Erfolgreiche gewerbliche Yachtregistrierung in Malta trotz Herausforderungen

von Philipp M. Sauerborn

Im Laufe der letzten 20 Jahre meiner Karriere bin ich auf einer beachtlichen Anzahl von Yachten gewesen. Ja, ich war auf so vielen schönen Booten und Schiffen, dass ich sie auf einen Blick erkennen kann, wenn ich sie entweder im Mittelmeer kreuzen oder in den Yachthäfen liegen sehe.

Das Gefühl von Freiheit gepaart mit ultimativem Luxus beim Segeln auf dem eigenen Boot ist eine Kombination, die durch nichts ersetzt werden kann. Wenn Sie ein Boot kaufen, eine Yacht – eine Luxusyacht, um genau zu sein – sollte es Ihren Ansprüchen und Ihrem Individualismus perfekt entsprechen.

Warum eine gewerblich Yachtregistrierung Sinn macht (auf Malta)

Aber wie wir wissen, ist der Kauf und die Instandhaltung einer Yacht kostenintensiv, und in einigen Fällen nutzt der Yachtbesitzer das Boot nicht die ganze Saison. Tatsächlich ist das meistens der Fall. Deshalb entscheiden sich immer mehr Eigner, Yachten nicht mehr nur als reine Freizeitboote, sondern auch gewerblich zu registrieren. Zum einen wird der Betrieb der Yacht dadurch wesentlich kostengünstiger, zum anderen kann man anderen Personen das Vergnügen und die Freude schenken, eine Yacht für eine oder zwei Wochen zu erleben. Und schließlich können Sie sogar Geld verdienen, indem Sie Ihre Yacht zum Chartern vermieten. Manche Eigner tun dies allerdings nur mit einem Teil der Yachten – die Vermietung von Booten auf Wochenbasis ist ein schwankendes Geschäft.

Einige Länder schränken gewerbliche Registrierungen ein, um zu verhindern, dass die Eigner die Yacht selbst zu sehr oder in nicht-gewerblicher Weise nutzen. Andere Länder verbieten es sogar ganz.

In Malta ist dies nicht der Fall; ganz im Gegenteil: Auf Malta gibt es keine Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung der Yacht durch den Eigentümer, aber sie muss mit Rücksicht auf die übrigen Regeln erfolgen. Bei den Regeln geht es primär darum, das Boot nicht zu einem viel günstigeren Preis zu nutzen, als Sie es normalerweise an fremde Gäste vermieten würden.

Diese Regeln werden nicht durch das maltesische Gesetz für diese Tätigkeit, den „Commercial Yacht Code“, vorgegeben, sondern ergeben sich aus dem Steuerrecht und insbesondere aus der Sicht der Mehrwertsteuer.

Aber thematisieren wir die steuerlichen Aspekte später.

Für den Anfang hier ein allgemeiner Überblick über die gewerbliche Yachtregistrierung in Malta.

Was der Commercial Yacht Code besagt 

Selbstverständlich gibt es ein Gesetz, das dies regelt und bereits angesprochen wurde; dieses Gesetz heißt Commercial Yacht Code. So weit, so langweilig. Ganz wichtig ist, dass man nicht einfach jedes Boot unter dem Code registrieren kann, sondern nur Yachten über 15 m Länge, die maximal 12 Passagiere befördern und Boote, die keine Fracht transportieren. Es leuchtet ein, warum diese Richtlinien bestehen. Es gibt eine weitere wichtige Zahl: 24 m Länge.

Bei Yachten über 24 m Länge gibt es eine Reihe von zusätzlichen Anforderungen, die Sie erfüllen müssen. Dazu gehören z. B. Mindestanforderungen an die Besatzung — es muss immer ein Ingenieur an Bord sein —, unterschiedliche Anforderungen für die Begutachtung der Yacht und andere gesetzliche Vorschriften.

Man könnte argumentieren, dass Sie mit einem Boot über 24m im Charter genug Geld verdienen sollten, um diese Gesetze leicht einzuhalten, warum also chartern? Ich kann bestätigen, dass dies notwendigerweise der Fall ist, aber Yachten über 24 m sollten leicht 50.000 € pro Woche und mehr einbringen. Das ist eine Überlegung wert…

Welche Yachten können Sie in Malta registrieren?

 

Die gewerbliche Yacht mit einer Malta Limited – das müssen Sie beachten 

Abhängig von Ihren individuellen Umständen und der steuerlichen Beratung, die ich Ihnen geben werde, wenn Sie eine Gesellschaft in Malta gründen, würde die Gesellschaft die Yacht besitzen und diese wäre die Gegenpartei der Flaggenregistrierung. Abhängig von der Aktivität der Yacht wird es Anforderungen für Mindestsubstanz geben — das ist mein Begriff. Mindestsubstanz bedeutet, dass Sie eine gewerbliche Yacht nicht als Briefkastengesellschaft betreiben können.

Voraussetzungen für die erfolgreiche gewerbliche Yachtregistrierung

Da der Betrieb der Yacht gewerblicher Natur ist, ist sie das, was sie ist, ein gewerbliches Unternehmen: Es wird die Frage der Steuer und insbesondere die Frage der Umsatzsteuer auftauchen.

Daher ist es erforderlich, einen lokalen Geschäftsführer zu ernennen und so etwas wie ein betreutes Büro zu haben — einen Ort, an dem sich die Geschäftsführer treffen können, an dem Sie sich als Gesellschafter treffen können und an dem hin und wieder strategische Besprechungen abgehalten werden. Auch das ist von Land zu Land unterschiedlich, d. h. es hängt davon ab, woher der Eigentümer kommt/wo er oder sie ansässig ist.

Substanz im Zusammenhang mit einer gewerblichen Yacht

Wenn ich von Mindestsubstanz spreche, dann muss ich das wohl ein wenig näher erklären. Meine Kunden und Leser würden normalerweise sagen, dass ich sehr streng bin, und dass ich normalerweise nie vorschlage, nur eine Mindestsubstanz zu schaffen. Aber wenn es um den Betrieb einer Yacht geht, kann ich Ihnen aus Erfahrung sagen, dass ein Geschäftsführer eines Betriebs auf Malta nicht so viel Arbeit hat.

Aufgaben eines Geschäftsführers einer Yacht mit einer maltesischen Gesellschaft

Typische Aufgaben des Geschäftsführers für eine Yacht sind Sicherstellen, dass die Lieferanten bezahlt werden Erledigung der gesamten Korrespondenz mit Transport Malta, dem Schiffsregister in Malta Umgang mit Buchhaltern Umgang mit Wirtschaftsprüfern Abschluss der Arbeitsverträge für die Crew Kontaktaufnahme mit der Yachtmanagement-Gesellschaft Abwicklung der Mehrwertsteuererklärungen Sicherstellen, dass der Eigner/die Eigner zufrieden sind

Insgesamt gibt es aber nicht viel zu tun, weil die Gesellschaft nur diese eine Yacht hat und diese auch nur von einem Kunden gleichzeitig genutzt und vermietet werden kann. Deshalb besteht in diesem speziellen Fall keine Notwendigkeit, einen vollwertigen Betrieb mit eigenem physischem Büro, mehreren Mitarbeitern und viel unternehmerischem Risiko zu haben. Das gilt natürlich nicht, wenn eine Gesellschaft mehrere Schiffe unterhält. Die Substanz muss ausreichend sein, und für den kleinen Betrieb einer Yacht ist die beschriebene Mindestsubstanz ausreichend.

Die Anforderung einer Begutachtung eines gewerblichen Yachtbetriebes

Damit ein Boot eine Lizenz (wenn Sie es so nennen wollen) für den gewerblichen Betrieb erhält, muss es von speziell autorisierten und ernannten Sachverständigen begutachtet werden. Der Sachverständige muss mindestens einmal für einen Tag an Bord des Bootes gehen. Das bedeutet, dass entweder die Yacht zum Sachverständigen oder dieser zum Boot kommen muss.

Die Begutachtung würde normalerweise einen Tag dauern, und alles an Bord muss dem Commercial Yacht Code entsprechen.

Vieles davon ist recht einfach, zum Beispiel das Hinzufügen eines Feuerlöschers oder das Hinzufügen von mehr Schwimmwesten oder zusätzlichen Markierungen, die auf den Notausgang hinweisen. Es gibt jedoch auch aufwändige Maßnahmen wie den gesamten Maschinenraum feuerfest zu machen oder die Reling zu erhöhen.

Ich muss anmerken, dass in den meisten Fällen bei kürzlich gebauten, modernen Yachten nicht allzu viel in Bezug auf bauliche Veränderungen getan werden muss. Es geht eher um Sicherheitsmaßnahmen.

Wie Sie sich vorstellen können, wird dies jedoch immer von Fall zu Fall entschieden.

Das wichtigste Dokument eines Schiffsregister auf Malta

Nach Abschluss der Begutachtung wird es eine Liste mit Dingen geben, die der Sachverständige gerne geändert, hinzugefügt, aufgerüstet usw. haben möchte. Diese Ergänzungen, Änderungen und Aufrüstungen können normalerweise anschließend per Foto und E-Mail nachgewiesen werden. Daher ist es in den meisten Fällen nicht notwendig, dass der Sachverständige ein zweites Mal an Bord kommt.

Schließlich würde die Gesellschaft das Begutachtungszertifikat („Certificate of Survey“) erhalten, das wichtigste Dokument, das das Schiffsregister (Ship Registry) benötigt, um das Betriebszertifikat („Operating Certificate“), also die Charterlizenz, auszustellen.

Ein kleines Problem: die Ertragssteuer bei einem Yachtbetrieb

Lassen Sie uns die Frage der Ertragssteuer besprechen, bevor wir uns das kniffligste Thema (die Mehrwertsteuer) vornehmen. Wenn die Gesellschaft gegründet, das Bankkonto eröffnet und die Gesellschaft für die Umsatzsteuer registriert ist, geschieht normalerweise eines der beiden folgenden Dinge:

  1. Der Eigentümer leiht der Firma Geld und die Gesellschaft kauft die Yacht
  2. Der Eigentümer bringt die Yacht als Sacheinlage in die Gesellschaft ein

Da die Yacht als Aktiva in die Buchhaltung der Gesellschaft aufgenommen wird, muss eine jährliche Abschreibung vorgenommen werden. Die Maximalabschreibung für eine solche Yacht würde 10 % pro Jahr betragen. Das bedeutet im Zusammenhang mit der Steuer, dass die Yacht in maximal 10 Jahren abgeschrieben wird. Dies gibt einen Hinweis darauf, wie viel Umsatz die Gesellschaft bei gewerblicher Vercharterung machen muss. Da man eine Gesellschaft nicht nur zum Spaß, zum eigenen Nutzen, gewerblich betreiben kann, kann man die Ausgaben erst ab einer gewissen Höhe der Einnahmen absetzen. Ich denke, dies lässt sich am besten anhand eines Beispiels erklären.

Das mittlere Problem: Abschreibung vs. Gewinnerzielung bei Yachtbetrieben

Sie haben eine Yacht für 1 Mio. € netto nach Steuern gekauft. Bringen Sie die Yacht in die Gesellschaft ein. Da die Yacht eine Kapitalausgabe ist, können Sie sie nicht sofort vom Ertrag der Gesellschaft abziehen, aber Sie ziehen jedes Jahr 100.000 € vom Umsatz ab, um Ihren Gewinn zu berechnen. Das heißt, um die Gewinnschwelle zu erreichen, müssen Sie die Yacht für mindestens 100.000 € an Chartergebühren pro Jahr verchartern

Erträge:                                              100.000 EUR

Aufwendungen (Abschreibung)       -100.000 EUR

Gewinn                                               0.00 EUR

Wie wir aber wissen, gibt es mehr Ausgaben als nur die Abschreibung. Da gibt es Treibstoff, die Crew, Reparaturen, Jetskis, Unterhaltungskosten, das Bareboat, die Sicherheitsausrüstung, den Sachverständigen, die Anwälte, jegliche Wartung und natürlich noch viele weitere Ausgaben, die in den Betrieb der Yacht fließen. Diese müssen natürlich in die obige Berechnung mit einbezogen werden.

Das ist wichtig, weil Sie tatsächlich mehr Erträge schaffen müssen, um diese Ausgaben zu decken, und Sie dennoch einen Gewinn erzielen müssen. Auch wenn es nur ein kleiner ist. Lassen Sie uns die Rechnung noch einmal machen.

Erträge:                                              100.000 EUR

Betriebliche Aufwendungen               – 25.000 EUR

Aufwendungen (Abschreibung)         -100.000 EUR

Verlust                                              – 25.000 EUR

Und das ist in der Regel nicht gut. Die Gesellschaft kann nicht verlustbringend sein, zumindest nicht kontinuierlich. Deshalb muss mehr Gewinn in die Kalkulation einfließen. Das bedeutet, dass Sie anstreben sollten, die Yacht häufiger pro Jahr zu verchartern, auch wenn das bedeutet, dass Sie sie z.B. eine Woche mehr nutzen müssen. Setzen wir diese Zahlen in eine andere Berechnung ein.

Erträge:                                              150.000 EUR

Betriebliche Aufwendungen               – 25.000 EUR

Aufwendungen (Abschreibung          – 100.000 EUR

Gewinn                                              25.000 EUR

Ich glaube, das ist ziemlich einfach und hat eine große Ähnlichkeit mit anderen „normalen“ Unternehmen. Unterm Strich müssen Sie sicherstellen, dass die Gesellschaft profitabel bleibt und nicht als Ihr eigenes kleines Abenteuer genutzt werden kann.

Ich kann Sie in diesem Zusammenhang hinsichtlich ertragssteuerlicher Angelegenheiten beraten.

Das ganz große Thema: UMSATZSTEUER bei einem gewerblichen Yachtbetrieb

Für das folgende Thema Umsatzsteuer sollte ich vielleicht meine eigene Interpretation teilen, warum das Thema Umsatzsteuer für den Betrieb einer gewerblichen Yacht so wichtig ist, nicht nur aus administrativer Sicht, sondern insbesondere für die Länder in Europa, in denen Umsatzsteuer erhoben wird. Genauer gesagt, für die Regierungen und die Finanzämter der EU-Länder. Fakt ist nun mal, egal wie professionell und aufrichtig man versucht, eine Yachtgesellschaft zu betreiben, man wird nie einen wirklich großen Gewinn machen. Denn die Ausgaben sind riesig, die Risiken sind enorm, und die Gewinnmargen sind okay, aber nicht hoch.

Das mag für Sie und Ihre Chartergäste in Ordnung sein, aber für die Binnenschifffahrtsämter in ganz Europa ist es sicher nicht toll. Die würden natürlich auch gerne an dem heutigen Geschäft partizipieren, weil sie wissen, dass es enorme Werte sind, die bewegt werden, und sie partizipieren nicht richtig – vor allem, wenn man bedenkt, dass es hauptsächlich wohlhabende Leute sind, die die Boote verleihen und mieten.

Und hier kommt die VAT, eine Umsatzsteuer, ins Spiel.

Analysieren wir zunächst einmal die ganz grundlegende Tatsache: In 99% der Fälle erfolgt die Vermietung der Yacht, einer Luxusyacht, eines Sportbootes, zu privaten Zwecken, zur Nutzung und zum Vergnügen von Privatpersonen. Das ist wie bei einem Ferienhaus. Ein Ferienhaus vermietet man nicht gewerblich, oder nur in sehr, sehr seltenen Fällen. Das bedeutet, dass in den allermeisten Fällen Umsatzsteuer anfällt, so wie Sie auf die meisten Waren und Dienstleistungen Umsatzsteuer zahlen, z. B. beim Einkauf im Supermarkt.

An welchem Ort wird die Umsatzsteuer einer Yacht berechnet

Und normalerweise verchartert man ein Boot auch nicht für mehr als 90 Tage – eigentlich würde ich sagen, in 99% der Fälle macht man es nur für eine oder zwei Wochen. 90 Tage sind wichtig, weil bei so genannten Kurzzeit-Chartern unter 90 Tagen der Ort, an dem die Umsatzsteuer berechnet werden muss, der Ort der Lieferung („place of supply“) genannt wird, wo die Kunden an Bord der Yacht gehen.

Hier beginnt die Problematik, denn normalerweise hat man das Boot nicht nur an einem Ort, weil die Chartergäste von allen möglichen Orten einsteigen, oder zumindest wollen sie von allen möglichen Orten einsteigen.

  • Italien
  • Frankreich
  • Spanien
  • Portugal
  • Griechenland
  • Kroatien
  • Deutschland
  • Niederlande
  • Malta

…Und so weiter.

Wenn die Yachtfirma, wie oben geschrieben, in jedem einzelnen Land Chartergäste haben wird, dann muss sie sich in jedem einzelnen Land nacheinander für die Umsatzsteuer registrieren.

Die eigentliche Herausforderung beim gewerblichen Betrieb einer Yacht

 Und wo die Länder ihre Steuern kassieren. 

Hier darf auf keinen Fall – und das kann ich nicht genug betonen – eine Ausnahme für den Eigentümer der Gesellschaft, der sein eigenes Boot chartert, gemacht werden.

Die Gesellschaft muss dem Eigner den gleichen Satz in Rechnung stellen, den es jedem normalen Kunden, der die Yacht chartert, in Rechnung stellen würde – und auch die Umsatzsteuer berechnen.

Ja, als Eigentümer können Sie günstige Charterraten erhalten. Aber Sie können nicht umsonst reisen, und Sie können nicht zu lächerlich reduzierten Charterraten reisen. Vielleicht 20 % reduzieren, vielleicht 30 %, aber das war’s.

Da das ganze MwSt.-Spiel ziemlich verwaltungsaufwändig sein kann, wenn man z. B. sechs verschiedene MwSt.-Nummern mit sechs Buchhaltern in sechs Ländern führt und betreibt, entscheiden sich einige Yachtgesellschaften, in jedem Land, in dem sie tätig sind, Agenten zu ernennen. Das bedeutet, dass die Agenten dem Kunden die Umsatzsteuer in Rechnung stellen, und dann wird einmal im Monat eine normale Reverse-Charge-Rechnung, netto und ohne Mehrwertsteuer, vom Agenten an die Gesellschaft überwiesen. Das funktioniert gut, aber natürlich macht der Agent das nicht umsonst und wird zwischen 10 und 20 % für Dienstleistungen auf die Chartergebühren berechnen.

Zusammenfassung

Der Betrieb einer Freizeityacht umfasst vier administrative Herausforderungen, sortiert nach aufsteigender Wichtigkeit.

  1. Substanz
  2. Registrierung und Begutachtung
  3. Ertragsteuer / Abschreibung / Gewinn
  4. Umsatzsteuer

Es ist durchaus möglich, all das nahtlos und professionell zu handhaben, so dass keine Probleme für die Gesellschaft, den Betrieb, die Yacht oder den Eigentümer entstehen.

Aber es ist wichtig, die Herausforderungen zu verstehen und sich bewusst zu machen, dass, wenn es um diese Werte geht, Fehler sehr teuer werden können.

Rufen Sie uns an, schicken Sie uns eine E-Mail; wir werden Ihnen den Komplex etwas leichter machen.

Sie möchten Ihre Yacht gewerblich anmelden?

Sie möchten Ihre Yacht erfolgreich gewerblich registrieren? 

Sind von den administrativen Herausforderungen verunsichert?

Senden Sie mir eine Anfrage für eine kosten- und risikofreie Erstberatung, um mehr über Sie und Ihr Vorhaben erfahren zu können. Ich gebe Ihnen dann gerne meine Handlungsempfehlungen mit auf den Weg.

Sonnige Grüße aus Malta
Ihr

Philipp M. Sauerborn

Mandanten, die länger als 12 Monate Mandanten bleiben
0 %

Über Philipp M. Sauerborn

Philipp Maria Sauerborn ist diplomierter Steuerberater und Experte für International Tax & Blockchain. Als CEO der Kanzlei Dr. Werner & Partners in Malta hat er bereits über 3000 Mandanten zu deren persönlicher Steuersituation beraten.

Mehr aus dem Blog

Disclaimer

Der oben genannte Artikel basiert lediglich auf unabhängigen Recherchen und kann keine Rechtsberatung darstellen. Wenn Sie weitere Informationen erhalten möchten, kontaktieren Sie uns bitte für einen Termin.

Weitere Informationen finden Sie hier

2 Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert