XXXLutz in der Kritik – Steuerhinterziehung in Malta?

von Philipp M. Sauerborn

Der österreichische Möbelgroßkonzern steht in der Kritik – er soll sein Lizenzgeschäft über eine Firma in Malta laufen lassen, weswegen jetzt die Rufe nach Steuerhinterziehung lauter werden. Doch sind die Vorwürfe berechtigt oder sehen sich Verantwortlichen zurecht in der Rolle des Opfers?

XXXLutz eines der schnellstwachsenden Unternehmen Europas

Zuerst ein paar Daten über das Unternehmen: XXXLutz ist die umsatzstärkste Möbelhauskette in Österreich und beschäftigt etwa 18 500 Mitarbeiter. 2009 betrug der Umsatz knapp 2 Milliarden Euro und macht das Möbelhaus so hinter Ikea zum zweitgrößten Unternehmen seiner Branche – weltweit. XXXLutz zählt zu den 20 schnellstwachsenden Unternehmen in Europa und die Eröffnung eines Marktes in Schweden scheint diese Tendenz weiter zu bekräftigen.

Maltesische Gesellschaft verwaltet Lizenzgeschäfte von XXXLutz

Eine in Malta ansässige Gesellschaft verwaltet derweil die Lizenzgeschäfte des Unternehmens. Das Gesamtvolumen beträgt dabei 341 Millionen Euro. Werden Geschäfte solcher Größenordnung über Firmen im Ausland wie beispielsweise Malta abgewickelt, ist die gesparte Summe enorm. Für meine Betrachtung habe ich dafür den Körperschaftssteuersatz von Österreich (25%) sowie von Malta (5% effektiv, regulär 35%) hinzugezogen – die Differenz der beiden Steuersätze zeigt, von welcher Größenordnung wir sprechen.

XXXLutz nutzt legale Steuervergünstigungen in Malta

Doch hat nun das Unternehmen gesetzeswidrig gearbeitet? Nein, sagen wir, die Steuerexperten der Kanzlei Dr. Werner & Partner. Denn: Die Ausgliederung einzelner Unternehmensteile in Form einer Veräußerung an eine ausländische Gesellschaft ist keinesfalls illegal. Die Frage ist eher: In welchem Land werden die Veräußerungen besteuert? Aufgrund der Tatsache, dass die lizenzhaltende Gesellschaft in Malta ebenso wie die Geschäftsführung in Malta lokalisiert ist, ist alles mit rechten Dingen zugegangen. Die Finanzabteilung des Unternehmens hat schlichtweg die großzügigen Steuervergünstigungen der maltesischen Regierung angenommen, was nach EU Recht absolut legal ist.

Gesetz ist geplant, doch die Reichweite ist fragwürdig

Die Debatte kochte in Österreich vor allem deshalb hoch, weil sich die SPÖ empört über entsprechendes Verhalten zeigte und sich für Gesetzesänderungen stark macht. Doch ist dies so leicht möglich? Der österreichische Gesetzesentwurf sieht vor, dass Lizenz-, Patent- und Zinseszahlungen künftig nur in Ländern besteuert werden dürfen, in denen der Steuersatz hierfür über 10% liegt. Im ersten Moment scheint so eine attraktive Besteuerung solcher Geschäfte in Malta nicht mehr möglich, doch: Der reguläre Körperschaftssteuersatz beträgt in Malta 35%, die effektiven 5% ergeben sich durch eine Steuerrückerstattung an den Gesellschafter des zu besteuernden Unternehmens. Dies bedeutet im Umkehrschluss: Das Lizenzgeschäft wird regulär mit 35% besteuert, nur aller Wahrscheinlichkeit nach steht hinter der Lizenzgesellschaft eine Holding, die von der 6/7 Steuererstattung profitiert. Durch ebendieses Einsetzen einer Holding ist die Reichweite des kolportierten Gesetzes nach Meinung der Kanzlei Dr. Werner & Partner nicht ausreichend – und das Unternehmen kann berechtigterweise weiterhin legal Steuern sparen. Genaueres wird sich allerdings spätestens dann zeigen, wenn das Gesetz verabschiedet wurde.

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Über Philipp M. Sauerborn

Philipp Maria Sauerborn ist diplomierter Steuerberater und Experte für International Tax & Blockchain. Als CEO der Kanzlei Dr. Werner & Partners in Malta hat er bereits über 3000 Mandanten zu deren persönlicher Steuersituation beraten.

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