Eignet sich eine Malta Limited auch für deutsche Unternehmen?

von Philipp M. Sauerborn

Der Name Malta Limited lässt bei erster Analyse unweigerlich und richtig den Schluss zu, dass es sich um ein maltesisches Unternehmen handelt. Müsste man eine Malta Limited mit einer deutschen Unternehmensform vergleich, so käme sie wohl der AG am ähnlichsten. Der Name Malta Limited lässt also nicht von Anfang an darauf schließen, dass sie sich auch für deutsche Unternehmen eignet. Daher möchte ich heute der Frage nachgehen, ob sie genau dies tut.

Zu Beginn gleich die Antwort auf diese Frage: Ja, sie eignet sich sogar sehr gut. Wir von der Kanzlei Dr. Werner & Partner haben uns auf die Gründung von Unternehmen in Malta spezialisiert und arbeiten schon mit vielen deutschen Mandanten zusammen. Natürlich muss ich an dieser Stelle klar sagen: Nicht jedes Unternehmen eignet sich für eine Neuaufstellung nach dem Malta Modell. Ausschlaggebend dafür, ob sich ein Unternehmen eignet und es mit einer Malta Limited keine Steuern hinterzieht, ist der Standort der Unternehmensmasse und indirekt damit verbunden der Ort der Ausführung der Geschäftstätigkeiten.

Um es kurz und knapp auszudrücken: Um von einer Malta Limited profitieren zu können müssen Unternehmensmasse und Ort der Ausführung der Geschäftstätigkeiten in Malta liegen. Ein Friseur müsste seinen Salon also in Malta haben und ein Fliesenleger seine Fliesen in Malta legen. Wie kommt es dann aber, dass Firmen wie Tipico, XXXLutz und Bwin in Malta Steuern sparen? Sie alle haben eine Betriebsstätte in Malta und operieren, zumindest teilweise auch dort. Um es aber allgemeiner auszudrücken: Jedes Unternehmen, dass mit seinen Tätigkeiten nicht an einen Ort gebunden ist, kann von einer Malta Limited und ihrer Körperschaftssteuererstattung für ausländische Gesellschafter profitieren. Als Beispiel wäre hier ein Webdesigner zu nennen. Er kann seiner Tätigkeit von überall in der Welt nachkommen, so lange er Internet und einen Computer zur Verfügung hat. Zudem eignen sich die meisten Web-Services, da eine Webseite ohne Probleme in Malta gehostet werden kann. Wenn dann noch eine Betriebsstätte in Malta besteht, steht die Tür zum Steuernsparen offen.

Mandanten, die länger als 12 Monate Mandanten bleiben
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Über Philipp M. Sauerborn

Philipp Maria Sauerborn ist diplomierter Steuerberater und Experte für International Tax & Blockchain. Als CEO der Kanzlei Dr. Werner & Partners in Malta hat er bereits über 3000 Mandanten zu deren persönlicher Steuersituation beraten.

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Disclaimer

Der oben genannte Artikel basiert lediglich auf unabhängigen Recherchen von Philipp M. Sauerborn und kann keine Rechtsberatung darstellen. Wenn Sie weitere Informationen erhalten möchten, kontaktieren Sie uns bitte für einen Termin.

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