sondern um reguläre Einnahmen. Daher unterliegen sie einer Steuerpflicht.

Ja. Da eine Leistung im Gegenzug für eine Zahlung erfolgt, muss bei Einnahmen von Privatpersonen MwSt. bezahlt werden. Ausnahmen bilden Kleinunternehmern.

Wer noch keine all zu großen Einnahmen hat, muss in der Regel auch nicht viel Steuern bezahlen. Wer bereits hohe Einnahmen erzielt, kann unter Umständen durch steuerliche Optimierung Steuern sparen.

Solche Online-Unternehmer – die sie de Facto sind –  unterliegen der generellen Unternehmensbesteuerung. Das heißt Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer. Je nach Höhe der Einnahmen variiert die Besteuerung.

Abschluss - Jetzt bist du an der Reihe

Ich hoffe, mein Beitrag hat dir geholfen! An dieser Stelle schließe ich diesen Blog-Post und schicke dir viele Grüße aus Malta.

Für all diejenigen, die bereits groß denken,  möchte ich an dieser Stelle meine kostenfreie Erstberatung erwähnen. Hinterlasse einfach deine Kontaktdetails, und mein Team wird sich für eine Terminvereinbarung bei dir melden.

Dein Philipp

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Über Philipp M. Sauerborn

Philipp Maria Sauerborn ist diplomierter Steuerberater und Experte für International Tax & Blockchain. Als CEO der Kanzlei Dr. Werner & Partners in Malta hat er bereits über 3000 Mandanten zu deren persönlicher Steuersituation beraten.

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Disclaimer

Der oben genannte Artikel basiert lediglich auf unabhängigen Recherchen von Philipp M. Sauerborn und kann keine Rechtsberatung darstellen. Wenn Sie weitere Informationen erhalten möchten, kontaktieren Sie uns bitte für einen Termin.

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83 Antworten

  1. Hallo,
    ich hab auch mal eine Frage.

    Erst mal zu mir, bin 44 Jahre alt Arbeite in Vollzeit und bin Verheiratet und haben 2x Kinder 5 J., 8 J..
    Ich möchte gerne nun mein Twitch Affiliate aktivieren und bald vielleicht auch YouTube Partner beantragen.

    Nur meine Frage ist, wie geh ich vor? Kann ich die Einnahmen einfach also Sonstige einmahnen in meiner Steuererklärung mit angeben? Also 2022 für 2021. Oder muss ich ein Gewerbe anmelden und dieses Monatlich melden?

    Oder was ist das Optimale Szenario für mich wenn ich im Vollzeit arbeite und meine Frau im Teilzeit?

    Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort.

    1. Hallo Maikkro,

      Danke für Ihre Kontaktaufnahme, ein entscheidender Faktor ist die Höhe des geplanten Umsatzes, ob man Ihre Tätigkeit als Hobby oder Gewerblich ansehen muss, wenn sich Ihr YouTube-Kanal durch Monetarisierung von einem Hobby zu einer Einnahmequelle entwickelt, so müssen Sie bei dem für Sie zuständigen Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden. Diese Pflicht ergibt sich aus der Gewerbeordnung. Die Anmeldung ist mit einer geringen Gebühr verbunden, welche eine Betriebsausgabe darstellt. Gewerbetreibender sind Sie nur dann, wenn klar ist, dass Sie Ihre Tätigkeit selbstständig und nachhaltig ausüben. Ob es sich dann um eine Nebentätigkeit oder Haupttätigkeit handelt, spielt steuerlich keine Rolle.

      Viele Grüße
      Philipp

  2. Guten Tag,

    Super Beitrag. Vielen Lieben Dank dafür. Sehr Sehr Hilfreich 🙂
    Ich selber arbeite in Vollzeit und mache nebenzu TikTok Videos bei denen ich über die Aufrufe(TikTok Kreativitäts-Fond) Geld verdien. (ca.30-60€/mtl.)
    Ich habe bisher noch kein Gewerbe angemeldet. Mache Tik Tok aber auch erst seit 2 Monaten.

    Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, muss ich ein Gewerbe anmelden.
    Bin aber selber von der Umsatzsteuer und Gewerbesteuer befreit, da max. 1000€/Jahr Gewinn.
    Muss aber Einkommensteuer bezahlen, weil ich im Hauptberuf+Tik Tok Einnahmen über 9765€ bin.

    Den Gewinn von Tik Tok muss ich in meiner Steuerklärung nächstes Jahr mit angeben und muss dann somit Steuern auf meinen Tik Tok Gewinn bezahlen(außer ich bin unter 400€ Gewinn)

    Lieg ich soweit richtig?

    Vielen Lieben Dank

    Mfg Woll K.

    1. Hall Woll,

      Danke für Ihre Kontaktaufnahme, ein entscheidender Faktor ist die Höhe des geplanten Umsatzes, ob man Ihre Tätigkeit als Hobby oder Gewerblich ansehen muss, wenn sich Ihre Tik Tok Einnahmen durch Monetarisierung von einem Hobby zu einer Einnahmequelle entwickelt, so müssen Sie bei dem für Sie zuständigen Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden. Diese Pflicht ergibt sich aus der Gewerbeordnung. Die Anmeldung ist mit einer geringen Gebühr verbunden, welche eine Betriebsausgabe darstellt. Gewerbetreibender sind Sie nur dann, wenn klar ist, dass Sie Ihre Tätigkeit selbstständig und nachhaltig ausüben. Ob es sich dann um eine Nebentätigkeit oder Haupttätigkeit handelt, spielt steuerlich keine Rolle.

      Viele Grüße
      Philipp

  3. Hallo

    Ich habe eine Frage bezüglich der BIGO App.
    Mein Neffe hat dort „Einnahmen“ diese kann man sich auf eine „Kreditkarte“ namens Pioneer auszahlen lassen oder man bekommt für „Einnahmen“ sowas wie Diamanten mit dem man andere Künstler supporten kann.

    Wie verhält das mit der Steuer?
    Wenn er sich die Einnahmen auf die Pioneer Kreditkarte auszahlen läßt sind es Einahmen oder?
    Wenn er die Einnahmen wieder „investiert“ um die Künstler zu supporten sind das auch Einnahmen?
    Sollte er ein Kleingewerbe anmelden???

    Ich wäre dankbar für einige Antworten.

    MFG

    Francisco

    1. Hallo Francisco,

      Danke für ihre Nachricht, leider ist uns die App nicht bekannt, jedoch auch hier ist wohl wieder die Höhe des geplanten Umsatzes entscheidend und ob man die Tätigkeiten noch als Hobby ansehen kann oder ob es sich bereits um kommerzielle Tätigkeiten handelt, auch hier empfehlen wir den Dialog mit dem Gewerbeamt direkt zu eröffnen und die Ausgangslage klar zu definieren.

      Viele Grüße
      Philipp

  4. Guten Abend Herr Sauerborn,

    zunächst herzlichen Dank für Ihren sehr aufschlussreichen Blog!

    Folgende Situation: Ich bin hauptberuflich freiberuflich selbstständig als Kleinunternehmerin (Autorin & Lektorat). Nun hätte ich die Möglichkeit, Twitch-Affiliate zu werden, und frage mich, ob ich zusätzlich ein Gewerbe anmelden muss, oder ob ich mein Kleinunternehmen zusätzlich als Gewerbe melden könnte/sollte – oder ob die Einnahmen, solange sie unter dem Freibetrag bleiben, auch ohne ein zusätzliches Gewerbe einfach in der EÜR aufgeführt und somit korrekt versteuert werden könnten?
    Beim zuständigen Finanzamt werde ich auch noch nachfragen, aber vielleicht haben Sie schon einen Hinweis für mich, ob ich etwas Entscheidendes übersehen habe?

    Beste Grüße & herzlichen Dank!

    1. Hallo,

      schön, dass Ihnen der Blog hilft.
      Zu Ihrer Frage: Bei Tätigkeiten dieser Art, falls diese nicht mehr als Hobby gelten, Bedarf es einer Gewerbeanmeldung, Gewerbetreibender sind Sie nur dann, wenn klar ist, dass Sie Ihre Tätigkeit selbstständig und nachhaltig ausüben. Ob es sich dann um eine Nebentätigkeit oder Haupttätigkeit handelt, spielt steuerlich keine Rolle. Gut, dass Sie den Dialog mit Finanz-, & Gewerbeamt entsprechend bereits eröffnen, falls Sie sich eines Tages mal international ausrichten wollen vom Erstwohnsitz so stehen wir gerne mit Rat und Tat zur Seite.

      Viele Grüße
      Philipp

  5. Hallo Phillipp,
    Ich streame nun schon seit circa 9 Monaten auf Twitch und mache damit so in etwa 300-500€ je nach Monat. Ich mache das ganze quasi hauptberuflich, in dem sinne dass ich sonnst keine Einkünfte habe. Ich habe weder ein Gewerbe angemeldet, noch meine Einkünfte dem Finanzamt gemeldet, da ich dachte dass das noch alles auf nicht zu versteuerndes einkommen fällt. Ich bin als Selbstständig gemeldet. Reicht es wenn ich das Einkommen dann irgendwann bei der Steuererklärung angebe oder kann ich da jetzt mit dem Finanzamt Probleme bekommen? Kann ich auch von Leuten die mich nicht mögen beim Finanzamt angeschwärzt werden, da ich meine Situation auch schon ein paar mal im stream besprochen habe und mir vielleicht nicht alle nur gutes wünschen

    Liebe Grüße Lisa

  6. Hallo Philipp,

    Eine interessante Anlaufstelle, die Sie hier geschaffen haben, ich bedanke mich :-).
    Und auch ich hätte eine Frage, für deren Beantwortung ich Ihnen verbunden wäre:

    Mein 16jähriges Kind (noch mehrere Jahre Schüler/Abitur) möchte auf Youtube Geld verdienen (wie leben in Deutschland). Da er noch nicht volljährig ist, müsste ich als sein gesetzlicher Verteter den Vertrag mit Google eingehen, das Adsensekonto eröffnen und auch (sofern ich richtig informiert bin) meine Steuernummer im Adsensekonto hinterlegen. Somit sich also eine Situation ergibt, dass zwar mein Kind ein Gewerbe als Youtuber eröffnet und auch den Gewerbegewinn zu 100% generiert, jene Einnahmen aber unter Bezug auf meine Steuernummer ausbezahlt werden. Insofern müsste dann doch auch ich steuerrechtlich für diese Einnahmen herangezogen werden und nicht mein Kind, oder? In einem solchen Fall würde mein Kind schlechtergestellt werden (u.a. Wegfall des Einkommensfreibetrages). Und müsste in jener Situation nicht auch eher ich das Gewerbe gründen und mein Kind einstellen (was wiederum mit Hürden verbunden ist (Problematik der langfristigen Anstellung von Verwandten)?

    Leider wissen wir bei dieser komplizierten Situation nicht weiter. Kontaktaufnahmen zu offiziellen Anlaufstellen wie IHK und Finanzamt haben hier leider nicht gefruchtet. Vielleicht können Sie ja etwas Licht ins Dunkel bringen, vielen herzlichen Dank!

  7. Hi, ich habe mit meiner Freundin zusammen Tik Tok angefangen und es läuft bis jetz wirklich gut. In kürzester Zeit haben wir sehr viele Follower hinzu gewonnen und beschlossen uns bei dem creator-fond anzumelden, nun ist die Frage wie das zu besteuern ist.. Ich lese so viel dass es Freibeträge gibt und dann wieder nicht.
    Ich bin durch Zufall hier gelandet und dachte ich frage sie einfach mal 🙂 vielleicht können sie mir helfen.
    Soweit ich richtig verstanden habe brauche ich ein Kleinunternehmen? Aber was ist dann wenn wir weiter wachsen? Reicht es dann noch aus oder müssen wir uns als selbstständig anmelden?

    Ich danke Ihnen vielmals und wünsche noch einen tollen Abend ????

    1. Hallo Melissa,
      richtig – du musst ein Gewerbe anmelden, weil du mit dem, was du tust, gewerbliche Einnahmen erzielst. Die angesprochene Kleinunternehmerregelung bedeutet nur, dass du keine Umsatzsteuer bezahlst, selbstständig bist du aber trotzdem. Wenn Ihr irgendwann mehr 22 000€ im Jahr verdient, rutscht ihr dort automatisch raus und seid umsatzsteuerpflichtig.
      Beste Grüße aus Malta
      Philipp M. Sauerborn
      —- Disclaimer: Dieser Kommentar ersetzt keine steuerliche Beratung —-

  8. Hallo Philipp,

    super Blog, sehr hilfreich, weil ich vor einem Problem stehe mit Twitch und nicht weiter weis.

    Kurzgeschichte: Ich bin selbstständig, habe UmsatzsteuerID, Steuernummer etc. Nebenbei streame ich auf Twitch und bekomme da auch ab und an was. Da Twitch ja im Ausland sitzt, dachte ich, ich muss die UmsatzsteuerID angeben in dem Steuerinterview von Twitch. Ich lese aber an verschiedenen Stellen, das man die Steuernummer angeben muss. Frage 1: Warum ist das so? Frage 2: Wie muss ich das mit der Buchhaltung machen? Lexoffice möchte, das ich eine UmsatzsteuerIDNr angebe von Twitch, diese habe ich aber nicht.

    Vielen dank schon mal.

    Simon

  9. Hallo. Habe einer paar Fragen und würde mich über eine Antwort sehr freuen: Muss man die Einnahmen durch Twitch erst versteuern und erst dann ein Gewerbe anmelden, sobald man die erste Auszahlung erhält? Ist es reintheoretisch möglich, die Auszahlungen von Beginn an zu pausieren, sodass man über längere Zeit hinweg Geld auf dem Twitch Konto ansammelt – ohne Auszahlung, ohne Versteuern und ohne Gewerbe? Und dann bei der ersten Auszahlung alles versteuert und erst dann ein Gewerbe anmeldet?

    1. Hallo Dennis,
      das Gewerbe brauchst du von Anfang an, da du von Anfang an mit Gewinnerzielungsabsicht arbeitest.Versteuern musst du, sobald du den Betrag auszahlst, hier gilt das Zuflussprinzip.
      Beste Grüße
      Philipp M. Sauerborn

      1. Hallo Philipp. Danke für die schnelle Antwort. Bei mir ist es so, dass ich gar kein Geld verdienen möchte. Ich habe einen festen Beruf und das Streamen ist mein Hobby. Mir geht es lediglich um die anderen Vorteile des Affiliate oder Partner Status auf Twitch. An dem Geld, was ich einnehmen werde, habe ich gar kein Interesse. Ich würde es wahrscheinlich über Jahre hinweg nicht auszahlen. Sollte ich meine Meinung irgendwann ändern, würde ich das natürlich versteuern und ein Gewerbe anmelden. Müsste ich trotzdem ein Gewerbe anmelden, obwohl ich gar keine Gewinnerzielungsabsicht besitze? Oder stellt es kein Problem dar, gegenüber dem Gewerbeamt zu argumentieren, dass das Hauptaugenmerk auf den anderen, nicht finanziellen Vorteilen lag? Ich würde zum Beispiel alles, was geht, deaktivieren – also kein Spendenlink zum Beispiel. Subs und Bits lassen sich nicht deaktivieren.

        1. Hallo Dennis,
          wenn du auf Nummer sicher gehen willst, meldest du ein Gewerbe an und machst von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch. Solange du keine Ausgaben über das Gewerbe laufen lässt und keine Einnahmen erzielst, ist der Extra-Teil in der Steuererklärung sehr klein. Nur weil kein Hauptaugenmerk auf dem Gewinn liegt, nimmst du doch Vorteile mit, die sich nur mit der gewerblichen Tätigkeit erzielen lassen. Folglich für mich Anmeldepflichtig.
          Beste Grüße aus Malta
          Philipp M. Sauerborn
          —- Disclaimer: Dieser Kommentar ersetzt keine steuerliche Beratung —-

  10. Hallo Philipp,

    super Blog, sehr hilfreich, weil ich vor einem Problem stehe mit Twitch und nicht weiter weis.

    Kurzgeschichte: Ich bin selbstständig, habe UmsatzsteuerID, Steuernummer etc. Nebenbei streame ich auf Twitch und bekomme da auch ab und an was. Da Twitch ja im Ausland sitzt, dachte ich, ich muss die UmsatzsteuerID angeben in dem Steuerinterview von Twitch. Ich lese aber an verschiedenen Stellen, das man die Steuernummer angeben muss. Frage 1: Warum ist das so? Frage 2: Wie muss ich das mit der Buchhaltung machen? Lexoffice möchte, das ich eine UmsatzsteuerIDNr angebe von Twitch, diese habe ich aber nicht.

    Vielen dank schon mal.

    Simon

    1. Hallo Philipp,

      Auch ich habe eine Frage.
      Ich stehe jetzt kurz vor der Existenzgründung.
      Natürlich habe ich mich schon belesen und sogar mit einer Steuerberaterin ein Erstgespräch geführt. Jedoch hat es mich nur noch mehr in die Irre geführt. Die Frage lautet: Von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen oder nicht. Meine einzige Einnahmequelle wäre die App „Brandbassador“, welche eine Geldauszahlung ermöglicht. Diese liegt nicht in Deutschland. Wenn man Geld ausgezahlt bekommt, bekommt man lediglich den Hinweis auf den Netto Betrag ($) als Bestätigung. Weiter wird das Geld über Payoneer in der richtigen Währung an das angegebene Konto übermittelt (mit kleiner Gebühr). Dieser Vorgang wird von Payoneer ebenfalls kurz gelistet in Netto mit dem Hinweis zur Gebühr.
      Macht es nun evtl Sinn, doch auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten? Denn bei solchen Rechnungen, ähnlich wie Paypal muss man sich ja irgendwie die Umsatzsteuer später zurückholen können, wenn ich diese beim Finanzamt sonst zahlen muss oder habe ich da doch etwas falsch verstanden?

      Lieben Gruß,
      Miriam

      1. Liebe Miriam,

        es mag die Möglichkeit bestehen das sogenannte Reverse Charge Verfahren hier anzuwenden, leider ist uns die App und somit die Begebenheiten nicht bekannt wo z.B. der Anbieter angesiedelt ist etc. aber was wir sagen können ist, sofern beide Parteien aus 2 verschiedenen EU Ländern stammen und über eine Umsatzsteuer ID Verfügen und diese auf der Rechnung vermerkt ist besteht die Möglichkeit Brutto gleich Netto zu berechnen, bei Bedarf für einen lokalen Berater bauen wir gerne Kontakt auf.

        Viele Grüße
        Philipp

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