Global Residence Programme Malta: Die Voraussetzungen

von Philipp M. Sauerborn

Wenn ich nach einer Alternative für Privatpersonen zur Malta Limited gefragt werde, so kann ich immer direkt das Global Residence Programme nennen. Das Pendant, mit dem man ebenfalls die Steuersituation erheblich verbessern kann, erfordert dabei allerdings ebenfalls die Einhaltung einiger Voraussetzungen. Welche dies sind, möchte ich in meinem heutigen Beitrag klären.

Nicht länger als ein halbes Jahr in einem Land

Eine der Voraussetzungen betrifft den Aufenthaltsort des Sparenden. Denn wer vom Global Residence Programme profitieren möchte, muss in Malta gemeldet sein und auch dort wohnen. Da liegt es natürlich nahe, dass man innerhalb eines Jahres nicht mehr als ein halbes Jahr in einem anderen Land wohnhaft sein darf, auch wenn es nur vorübergehend ist. Die Anzahl der Tage in Malta sind dabei irrelevant. Es wird nur darauf geachtet, wie lange sich der Antragsteller in einem bestimmten Land pro Jahr aufhält.

Investition in Maltas Immobilienmarkt ist weitere Voraussetzung

Eine weitere Voraussetzung ist eine getätigte Investition in Maltas Immobilienmarkt. Dabei kann entweder eine Immobilie gekauft werden oder aber eine Immobilie gemietet werden. Dabei wird zwischen den wenig besiedelten Gebieten Maltas, Gozo und Süd-Malta, und den entsprechend dichter besiedeltem Rest unterschieden. In den erstgenannten Gebieten müssen 220 000€ beziehungsweise 8 750€ jährlich bei Miete, im letztgenannten Gebiet 275 000€ beziehungsweise 9 600€ jährlich investiert werden.

Nur Einnahmen aus dem Ausland werden in Malta besser besteuert

Wichtigste Voraussetzung ist aber wohl, dass nur Einnahmen mit dem vergünstigten Steuersatz versehen werden, die aus dem Ausland bezogen werden. Wer also bei einem maltesischen Unternehmen angestellt ist und dementsprechend seinen Lohn aus Malta erhält, muss dieses entsprechend der normalen Einkommenssätze versteuert werden. Anders bei Gehältern, die aus dem Ausland bezogen werden: Hier kann der verbesserte Einkommenssteuersatz angewandt werden. Wie sich dieser berechnet, können Sie in diesem Beitrag von mir nachlesen.

Zu guter Letzt noch zwei eher leicht zu erfüllende Voraussetzungen: Man darf nicht im Besitz der maltesischen Staatsbürgerschaft sein und man muss krankenversichert sein. Letzteres kann aber ja ohnehin nicht schaden.

Mandanten, die länger als 12 Monate Mandanten bleiben
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Über Philipp M. Sauerborn

Philipp Maria Sauerborn ist diplomierter Steuerberater und Experte für International Tax & Blockchain. Als CEO der Kanzlei Dr. Werner & Partners in Malta hat er bereits über 3000 Mandanten zu deren persönlicher Steuersituation beraten.

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Der oben genannte Artikel basiert lediglich auf unabhängigen Recherchen und kann keine Rechtsberatung darstellen. Wenn Sie weitere Informationen erhalten möchten, kontaktieren Sie uns bitte für einen Termin.

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