Was ist dieses BEPS, das in aller Munde ist?

von Philipp M. Sauerborn

Unternehmensgründungen stellen bei Dr. Werner & Partner nur einen Teilbereich unserer Leistungen dar – und offen gesagt, fallen sie bei all den sonstigen Verfahren und Tätigkeiten nicht besonders ins Gewicht. Wir werden oft gefragt: „Warum helfen Sie mir nicht bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft in Malta? Alle meine Geschäftspartner haben eine.“ Das liegt nicht daran, dass wir Sie nicht als Mandante wollen, sondern weil wir wissen, dass es nicht funktioniert.

Unternehmensgründung oft nicht juristisch verwertbar

Das heißt im Klartext: Die Unternehmensgründung würde funktionieren, ebenso wie die Eröffnung eines Bankkontos und die Umsatzsteuerregistrierung. Auch die ersten Geschäftsmonate oder -jahre wären kein Problem – doch das bedeutet nicht:

a) dass die Struktur juristisch verwertbar ist und
b) dass das Finanzamt nicht nach 10 Jahren eine Prüfung der vergangenen 10 Jahre anberaumen könnte, was durchaus schon passiert ist.

Wenn es „wirklich funktioniert“, kann sich der Kunde beruhigt zurücklehnen und muss keine Angst vor rechtlichen Schritten wegen Steuerhinterziehung haben.

OECD hat BEPS-Aktionsplan vorgestellt

Erst vor Kurzem hat die OECD 15 Maßnahmen zur Bekämpfung der VERRINGERUNG DER BEMESSUNGSGRUNDLAGE UND GEWINNVERLAGERUNG (BASE EROSION AND PROFIT SHIFTING; BEPS) verabschiedet – wobei es in erster Linie darum geht, das zu erschweren, was manche Mandanten wissentlich oder unwissentlich mit einer Unternehmensgründung in Malta bewirken wollen: große Einsparungen, kein Aufwand, keine Substanz, Briefkastenfirmen, keine echten Dienstleistungen, künstliche Konstruktionen, keine Geschäftstätigkeit in Malta usw. Und wer kann hier der OECD einen Vorwurf machen? Ich verstehe wirklich, warum die OECD den Aktionsplan ins Leben gerufen hat, und ich hoffe, dass die Länder diesen rasch umsetzen und er die erhoffte Wirkung hat. Dieser Plan ist ein intellektuelles Meisterstück und den Autoren gebührt Anerkennung für die erstaunliche Tragweite und Komplexität dieses Werks.

Nur echte Strukturen bewähren sich langfristig

Die Quintessenz ist ganz einfach: „Sei echt“. Echte Unternehmen (und ich spreche nicht vom Ankreuzen aller juristisch relevanten Kästchen, sondern von echten Setups) haben nichts zu befürchten – die Steuervorschriften des BEPS-Aktionsplans können zwar administrativ belastend für sie sein, doch im Allgemeinen kommen sie gut damit zurecht.

Den detaillierten Aktionsplan finden Sie hier: https://www.oecd.org/ctp/BEPSActionPlan.pdf

Ja, er ist sehr kompliziert, und nein, wir wissen nicht zu 100% alles darüber, insbesondere nicht, wie er sich tatsächlich auf die Praxis auswirkt und was die Gerichte daraus machen, dafür ist der Plan zu jung – doch wir versuchen, am Ball zu bleiben. Was wir Ihnen aber sagen können, ist, ob und wie Sie ein Unternehmen in Malta gründen sollten – und ob Sie im Fokus des BEPS-Aktionsplans stehen oder nicht. Einfach loszulegen und ein Unternehmen zu gründen, ist keine gute Idee. Lassen Sie sich vorab beraten und holen Sie eine ehrliche Meinung ein. Sonst geraten Sie früher oder später in Schwierigkeiten. Sprechen Sie noch heute mit Dr. Werner & Partner.

Mandanten, die länger als 12 Monate Mandanten bleiben
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Über Philipp M. Sauerborn

Philipp Maria Sauerborn ist diplomierter Steuerberater und Experte für International Tax & Blockchain. Als CEO der Kanzlei Dr. Werner & Partners in Malta hat er bereits über 3000 Mandanten zu deren persönlicher Steuersituation beraten.

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Der oben genannte Artikel basiert lediglich auf unabhängigen Recherchen und kann keine Rechtsberatung darstellen. Wenn Sie weitere Informationen erhalten möchten, kontaktieren Sie uns bitte für einen Termin.

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